Protocol of the Session on March 16, 2010

Die Regelleistungen für Kinder müssen daher auf der Basis von Ermittlungen zum kinderspezifischen Bedarf eigenständig berechnet werden. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, was für die optimale Persönlichkeitsentfaltung des Kindes erforderlich ist. Gerade in Familien, die auf Leistungen des SBG II angewiesen sind, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Kinder und Jugendlichen ebenfalls eine Chance auf soziale Teilhabe und Vorankommen haben. Es muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Kinder am gesellschaftlichen Leben und an den Bildungsangeboten so teilhaben können, dass sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen eine qualifizierte Bildung absolvieren können. Sie dürfen keinesfalls gegenüber Kindern aus Familien, die keine Leistungen aus SBG II beziehen, benachteiligt werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nur wenn wir allen Kindern unseres Landes gleichermaßen die Bildungschancen eröffnen und sie fordern und fördern, haben sie auch die Chance, später ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Transferleistungen zu führen.

Meine Damen und Herren! Gerade dieses Anliegen allen Kindern unseres Landes die Chancen zukommen zu lassen, die ihre Entwicklung in einem Höchstmaß fördern - müsste für uns alle Grund genug sein, uns ohne Polemik und persönliche Unterstellungen und Verunglimpfungen der Sache zuzuwenden und optimale Lösungen zu erarbeiten. Es ist unser aller Pflicht dafür zu sorgen, dass Kinder nicht benachteiligt werden, nur weil sie in einem sozial schwächeren Umfeld aufwachsen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Was mir besonders Sorge bereitet, ist der Umstand, wie vereinfachend bis hin zur Verfälschung und Pauschalisierung diese ganze Diskussion geführt wird. Einige scheinen dabei mehr das Ziel im Auge zu haben, unsere Gesellschaft zu spalten, als an der Lösung der Problematik mitzuarbeiten. Es ist ein besonderes Kennzeichen unserer sozialen Marktwirtschaft, dass wir Menschen nicht aufgeben, die sich in einer besonderen Notlage befinden, und ihnen Wiederaufstiegsperspektiven geben. Unser Ziel muss aber auch sein, Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Staatliche Transferleistungen müssen in diesem Bereich grundsätzlich den Charakter einer Übergangslösung haben.

Im Interesse der betroffenen Menschen und ihres Rechts auf Selbstverwirklichung und Teilhabe müssen unsere besonderen Bemühungen immer darauf gerichtet sein, für jeden Menschen eine Beschäftigung zu finden, durch die er seinen Lebensunterhalt

(Abg. Scharf (CDU) )

eigenständig sichern kann. Wir müssen in die politische Diskussion auch die Überlegung einbeziehen, wie wir die Anreize verbessern können, damit man aus der Hilfsbedürftigkeit wieder in Beschäftigung kommt. So stellt es einen positiven Anreiz dar, wenn wir die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern. Gerade dadurch wird die Chance erhöht, dass die Betroffenen auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Ich habe jedoch den Eindruck, dass wir im Bereich des Hinzuverdienstes den Menschen ständig neue Steine in den Weg legen, anstatt ihnen die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Tragen wir zu einem Sozialstaat bei, der die Menschen aktiv mit einbezieht und sie nicht wie unter Narkose ruhig stellt!

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang bin ich sehr dankbar für das besonnene Vorgehen unserer Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Ursula von der Leyen hat von Anfang an deutlich gemacht, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zunächst in allen Teilen bewertet werden muss und in diesem Urteil vor allem die Chance liegt, Fehlentwicklungen der Hartz-4-Gesetze insbesondere für Kinder und Jugendliche zu korrigieren. Bei allem Einsatz für die Menschen, die aus dem SGB II Leistungen beziehen und bei der besonderen Fürsorge, die unser Sozialstaat für diese Menschen hat, müssen wir auch die Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem relativ bescheidenen Einkommen zurechtkommen müssen.

Wir müssen daher im Interesse eines gesellschaftlichen Konsenses auch das Lohnabstandsgebot im Auge behalten. Auch dies ist ein Punkt, der bei der von mir eingeforderten Versachlichung der Diskussion bewertet werden und Berücksichtigung finden muss. Der Staat ist da, um den Menschen zu helfen, die tatsächlich in Not sind. Das ist der Maßstab sozialen Denkens und von Sozialpolitik. Wenn wir uns auf diesen Minimalkonsens einigen können, kommen wir auch zu gemeinsamen konkreten Entscheidungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nachvollzogen und mitgetragen werden können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU.)

Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Eugen Roth das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seitens der SPD diesen Antrag gestellt in Reaktion auf den Antrag der Mehrheitsfraktionen, weil wir der Überzeugung sind,

dass die Arbeitsmarktdebatte wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden muss. Ihr Wortbeitrag, lieber Kollege Hermann Scharf, wurde dem gerecht. Ich will - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin Ihnen etwas zeigen, damit man weiß, wo die Lenkungsparameter für eine solche Debatte sind. Ich beziehe mich auf eine Veröffentlichung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 26. Februar 2010 unter der Überschrift „klartext“. Die ist öffentlich, man kann sie im Internet anklicken. Hier sehen Sie einen Riesenbalken und einen Minibalken. Das kann man wahrscheinlich von den Sitzplätzen aus nicht erkennen. Der Riesenbalken besagt: Auf einen Euro Sozialmissbrauch durch Hartz-4-Empfänger kommen 1.389 Euro durch Steuerhinterziehung!

Es gibt eine andere Veröffentlichung - mit Verlaub, Frau Vizepräsidentin - in „Wirtschaftspolitik aktuell“ der Gewerkschaft Verdi vom 05. März 2010: „Wer sind die Sozialbetrüger?“ Dort wird die Frage des Lohnabstandsgebotes untersucht. Herr Westerwelle hatte dieses Beispiel mit dem Kellner und den Kindern gewählt. In dem Beispiel von Verdi ist es eine Kellnerin, das ist dann das Gleiche. Ein erwerbsloses Paar mit zwei Kindern kommt unterm Strich auf 1.668 Euro. Die Kellnerin mit Mann und zwei Kindern kommt auf 2.051 Euro. Hier ist ebenfalls klar: Wer arbeitet, hat unter den gegebenen Bedingungen in jedem Fall schon mehr als diejenigen, die nicht arbeiten. Die Berechnungen, die Herr Westerwelle für seine Propaganda benutzt hatte, sind schlicht und ergreifend falsch.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Eine Antwort auf die Frage, was wir hier und jetzt tun können, muss natürlich reflektieren, wie es bei uns auf dem Arbeitsmarkt aussieht. Der saarländische Arbeitsmarkt ist vergleichsweise stark von der Wirtschaftskrise betroffen, auch im Bund-LänderVergleich. Das hat das Statistische Landesamt aktuell am 11. März 2010 festgestellt. Ich erspare mir, die ganzen Parameter über die Beschäftigungsrückgänge aufzuzählen. Es tut einem richtig weh, darüber kann sich niemand freuen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Saarland im Vergleich zu den Zahlen vor vier Wochen um 0,7 Prozent gesunken, im Durchschnitt in Westdeutschland um 0,4 Prozent und in Deutschland insgesamt um 0,3 Prozent. Das heißt, es ist bei uns stärker gesunken als im Bundesdurchschnitt oder als in Westdeutschland. Gleichzeitig hatten wir einen Wiederanstieg der Langzeitarbeitslosigkeit. Das drückt sich unter anderem im SGB II aus. Das sind die „Arbeitsmarktferneren“, die länger als ein Jahr im Bezug sind. Es sind insgesamt 64,9 Prozent - inklusive Kindern und Familienmitgliedern -, das entspricht 26.758 Personen oder Schicksalen im Saarland. Die „Arbeitsmarktnäheren“ - das ist SGB III - machen 35,1 Prozent oder 14.052 Personen aus. Betrachtet

(Abg. Scharf (CDU) )

man zusätzlich die Unterbeschäftigen - also die, die durch irgendwelche Maßnahmen abgefangen werden -, sind wir ohne Kurzarbeit bei 57.166 Personen. Wenn man die Kurzarbeit mit einrechnet, sind wir anteilig bei 59.066 Personen. Das sind fast die von der Arbeitskammer prognostizierten 60.000, wenn man genau hinschaut, wie viele durch alle möglichen Maßnahmen abgefangen werden.

Das Bundesverfassungsgericht - das hat Kollege Scharf richtig festgestellt - hat insofern ein wegweisendes Urteil gefällt. Es sagte, dass die Gewährung sozialstaatlicher Leistungen, so wie sie ermittelt wurden, insbesondere für Kinder, mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Das ist in dieser Ausprägung einmalig, das Bundesverfassungsgericht hat so noch nicht geurteilt. Der Seitenhieb auf den Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland muss mir an der Stelle gestattet sein, dann wird es mir persönlich auch leichter. Wenn jemand das so verkauft, wie er es verkauft hat und wie es auch von seinen Koalitionspartnern kritisiert wird, dann ist das - neben allen starken Ausdrücken, die ich jetzt wählen könnte - kein Debattenbeitrag zur Versachlichung gewesen. Herr Westerwelle hat schlicht und ergreifend den Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes missachtet. Ich finde, ein Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland darf das nicht tun, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Nach rund vier Wochen und nachdem einige Forderungen und einige Berechnungen wie Seifenblasen in der Sonne geplatzt sind, wird die Debatte wieder geerdet. Das ist gut so.

Wir müssen im Saarland tätig werden, weil über uns mittlerweile ein ganz anderes Damoklesschwert hängt. Unsere Arbeitsmarktsituation - auch da noch einmal etwas Wasser in den Wein - ist beispielsweise im Vergleich zu Rheinland-Pfalz schlechter. Angesichts einer Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz von 6,4 Prozent und im Saarland von 8,2 Prozent können wir sicherlich nicht ruhen. Das tut auch niemand, sondern wir streiten im Einzelfall über Wege. Aber es ist natürlich völlig kontraproduktiv, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Mehrheit von FDP und CDU und gegen die Stimmen von den LINKEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine sogenannte qualifizierte Mittelsperre über 900 Millionen Euro verhängt hat, davon 600 Millionen Euro für aktive Arbeitsmarktpolitik.

Würde das so stehen bleiben, hätte dies bundesweit die Auswirkung - und das angesichts der brüchigen Situation, in der sich unser saarländischer Arbeitsmarkt und auch der gesamte Arbeitsmarkt infolge der Krise befindet -, dass ungefähr 100 Jobcenter wegen der Vorbindung gezwungen wären, Fördermaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte deutlich zu

reduzieren und infolgedessen rund 30 bis 40 Prozent Menschen weniger den Weg in den Arbeitsmarkt finden würden.

Im Saarland stünden nach derzeitigen Berechnungen 10 Millionen Euro weniger für Eingliederungsleistungen zur Verfügung und es stünden zusätzlich im Budgetanteil für Neubewilligungen, der von 41,6 auf 29,7 Prozent sinken würde, rund 22,7 Millionen Euro weniger zur Verfügung als 2009. Das bedeutet aber für uns, dass wir in der Debatte, so sehr ich manches Argument respektiere, Kollege Scharf, uns nicht nur appellativ an die Bundesebene im Allgemeinen wenden dürfen. Wir dürfen speziell im Saarland bei dem Haushalt, der heute Morgen eingebracht wurde mit all den enormen Problemen, nicht ruhen! Diese Mittelsperre muss sofort aufgehoben werden, weil sie direkt in den saarländischen Arbeitsmarkt einschlägt wie eine Bombe.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In unserem Antrag haben wir diese Forderung gestellt. Wir gehen darüber hinaus zum wiederholten Male mit dem Thema, wie man von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen helfen kann - auch über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor -, sehr dezidiert um. Wir regen an, dass ein sogenannter runder Tisch eingerichtet wird. Es gibt ja einige runde Tische, aber an solch einem runden Arbeitsmarkttisch - so nenne ich ihn einmal - sind bisher nicht alle Akteure versammelt. Ich nenne beispielhaft in Ergänzung all dessen, was auch in dem Antrag aufgeführt ist, nur einmal die Koordination saarländischer Arbeitsloseninitiativen oder auch die Landesarbeitsgemeinschaft für Weiterbildung und Qualifizierung. Was Ihren Antrag von CDU, CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) : Wer ist denn die CSU?)

Die CDU. Die CSU ist es nicht. Das stimmt, Herr Söder hat auch anders mit der FDP geredet, als Sie das hier tun.

(Lachen und Beifall bei den Oppositionsfraktio- nen.)

Er sprach - das war jetzt ein Elfmeter - in der Bild am Sonntag vom 28.02., dieses Zitat muss ich loswerden, davon, dass ihm der alte Reichskanzler Otto von Bismarck näher stehe als die FDP. Das ist schon sehr bemerkenswert, was in dieser Koalition abgeht. Aber jetzt zurück auf die Saarlandbühne.

(Zuruf der Abgeordneten Meiser (CDU) und Schmitt (CDU).)

Sie berichten in weiten Teilen, was die Auswirkungen dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils sind. Es sind dann einige Appelle aufgestellt worden, die unter dem Strich - so ist es auch in Ihrem Antrag

(Abg. Roth (SPD) )

ausgedrückt - die Bundesregierung betreffen. Zwei Dinge habe ich überhaupt nicht verstanden, die konnten wir auch nicht richtig analysieren, und zwar bei den Forderungen, die im Grunde unkonkret sind. Da wird über das derzeitige Zuweisungssystem der Grundsicherungsstellen durch ein Bewerbungssystem für die Aufnahme von Arbeit während des Bezugs von Leistungen nach SGB II gesprochen, das als Ergänzung kommen soll. Von uns wusste keiner, was das sein soll.

Genauso auch: „Die Problematik der privat krankenversicherten Leistungsempfänger aufzugreifen und eine Regelung im Sinne der Betroffenen zu suchen“. Das ist auch eine Geschichte, die konkretisiert werden müsste, das ist im Moment nicht klar. Es gibt mehrere Probleme im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung. Was Sie damit meinen, hat sich uns nicht ganz erschlossen.

Was die Härtefallregelungen betrifft: Es arbeiten bereits mehrere Gremien im Bund unter Federführung unter anderem auch von Frau von der Leyen. Was detailliertere Regelungen betrifft, wird man sicherlich Zeit brauchen, damit die Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, durch falsche Geschwindigkeiten nicht noch einmal neu produziert werden. Im Moment hat die Bundesagentur für Arbeit als Sofortmaßnahme mit einer Geschäftsanweisung vom 17. Februar 2010 bestimmte Härtefallregelungen getroffen. Eine große Regelungslücke gibt es ad hoc nicht, sodass hier sicherlich der Grundsatz „Genauigkeit vor Schnelligkeit“ gelten muss. Ein dauerhaft geförderter öffentlicher Beschäftigungssektor wäre ein Projekt, das man unbedingt angehen müsste.

In der Schlussbetrachtung möchte ich darauf hinweisen, dass meine Partei, die SPD, gestern ein umfassendes Konzept unter dem Titel: „Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Begrenzung der Leiharbeit - Mehr Mitbestimmung - Mindestlöhne - Sozialer Arbeitsmarkt“ in einen breiten öffentlichen Diskussionsprozess gestellt hat, wo wir die Arbeitsmarktpolitik nach mehreren Jahren noch einmal generell so, wie es auch ursprünglich vorgesehen war, auf den Prüfstand bringen werden. Wir würden uns freuen, wenn andere konstruktiv mitdiskutieren würden.

Am Ende meines Redebeitrages möchte ich bei all den Debatten, ob die Arbeitslosen wie auch immer aktiviert werden müssen, einmal die Diakonie zitieren. Die Diakonie hat in einem Zwischenruf vom 31. Oktober 2009 in einer Studie die Frage gestellt: Sind überhaupt genug Förderangebote da? Gibt es überhaupt genügend Stellen, in die gefördert werden könnten?

Ich zitiere - mit Erlaubnis, Frau Vizepräsidentin - aus diesem sogenannten Zwischenruf, der sehr lesenswert ist, folgenden Satz: „Die Forderung nach Aktivierung ohne die dazu notwendigen freien Ar

beitsplätze kann nur mit einer großen Portion Schizophrenie durchgehalten werden.“ So viel als Zitat zum Ende. Wir dürfen von den Menschen nur das verlangen, was sie auch leisten können. Dabei müssen wir ihnen helfen. Ich hoffe, dass wir insbesondere diese Mittelsperre schnell wegbekommen und nicht philosophisch diskutieren, während hier der Arbeitsmarkt wackelt. - In diesem Sinne danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrages der Landtagsfraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Rolf Linsler das Wort. - Nein, Entschuldigung, Herrn Abgeordneten Rolf Linsler das Wort.

Gegen Beförderungen ist nichts zu sagen.

(Abg. Hoffmann-Bethscheider (SPD) : Man merkt, dass sie befreundet sind.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat grundsätzlich festgestellt, die Regelleistungen von Hartz 4 sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Die Lage der Hartz-4Betroffenen wird durch ein unwürdiges Sanktionsregime verschärft. Schikanös empfundene Kontrollen stellen Erwerbslose unter den Verdacht, als Sozialschmarotzer bewusst auf Kosten der Erwerbstätigen zu leben. Diese Debatte wurde angeheizt -

(Zuruf.)

Von wem schon? - Von unserem Bundesaußenminister, Stichwort Guidos Geschwätz. Der Kämpfer der Gerechtigkeit verlangt: Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Dem kann man - so denke ich - näher treten. Auf dem Weg dorthin, Kollege Scharf, unterscheiden wir uns allerdings. Solange es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die einen Stundenlohn zwischen 3 und 6 Euro haben, solange wir diese Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben, wird es möglich sein, dass arbeitende Arbeitnehmer an Hartz-4-Sätze herankommen. Um dies zu ändern, gibt es im Grundsatz nur den Weg, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bereich von 3 bis 6 Euro arbeiten, mehr verdienen, damit sich die Arbeit zumindest in der Weise für sie lohnt, dass sie eine Familie ernähren können. Da hilft nur, dass wir flächendeckend Mindestlöhne einführen.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD.)