Protocol of the Session on February 10, 2010

Der SPD-Antrag will unter anderem die im Gesetz aufgeführten Einheitlichen Ansprechpartner um die Arbeitskammer des Saarlandes und den kommunalen Zweckverband eGo-Saar erweitern. Eine juristische Person privaten Rechts lehnt die SPD als Träger des Einheitlichen Ansprechpartners ab. Sie will damit der Gefahr der Privatisierung öffentlicher Aufgaben vorbeugen. Auch will sie im Gesetz verankert wissen, auf welche Tätigkeiten die EU-Richtlinie im Einzelnen keine Anwendung findet. Ebenso ist sie der Auffassung, dass die Arbeitgeber insbesondere auch Informationen über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen im Zielland erhalten müssen. Diese Informationen sollten mehrsprachig angeboten werden.

Die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners sollte nach dem Willen der SPD beim kommunalen Zweckverband eGo-Saar angesiedelt werden. Ebenso sollen die Arbeitnehmer Zugang zu den Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten. - So weit die wesentlichen Aspekte des SPDAbänderungsantrages.

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE wandelt die in § 6 Abs. 2 Satz 1 enthaltene Bestimmung über Gebührenerhebung in eine Kann-Bestimmung um. In § 11 wird der Zeitraum über die Berichtspflicht der Einheitlichen Ansprechpartner von drei auf zwei Jahre verkürzt. Ebenso verkürzt wird der Zeitpunkt der Außerkraftsetzung dieses Gesetzes um drei Jahre auf den 31. Dezember 2012. Die Fristverkürzung soll dazu beitragen - falls notwendig -, eine baldige Novellierung des Gesetzes auf den Weg zu bringen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat den von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Abänderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, den Antrag der Regierungsfraktionen hingegen bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Dieser liegt Ihnen jetzt als Abänderungsantrag des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit unter Drucksache 14/87 vor. Das

EA-Gesetz selbst, Drucksache 14/9, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen ebenfalls mehrheitlich und gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE angenommen. Ich bitte nun das Plenum, diesem Ausschussvotum zu entsprechen und dem vorliegenden Gesetz nebst Abänderungsantrag in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen. - Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Prof. Dr. Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE unterstützt den Abänderungsantrag der SPD ausdrücklich und zwar vor folgendem Hintergrund. Die einheitliche Ansprechstelle ist ein wichtiges Instrument, das nicht nur in der Kammerlösung bestehen kann. Vielmehr sind aus meiner Sicht in der Anhörung zwei Dinge sehr deutlich geworden. Erstens muss die Arbeitnehmerseite stärker berücksichtigt werden; in dieser Sache spielen nicht nur Fragen der Unternehmen, sondern auch Dinge wie Tarifrechte und so weiter eine große Rolle. Das wird am Besten dadurch gewährleistet, dass die Institution mit einbezogen wird, die insbesondere für Arbeitnehmerbelange zuständig ist. Deswegen sind wir der Auffassung, dass auf jeden Fall die Arbeitskammer mit einzubeziehen ist.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Der zweite Punkt ist ein Punkt, bei dem ich persönlich bei der Anhörung etwas gelernt habe - das möchte ich ausdrücklich sagen -, nämlich die Einbeziehung der kommunalen Ebene. Das halte ich für ganz wichtig. Es ist in der Anhörung sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, dass die kommunale Ebene eine wesentliche Rolle spielen muss und deswegen einbezogen werden sollte. Deswegen bin ich ausdrücklich dafür, dass der kommunale Zweckverband mit aufgenommen wird

Das sind die wesentlichen Gründe, weswegen wir dem Abänderungsantrag der SPD zustimmen, ihn auch empfehlen möchten. Ich habe es nicht ganz verstanden, warum keine einheitliche Lösung gefunden wurde, die genaue diese Aspekte mit einbezieht. Ich glaube, das wäre möglich gewesen, ich hielte so etwas für einigungsfähig. Ich bin also sehr dafür, dass der Abänderungsantrag der SPD angenommen wird. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

(Abg. Schumacher (LINKE) )

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Bierbaum! Das Problem, das sich beim Einheitlichen Ansprechpartner ergeben hat, ist aus der Genese heraus zu sehen. Es wird schon seit einigen Jahren versucht, eine Einigung für den Einheitlichen Ansprechpartner zu finden. Wir hätten dieses Gesetz schon in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg bringen sollen und eigentlich müssen, weil wir nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 31.12.2009 ein fertiges Gesetz hätten haben müssen. Aber, im März vergangenen Jahres Sie haben es durch meine Zwischenfrage in der Anhörung mitbekommen - sind die kommunalen Träger aus diesen Verhandlungen ausgestiegen. Und zwar deshalb, weil ihre finanziellen Forderungen, die sie an diesen Einheitlichen Ansprechpartner hatten, nicht erfüllt wurden. Sie wollten mit sechs bis teilweise zehn Stellen eine Dienststelle einrichten, die vom Land finanziert und getragen wird, wo sie dann in der Trägerschaft mit den Kammern zusammen das Ganze gehändelt hätten. Das ist der Grund, warum die Kommunen nicht mehr im Boot sind. Sie sind freiwillig und von sich aus ausgestiegen. Von daher hat mich bei der Anhörung sehr überrascht, dass von ihrer Seite eine solche Kritik gekommen ist, weil sie doch selbst diesen Weg gegangen sind.

Wenn Sie sich das Gesetz ansehen und in der Republik umhören - Sie kommen auch ein bisschen herum -, dann wissen Sie, wie derzeit die Nutzung dieses Einheitlichen Ansprechpartners aussieht. Wir haben im Interim bei der IHK diesen Einheitlichen Ansprechpartner schon installiert, es gab für dieses Jahr bis heute zwei Anfragen. Eine solch große Geschäftsstelle vorzuhalten und diese Kosten, die sie verursachen würde, wären in jeder Hinsicht unangemessen. Es ging der Landesregierung - der vergangenen wie auch der jetzigen - nicht darum, die Kommunen in irgendeiner Weise auszuschließen, aber das, was sie gefordert haben, war nicht erfüllbar und der Sache nicht angemessen. Das ist der Grund, warum wir zu einer solchen Lösung gekommen sind.

Wir haben aufgrund der Anhörung dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres 2012 begrenzt und die Berichtszeit auf zwei Jahre gekürzt - mit drei Jahren wäre er erst Ende 2012 vorgelegt worden, das hätte wenig Sinn gemacht. Wir haben es deshalb gemacht, weil niemand genau weiß, wie sich das entwickeln und in der Praxis funktionieren wird. Deshalb haben wir gesagt, wir stricken das Gesetz so, dass wir relativ schnell in eine Evaluierung kommen, bei der wir beobachten können, wie das Gesetz genutzt wird und wie es funktioniert. Das Kammermo

dell wird in sechs anderen Bundesländern praktiziert und es funktioniert. Der Existenzgründer geht als Erstes zu denen, von denen er Hilfe erwartet, die Kammer ist die erste Anlaufstelle. Es ist auch dafür gesorgt, dass die Koordination dieses Einheitlichen Ansprechpartners mit den Kommunen vernetzt ist. Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Lotse, der dem Existenzgründer helfen soll zu erfahren, wo die Genehmigungspapiere einzureichen sind; es wird dort koordiniert und zusammengefasst. Das ist der Grund, warum wir gesagt haben, wir machen das Kammermodell. Die Kammern haben gesagt, wir berechnen erst mal keine Gebühren, wir machen das so weit kostenfrei; wir wollen zuerst abwarten, wie die Nutzung ist, bevor wir mit einer Gebührenordnung kommen, bevor wir in diesem Gesetz Forderungen festhalten. Sie haben aufgrund ihrer Struktur mit Unternehmen zu tun und sind der kompetente Partner.

Deshalb kam es zu dieser Regelung. Es ist seitens der Sozialdemokraten gefordert worden, dass auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen eigenen Ansprechpartner für ihre Fragen haben sollen. In Artikel 4 Nr. 3 der Dienstleistungsrichtlinie ist ganz klar gesagt worden, der Einheitliche Ansprechpartner ist nicht nur auf Existenzgründer begrenzt, sondern ist für jede natürliche Person da. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann den Einheitlichen Ansprechpartner aufsuchen.

Sie haben die Arbeitskammer angesprochen. Die Kammern sind untereinander vernetzt. Es besteht keine Antipathie von der IHK, von der Handwerkskammer zur Arbeitskammer. Auch dort werden die Dinge dementsprechend weitergeleitet, werden die Dinge koordiniert. Es besteht wirklich kein Grund, in irgendeiner Form - sage ich einmal - misstrauisch zu sein. Es geht hier nicht um eine Situation Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber oder darum, des einen Rechte zu beschneiden. Nein, das, was jetzt gemacht worden ist, ist wirklich der Versuch, dies alles zu koordinieren.

Wir haben ganz bewusst nach der Anhörung gesagt: Wir begrenzen das Gesetz bis Ende 2012, um sicher zu sein, dass, wenn es Verwerfungen gibt und Dinge nicht klappen - wer weiß, wie sich in dieser Weltwirtschaft die Dinge ändern -, wir große Zuströme aus Osteuropa, aus Südeuropa bekommen und letztendlich eine ganz andere Nutzung entstehen würde, wir eben reagieren können. Aber aus dem jetzigen Gesetz heraus ist dies nicht notwendig. Deshalb empfehle ich dem Plenum die Annahme dieses Gesetzes und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Eugen Roth, SPD-Landtagsfraktion.

Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Dienstleistungsrichtlinie - in Gewerkschaftskreisen auch BolkesteinRichtlinie genannt - ist am 14. November des Jahres 2006 verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf, über den wir jetzt reden, wurde von der Landesregierung am 05. November des Jahres 2009 eingebracht. Man hat sich drei Jahre Zeit genommen man könnte auch kritisieren: verstreichen lassen -, ohne dass es große Beratungen gab. Die gab es erst im Jahre 2009, um auf den letzten Metern das gerade noch so zu machen, um einer Konventionalstrafe zu entgehen.

Ich glaube, da ist man angesichts der Wucht des eigentlich so niedlich aussehenden Gesetzentwurfes und dem, was dahintersteckt, wirklich etwas oberflächlich vorgegangen. Ich will einmal sagen, wo hier Knackpunkte liegen. Da ist zum einen die Frage der vorübergehenden Niederlassungsfreiheit. Das heißt, jemand kann kommen und seine Dienstleistungen unternehmerisch anbieten, zum Beispiel aus Litauen, der lässt sich hier vorübergehend nieder. „Vorübergehend“ ist nicht definiert. Das heißt, das kann Jahre dauern. Dann stellt sich die Frage, was gilt, welche Lohnstruktur gilt. Gilt dann die litauische Lohnstruktur vier oder fünf Jahre lang? Das ist mit dieser Handhabungsweise ungeklärt. Im Übrigen, was an anderen Stellen diskutiert wird, teilweise auch von der Union eingebracht, dass man die Sittenwidrigkeit von Löhnen in der Mindestlohndebatte überprüfen will, wird damit zur Farce. Das heißt, hier wird für Lohndumping nicht nur ein kleines Tor geöffnet, ein Schlupfloch, sondern hier wird ein Scheunentor geöffnet, das man nicht mehr zu bekommt.

Zweiter Punkt. Es gibt nicht die Möglichkeit zu verlangen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die da kommen, in irgendeiner Form registriert sind. Das heißt, ob sie Steuer- und Abgabepflichten nachkommen, ist völlig unklar. Also all die Befürchtungen, die gerade aus dem Gewerkschaftslager unter dem Stichwort Herkunftslandprinzip kamen, werden jetzt höchstwahrscheinlich - das trifft im Schwerpunkt Mittel- und Kleinunternehmer - verwirklicht.

Ein Letztes zum Allgemeinen. Es betrifft nicht nur Dienstleistungen im engeren Sinne, sondern auch Dienstleistungen im weiteren Sinne, nämlich alle gegen Entgelt erbrachten selbstständigen Tätigkeiten. Das heißt, auch industrielle und handwerkliche Dienstleistungen sind damit verbunden. Herr Wegner, Sie haben Ihren Betrieb angesprochen. Ich habe dem aufmerksam zugehört. Zur Weiterbildungsbeteiligung der Kleinbetriebe und auch der mittleren

Betriebe habe ich eine andere Auffassung. Die Debatte haben wir eben gehabt. In dieser Frage, wenn das nicht ordentlich reguliert wird, EU-rechtskräftig reguliert wird, holen Sie sich eine Konkurrenz ins Haus, die Sie nicht wirklich wollen können.

Ich glaube, diese Dinge - man könnte noch mehr dazu sagen - sind bei allem, was da jetzt in einem Schweinsgalopp umgesetzt wird, nicht berücksichtigt worden. Die Umsetzung hätte bereits zum 28. Dezember 2009 erfolgen müssen, am 05. November eingebracht, nachdem man drei Jahre Zeit hatte. Das immer wieder zum Zeittableau. Es wurde aber jetzt um wenige Wochen verlängert, weil wir uns noch einmal beraten wollten, was auch viel Sinn macht.

Wir sind der Auffassung, dass solche zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die hier mit dem Prinzip des Einheitlichen Ansprechpartners geschaffen werden, grundsätzlich staatliche Aufgaben sind. Wir sind umgekehrt der Auffassung, dass Sie keinesfalls eine reine Kammerlösung anstreben sollten. Insofern waren wir mit der Frage eines Mischmodells - oder man könnte sagen, einer Kompromisslösung unter Einbindung der kommunalen Schiene - sehr einverstanden. Es war eine Kompromisslösung. Aber warum denn nicht mit entsprechender Evaluation? Dass hier im Laufe des sehr kurz und schnell angelegten Verfahrens die kommunale Schiene, die sich über eGo Saar einbringen wollte, verloren ging, ist bemerkenswert.

Kollege Wegner, bei allen Debatten, die wir hie und da geführt haben, ist aber in der Anhörung am 21. Januar klar herausgekommen, sowohl vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag wie auch vom Landkreistag des Saarlandes, dass sie über ihre Plattform eGo Saar sehr wohl hätten beteiligt werden wollen. Sie sagen, die wollten Personal, eine Dienststelle und so weiter einrichten. Das war zumindest einmal eine Zeitlang eine Debatte, die geführt worden war, und zwar gar nicht von Anfang an in der Art: „Das geht nicht, das braucht man nicht oder das kann man nicht“, denn wir bekommen erst 2011 die volle Freizügigkeit. Dann werden wir sehen, was hier los ist. Es ist genauso bemerkenswert - das ist natürlich wirklich Trick 17, Entschuldigung zu sagen, die Arbeitskammer versteht sich gut mit der Industrie- und Handelskammer und mit der Handwerkskammer. Das ist doch nicht die Frage, ob die sich gut verstehen!

Wir haben hier eine gesetzlich verankerte, durch dieses Parlament verankerte Kammer. Jetzt ist bei der Dienstleistungsfrage, bei der Ansiedlungsfrage nicht nur klassisch der Unternehmer oder die Unternehmerin betroffen, sondern selbstverständlich auch die Beschäftigten. Das ist in einem gut geführten Unternehmen keine Frage von zwei Klassen, sondern da geht es um ein Team. Dann macht es doch

überhaupt keinen Sinn - oder es hat ein Geschmäckle, wie der Württemberger sagen würde -, wenn ausgerechnet die Arbeitskammer außen vor gelassen würde und man in diesem Schweinsgalopp jetzt auch noch den Städte- und Gemeindetag und den Landkreistag irgendwo aus dem Zug verloren hätte. Ich bitte, doch noch einmal darüber nachzudenken.

Wir haben das in unserem Abänderungsantrag eingebracht. Wir haben in § 2 den Zweckverband eGo Saar und die Arbeitskammer aufgenommen. Wir haben eine klare Abgrenzung vorgesehen, weil es ja wie dargelegt - ansonsten völlig frei ist, wer sich von Litauen, von Polen oder woher auch immer mit was hier andient. Es wird klargstellt, dass zum Beispiel der Bereich Dienstleistung von Leiharbeitsagenturen dem nicht unterfallen soll. Wenn man nicht für diese Klarstellung ist, muss man davon ausgehen, dass man umgekehrt will, dass das nach dem Herkunftslandprinzip völlig freigegeben wird. Das heißt, dass man hier den freien Schuss will und diesem Lohndumping Tür und Tor öffnen will.

Wir haben das und andere Punkte in unseren Abänderungsantrag aufgenommen. Man könnte dem einen sauberen Riegel vorschieben. Wir haben arbeits- und sozialrechtliche Sachverhalte aufgenommen, über die gesprochen werden soll. Da soll zumindest in Form einer Erstberatung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer quasi eine Lotsenfunktion wahrgenommen werden. Ich erwähne das deshalb, weil es beispielsweise die Bundesländer Bremen und Berlin gemacht haben. „Geht nicht“ gilt nicht, sondern wenn der politische Wille da ist, geht es sehr wohl. In Bremen und in Berlin war der politische Wille vorhanden, also gar kein Problem.

Wir sind der Auffassung, dass eGo Saar auch wegen der kommunalrechtlich erforderlichen Genehmigungsverfahren, die hier tangiert sind, das heißt also dieser Andienungspflicht -

(Zuruf.)

Wenn sich jemand hier gemeldet hat und er nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine Benachrichtigung bekommen hat, einen Bescheid, gilt das als genehmigt. Deshalb hatte die kommunale Schiene das starke Recht eingefordert, hier beteiligt zu werden. Wir haben das aufgenommen. Wir wollen, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf eine Gebühr verzichtet wird.

Wir wollen, dass jährlich berichtet wird, aber nicht nur der Landesregierung, sondern auch dem Landesparlament. Hier wird Europa, das Dreiländereck und dergleichen immer hochgehalten. Warum wird dann nur der Landesregierung berichtet und nicht auch dem Landesparlament? Das hat sich mir nicht erschlossen.

Ein letzter Punkt. Wenn denn der Einheitliche Ansprechpartner bei uns eingerichtet werden soll, würde es Sinn machen, das nicht nur in englischer Sprache anzubieten, sondern auch in Französisch. Wir können nicht bei anderen Themen mit dem Bus an die Schulen fahren und dafür werben, dass die Kids Französisch lernen, wenn wir in solch einem Fall wie dem Einheitlichen Ansprechpartner im saarländischen Landesparlament nicht einmal vorsehen, dass das auch in französischer Sprache angeboten wird; das ist unglaublich.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Einheitlicher Ansprechpartner ist ein sperriger Begriff. In der Öffentlichkeit ist noch gar nicht so richtig angekommen, wie viel Dynamit in dieser Geschichte steckt. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich unserem Abänderungsantrag noch auf der letzten Strecke anschließen könnten, denn wir wollen Bolkestein durch die Hintertür nicht. Das würde unserem Saarland schaden. - Danke.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Christoph Kühn.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Ausführungen des Berichterstatters, Herrn Schumacher, eingehen, der die Stellungnahme des DGB zum Teil zitiert und davon gesprochen hat, dass laut DGB der EA nicht die Vielfalt der Genehmigungsverfahren gewährleisten oder stemmen könne. Das ist auch nicht notwendig, denn der EA ist keine Genehmigungsbehörde, sondern ein Verfahrensmittler. So viel zur Erklärung für diejenigen unter uns, die sich mit dem Thema nicht so genau auseinandergesetzt haben.

Dem Kollegen Roth möchte ich für die Exkursion in die EU-Richtlinie danken. Der Einheitliche Ansprechpartner ist jedoch nur ein kleiner Teil. Sie haben viele Punkte angesprochen, die der Einheitliche Ansprechpartner nicht regeln kann, da er nur ein Verfahrensmittler ist. Dennoch war es sehr interessant, Ihren Ausführungen zu folgen.

Wie bei dem vorhergehenden Gesetzentwurf zur Weiterbildung geht es auch in diesem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner um die Verhinderung einer EU-Strafe. Man kann dazu stehen, wie man will, warum das Verfahren so lange gedauert hat. Ein wesentlicher Unterschied zu dem vorhergehenden Gesetz besteht darin, dass wir hier Neuland in dem Sinne betreten, dass es keine belastbaren Erfahrungen gibt, auch nicht aus anderen Bundesländern, welcher Weg bei der Umsetzung dieses EU-Rechts am besten zu beschreiten ist. Insgesamt gibt die EU den Ländern einen Rahmen und einen

(Abg. Roth (SPD) )

Spielraum. Diesen Spielraum hat das Land beispielsweise in der Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt ist, und in der Frage, wie weit das Aufgabenfeld des Einheitlichen Ansprechpartners gefasst werden soll.

Die Beantwortung dieser beiden Fragen haben wir an den Bedingungen festgemacht, dass eine Strafe der EU zu vermeiden ist und der Einheitliche Ansprechpartner schnell seine Arbeit beginnen kann. Deshalb haben wir uns wiederholt für das so genannte Kammermodell entschieden. Dieses sieht vor, den Einheitlichen Ansprechpartner bei der IHK und der HWK anzusiedeln. Das hat gleich mehrere Vorteile gegenüber dem hier oft genannten Kooperationsmodell. Beim Kammermodell ist gewährleistet, dass der EA sofort beginnen kann. Die Infrastruktur steht und die Software ist programmiert. Einem reibungslosen Ablauf steht also nichts mehr im Wege. Anders sieht es beim Kooperationsmodell aus. Hier müsste erst einmal geklärt werden, wie die Kooperation im Detail aussehen soll. Eine weitere Verzögerung können wir uns aber nicht leisten, das wäre unter anderem auch ein Standortnachteil für das Saarland. Die Kooperationslösung ist ferner mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Der Zweckverband eGo-Saar - das wurde bereits mehrfach angesprochen - hat bei einer Sitzung im Wirtschaftsministerium einen Personalbedarf von sieben bis acht Personen und einen Flächenbedarf von zehn Büroräumen oder rund 200 Quadratmeter angemeldet. Dies würde gegenüber dem von uns vorgeschlagenen Kammermodell Mehrkosten verursachen, sodass das Kammermodell gewissermaßen ein Schnäppchen ist. Auch hier sollten wir alle die Kosten im Auge behalten, ich denke, da sind wir einer Meinung. Daher sehen wir auch aus diesen Gründen das Kammermodell als die bessere Form an.

Ich komme zur zweiten Frage. Wie weit soll die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners gefasst werden? In dieser Frage gehen die Bundesländer sehr unterschiedliche Wege. Die Bandbreite reicht von der 1:1-Umsetzung bis zur Ausdehnung auf Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, wie es von der Opposition angedacht ist. Da wir, wie schon erwähnt, einen schnellen Start des Einheitlichen Ansprechpartners gewährleisten wollen, haben wir uns auch hier für die 1:1-Umsetzung der Richtlinie entschieden. Ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir nicht generell gegen eine Ausweitung sind, aber momentan sehen wir die Zeit für eine Ausweitung nicht mehr gegeben.