sie hat geholfen, dass man sich an die Marktsituation anpassen und sich entsprechend den Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig aufstellen konnte.
Ich kann mich noch an die Debatten von vor sechs Jahren erinnern, als die Kollegin Isolde Ries dargestellt hat, dass Frauen dann besonders benachteiligt wären und so weiter.
Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Einführung des eintägigen Seminars ist es sogar so, dass der Frauenanteil gegenüber dem alten Gesetz gestiegen ist. Also: All diese Horrorszenarien, die hier im Parlament von Ihnen vor sechs Jahren entworfen worden sind, waren Zerrbilder, sie haben sich nicht erfüllt. Das saarländische Weiterbildungsgesetz hat sich bewährt, es hat den Unternehmen, den Weiterbildungsträgern in diesem Land geholfen. Jetzt hat die EU-Kommission uns ein Stoppschild gezeigt. Wir müssen relativ schnell auf diese Sache reagieren.
Wir werden, wie es der Minister angekündigt hat, im Laufe der Legislaturperiode zu einer Novellierung dieses Weiterbildungsgesetzes kommen. Aber jetzt ist Fakt, dass wir uns an dieser Sachlage orientieren müssen. Deshalb bitte ich Sie, diesem Gesetzesantrag und der Überweisung in den zuständigen Ausschuss zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die neue Landesregierung verkündet auf ihren Internetseiten vollmundig: Das saarländische Weiterbildungsrecht wird modernisiert! - Von Modernisierung kann heute keine Rede sein. Es steht lediglich eine längst überfällige Anpassung an den EG-Vertrag im Vordergrund. Die EU-Kommission sieht in dem saarländischen Gesetz einen Verstoß gegen europäisches Recht mit Blick auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie und hat eine Gesetzesänderung angemahnt. So weit, so gut.
Im Zuge dieser Gesetzesänderungen - und darum müsste es wirklich gehen - ist jedoch eine echte Novellierung längst überfällig, und zwar eine Novellierung, die den Namen "Weiterentwicklung des saarländischen Weiterbildungsund Bildungsfreistellungsrechts“ verdient hätte!
Diese überfällige Novellierung aufgrund einer krassen Fehlentscheidung im Jahr 2003 fehlt im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren offensichtlich, weil sie wohl politisch nicht gewollt ist. Herr Hartmann, Sie haben nebulös auf den weiteren Verlauf der Wahlperiode verwiesen. Wir sind sehr gespannt.
Herr Wegner! Deswegen ist der Antrag der SPD hier genau richtig gesetzt - er wird von uns unterstützt. Wenn wir zurückblicken, stellen wir fest: Unter dem Deckmantel des Prinzips einer sogenannten sozialen Partnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat sich die CDU 2003 die Forderung der Wirtschaft zu eigen gemacht und gegen breiten Widerstand im Hau-Ruck-Verfahren den Anspruch auf Bildungsurlaub eingeschränkt.
Sie haben damit diese soziale Errungenschaft gekappt - ein im Bund einmaliger Vorgang. Sie haben damit den Weg bereitet, dass es heute so gut wie keine Weiterbildungskultur in diesem Lande mehr gibt. Wer ständig fehlendes qualifiziertes Personal und gleichzeitig mangelnde soziale Kompetenz beklagt, der darf Bildungsfreistellung nicht abschaffen! Das ist doch völlig klar.
Aber genau das ist passiert. Sie haben als CDU ja offenbar gerne diesen Kniefall vor den Unternehmern gemacht. Das Ganze wurde dann als "Modell 3 + 3" verkauft. Statt bisher fünf bezahlte Arbeitstage gibt es sechs Tage, aber die Hälfte ist über die eigene Freizeit einzubringen. Konkret bedeutet das, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso viel arbeitsfreie Zeit in ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung einbringen wie die Arbeitgeber Bildungsfreistellung gewähren.
Der damalige Wirtschaftsminister Georgi betonte die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, denen es durchaus zuzumuten sei, Freizeit für das lebenslange Lernen zu opfern. Er wurde nicht müde, das bisherige saarländische Weiterbildungsgesetz als Standorthemmnis zu bezeichnen. CDU-Vertreter wie Sie, Herr Wegner, behaupteten ernsthaft - und das tun Sie offenbar auch noch heute -, damit neue Wege gehen zu wollen, um die Akzeptanz der Inanspruchnahme des Weiterbildungsurlaubs zu steigern.
Herr Wegner! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz, das gegen die Weiterbildungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, ist zum Scheitern verurteilt. Die Bilanz sehen Sie doch heute! Die Möglichkeiten für Bildungsfreistellung und damit Bildungsteilhabe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden und werden damit drastisch reduziert. Die Zahlen sprechen für sich; sie sind massiv rückläufig. Im Jahr 2008 nutzten nur noch 0,5 Prozent der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance, vom Betrieb für Fortbildungen freigestellt zu werden.
Herr Wegner! Sie haben offenbar die Bodenhaftung verloren. Ich empfehle Ihnen: Gehen Sie an die Basis, gehen Sie zu den Personal- und Betriebsräten und hören Sie sich an, wie drastisch sich die Situation vor Ort entwickelt hat aufgrund Ihrer Gesetzesänderung im Jahre 2003!
Die Gründe, warum diese Zahlen rückläufig sind, liegen auf der Hand. Freistellungsprobleme und Kostenaspekte hemmen Weiterbildungsaktivitäten. Das ist bekannt. Dabei ist der Bildungsbedarf offensichtlich. Wer den Begriff des lebenslangen Lernens ernst nimmt, muss die notwendigen politischen Rahmenbedingungen schaffen, anstatt sie systematisch abzubauen, Kolleginnen und Kollegen. Wo Bildungsfreistellung draufsteht, da muss auch Bildungsfreistellung drin sein.
Meine Damen und Herren! Schauen wir in den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung. Dort finden wir eine große Sammlung von Glaubensbekenntnissen, und eines davon betrifft die Relevanz der Bildungsfreistellung, die Sie ausweiten wollen. Sie preisen diese Regelung im Internet als bundes
weit einmalig. Sie habe bereits in anderen Ländern mit Freistellungsgesetzen Aufsehen erregt. - Das kann ich mir lebhaft vorstellen, denn es ist wirklich einmalig: Sie koppeln den Anspruch weiterhin an die Verwendung von sogenannter arbeitsfreier Zeit. Das heißt, Sie knüpften Bildungsfreistellung weiterhin an Bedingungen und schränken sie damit ein. Früher liefen die GRÜNEN dagegen Sturm, heute machen sie mit. Die Macht macht es offenbar mal wieder möglich, Kolleginnen und Kollegen.
Nun zum Stichwort "arbeitsfreie Zeit". Was das ist, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Das basiert insbesondere auf unbezahltem Urlaub, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, und auf Freizeitausgleich aufgrund von Überstunden. Ich sage Ihnen: Auch hier haben Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Es kann bei Weitem nicht jeder Mehrarbeit oder Überstunden sammeln. Vor allem sind hier Frauen betroffen. Viele können dies aufgrund ihrer Situation oder ihrer Arbeitsabläufe nicht.
Viele werden damit also unter dem Strich von der Bildungsfreistellung ausgeschlossen; weil sie gar nicht die Möglichkeit haben, arbeitsfreie Tage einzubringen. Und das ist die Crux.
Wenn Sie daran festhalten, spalten Sie weiterhin die saarländische Arbeitnehmerschaft in punkto Bildungschancen. Die einen haben den Anspruch auf Bildungsfreistellung durch den Arbeitsgeber, die anderen gehen leer aus. Das ist Ihre Lesart. Unsere ist eine andere.
Ich fasse zusammen. Bildungsfreistellung muss für alle zugänglich sein. So muss der gesetzliche Anspruch definiert sein. Nur dann ist es gerecht. Nur dann herrscht ein bildungsfreundliches Klima für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das wir so dringend brauchen - auch vor dem Hintergrund einer neuen Solidarität anstelle einer Ellbogengesellschaft.
Und wenn Sie mir hier so zustimmen, Herr Meiser, dann bin ich ja mal gespannt auf den weiteren Verlauf dieser Debatte. Denn nur dann ist gewährleistet, dass auch berufliche Weiterbildung öffentliche Aufgabe ist und dass es kein privates Investment ist. Deshalb brauchen wir mehr denn je auch einen anderen Begriff von Bildung, nämlich weniger den des wirtschaftlich Verwertbaren, der dem Betrieb dient, sondern vielmehr den des Politischen und Kulturellen. Bildungsfreistellung muss deshalb für berufliche und politische Weiterbildung uneingeschränkt erhalten bleiben. Das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz jedenfalls stellt die Interessen des Betriebs in den Vordergrund. Und die politische Weiterbildung das finden Sie vielleicht ganz witzig, Frau Kuhn
Theis, mag sein - wird damit mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Das heißt, der junge, dynamische, der gut ausgebildete Arbeitnehmer steht ja schon lange nicht mehr im Mittelpunkt. Vielmehr muss es um diejenigen gehen, die am Rand stehen.
Es geht nämlich um die, die am Rand stehen, in schwierigen Beschäftigungsverhältnissen. Und seinerzeit hat die CDU mit Ihnen gemeinsam, ohne mit der Wimper zu zucken, dieses Land zum Niedriglohnland gemacht.
Sie sind schuld daran, dass wir Spitzenreiter bei prekärer Beschäftigung sind. Vielleicht amüsiert Sie das dann weiterhin. Die sogenannte stille Reserve der Frauen hat traurige Hochkonjunktur in diesem Land. In diesen Zeiten ist es deshalb umso wichtiger, das Recht auf Bildungsfreistellung uneingeschränkt wahrnehmen zu können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es geht darum, dass freie politische Meinungs- und Willensbildung entwickelt und gestärkt werden, damit Chancen für betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden.
Ich nenne hier einmal Weiterbildungen zu politischen und gesellschaftlichen Themen wie Rentenversicherung, Betriebsratswahl oder Rechtsradikalismus. Das hielten 2003 VSU und IHK für unergiebig, ja überflüssig. Und Sie haben sich offenbar ja gerne dazugesellt. Wer einen Eigenanteil von Arbeitnehmern fordert, der engt damit Handlungsspielräume ein, weil damit Bedingungen gestellt sind. Damit wird Bildungsfreistellung faktisch zunichte gemacht und Bildungschancen werden beschnitten.
Deshalb appelliere ich an Sie - obwohl das ja meistens erfolglos ist -, aber ich hoffe zumindest, dass sich heute die neue Landesregierung auf einen neuen Lernprozess begeben wird, dass es nämlich für Betriebe und Mitarbeiter niemals zielführend sein kann, die Bildungsfreistellung einzuschränken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die saarländischen Weiterbildungsträger leisten einen wichtigen Beitrag für die Menschen und Unternehmen in diesem Lande. Ich denke - das habe ich der Diskussion entnommen -, dies steht außer Frage. Sie ermöglichen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dieses Angebot - darum geht es heute auch in diesem Gesetzesentwurf - wollen wir aus zweierlei Gründen erhalten. Zum einen wollen wir das im Saarland qualitativ hochwertige Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen auch in Zukunft sicherstellen; zum anderen wollen wir die bei den saarländischen Weiterbildungsträgern bestehenden Arbeitsplätze dauerhaft sichern. Beides gewährleistet der vorliegende Gesetzesentwurf der Landesregierung. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion dem Gesetz in Erster Lesung zustimmen.
Minister Hartmann und Kollege Wegner sind bereits darauf eingegangen: Der vorliegende Gesetzentwurf trägt - und nur darum geht es heute - den Anforderungen der EU Rechnung und verhindert damit ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen das Saarland. Insofern war hier Eile geboten. Dem ist die Landesregierung voll und ganz gerecht geworden.
Wenn ich zum Antrag der SPD kommen darf: Natürlich sind Änderungen notwendig. Und wie es in dem Antrag steht, findet man dazu auch einige Ansätze im Koalitionsvertrag. Diese Änderungen und Novellierung werden wir allerdings erst im kommenden Jahr auf den Weg bringen. Denn würden wir das wie es jetzt von Frau Spaniol und Herrn Commerçon gefordert wurde - zum jetzigen Zeitpunkt mit einbringen, müssten wir - heute Morgen ist dieses Bild schon einmal erwähnt worden - im Schweinsgalopp dieses Gesetz durchpressen, und das parlamentarische Verfahren und das Ergebnis würden darunter leiden. Das wollen wir vermeiden, indem wir diese Dinge - Vertragsverletzungsverfahren der EU auf der einen Seite und die inhaltliche Änderung, die Novellierung - strikt voneinander trennen werden.
Insgesamt haben wir so gegenüber der EU keine Zeit verloren, für eine bessere Weiterbildung mit besseren Rahmenbedingungen aber Zeit gewonnen. Diese wollen und werden wir nutzen, um im kommenden Jahr ein Gesetz auf den richtigen Weg - so wie es im Antrag der SPD auch steht - zu bringen, welches die Änderungen und die Vorschläge im Koalitionsvertrag berücksichtigt.