Nun zu den Auswirkungen des Umsatzrückganges. Die Prognosen lassen infolge der ausbleibenden Gäste einen Umsatzrückgang zwischen 30 und 50 Prozent befürchten. So die Umfragen des Gewerbes aus den Jahren 2007 und 2008. Sogar unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, Herr Ulrich, ist in den uns allen bekannten Verfahren vor zwei Jahren von einem Umsatzrückgang zwischen 25 und 30 Prozent ausgegangen. Dabei waren zahlreiche Stellungnahmen von Experten bereits berücksichtigt worden. Dieser Umsatz wird zur Folge haben, dass die Existenzgrundlage der Wirte bedroht ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet aufgrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes einen Verlust von bis zu 1.000 Arbeitsplätzen. Davon sind sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze als auch Minijobs bis 400 Euro betroffen. Dies bedeutet, dass vor allem Studentinnen und Studenten sowie alleinerziehende Frauen von dem Stellenabbau betroffen sein werden. In der Anhörung wurde ebenso deutlich, dass die Inhaber sogenannter Eckkneipen bei Hartz 4 landen werden. Es ist also nicht nur ein Kneipenvernichtungsgesetz, sondern auch ein Jobkillergesetz, sehr geehrte Damen und Herren.
Nun zur Rechtslage. Der saarländische Landtag befasst sich nun zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit mit dem Nichtraucherschutz. Die Bevölkerung und insbesondere die Gewerbetreibenden sind verunsichert. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit ist beschädigt. Die Gastwirte und Hoteliers haben vor dem Hintergrund des geltenden Gesetzes enorme Summen von über 10.000 Euro investiert, um den Ausnahmeregelungen gerecht zu werden. Ein entsprechender Nichtraucherschutz wurde durch Raumabtrennungen oder eigens geschaffene Raucherräume gewährleistet. Diesem enormen Investitionsaufkommen der Betroffenen wird durch die nunmehr vorgesehene Übergangesregelung in § 7 des Änderungsentwurfes nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Investitionen werden durch die erneute Gesetzesänderung wertlos und bleiben als Schadensrestposten bei den Wirten zurück. In diesem Zusammenhang wurden bereits in der Anhörung Schadenersatzansprüche angekündigt. Auch die verschärften Sanktionen gegen Wirte halten wir für unverantwortlich. Wie bei Verstößen im Straßenverkehr muss der Fahrer und nicht der Automobilhersteller bestraft werden. Sanktionen gegen Wirte mit
der Androhung, die Konzessionen zu entziehen, sind nicht nachvollziehbar und in höchstem Maße unverantwortlich, ja sogar existenzbedrohend.
Mündigen Bürgern wird die Möglichkeit genommen frei zu entscheiden, ob sie in ein gekennzeichnetes Raucherlokal gehen möchten oder eben nicht. Es ist also nicht nur ein Kneipenvernichtungsgesetz und ein Jobkillergesetz, sondern auch ein Entmündigungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und jetzt hören Sie mir genau zu: Wir haben die Bevormundung des Gesetzes gegenüber den Gastwirten bemängelt und uns für deren Wahlfreiheit eingesetzt. Denn wir wollten und wollen, dass die Gastwirte alleine entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Im Gegenzug gilt es, alle Gaststätten von außen sichtbar als Raucheroder Nichtrauchergaststätte zu kennzeichnen. Dafür treten wir auch weiterhin ein. - Diese Sätze, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stammen nicht etwa von der Linksfraktion, nein, diese Sätze stammen von der FDP.
Hier sieht man, wie vor der Wahl argumentiert wird und was nach der Wahl daraus entsteht, nämlich ein Vertrauensverlust in die Politik. Sie, liebe Kollegen aus der FDP, werden aus Koalitionszwang einem Gesetz zustimmen, mit dem Sie Wortbruch gegenüber den Gastwirten begehen.
Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, müssen in die saure Zitrone beißen, nämlich ein bewährtes Gesetz ändern, welches Sie zur Zufriedenheit der Mehrheit der Bevölkerung beschlossen hatten und nun kippen, weil Sie einer 5,9-Prozent-Partei zu Füßen liegen müssen. Wir als Linksfraktion werden dem Gesetz nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schramm, ich wollte meine Rede ja eigentlich anders beginnen. Aber Ihr Redebeitrag macht es einfach notwendig, zunächst auf das von Ihnen gerade Gesagte einzugehen.
Also, inhaltlich habe ich eben schon etwas den Kopf geschüttelt. Denn ich kann mich erinnern - so lange ist das ja auch noch gar nicht her -, dass wir Sondie
rungsgespräche mit Ihrer Partei geführt haben. Mit Ihrer Partei! In diesen Sondierungsgesprächen haben Ihre Parteispitzen - der Herr Lafontaine, der Herr Linsler - diesem Nichtraucherschutzgesetz, das wir vorlegen wollten, ihr Plazet gegeben: Das wäre überhaupt kein Problem, sollte es zu einer rot-rotgrünen Koalition kommen!
Genauso die Sozialdemokraten: Das Thema Nichtraucherschutz? - Ach, das ist doch kein Problem! Da sind wir uns doch einig! Das machen wir doch!
Aber auch mit Blick auf das von der SPD Gesagte: Frau Hoffmann-Bethscheider, für Sie gilt genau das Gleiche! Auch für die Sozialdemokraten war dieser Nichtraucherschutz gar kein Problem!
Wir haben auch gesprochen - das ist richtig - über Übergangszeiten für bereits bestehende Nebenräume. Dazu haben wir gesagt: Wenn das so ist, dann muss man es prüfen. - Deshalb steht es jetzt auch so im Gesetz drin.
Sie aber hätten das ganz genauso mitgemacht! Und jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, die Kneipenkultur im Saarland werde zerstört, die Kneipen würden vernichtet, Arbeitsplätze würden vernichtet. So ein Unsinn! So ein Unsinn!
(Zuruf der Abgeordneten Hoffmann-Bethscheider (SPD). - Weiterer Zuruf von der LINKEN: Wir machen Fasching!)
Deshalb will ich zunächst einmal an dieser Stelle ansetzen und mit diesen Falschinformationen ein wenig aufräumen.
Herr Lafontaine, Sie können sich gerne zu Wort melden! - Es gibt ja zum Glück ein paar Zahlen aus den Ländern, in denen konsequente Rauchverbote eingeführt wurden. Ich will jetzt gar nicht nach Schottland, England oder Irland gehen. Nein, wir bleiben in Deutschland!
ligen CSU, zunächst ohne Ausnahmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wie haben sich denn die Umsatzzahlen dort entwickelt? Sie sind nach oben gegangen! Das haben wir in der Anhörung gehört, das sind belegbare Zahlen.
Danach wurden die gesetzlichen Regelungen wieder zurückgedreht. Was war die Folge? Die Umsatzzahlen gingen nach unten! Und zwar die Umsatzzahlen der getränkeorientierten Gastronomie! Die Behauptung, die Gastronomie ginge zugrunde, ist also ein Märchen, ist völliger Blödsinn.
Entsprechende Zahlen kennen wir für all die Länder in Europa, die schon seit Jahren konsequente Rauchverbote haben. Ich will sie Ihnen nennen: Es gibt eine ganz aktuelle Umfrage des Pub-Verbandes in Schottland.
In dieser Umfrage ergab sich ein Umsatzplus. Es gibt Zahlen des statistischen Amtes für England und Wales; dort hat seit Einführung der Rauchverbote die Zahl der Kneipenkonzessionen zugenommen und der Bierkonsum hat sich erhöht.
Alles das, was Sie hier als Menetekel an die Wand malen, hat also mit der Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun!
nämlich das Problem der Wettbewerbsverzerrung. Reden Sie doch einmal mit den Gastronomen im Saarland, die Betriebe mit einer Fläche von mehr als 75 Quadratmetern haben! Die hatten schon einen Verband, die hatten schon eine Gruppierung gegründet, die sich gegen das alte Nichtraucherschutzgesetz zur Wehr setzte. Sie sagten: Hier wird der Wettbewerb zu unserem Nachteil verzerrt. - Und das war ja auch so!
Das ist auch das Kernproblem all der Nichtraucherschutzgesetze, die Ausnahmen vorsehen. Was bedeuten denn die Ausnahmen? Die Menschen, die rauchen wollen, wandern natürlich in gastronomische Betriebe ab, in denen geraucht werden kann, in denen geraucht werden darf. Würde ich rauchen, würde ich das genauso machen. Das würde wohl jeder hier so machen. Das ist völlig nachvollziehbar. Deshalb votieren ja auch viele Gastronomen, viele
Wirte für ein konsequentes Gesetz. Sie sagen: Nichtraucherschutz könnt ihr gerne machen; wenn ihr aber Nichtraucherschutz macht, so macht ihn bitte konsequent, ohne Ausnahmen, sonst leiden wir alle darunter. Wird der Nichtraucherschutz hingegen konsequent betrieben, haben alle Vorteile davon.
Die Zahlen, gerade auch die Zahlen für die bundesdeutsche Bevölkerung, sprechen diesbezüglich auch eine eindeutige Sprache. Es gibt eine aktuelle Umfrage, eine Umfrage aus dem Januar dieses Jahres, bundesweit durchgeführt. Die Ergebnisse sind übrigens auch danach aufgeschlüsselt, welcher Partei die Befragten anhängen: Die Wählerinnen und Wähler der CDU/CSU liegen ganz weit vorne; 81,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler der CDU/CSU befürworten ein Rauchverbot in Kneipen. Es folgen die Wählerinnen und Wähler der GRÜNEN mit 80 Prozent. Danach kommen schon die Wählerinnen und Wähler der LINKEN mit 73 Prozent. Es folgen die Wähler der FDP mit „nur“ 72,8 Prozent. Mit 70,5 Prozent liegen die Wählerinnen und Wähler der Sozialdemokraten am Schluss.
Wir reden hier also über ein Gesetz, das von den Wählerschaften aller Parteien breit getragen wird, das in der Breite der Wählerschaft gewollt ist. Dieses Ergebnis ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sich die realen Zahlen in der Bevölkerung vor Augen hält: Wie viele Menschen rauchen? Wie viele Menschen rauchen nicht? - 75 Prozent aller Menschen in diesem Lande rauchen nun einmal nicht, nur 25 Prozent der Menschen in diesem Lande rauchen.