Protocol of the Session on February 10, 2010

(Beifall bei der SPD.)

Jetzt komme ich zu dem Vorschlag von Sozialministerin Kramp-Karrenbauer, der sich von der Grundstruktur her im Wesentlichen deckt mit dem Vorschlag, den auch der Saarländische Landkreistag entwickelt hat. Die Frage ist natürlich, ob das jetzt noch relevant ist, wenn es die Grundgesetzänderung gibt. Brauchen wir dann noch eine saarländische Lösung oder brauchen wir keine? Wir wissen auch nicht genau, wie diese Lösung tatsächlich aussehen soll. Viele wären natürlich froh, sie kämen aus den Fängen der BA heraus. Aber es gibt auch nicht wenige, die fragen, ob wir dann in die Fänge des Landes kommen. Denn die Landkreise haben nicht vergessen, dass das Land gerade beim Thema Hartz 4 klebrige Finger hat. Ich erinnere daran, dass jedes Jahr 10 Millionen Euro an Einsparung im Wohngeldbereich nicht an die Kommunen weitergegeben werden. Deshalb, Frau Ministerin, legen Sie den Kommunen bitte vor, was Sie sich genau unter einer saarländischen Lösung vorstellen. Wir sind bereit, darüber konstruktiv mit Ihnen zu reden unter der Voraussetzung, dass die kommunale Handlungsfähigkeit erhalten bleibt.

(Beifall bei der SPD.)

Eines darf bei allem nicht vergessen werden. Solange es Menschen in Deutschland gibt, die wenig Arbeit haben und wenig verdienen, und solange wir keine Mindestlöhne haben, wird die Zahl von Menschen in Hartz 4 zunehmen. Das müssen wir verhindern. Deshalb keine Diskussion über Hartz 4 ohne das Thema Mindestlohn. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der LIN- KEN.)

(Abg. Meiser (CDU) )

Das Wort hat Herr Abgeordneter Professor Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE unterstützt die Forderung, wie sie praktisch von allen sozialen Arbeitsloseninitiativen erhoben wird, dass es eine Betreuung und Vermittlung aus einer Hand geben muss, dass es eine einheitliche Ansprechstelle geben muss. Wir sind selbstverständlich auch dafür, dass bewährte Strukturen nicht zerschlagen werden.

Wir hatten in der letzten Zeit ein ziemlich großes organisatorisches Chaos in dieser Frage. Ursprünglich war es ja so, dass die Hartz-Kommission eine einheitliche Anlaufstelle für Erwerbslose schaffen wollte unter Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Ich möchte daran erinnern, was daraus geworden ist. Wir haben neben der örtlichen Agentur für Arbeit einmal die Optionskommunen und wir haben die Argen als eine gemischte Verwaltung aus Kommunen und Agentur für Arbeit. Dann gab es auch die Diskussion um getrennte Aufgabenbereiche infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ich begrüße es außerordentlich, dass man sich jetzt wieder auf dem Weg befindet, eine einheitliche Anlaufstelle zu schaffen.

Ich möchte hier aber deutlich machen, dass in der Frage der Beratung und Vermittlung die Bundesagentur für Arbeit nicht aus der Verantwortung entlassen werden darf und es wichtig ist, dass bestimmte Leistungen auch über den Bund wahrgenommen werden. Wir sind dafür, dass es für die Erwerbslosen einen einheitlichen Bescheid gibt sowohl über die Regelleistungen als auch was das Thema Kosten für Unterkunft und Heizung angeht. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Bund übernommen werden sollen, die Kommunen entsprechend entlastet werden und diese Mittel in die soziale Infrastruktur der Kommunen fließen.

Wir sind klar gegen eine Ausweitung der Optionskommunen. Es mag das eine oder andere positive Beispiel geben, es ist auf St. Wendel verwiesen worden. Wir sind aber gegen eine weitere Ausweitung, weil wir das für eine Kommunalisierung halten, die nicht im Interesse der Arbeitslosen liegen kann. Das muss einheitlicher vonstatten gehen.

Aus unserer Sicht ist ganz wesentlich, dass entsprechende Vermittlungstätigkeiten auch qualitativ ausgeführt werden und dass hier mehr getan wird. Wir können uns nicht nur der Frage der Institution, der einheitlichen Ansprechstelle zuwenden, sondern wir müssen uns auch überlegen, was in diesem Zusammenhang insgesamt getan wird. Dies bedeutet, dass

wir mehr Programme auflegen müssen, um Langzeitarbeitslose und diejenigen, die es besonders schwer haben am Arbeitsmarkt, wieder in Arbeit zu bringen. Deswegen wäre es nach unserer Auffassung wichtig, dass von der Landesregierung Initiativen ausgehen zur Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD.)

Wir halten dies für notwendig. Wir können nicht nur über Jobcenter sprechen, sondern wir müssen auch über konkrete Maßnahmen sprechen, wie eben Arbeit für diejenigen geschaffen werden kann, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben.

In dem Zusammenhang möchte ich eine weitere Bemerkung machen. Wir haben seit gestern auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Regelsätze vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass eine Neuberechnung vorgenommen wird, weil die bisherige Form der Berechnung offensichtlich ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht zuverlässig sichert. Das gehört auch dazu, weil ich glaube, dass wir diesen Zusammenhang der Sozialpolitik und der Arbeitslosigkeit aufgreifen müssen. Deswegen brauchen wir eine grundlegende Reform. Die Frage des Jobcenters ist ein Element. Wir brauchen eine grundlegende Reform und eine Veränderung, weil das Bundesverfassungsgericht mit dem gestrigen Urteil das, was die Linke immer schon kritisiert hat, deutlich festgestellt hat: Hartz 4 ist ein Angriff auf den Sozialstaat. Hartz 4 ist Armut per Gesetz. Deswegen brauchen wir eine grundlegende Reform dieser HartzGesetze. Die Frage des Jobcenters ist ein Element davon.

(Sprechen bei der CDU.)

Ich möchte das in diesem Zusammenhang darstellen und plädiere für eine umfassende Reform dieser Gesetzgebung. Das heißt: Die Hartz-Gesetze müssen in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Christoph Kühn.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anlass für die heutige Aktuelle Stunde ist die Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung beim SGB II. Wie bereits angesprochen hat das Bundesverfassungsgericht gestern die Regelsätze für die Feststellung der Hartz-4-Bezüge als nicht verfassungsgemäß verworfen. Am 20. Dezember hat es die Mischverwaltung zwischen Bund und

Kommunen bei der Durchführung der Grundsicherung bei den Arbeitssuchenden als unzulässig eingestuft. Für die Neuorganisation hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Große Koalition hat die letzten zwei Jahre verstreichen lassen. Die Bälle wurden hin- und hergeschoben, aber es wurden keine Lösungen im Sinne der Betroffenen - ALG-2-Empfänger und Mitarbeiter in den jeweiligen Argen oder den Optionskommunen - gefunden. Daher drängt die Zeit.

In der Vergangenheit sind unterschiedliche Vorschläge gemacht worden. Wir als FDP haben uns auf Bundesebene immer für die Durchführung des SGB II bei den kommunalen Trägern ausgesprochen. Zumindest sollte die bestehende Option entfristet werden und es soll den Kommunen ermöglicht werden, die alleinige Trägerschaft zu übernehmen. Ich darf darauf hinweisen, dass diese 69 Optionskommunen, die öfters genannt werden, auf eine Forderung der FDP zurückzuführen sind. Es kam in den Vermittlungsverfahren zu den Hartz-Gesetzen zur Sprache. Ich habe mit Freude vernommen, wie der Kollege Jung für dieses Optionsmodell geworben hat. Ich hoffe auch, dass er seine Parteifreunde auf Bundesebene anstößt, für dieses Optionsmodell zu werben, wenn es in die entscheidende Phase geht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zu den Äußerungen des Kollegen Bierbaum sage ich, dieses Modell der Optionskommunen hat sich gerade hier - wir sprechen vom Saarland; das ist unser Hauptteil, wir sind ein saarländisches Parlament - in St. Wendel bewährt. Von daher stehen wir weiterhin zu diesen Optionskommunen und für deren Ausweitung.

Seit Montag ist klar: Die notwendige Grundgesetzänderung ist auf den Weg gebracht. Es gibt Planungssicherheit. Das Ziel muss aber sein, die Argen in ihrer jetzigen Form zu erhalten und sicherzustellen, dass die Kommunen und die Bundesagentur gleichberechtigte Partner bei dieser Aufgabenteilung sind. Die Ausweitung der Optionskommunen in unserem Sinn kann vorangetrieben werden. So kann den Kommunen vor Ort genügend Spielraum gelassen werden, um passgenaue Lösungen zu finden, denn wer, wenn nicht die Kommunen, hat den Einblick in die aktuelle Situation in ihrem Bereich und kann für die Betroffenen die passenden Maßnahmen treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass alle Parteien an einem Strang ziehen und im Sinne der Betroffenen - die ALG-2-Empfänger und die Mitarbeiter in den Optionskommunen und den Jobcentern - das Gesetz schnellstmöglich

auf den Weg bringen; am besten noch vor Ende des Jahres. Die Zeit drängt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Claudia WillgerLambert.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jobcenter und Argen waren ein ganz wichtiger Schritt, um die Zersplitterung der Hilfen durch die unterschiedlichen Kostenträger zu überwinden. Es ist der Anspruch und die Aufgabe gewesen, dass wir Hilfebedürftige nicht ausgrenzen und dass wir die schwierigen Lebenslagen, in denen sie sich oft zusammen mit Familienangehörigen befinden, nicht unnötig noch komplizierter machen. Von daher ist es ganz wichtig, dass wir ein Konzept haben, das eine Betreuung aus einer Hand gewährleistet. Dafür ist der gesellschaftliche Paradigmenwechsel notwendig. Wir brauchen individuelle Förderung und passgenaue Lösungen für die Betroffenen.

Das Saarland ist besonders betroffen, auch im Hinblick darauf, welche Auswirkungen die Wirtschaftsund Finanzkrise weiter zeitigen wird. Es ist von daher an der Zeit, dass wir kein Organisationschaos haben. Vielmehr müssen wir uns mit Optimierungsvorschlägen befassen. Das ist gefordert. Alles andere ist ein destruktives Verhalten zu einer völlig falschen Zeit. Wir brauchen eine funktionsfähige Arbeitslosenhilfe, gerade in diesen Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und der immer problematischer werdenden öffentlichen Haushalte. Das kommt noch hinzu.

Wir sind von daher sehr froh, dass sich ein Ende der Blockade und der Auseinandersetzung darüber abzeichnet, wer arbeitslose Menschen besser betreuen kann, denn wir brauchen ein Netzwerk aus allen Hilfemöglichkeiten und Strukturen. Wir müssen diese Hilfen endlich an den Menschen ausrichten und nicht an den Institutionen. Wir brauchen von daher definierte und einklagbare Qualitätsansprüche und verlässliche Ansprechpartner. Hier besteht ein ganz umfangreicher Handlungsbedarf. Die Weiterentwicklung des SGB II ist uns besonders bei den Förderinstrumenten wichtig.

Wir sind erleichtert, dass diese Debatte noch einmal aufkommt. Wir sind auch darüber erleichtert, dass sich endlich Lösungsmöglichkeiten in einem immer enger werdenden Zeitfenster aufzeigen. Wir hoffen sehr, dass ein gemeinsamer Weg im Hinblick auf eine notwendige Verfassungsänderung möglich ist. Hierfür ist eine größtmögliche Gemeinsamkeit notwendig.

(Abg. Kühn (FDP) )

Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir deutlich machen, dass es keinen Sinn macht, noch einmal darüber zu streiten, wie es mit den kommunalen Kompetenzen und den Kompetenzen der BA aussieht. Wichtig ist, dass sich jeder - egal, ob Kommunen oder BA - mit den eigenen Kompetenzen und Stärken einbringen kann und darauf besinnt. Es geht nicht darum, dass sich hier ein Leistungsträger potenziell aus der Verantwortung verabschiedet.

Von daher möchte ich auf gar keinen Fall einen erneuten grundsätzlichen Streit haben, der heute Morgen in den unterschiedlichen Positionen von SPD und LINKEN zum Ausdruck gekommen ist. Das ist nicht der richtige Weg, der uns hier weiterführt. Es geht vielmehr darum, die jeweiligen Kompetenzen und Stärken so miteinander zu verknüpfen, dass wir pragmatisch und schnell Klarheit bekommen. Es muss unser aller Ziel sein, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger die allerbeste Betreuung anbieten können und dass diese Hilfen aufeinander abgestimmt sind. Gerade im Hinblick auf die öffentlichen Kassen und die Haushaltsnotlage ist es mit Sicherheit der kostengünstigere Weg, wenn in dieser Art und Weise verfahren wird.

Mit verschiedenen Haltungen und Streitigkeiten ist wertvolle Zeit verplempert worden. Es ist mithin fast ein Verfassungsbruch riskiert worden. Damit muss jetzt Schluss sein. Wir alle wollen, dass die Jobcenter erhalten bleiben und dass es zu einer Ausweitung der Optionslösung kommt. Die Grünen im Bundestag haben bereits entsprechende Vorschläge erarbeitet und eingebracht. Diese können zügig beraten werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hermann Scharf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der anstehenden Neuorganisation handelt es sich um eines der schwierigsten und bedeutendsten Handlungsfelder für den Bund und die Länder, denn es geht um die Alimentation und die Betreuung von bundesweit fast sieben Millionen Menschen und um ein Sozialsystem mit einem Ausgabevolumen von nahezu 50 Milliarden Euro. Die kommunale Option bietet dabei unbestritten die Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand. Die unabhängige Evaluation des Internationalen Instituts für Staatsund Europawissenschaften von Professor Hesse hat die Vorzüge und Erfolge der Option wissenschaftlich aufbereitet. Danach ist die Option die einzige Trägerform, die erstens den Menschen Leistungen aus einer Hand bietet, zweitens den Kommunen einen eigenen Gestaltungsraum in der Arbeitsmarktpolitik belässt, drittens kommunale Kompetenzen in den

Bereichen Jugendhilfe, Bildung, Wirtschaftsförderung und Arbeitsförderung miteinander vernetzt und viertens ein Kompetenzgerangel verschiedener Leistungsträger untereinander verhindert.

Als Träger der Unterhaltskosten und der Grundsicherung im Alter nach SGB XII spüren die Kreise in ihren Haushalten zunehmend die Belastungen der Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch die Belastungen von sinkendem Lohnniveau und gebrochenen Erwerbsbiografien. Um den ohnehin prognostizierten, demografisch bedingten Anstieg der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter in den Griff zu bekommen, haben die Kommunen ein erhebliches Eigeninteresse daran, möglichst vielen Langzeitarbeitslosen nachhaltig den Weg aus dem System zu ebnen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass mein Heimatkreis, der Landkreis St. Wendel, in den vergangenen fünf Jahren unter Beweis gestellt hat, dass eine erfolgreiche kommunale Arbeitsmarktpolitik auch vor Ort möglich ist und gleichzeitig gute überregionale Vermittlungsergebnisse machbar sind, denn die Daten der vergangenen Jahre zeigen, dass über 40 Prozent der Vermittlungen der kommunalen Arbeitsförderung auf Stellen außerhalb des Kreises erfolgt sind. Daher freuen wir uns, dass auf Bundesebene offensichtlich politischer Konsens darüber besteht, dass die bestehenden 69 Optionskommunen auf Dauer weiterarbeiten können. Dafür hat sich die saarländische Landesregierung in den vergangenen Jahren stets mit Nachdruck eingesetzt. Noch mehr würden wir uns aber freuen, wenn noch möglichst viele andere Kreise die Möglichkeit erhielten, zu optieren. Im Saarland haben sich nun auch alle anderen Kreise und der Regionalverband dafür ausgesprochen, diese Chance zu ergreifen. Herr Professor Bierbaum, dies sollten Sie und Ihre Partei zur Kenntnis nehmen, wenn Sie die kommunale Familie ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU.)

Deshalb hat sich Ministerpräsident Peter Müller am vergangenen Sonntag vehement und mit Erfolg dafür eingesetzt, die Zahl der Optionskommunen deutlich zu erweitern und den Kreisen dabei ein Wahlrecht einzuräumen, welche Organisationsform sie anstreben.

(Zuruf des Abgeordneten Pauluhn (SPD).)

Nun liegt es an der SPD im Bund, Herr Kollege Pauluhn, ob sie diesen Weg mitgeht oder auf ihren alten Forderungen aus der Zeit von Arbeitsminister Scholz verharrt, dessen Vorschläge stets von der Maxime geprägt waren, dass kein Quadratkilometer Option im Bund dazukommen darf.

(Abg. Pauluhn (SPD) : Sie waren doch im Bundestag. Wie haben Sie denn abgestimmt?)

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )