Meine Damen und Herren, ein Gesetz mit Ausnahmen, so gut gemeint, wie sie eben sind und wie sie von der Vorgängerregierung und der Mehrheit in diesem Hause gemeint waren, sorgt immer auch für Wettbewerbsverzerrungen. Auch das hat die Anhörung gezeigt. Es wurde bemängelt. Insbesondere Kneipen, die keinen Nebenraum haben oder größer sind als 75 Quadratmeter, haben schon jetzt mit der Problematik zu kämpfen, dass sie, wenn sie das wollten, das Rauchen nach der jetzigen Gesetzeslage schlichtweg nicht erlauben könnten. Deshalb gibt es diese Wettbewerbsverzerrungen, die natürlich, wenn man alle Ausnahmen zusammenstreicht, so nicht mehr stattfinden. In diese Richtung zielen auch die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen als Konsequenz aus der Anhörung eingebracht haben. Diese Wettbewerbsverzerrungen sollen in Gänze beseitigt werden.
Es wurde vielfach bemängelt, dass in Vereinsheimen, die nach dem ursprünglichen Entwurf von B 90/GRÜNE gegenüber der herkömmlichen Gastronomie besser gestellt waren -
Aus Versehen, Herr Kollege Ulrich. In Ordnung, ich nehme das entgegen. - Diese waren der herkömmlichen Gastronomie gegenüber insofern besser gestellt, als dort geschlossene Gesellschaften möglich gewesen wären. Wie dem auch immer sei, wir haben in dem Abänderungsantrag aller Koalitionsfrak
Das Gleiche gilt für Spielhallen und auch für Spielbanken. Auch dort gilt künftig, dass in den konzessionierten Bereichen das Rauchen nicht mehr erlaubt ist. Damit gilt insgesamt in allen Bereichen der Gastronomie, in allen als Gaststätten konzessionierten Bereichen das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz. Es darf in diesen Räumen eben nicht mehr geraucht werden.
Der CDU-Landtagsfraktion ist bewusst, dass viele Gastronomen im Vertrauen auf das erst 2009 geänderte Gesetz Investitionen getätigt haben. Worin haben Sie Investitionen getätigt? - Es gehört natürlich zum unternehmerischen Risiko, Frau HoffmannBethscheider, wenn man in einen Mietvertrag investiert, was auch immer das heißt, und wenn man sich eine Gaststätte einrichtet. Das allein hat aber wahrlich nichts mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu tun. Denn ich kann diese Gaststätte ja auch nutzen, ohne dass dort geraucht wird. Es handelt sich ja wohl nicht um reine Raucherklubs.
Anders sieht es aber aus, wenn ich einen Nebenraum eingerichtet habe, den das bisher gültige Gesetz explizit vorsah, wenn ich einen solchen Nebenraum als Raucherraum gestaltet und dafür bauliche Veränderungen vorgenommen habe. Wenn ich nicht nur eine Tür mit dem Schlüssel aufgesperrt habe, sondern eine Wand eingezogen, eine Tür eingebaut und möglicherweise eine Belüftungsanlage eingebaut habe. All dies sind Investitionen, die tief ins Portemonnaie gehen, insbesondere bei kleinen und mittleren gastronomischen Betrieben. Deshalb verstehe ich auch nicht ganz die Kritik der SPD in der Zeitung, dass man hier die kleinen Betriebe mit den großen über einen Kamm schert, nach dem Motto: Wer ganz wenig investiert, soll nur ganz kurz eine Übergangsregelung haben.
Dies ist absolut nicht nachvollziehbar. Was für einen kleinen Gastronomen eine Investition von 50 Euro ist, ist für einen großen Betreiber möglicherweise eine sehr viel teurere Investition. Das sollte man schon sehr ernst nehmen. Deshalb war es uns ein Herzensanliegen, dass diese Übergangsfrist bis 01. Dezember 2011 für all diejenigen gilt, die in einen solchen Nebenraum investiert haben.
Die Gastronomen haben bis zum 30. April Zeit, die Möglichkeit zu nutzen, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das ist genügend Zeit, um dem Umweltministerium zu ermöglichen, dies bis zum Inkrafttreten des Gesetzes auch entsprechend zu bescheiden. Wenn Sie sagen, diese Zeit sei sehr knapp bemessen, so muss ich Ihnen antworten, dass wir uns bei der Beratung Mühe gegeben haben, eine Zeit
spanne zu finden, die wirklich ausreichend ist. Ich glaube auch, dass diese Zeitspanne ausreichend ist. Gehen Sie davon aus, dass die betroffenen Gastronomen den Antrag sehr schnell stellen werden. Es wird kaum noch jemand auf den letzten Drücker, also am 30. April, merken, dass am 01. Juli ein Gesetz in Kraft tritt.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass die Übergangregelung für diejenigen gemacht wird, die sich gesetzestreu verhalten und dafür Geld ausgegeben haben. Das hat viel weniger mit einem rein juristischen Investitions- oder Vertrauensschutz zu tun, sondern es hat mit dem gesunden Menschenverstand zu tun. Wenn ich hier vor einem Jahr ein Gesetz mache und genau hineinschreibe, dass man solche Nebenräume einrichten kann, und die Politik das ein Jahr später wieder ändert, dann ist auch nachvollziehbar, dass diese Menschen das Gefühl haben, dass hier etwas falsch läuft. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Übergangsregelung für die Gastronomen eingeführt haben.
Frau Hoffmann-Bethscheider, wenn Sie für die SPD von Entschädigungen statt von Übergangsfristen reden, dann hört sich das zunächst einmal alles ganz schön an. Man will jemandem einen Schaden ersetzen, dessen Vorliegen ich aber nicht so ganz erkennen kann. Man drückt ihm Geld in die Hand. Ich muss sagen, dass wir bei der Anhörung im Ausschuss nachgefragt haben. Wir haben gefragt, wie viele Gastronomen möglicherweise betroffen sind. Das konnte uns weder der DEHOGA noch sonst irgendjemand sagen.
Das wurde sehr wohl gefragt. Diese Frage wurde sehr wohl gestellt. Sie konnte nicht beantwortet werden. Deshalb halte ich es für schwierig, sich hinzustellen und von Entschädigungsregelungen zu sprechen, wenn wir nicht einmal wissen, welche finanziellen Mittel hier auf uns zukommen. Das ist meines Erachtens unverantwortlich, gerade bei der aktuellen Haushaltsnotlage, der wir uns gegenübersehen.
Frau Hoffmann-Bethscheider, Sie sollten sich vielleicht nicht ganz so stark echauffieren. Sparen Sie sich die Energie noch ein wenig auf. Ich frage mich überhaupt, welchen Kurs die SPD in diesem Haus
Sie reden davon, dass man alles so lassen solle, wie es ist, alles sei ganz wunderbar, eine praktikable Lösung, warum schaue man nicht erst einmal, was passiert. Es sei alles ganz toll. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich jetzt aus dem Plenarprotokoll vom 26. September 2007. Dort redet Frau Abgeordnete Scherer von der SPD.
Ja, Frau Scherer ist nicht mehr hier im Hause, aber ich gehe davon aus, dass sie nicht ihre Privatmeinung vertreten, sondern für die SPD-Landtagsfraktion gesprochen hat. Wenn dem nicht so ist, können Sie jetzt widersprechen. Sie führt zum eingebrachten Gesetzentwurf aus: „Dieser Gesetzentwurf erfüllt nicht die Anforderungen, die wir an einen wirksamen Nichtraucherschutz haben. Denn er lässt viel zu viele Ausnahmeregelungen zu.“ - Das sagt Frau Abgeordnete Petra Scherer zu dem Gesetz, das Sie in seinen wesentlichen Zügen über den grünen Klee loben, was zugegebenermaßen ganz schmeichelhaft ist. Weiter führt Frau Scherer aus: „Denn es muss für alle Kneipen die gleichen Rahmenbedingungen geben, auch aus Gründen des Wettbewerbs untereinander.“ Sie fügt hinzu: „Sie höhlen mit den zahlreichen Ausnahmeregelungen einen umfassenden Nichtraucherschutz aus.“ Und weiter: „Denn wir wollen ein Nichtraucherschutzgesetz, das wirklich hält, was es verspricht.“ - Das hört sich doch jetzt ganz anders an als das, was Sie eben gesagt haben, Frau Hoffmann-Bethscheider.
In der Plenarsitzung vom 21. November 2007, die ich ebenfalls hier habe, fordert Frau Scherer für die SPD-Fraktion: „Streichen Sie die Ausnahmeregelungen für Eckkneipen ganz aus dem Gesetz; das wäre klug.“ Sie spricht vom schlechtesten Nichtraucherschutzgesetz aller Bundesländer. Sie, Frau Hoffmann-Bethscheider, sagen, jetzt bekämen wir das schlechteste Gesetz aller Bundesländer. - Du lieber Gott, man muss wirklich fragen, wohin Sie wollen und was Ihre Linie ist. Ich mache weiter. Am 14. Januar des letzten Jahres spricht Frau Scherer wiederum vom laschesten Nichtraucherschutz in Deutschland. Sie führt aus: „Ihr Gesetz dient mehr dem Raucher- als dem Nichtraucherschutz.“
Vor Kurzem sprachen Sie hier noch vom Raucherschutzgesetz. Sie haben es verdammt. Jetzt sagen Sie, das Raucherschutzgesetz sei ein bewährter Weg. Ich muss Sie fragen, was Sie reitet, solche Dinge zu behaupten.
Kein Problem. Deswegen fordere ich Sie höflich auf, kurz hinzuhören. Am 09. Dezember 2008 waren Sie bereits in diesem Haus. Sie waren auch da schon bei den LINKEN, zwar als fraktionslose Abgeordnete, aber ich darf mit Ihrer Erlaubnis und mit Erlaubnis der Präsidentin einmal aus Ihrer Rede zitieren: „Das Nichtraucherschutzgesetz ließ so viele Ausnahmen zu, dass im Saarland ein umfassender Nichtraucherschutz und damit auch ein Gesundheitsschutz nicht erreicht worden ist.“ - Frau Kollegin Spaniol, ich stelle fest, dass man insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der LINKEN-Fraktion häufig vor den Toren des Fraktionsgebäudes sieht, was möglicherweise zu Ihrem ganz persönlichen Klimawandel beigetragen hat. Wir haben es aber noch nicht gehört, vielleicht bestätigen Sie es uns und sind Feuer und Flamme für das neue Gesetz.
So viel dazu. Jetzt müssen wir uns anschauen, was in dieser Legislaturperiode ist. Sie haben eben gesagt, es sei alles in der letzten Legislaturperiode gewesen und so weiter. Was hat die SPD in dieser Legislaturperiode dazu gesagt? - Darauf komme ich auch noch zu sprechen. Es war meines Erachtens sehr kurz nach der Landtagswahl. Herr Maas und die SPD waren willig, mit den LINKEN und den GRÜNEN koalitionäre Bande zu knüpfen. Und dann stellt der Fraktionsvorsitzende Maas in der Saarbrücker Zeitung vom 03.09. ganz zu Recht fest wenn man das gehört hat, was ich eben gesagt habe -, ich zitiere: Es wäre sicher kein Problem, hier eine gemeinsame Linie zwischen SPD und Grünen zu finden. Ich zitiere weiter aus dem gleichen Artikel. Das sagt jetzt ein anderer, der ist heute nicht da, wir wünschen ihm gute Genesung, der Kollege Linsler: Ich sehe da kein Problem. Ich gehe nicht davon aus, dass der Nichtraucherschutz die Regierungskoalition zum Scheitern bringt. - Ich stelle fest, Sie nehmen das mit der Oppositionsrolle sehr ernst, Sie nehmen das wörtlich. Sie sind einfach dagegen, auch wenn Sie eigentlich dafür sind. Und das ist auch gut so. Deshalb sind Sie in der Opposition und da gehören Sie hin.
Die abschließende Bewertung Ihrer Rolle hier in diesem Parlament möchte ich allerdings nicht selbst vornehmen.
Rot-Rot ein Bündnis mit den Grünen sicherlich nicht scheitern lassen. So gesehen ist vieles, was an Kritik gegen die geplante Gesetzänderung vorgebracht wurde, scheinheilig. Scheinheilig haben Sie, Frau Hoffmann-Betschwester, Frau Hoffmann-Bethscheider - Entschuldigung -, das hier vorgetragen. - Ich bedanke mich für die hoffentlich nicht scheinheilige Aufmerksamkeit.
Trotzdem kann man weiterhin höflich bleiben. Das ist ja sonst auch Ihre Art. - Das Wort hat die Abgeordnete Schramm.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bisherige Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet unseres Erachtens einen ausreichenden Nichtraucherschutz. Die Bürgerinnen und Bürger werden vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt. Es besteht unseres Erachtens kein gesetzgeberischer Nachbesserungs- oder Handlungsbedarf. Das bisherige Gesetz gewährleistet einen angemessenen und vernünftigen Ausgleich zwischen Schutz, nämlich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Freiheit, nämlich der Berufsfreiheit der Wirte, sowie der Handlungsfreiheit der rauchenden und nicht rauchenden Bevölkerung. In dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf werden dagegen alle bislang geltenden Ausnahmeregelungen gestrichen und ein absolutes Rauchverbot festgeschrieben. Dies stellt sich als unverhältnismäßige Maßnahme dar, die folgende Gesichtspunkte außer Acht lässt.
Erstens: Rückgang der Gästezahlen. Zweitens: Auswirkungen des Umsatzrückganges. Drittens: Die Rechtslage. Lassen Sie mich diese Punkte erklären. Zum ersten Punkt. Bereits in der schriftlichen Stellungnahme wie auch in der Anhörung weist die DEHOGA auf eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung hin, wonach seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in den Ländern ein erheblicher Besucherrückgang in Kneipen zu beobachten ist. Es kommen auch keine zusätzlichen Gäste oder neuen Gäste. Selbst unter den Nichtrauchern besuchen 10,6 Prozent nach eigenen Angaben seltener Kneipen als früher. Es gehen auch nicht mehr oder weniger Menschen in Gaststätten, wenn dort nicht geraucht wird. Allerdings gibt über die Hälfte der befragten Raucher an, Lokale seltener zu besuchen. Es ist demnach ein Fehlschluss wenn man glaubt, dass nicht rauchende Gäste die ausblei
benden Gäste kompensieren würden. Dies kann jedenfalls nicht für die getränkegeprägte Gastronomie und schon gar nicht für die klassischen Kneipen angenommen werden. Daher sagen wir: Sie wollen ein Kneipenvernichtungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun zu den Auswirkungen des Umsatzrückganges. Die Prognosen lassen infolge der ausbleibenden Gäste einen Umsatzrückgang zwischen 30 und 50 Prozent befürchten. So die Umfragen des Gewerbes aus den Jahren 2007 und 2008. Sogar unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, Herr Ulrich, ist in den uns allen bekannten Verfahren vor zwei Jahren von einem Umsatzrückgang zwischen 25 und 30 Prozent ausgegangen. Dabei waren zahlreiche Stellungnahmen von Experten bereits berücksichtigt worden. Dieser Umsatz wird zur Folge haben, dass die Existenzgrundlage der Wirte bedroht ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet aufgrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes einen Verlust von bis zu 1.000 Arbeitsplätzen. Davon sind sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze als auch Minijobs bis 400 Euro betroffen. Dies bedeutet, dass vor allem Studentinnen und Studenten sowie alleinerziehende Frauen von dem Stellenabbau betroffen sein werden. In der Anhörung wurde ebenso deutlich, dass die Inhaber sogenannter Eckkneipen bei Hartz 4 landen werden. Es ist also nicht nur ein Kneipenvernichtungsgesetz, sondern auch ein Jobkillergesetz, sehr geehrte Damen und Herren.