Protocol of the Session on February 10, 2010

(Lachen bei den Regierungsfraktionen)

und um das Interesse der Demokratie. Ich denke, Sie haben ein schlechtes Beispiel abgegeben, wie ein ehemaliger Regierungschef dieses Landes und ein ehemaliger Bundesfinanzminister in einer Steuerangelegenheit versucht, auf einem sehr bemerkenswerten Niveau Honig zu saugen. Das ist bedauerlich, Herr Lafontaine.

(Anhaltender Beifall bei den Regierungsfraktio- nen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Nach Art. 79 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 39 Abs. 2 des Gesetzes über den Landtag erfolgt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einsetzungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/85 - neu - ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?

Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/85 neu - einstimmig bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Enthaltung der Koalitionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Konkretisierungsantrag, Drucksache 14/102. Wer für die Annahme der Drucksache 14/102 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/102 bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung aller anderen Fraktionen mit Stimmenmehrheit angenommen ist.

Die Fraktionen haben sich auf die Besetzung des Untersuchungsausschusses verständigt. Die Namen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Mitglieder entnehmen Sie bitte der Drucksache 14/94.

Wer für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der von den Fraktionen vorgeschlagenen Zusammensetzung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der von den Fraktionen vorgeschlagenen Zusammensetzung mit Zustimmung aller Abgeordneten und somit einstimmig beschlossen ist.

Wir kommen dann zu den Punkten 16 und 20 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beitragsfreiheit an Ganztagsschulen (Drucksa- che 14/80)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ganztagsschulen schaffen mehr Zeit zum Lernen - Für echte Wahlfreiheit und beitragsfreie Schulbildung im Saarland (Druck- sache 14/99)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen - Drucksache 14/80 - erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss sagen, die Debatte vorhin ist an mir nicht spurlos vorbeigegangen. Ich nehme auch an, sie ist an keinem von Ihnen spurlos vorbeigegangen. Es ist, wie mein Vorredner, Minister Jacoby, sagte, einfach bedauerlich.

(Zuruf.)

(Minister Jacoby)

Ich meinte nicht die Debatte als solche, sondern das, was ihr Auslöser war. - Nichtsdestotrotz müssen und werden wir zur politischen Arbeit zurückkehren, die wir zu leisten haben. Ich bin froh, dass ich hier für eine Koalition sprechen kann, dass ich einen Antrag der Jamaika-Koalition einbringen kann, die, wie ich meine, nicht nur bisher bewiesen hat, dass sie gut arbeiten kann, sondern dies auch in Zukunft beweisen wird. Und ich bin stolz darauf, dieser Koalition anzugehören.

(Beifall bei der CDU.)

Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Beitragsfreiheit an Ganztagsschulen gehen wir konsequent den Weg weiter, Chancengerechtigkeit im Bildungssystem auszubauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Wahlfreiheit von Eltern und Kindern zu sichern. Chancengerechtigkeit ist nicht Chancengleichheit. Wir müssen die Chancengerechtigkeit als Ziel verfolgen. Wir als Staat können nicht begaben. Wir müssen vielmehr die Rahmenbedingungen dafür setzen, dass sich Begabungen unabhängig von Milieus entfalten können. Begabungen, meine Damen und Herren, können nicht umverteilt werden. Wir müssen die Schwachen begünstigen, sprich fördern. Dies ist nicht umstritten. Wir dürfen aber die Talentierten und Begabten auch nicht benachteiligen. Wir müssen Benachteiligte dazu ermutigen, ihre Chancen zu ergreifen. Das ist unsere Aufgabe. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Beitragsfreiheit, so wie wir sie heute mit unserem Antrag auf den Weg bringen wollen, die Erreichung dieses Ziels begünstigen wird.

Wir wollen die Eltern von den Beiträgen für den Unterricht in der freiwilligen Ganztagsschule befreien. Dies bedeutet, dass die Beiträge für Essen und Ferienbetreuung erhalten bleiben. Unser Antrag, die Eltern von den Unterrichtsbeiträgen freizustellen und somit letztendlich die Förderung der Einrichtung der freiwilligen Ganztagsschule zu erhöhen, ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der im Schuljahr 2002/03 gestarteten freiwilligen Ganztagsschule, die seinerzeit mit einem Förderprogramm auf den Weg gebracht wurde. Die damalige Entscheidung, meine Damen und Herren, fiel zugunsten des Ausbaus von Ganztagsschulen in der Fläche und zulasten des Ausbaus zentraler Standorte. Die Entscheidung für den Ausbau in der Fläche hat dazu geführt, dass ein breites Angebot nachunterrichtlicher Bildung und Betreuung mit kurzen Wegen und an allen Schulformen geschaffen wurde. Gleiche Zugangschancen landesweit bedeuten mehr Chancengerechtigkeit landesweit. Die Zahlen von heute belegen, dass der eingeschlagene Weg richtig war, denn knapp 10.000 Schüler und Schülerinnen besuchen diese Einrichtungen, und von 341 Schulen sind 293 freiwillige

Ganztagsschulen. Allein 98 Prozent der Grundschulen halten eine derartige Einrichtung vor.

Die Weiterentwicklung der freiwilligen Ganztagsschule im Laufe der Jahre durch die Richtlinie „Freiwillige Ganztagsschule plus“ hat dazu geführt, dass das Angebot und die Qualität des Ganztagsschulangebotes landesweit verstetigt und verbessert wurden. Aber auch hier gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, meine Damen und Herren. Es gibt bereits gute Erfahrungen mit Ganztagsklassen, und ich bin mir sicher, dass dieses Angebot auch künftig Zuspruch finden wird. Ich möchte jedoch an dieser Stelle noch einmal betonen: Der Aspekt der Freiwilligkeit entspricht dem verfassungsrechtlichen Rang des natürlichen Rechts der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder in die Hand zu nehmen und umzusetzen, wie es in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes geregelt ist.

(Beifall bei der CDU.)

Die Koalitionspartner, meine Damen und Herren, bekennen sich im Koalitionsvertrag, der den Titel „Neue Wege für ein modernes Saarland“ trägt, zum bereits bestehenden gemischten Angebot von freiwilligen Ganztagsschulen und dem darüber hinausgehenden ganztagsschulischen Angebot. Beantragen Schulkonferenzen bei vorliegendem Bedarf gebundene Ganztagsschulen oder auch Ganztagsklassen, so können diese auch eingerichtet werden. An unseren Ganztagsschulen wird auch weiterhin, wie es der freiwilligen Ganztagsschule von Anfang an eigen war, am nachmittäglichen Angebot sozialer, kultureller und sportlicher Art festgehalten.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz kurz auf den Antrag der SPD zu sprechen kommen. Ich freue mich, dass unser Konzept mittlerweile auch in Ihre Konzeptionen Eingang gefunden hat. Das flächendeckende Angebot an gebundenen Ganztagsschulen, das Sie als Ziel verfolgen, möchten Sie konkretisiert wissen: In jedem Schulbezirk soll mindestens eine Ganztagsschule in gebundener Form eingerichtet werden. Das kann bei uns keine Zustimmung erfahren, weil Sie davon ausgehen -

(Zuruf von der SPD: Das dachte ich mir.)

Dachten Sie sich. Habe ich mir gedacht. Vielleicht steht es deshalb auch in Ihrem Antrag. Ich weiß es nicht. Aber dass in jedem Schulbezirk eine Grundschule in Zukunft nur noch in gebundener Form bestehen soll, widerspricht eindeutig dem Prinzip der Wahlfreiheit, das für die Koalitionäre wichtig ist.

(Beifall bei der CDU. - Zuruf.)

Der Begriff „Schulbezirk“ ist festgelegt. Es gibt die Grundschulen mit den Grundschulbezirksgrenzen. Von daher, denke ich, ist an dieser Stelle eindeutig, was gemeint ist.

(Abg. Heib (CDU) )

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz zwei oder drei Anmerkungen machen. Wir alle wissen, dass es veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen gibt, die Antworten brauchen, Antworten, die wir heute geben müssen. Gesellschaft verändert sich, Familie verändert sich, die Welt der Kinder verändert sich. Es gibt viele Familien mit Einzelkindern. Es gibt eine wachsende Zahl von Alleinerziehenden. Und es gibt viele Eltern, die sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden möchten oder können. Das Ganztagsschulangebot in unserem Land gibt meines Erachtens auf die Fragen der Betreffenden genau die Antworten, die sie haben wollen. Die Freiwillige Ganztagsschule Plus mit den Ganztagsklassen oder auch die anderen Ganztagsschulen sind qualitativ hochwertige, flexible und flächendeckende Angebote. Die verbindlichen Qualitätsstandards im Hinblick auf Personalisierung und auch die standortbezogenen pädagogischen Konzepte gewährleisten ein gutes Bildungsund Betreuungsangebot.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich ein oder zwei Sätze zu den Elternbeiträgen sagen. Die Elternbeiträge von bedürftigen Eltern und Kindern wurden in der Praxis bereits in den vergangenen Jahren seitens der Jugendhilfe übernommen. Die Beitragsfreiheit, die wir in unserem heutigen Antrag niedergeschrieben haben, greift allerdings weiter. Nicht nur, dass diesen Familien Anträge mit entsprechenden Verfahren erspart bleiben werden, sondern auch Familien, die unabhängig von den Grenzen der Bedürftigkeit nach der Sozialgesetzgebung bedürftig sind, kommen jetzt in den Genuss einer weiteren staatlichen Förderung. Das ist im Sinne aller Familien im Saarland.

Von der CDU-geführten Landesregierung wurde im letzten Jahr unter Kultusministerin Annegret KrampKarrenbauer die Schulbuchfreiheit, Entschuldigung: die Schulbuchausleihe eingeführt und umgesetzt. Diese Schulbuchausleihe hat zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern geführt und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Unterstützung der Familien in unserem Lande. Meine Damen und Herren, denken Sie an die Familien in unserem Land. Ich bitte Sie um die Unterstützung für unseren Antrag. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/99, erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Heib, eines vorweg genom

men: Schulbuchfreiheit an saarländischen Schulen würden wir nicht unterstützen. Ich bin dafür, dass wir auch weiterhin Schulbücher an saarländischen Schulen einsetzen. Sie meinten sicherlich die Lernmittelfreiheit, sagten aber Schulbuchfreiheit.

(Zurufe von der CDU.)

Es war eine ironische Bemerkung vorweg. Die darf man doch einmal machen, um es ein bisschen aufzulockern. Ernst genug waren wir heute an vielen Stellen in jedem Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Anlass für den Antrag der Regierungsfraktionen ist, dass das bisherige Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschule Plus mit Ablauf des Schuljahres 2009/2010 ausläuft. Ich will zunächst einige Bemerkungen zum Antrag der Regierungsfraktionen machen. Ich nehme aber vorweg, dass wir uns bei der Abstimmung enthalten werden. Wir werden nicht gegen den Antrag stimmen, weil wir das Kernanliegen, die Beitragsfreiheit durchzusetzen, natürlich für richtig halten. Es fängt aber schon bei der Begrifflichkeit der Überschrift an. In der Überschrift wird davon gesprochen, dass es „Beitragsfreiheit an Ganztagsschulen“ im Saarland geben solle. Das ist etwas, was zumindest Teile der heutigen Regierungsfraktionen noch vor einem halben Jahr so nicht unbedingt unterstützt hätten.

Ich zitiere nun, damit wir nicht in den Verdacht kommen, es käme alles nur von uns, aus einer Pressemitteilung der Landeselterninitiative für Bildung, die es ausdrücklich begrüßt hat. Die Mitteilung stammt vom 06. Februar 2010. Dort heißt es: „Am kommenden Mittwoch (10.02.2010) berät der Landtag des Saarlandes über einen Antrag der Fraktionen der Regierungskoalition aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“ Weiter heißt es: „In ihm werden die Begriffe Bildung, Betreuung, freiwillige Ganztagsklassen, Ganztagsschulen, Förderung in verwirrendem Zusammenhang gebraucht.“ Und dann: „Deshalb wollen wir eines betonen: Schule über den ganzen Tag mit ihrem eigenen Bildungskonzept und ihrem eigenen Rhythmus in den bisherigen einzigen sechs echten Ganztagsschulen im Saarland und in den jüngeren so genannten Ganztagsklassen war bisher kostenlos und wird auch bei Erweiterung der Angebote kostenlos sein müssen. Denn die öffentliche Schule ist nicht kostenpflichtig. Neu ist, dass ab dem Schuljahr 2010/2011 keine Beiträge mehr an die Träger der Nachmittagsbetreuung bezahlt zu werden brauchen.“ - So weit das Zitat, um es einmal deutlich zu machen: Echte Ganztagsschulen waren auch bisher kostenlos. Dies waren sie selbstverständlich. Worum es hier geht, ist das Nachmittagsangebot, das ebenfalls beitragsfrei gestellt werden soll. Insofern ist die Überschrift nicht hundertprozentig mit dem deckungsgleich, was wir und auch die GRÜNEN und die FDP in der vergangenen Legisla

(Abg. Heib (CDU) )

turperiode unter Ganztagsschulen verstanden haben.

Es ist aber auch nichts dagegen zu sagen. Ich sagte deshalb, dass wir diesen Antrag nicht ablehnen werden. Trotzdem muss ich bei einigen Dingen der Schönfärberei, die im Antragstext und den Erläuterungen stehen, deutlich machen, dass wir das so nicht mitmachen. Es wundert mich ehrlich gesagt auch, dass das mittlerweile der Koalitionskonsens sein soll. Vielleicht können Sie es in der Debatte ausführen, denn eines ist mir ebenso nicht klar: Zumindest in diesem Antrag ist nicht geklärt, wie es mit der Nachmittagsbetreuung an den Standorten aussieht, wo es beispielsweise Kindertagesstätten übernehmen. Gilt es für sie ebenfalls oder haben sie in Zukunft zu befürchten, dass es dort nicht gemacht wird? Das ist eine ganz sachlich-fachliche Frage, die ich an dieser Stelle habe. Wir werden nämlich darauf angesprochen. Sie wissen, dass es viele, durchaus einigermaßen qualifizierte Nachmittagsbetreuungen in Kindertagesstätten und Kinderhorten gibt, die ein riesiges Problem bekommen würden, wenn dort weiterhin Beiträge erhoben würden und an anderer Stelle nicht. Mir ist das aus dem Antrag nicht ganz klar geworden. Sie können das nachher bitte ansprechen.

Ich komme noch einmal zum Antrag der drei Regierungsfraktionen zurück. Dort heißt es zu Beginn, was wir beschönigend finden: „Im Saarland besteht mit dem flächendeckenden Netz unterschiedlicher Formen von Ganztagsschulen ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für den Nachmittag an allen Schulformen. Dieses Netzwerk ist in seiner Dichte bundesweit beispielhaft und ermöglicht den Eltern auf freiwilliger Basis bedarfsgerecht, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.“ - So heißt es wörtlich im Antragstext. Frau Kollegin Heib, es wundert mich nicht, dass Sie es in den Antragstext hineinschreiben, es wundert mich allerdings schon, dass zwei andere Fraktionen diesen Konsens eingegangen sind. Denn das ist eine ganz klare Abkehr von dem, was in der vergangenen Legislaturperiode sowohl von den GRÜNEN als auch von der FDP in diesem Hause gesagt wurde.

Ich möchte dies anhand einiger Zitate belegen. In der Saarbrücker Zeitung vom 21. August 2009, wenige Tage vor der Landtagswahl, ist zu lesen: „FDPChef Christoph Hartmann erklärte die ‚Freiwillige Ganztagsschule’ für gescheitert. Nötig sei Wahlfreiheit zwischen Halbtags- und pädagogisch aufgewerteten Ganztagsschulen.“ - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nun in keiner Weise mit dem Antragstext der Koalitionsfraktionen vereinbar, wonach wir es mit einem hochwertigen Bildungsund Betreuungsangebot in allen Schulformen zu tun haben. Ich erwarte schon, dass die Kollegin WillgerLambert und auch der Kollege Hartmann nachher an

dieser Stelle sagen, wie sie dazu gekommen sind, dass plötzlich seit dem 21. August alles ganz anders sein soll.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Auch die Kollegin Willger-Lambert hat in der Sitzung des Landtages am 01. Oktober 2008 gesagt: „Die Freiwilligen Ganztagsschulen und auch die Ganztagsklassen sind nicht in der Lage, die Anforderungen an eine Verzahnung von Vormittags- und Nachmittagsangeboten pädagogisch so zu erfüllen, wie es notwendig wäre.“ - Heute bringt sie einen Antrag mit ein, in dem sie sagt, wir hätten damit ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Ich frage mich, Frau Kollegin Willger-Lambert, was seit dem 01. Oktober 2008 passiert ist, dass plötzlich Ihre Einschätzung eine völlig andere ist. Oder kann es ganz einfach sein, dass auch dies der Koalitionsdisziplin zu schulden wäre? Wenn es im Bildungsbereich wirklich so große Unterschiede gibt, dann frage ich mich allerdings langsam, wie Sie es rechtfertigen können, dieser Koalition anzugehören, liebe Kollegin.