Protocol of the Session on February 10, 2010

(Sprechen und Zurufe.)

„Darüber hinaus stimme ich mit Ihnen in der Auffassung, die derzeitig geltenden Vorschriften des Nichtraucherschutzes seien ausreichend, völlig überein.“ Da gebe ich Herrn Hartmann recht; das ist auch meine Position. „Auf der anderen Seite ist es jedoch auch nachvollziehbar, wenn in einer Dreierkoalition Kompromisse eingegangen werden mussten.“ Und jetzt kommt es, die letzte Passage: „Aktuell liegt mir aber kein konkreter Entwurf für ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz vor. Sollte eine Novellierung jedoch von zuständiger Seite in die Wege geleitet werden, sichere ich Ihnen Unterstützung entsprechend Ihrem Petitum zu.“ Das haben wir jetzt ja gesehen.

(Zurufe.)

„Vor allem werde ich dabei mit großer Entschlossenheit auf weitgehenden Bestandsschutz für die saarländischen Gaststättenbetriebe drängen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Christoph Hartmann.“ Das ist ja alles schon sehr verwunderlich.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Weitere Zurufe.)

Doch das eigentlich Verwunderliche ist das Datum des Briefes: der 18. Dezember 2009. Aber am 25. November hatten wir das Nichtraucherschutzgesetz bereits in Erster Lesung hier im Landtag verabschiedet. Im Übrigen hatten Sie da mitgestimmt, Herr

Hartmann. Aber es kommt noch toller: Auf dem Briefkopf steht nicht „FDP-Vorsitzender“, sondern hier antwortet der Wirtschaftsminister.

(Lachen und Beifall bei den Oppositionsfraktio- nen.)

Also entweder haben Sie die Dame belogen, Herr Hartmann, oder Sie haben sowohl bei dem, was Sie hier tun, als auch bei dem, was Ihre Aufgabe als Wirtschaftsminister ist, völlig den Überblick verloren. Ich meine, Sie müssten einmal überlegen, wie Sie die Trennung Ihrer Ämter als FDP-Vorsitzender und Wirtschaftsminister etwas besser hinbekommen. Und zukünftig sollten Sie vielleicht auch hier aufpassen, wie Sie entscheiden.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Auch die Erlaubnis muss man sich etwas genauer ansehen. Bis zum 30. April sollen die Gastwirte, die bauliche Veränderungen vorgenommen haben, beim Umweltministerium eine Erlaubnis beantragen. Nur bauliche Veränderungen können eine solche Erlaubnis nach sich ziehen. In der Anhörung wurde ja das Ministerium gefragt, woher der Investitionsschutz kommt. Es wurde geantwortet, er sei ein Ausfluss des Grundgesetzes, und es seien alle Investitionen geschützt, die aufgrund eines Gesetzes vorgenommen würden. Man hat also keinen Bestandsschutz, aber man hat einen Investitionsschutz. Nur frage ich mich, was mit den anderen Investitionen ist. Manche Gastwirte haben in einen Mietvertrag von bis zu zehn Jahren investiert. Das hätten sie nicht getan, wenn sie gewusst hätten, dass in saarländischen Gaststätten in naher Zeit ein absolutes Rauchverbot gelten wird. Viele haben anders investiert: Sie haben einen Raucherraum nicht dadurch eingerichtet, dass sie bauliche Veränderungen vorgenommen haben, sondern dass sie ihn abgetrennt und in ihn investiert haben. Diese Gastwirte sind von Ihrem Gesetz jedoch nicht berücksichtigt. Ich sage Ihnen: Das gibt viel Ärger. Genau diese Vorschrift wird eine erneute Klagewelle gegen dieses Gesetz hervorrufen. Wir werden bei diesem Thema wieder keine Ruhe haben, weil die Gesetze einfach immer komplizierter werden. Ich sage Ihnen noch einmal: Lassen Sie es einfach so wie es ist; das ist momentan die beste Möglichkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Und da das alles ja so liberal ist, ist in diesem Gesetz unter Mitwirkung des Wirtschaftsministers von der FDP eine Verschärfung vorgenommen worden, nämlich bei den Ordnungswidrigkeiten. Bei einem einmaligen Vergehen bezahlt man bis zu 200 Euro, bei einem zweimaligen Vergehen bis zu 2.000 Euro. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN standen noch 1.000 Euro; jetzt sind es also 2.000 Euro. Bei einem dreimaligen Vergehen wird die Konzession entzogen. Ich war schon erstaunt, mit welcher Härte man eine

(Abg. Hoffmann-Bethscheider (SPD) )

Neuregelung durchsetzt. In der ganzen Anhörung hat niemand gesagt, dass man in dieser Angelegenheit Härte zeigen müsse. Niemand wollte eine Verschärfung. Und ich glaube zu wissen, warum es jetzt so gekommen ist: Man hat einfach gemerkt, dass die Einhaltung dieses Gesetzes nicht zu überwachen ist, und hat befürchtet, dass sich nur wenige an dieses Gesetz halten, weil es kaum akzeptiert wird. Also was macht man? Man setzt den Gastwirt unter Druck. Wenn er nämlich drei Mal gegen das Gesetz verstoßen hat, ist er seine Konzession los. Man will die Gastwirte dafür büßen lassen, dass dieses Gesetz auf wenig Akzeptanz stößt und seine Einhaltung eigentlich kaum zu überwachen ist.

(Zuruf.)

Ich muss sagen, das hat mich schon erstaunt. Von liberaler Haltung kann ich da überhaupt nichts sehen. Es ist genau das Gegenteil von liberal. Es ist einfach Druck aufgebaut worden, weil man weiß, dass dieses Gesetz eigentlich niemand wirklich will.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Abg. Schmitt (CDU) : Gesetz ist Gesetz.)

Gesetz ist Gesetz, genau. Aber Gesetze werden gemacht; sie machen sich nicht selbst. - Wenn Sie den Brief suchen: Ich habe ihn noch. Ich gebe ihn Ihnen gerade.

(Heiterkeit.)

Die Kneipenkultur im Saarland wird sich verändern. Das haben auch die Vertreter der Gastwirte hier gesagt. Es besteht ihrer Meinung nach die Gefahr, dass tausend Arbeitsplätze verlorengehen. Ich hoffe ehrlich gesagt, dass sich das Gesetz nicht so dramatisch auswirken wird. Ich kann die Befürchtungen verstehen, weil für mich nicht ganz nachvollziehbar ist, wie viele Gaststätten unter den neuen Bedingungen noch arbeiten können. Viele Gastwirte sagen ja auch schon die ganze Zeit, dass sie bereits eine Umsatzeinbuße haben, und viele befinden sich an der kritischen Grenze. Diese kritische Grenze wird meiner Meinung nach mit dem vorliegenden Gesetz durchbrochen, und dann wird es für die Gastwirte ganz eng. Vor diesem Hintergrund hätte man sich fragen müssen: Wo gibt es einen weniger schweren Eingriff, der die Gefahr, dass die Arbeitsplätze wegfallen, dass sich die Kneipenkultur im Saarland verändert, ausschließt? Ich denke, man hätte andere Möglichkeiten suchen können, wenn man nicht von vornherein von einem absoluten Rauchverbot ausgegangen und mit dem Kopf durch die Wand gegangen wäre. Was ist denn wirklich mit dem Nichtraucherschutz? Es wird immer darauf hingewiesen, dass sehr viele Menschen den absoluten Nichtraucherschutz wollten. Jetzt gab es ja im Saarland eine Umfrage dazu. Ergebnis: 54 Prozent der saarländischen Bevölkerung wollen kein absolutes Rauchverbot. Also wenn man sagt, man wolle auf die Mei

nung des Volkes hören, man wolle die Möglichkeit von Volksbegehren ausweiten, dann sollte man auch auf das Volk hören. Und das Volk hat mehrheitlich ganz klar gesagt, dass es ein absolutes Rauchverbot im Saarland nicht will.

(Beifall bei der SPD. - Zuruf von der CDU: Wo?)

Bei der Umfrage im Saarland.

(Weitere Zurufe.)

Deshalb sagen wir: Wir wollen dieses absolute Rauchverbot nicht. Es gibt weniger schwere Eingriffe, mit denen wir keine Arbeitsplätze gefährden. Wir können nicht Politik über die Köpfe der Menschen hinweg machen, aber ich glaube, bei Ihnen nützt es sowieso nichts. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei den Oppositionsfraktio- nen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Tobias Hans von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits bei den Beratungen anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle deutlich gemacht, dass die CDU in der letzten Legislaturperiode ein anderes Nichtraucherschutzgesetz gemacht hat, das, wie jetzt zu sehen war, auch sehr viel Lob bekommen hat.

(Lachen bei den Oppositionsfraktionen.)

Das war damals nicht so. Darauf komme ich noch zu sprechen. Ich kann aber nicht verhehlen, dass es ein wenig schmeichelhaft ist. Die CDU hat in der vergangenen Legislaturperiode versucht, einen Mittelweg zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens einerseits und der Wahrung der bürgerlichen Freiheiten auf der anderen Seite zu gehen. Es war ein Gesetz, das auch berücksichtigt hat, wie kontrovers über die Frage von Pro und Contra Rauchverbot und Ausgestaltung des Nichtraucherschutzes in öffentlichen Räumen und der Gastronomie diskutiert wird. Das ist eine parteiübergreifende Diskussion. Das kann man an dieser Stelle ruhig einmal anerkennen. Dies belegen auch die Umfragen.

Meine Damen und Herren, für die CDU in diesem Haus war immer klar, dass es eine weltweite gesellschaftliche Entwicklung, eine Entwicklung in Europa, in Deutschland und im Saarland gibt, die hingeht zu einer rauchfreien Gesellschaft, zu einer Gesellschaft, in der das Nichtrauchen der Normalfall ist und in der die Akzeptanz von Zigarrenqualm in der Öffentlichkeit abnimmt. - Nicht weil es stört, zuge

(Abg. Hoffmann-Bethscheider (SPD) )

qualmt zu werden, sondern weil mit dem Passivrauchen auch Gesundheitsgefahren verbunden sind, die nicht von der Hand zu weisen sind. In einem verqualmten Raum anwesend zu sein, bedeutet, pro Stunde so viele Giftstoffe einzuatmen, als hätte man selbst in dieser Stunde eine Zigarette geraucht. Wer regelmäßig Zigarettenrauch einatmen muss - und wir sind uns einig, dass dies auf die Bedienungen, die in der Gastronomie tätig sind, in jedem Fall zutrifft -, hat deshalb auch ein 20- bis 40-prozentig höheres Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, ganz zu schweigen von der Gefahr, an Lungenkrebs zu erkranken.

Passivrauchen reizt akut die Atemwege und kann bei körperlicher Belastung zu Kurzatmigkeit führen. Wenn man zum Beispiel die Treppe hochgeht, weil man hier noch eine Rede zu halten hat, kommt dies vor. Es führt zu Kopfschmerzen und Schwindel. Das bekomme ich allerdings bei dieser Debatte auch ab und zu, ganz ohne dem Passivrauchen ausgesetzt zu sein. Diese Symptome treten auch schon bei kurzzeitigem Genuss von Passivrauchen auf, wenn man hier überhaupt von Genuss sprechen kann.

Passivrauchen ist verantwortlich für eine große Anzahl von chronischen Krankheiten, die zum Tode führen können. Man muss sich die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen: Über 260 Nichtraucher sterben jährlich an durch Passivrauchen bedingtem Lungenkrebs.

(Abg. Maas (SPD) : Die Zahlen haben Sie hier alle schon einmal vorgelesen!)

Ja, ich habe diese Zahlen schon einmal genannt. Das ist richtig, Herr Kollege Maas. Ich nenne sie noch einmal, weil sie wichtig sind, wenn wir uns ernsthaft mit der Thematik des Nichtraucherschutzes in diesem Haus auseinandersetzen wollen und es nicht nur, Herr Kollege Maas, auf eine rein parteipolitische Auseinandersetzung reduzieren wollen, wie Sie das hier eindringlich beweisen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Über 2.140 Nichtraucher sterben jährlich an koronaren Herzkrankheiten, die durch Passivrauchen hervorgerufen werden, und über 770 sterben jährlich an durch Passivrauchen bedingtem Schlaganfall. Summa summarum sind das mehr als 3.100 Nichtraucher, die an den Folgen von Passivrauchen sterben.

Bei dieser Entwicklung hin zu einer rauchfreien Öffentlichkeit, was auch das Ziel des ursprünglichen Gesetzes der CDU-Landtagsfraktion war, war es der CDU wichtig, dass die Menschen etwas behutsamer mitgenommen werden. Die CDU, das wissen Sie, ist mittlerweile in eine Koalitionsregierung eingebunden.

(Zurufe von den Oppositionsfraktionen.)

Deshalb müssen wir, was die Geschwindigkeit anbelangt, auch zu Kompromissen fähig sein. Wir bestimmen nicht mehr alleine über den Fahrplan in Sachen Nichtraucherschutz. Wir haben deshalb zugestimmt, den Nichtraucherschutz jetzt umfassend zu regeln. Dazu stehen wir auch.

Wenn wir aber von einem konsequenten und effektiven Nichtraucherschutz sprechen, was ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Kollege Maas, anführen darf, dann gehört dazu auch die Prävention. Es gibt ein gewisses Bündel an präventiven Maßnahmen, die begleitend zu diesen Verboten eine große Rolle spielen. Ich gehe davon aus, dass der Gesundheitsminister dazu später auch noch Stellung beziehen wird, weswegen ich es nicht allzu detailliert machen will. Es sind Initiativen wie „Be smart - don’t start“, die sicherlich sehr gelungen war.

Meine Damen und Herren, weil diese im Gesetzentwurf der GRÜNEN ins Spiel gebrachten und vorgesehenen Änderungen sehr einschneidend sind man macht Schluss mit allen bisher vorgesehenen Ausnahmetatbeständen -, war es für die CDU-Landtagsfraktion ein Anliegen, eine umfassende Anhörung zum Nichtraucherschutzgesetz durchzuführen, unter Beteiligung aller Betroffenen, nicht nur unter Beteiligung derjenigen aus Wissenschaft und Medizin, die diese Zahlen natürlich genannt und auf die Gefahren hingewiesen haben. Uns war es wichtig, auch diejenigen zu hören, die insofern betroffen sind, als ihre Arbeitsplätze, ihre Branche wie die Gastronomie und der Getränkehandel oder auch der Tabakhandel betroffen sind. Das war uns wichtig.

Als Ergebnis der Anhörung - das habe ich in der Berichterstattung schon deutlich gemacht - kann man festhalten, dass es eine sehr uneinheitliche Beurteilung des Nichtraucherschutzes und der Notwendigkeit von mehr oder weniger strengen Regelungen gibt, genau wie es in der Bevölkerung der Fall ist. Ich halte es aber für nachvollziehbar, dass seitens der in der Tabakindustrie und der in der Gastronomie und Getränkeindustrie Tätigen befürchtet wird, dass mit diesem Gesetz, das nunmehr kommt, die Menschen, die rauchen, sich immer mehr ins Private zurückziehen, sie die Gastronomie nicht mehr in dem bisherigen Ausmaß frequentieren und sie möglicherweise sogar weniger Tabak konsumieren. Das bringt das Ganze mit sich.

Es ist vor allem nachvollziehbar, dass diese Menschen Sorgen haben, weil es sich um existenzielle Ängste handelt. Sie haben recht, Frau HoffmannBethscheider, wenn Sie sagen, es gibt Menschen, die den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten. Ich rate uns aber dazu, auch wenn wir dies noch so ernst nehmen, diese existenziellen Ängste nicht noch unnötig zu schüren, indem wir in Horrorszenarien von Zahlen reden, wie viele Arbeitsplätze möglicherweise betroffen sind. Das sind letztlich alles

(Abg. Hans (CDU) )

Zahlen, die auf Befragungen von Gastronomen, auf Einschätzungen subjektiver Natur basieren. Es sind keine Zahlen, die wir aus einer tatsächlich vergleichbaren Situation ableiten können. Hier spielen auch noch ganz andere Faktoren eine Rolle, was die Situation der Gastronomie allgemein in Deutschland und insbesondere im Saarland anbelangt. Wir haben eben eine sehr kleinräumig geprägte Gastronomie. Herr Fraktionsvorsitzender Maas, es ist in der Tat eine Frage, mit der sich natürlich auch der Wirtschaftsminister beschäftigt, wie man diesen mittelständischen Betrieben helfen kann, jenseits der Frage, ob man das Rauchen erlaubt oder verbietet. Das müssen wir hier gemeinsam in Angriff nehmen.

Meine Damen und Herren, Zahlen aus Ländern, in denen schon seit Längerem umfassende Rauchverbote herrschen, belegen, dass eine gewisse Anzahl an Gästen, die die Gastronomie meiden, sicherlich vorhanden ist, dass diese aber auch durch diejenigen ausgeglichen werden, die vorher nicht in die Gastronomie gegangen sind, weil sie sich dem Passivrauchen nicht aussetzen wollten. Das ist eben so. Deshalb muss man sich anschauen, was passiert, und gegebenenfalls mit Maßnahmen begleiten, die nichts mit Gesundheitsschutz, sondern mit Wirtschaftsförderung zu tun haben.

Meine Damen und Herren, ein Gesetz mit Ausnahmen, so gut gemeint, wie sie eben sind und wie sie von der Vorgängerregierung und der Mehrheit in diesem Hause gemeint waren, sorgt immer auch für Wettbewerbsverzerrungen. Auch das hat die Anhörung gezeigt. Es wurde bemängelt. Insbesondere Kneipen, die keinen Nebenraum haben oder größer sind als 75 Quadratmeter, haben schon jetzt mit der Problematik zu kämpfen, dass sie, wenn sie das wollten, das Rauchen nach der jetzigen Gesetzeslage schlichtweg nicht erlauben könnten. Deshalb gibt es diese Wettbewerbsverzerrungen, die natürlich, wenn man alle Ausnahmen zusammenstreicht, so nicht mehr stattfinden. In diese Richtung zielen auch die Änderungen, die die Koalitionsfraktionen als Konsequenz aus der Anhörung eingebracht haben. Diese Wettbewerbsverzerrungen sollen in Gänze beseitigt werden.