In vielen anderen Bundesländern sind die Sparkassen gesetzlich ausdrücklich verpflichtet, das Girokonto für jedermann anzubieten. Warum sollte das im Saarland nicht möglich sein? Ich sehe keinen Grund, weshalb das nicht funktionieren sollte, denn die Sparkassen gehen finanziell ja nicht am Krückstock.
Die SPD-Fraktion kommt mit ihrem Antrag, die Sparkassen zu verpflichten, jedem Menschen ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, unserem Gesetzentwurf sehr nahe. Die Frage der Kontogebühren lässt der Antrag aber offen. Das verstehe ich nicht ganz. Wir sind im Grunde genommen von unseren Programmen her immer für die sogenannten sozial Schwachen eingetreten. Das wäre doch ein Grund, dem zuzustimmen.
Kollege Schmidt, wir kennen uns ja vom Verwaltungsrat, ich kenne Ihre Auffassung in dieser Frage. Aber ich habe gedacht, vielleicht kann ich Sie noch überzeugen.
Wir wollen ein kostenloses Konto, nicht für besserverdienende Zahnärzte, nicht für Millionäre, nicht für den Börsenmakler, sondern für Menschen mit wenig Geld. Denen muss geholfen werden, Kolleginnen und Kollegen. Wir können das heute tun. Dieses kostenlose Konto wird - ich habe es bereits erwähnt - für Studentinnen und Studenten, Auszubildende und Schüler bereits von den Sparkassen auf freiwilliger Basis angeboten. Das ist gesellschaftspolitisch richtig und auch dementsprechend notwendig.
Kolleginnen und Kollegen, wer wirklich etwas ändern will an der Situation, wer verhindern will, dass weiterhin Saarländer ohne einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto dastehen oder trotz ihrer prekären Lage zu Gebührenzahlungen herangezogen werden, der sollte sich im Parlament - wir sind ja alle frei gewählt - einen Ruck geben und unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/579, erteile ich Frau Abgeordneter Isolde Ries das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in diesem Hohen Hause nicht zum
ersten Mal mit diesem Thema. Anfang der Neunzigerjahre haben sowohl die SPD-Fraktion wie auch die damals SPD-geführte Landesregierung versucht, über den Bundestag eine Änderung des Kreditwesengesetzes zu erreichen und eine verpflichtende Regelung für ein Guthabenkonto durchzusetzen. Es gab damals Druck von den Verbraucherzentralen, den Wohlfahrtsverbänden und den Schuldnerberatungsstellen - genau wie heute auch. Aufgrund dieses öffentlichen Drucks haben 1995 die im Zentralen Kreditausschuss ZKA zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft für ihre Mitgliedsinstitute die ZKA-Empfehlung zum Girokonto für jeden ausgesprochen. Hier möchte ich betonen, Herr Linsler: nicht für jedermann, sondern auch für jederfrau, deshalb Girokonto für jeden.
Die Kreditinstitute haben damit erwartungsgemäß eine gesetzliche Regelung verhindert. Wären sie diesen Weg nicht gegangen, hätten wir heute schon eine gesetzliche Regelung. Aber es war nur eine Empfehlung, die keinerlei Bindungswirkung hatte. Ich sage dennoch: Zum damaligen Zeitpunkt war es richtig, der Kreditwirtschaft erst einmal die Möglichkeit der freiwilligen Selbstverpflichtung einzuräumen. Darin wurde festgehalten, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Girokonto auf Guthabenbasis bereitgestellt werden muss. Dabei sollte die Bereitschaft zur Kontoführung nicht abhängig gemacht werden von der Höhe und der Art der Einkünfte, auch nicht von der Eintragung bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse der Kunden hindeutet. Die Kreditinstitute sind nach dieser Selbstverpflichtung nur dann nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist, wenn zum Beispiel in den Geschäftsräumen randaliert wird.
Aber es kam anders. Die Selbstverpflichtung wurde von Anfang an mangelhaft umgesetzt. Nach Informationen der Verbraucherzentralen sind 90 Prozent der Kontoverweigerungen ungerechtfertigt. Die Ablehnungen werden entweder gar nicht begründet oder die Begründung erfolgt per Standardbrief. Meist wird das Girokonto wegen einer negativen SchufaAuskunft verweigert. Dabei ist bei der Einrichtung eines reinen Guthabenkontos der Rückgriff auf die Schufa überhaupt nicht erlaubt. Hier wird als etwas gemacht, was gar nicht zulässig ist.
Umfragen und Stichproben der Schuldnerberatungsstellen und der Sozialverbände lassen vermuten, dass zirka 600.000 Menschen in der Bundesrepublik ohne ein Konto leben. Es gab am 01. September einen Bericht auf ZEIT-Online, wonach man davon ausgehen kann, dass zwischen 6.000 und 10.000 Menschen auch im Saarland kein Konto haben. Menschen ohne Girokonto droht die gesellschaftli
che Ausgrenzung. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Kreditwirtschaft mehrfach aufgefordert, der Selbstverpflichtung nachzukommen und alle zwei Jahre zu berichten, wie die Umsetzung erfolgt. Diese Berichte sind abgegeben worden, 2002, 2004 und 2006. Man musste feststellen, dass das nicht ordentlich umgesetzt worden ist. Man hat den Kreditinstituten noch eine Frist gesetzt und sie verpflichtet, Ablehnungsgründe schriftlich anzugeben und auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen, die eingerichtet werden musste. So weit, so gut.
Die Schlichtungsstelle wird auch in Anspruch genommen, aber so ein Schlichtungsverfahren dauert circa fünf Monate. Und selbst, wenn der oder die Betroffene recht bekam, wurde immer noch kein Konto auf Guthabenbasis eingerichtet, weil auch der Schlichtungsspruch nicht verpflichtend ist. In einigen Fällen kam es zur Klage. Auch die Gerichte haben bestätigt, dass weder die Selbstverpflichtung noch der Schlichtungsspruch Rechtsansprüche der Bürger auf die Eröffnung eines Kontos begründen.
Also auch nach 15 Jahren bleibt die Selbstverpflichtung ein Papiertiger; die Selbstverpflichtung ist gescheitert, das können wir feststellen. Deshalb müssen wir jetzt verbindliche Regelungen einbringen. Die SPD Fraktion - Dr. Magnus Jung und ich - hat im August dieses Jahres eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, damit wir besseres Datenmaterial haben und auf dieser Grundlage den heutigen Vorstoß machen können. Die Antwort liegt seit Ende August vor.
In acht Bundesländern gibt es bereits Sparkassengesetze, die ein Guthabenkonto verpflichtend vorsehen, nämlich in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und unser Nachbarland Rheinland-Pfalz. Hinzu kommt, dass Hessen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Verpflichtung in die Satzungen aufgenommen haben. Deshalb sagen wir: Auf Landesebene haben wir die Möglichkeit, das Sparkassengesetz zu ändern. Das wollen wir auch und fordern die Landesregierung heute mit diesem Antrag dazu auf.
Das heißt nichts anderes, als die gelebte Praxis der Sparkassen in einem Gesetz zu normieren. In der Antwort auf unsere Anfrage wurde deutlich, dass bei den Sparkassen die wenigsten Probleme auftreten. Aber wenn das sowieso gemacht wird und es kaum Probleme gibt, kann das auch in Gesetzesform gegossen werden. So viel zum ersten Schritt.
Der zweite Schritt, der ist ganz wichtig: Wir wollen die Gleichbehandlung aller Kreditinstitute. Es ist an der Zeit, die gesamte Kreditwirtschaft durch ein Gesetz zu verpflichten. Das können wir natürlich nicht hier, sondern das muss auf Bundesebene gemacht werden.
Wir wollen zuerst das hiesige Sparkassengesetz ändern. Das heißt aber nicht, dass die anderen Kreditinstitute freigestellt werden sollen. Nämlich gerade dort haben wir die Probleme! Die Commerzbank und die Deutsche Bank gewähren keine Guthabenkonten, sie lehnen es schlichtweg ab! Deshalb ist es richtig, wenn wir sagen: Das, was gelebte Realität bei den Sparkassen ist, verankern wir hier per Gesetz, aber es darf nicht sein, dass die anderen Kreditinstitute hier einen Wettbewerbsvorteil haben. Das wollen wir zusätzlich auf den Weg bringen!
Herr Linsler hat es schon gesagt: Niemand von uns kann sich eigentlich vorstellen, wie es ist, ohne Girokonto zu leben, eine Wohnung zu mieten, eine Arbeitsstelle anzutreten, Strom- und Wasserrechnung oder KFZ-Steuer zu bezahlen. All das geht doch nur per Banküberweisung! Wer keine Bankverbindung angeben kann, den kommt das teuer zu stehen, im wahrsten Sinne des Wortes. Arbeitgeber zahlen Lohn und Gehalt nicht mehr bar aus und Hauseigentümer kassieren die Miete nicht mehr cash. Da muss man kostspielige Bareinzahlungen oder Überweisungen tätigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Untersuchung festgestellt, dass ein Privathaushalt monatlich für Wohnungsmiete, Energiekosten, Festnetzanschluss, Versicherungsprämien und GEZ-Gebühr in der Regel acht Überweisungen benötigt. Wenn man kein Konto hat, würden dafür im Monat zwischen 40 und 80 Euro anfallen, also im Jahr zwischen 480 und 960 Euro - und das für die Menschen, die sowieso kein Geld haben!
Deshalb sagen wir: Wir brauchen ein Girokonto. Wer ein Girokonto hat, hat eine Kostenbelastung von etwa 80 Euro im Jahr. Das, denke ich, ist durchaus tragbar. Deshalb muss die Verpflichtung her, dass jedem Menschen ein Girokonto zur Verfügung gestellt wird.
Die dritte Forderung in unserem Antrag ist, besser über das Pfändungsschutzkonto zu informieren, das den Menschen einen Freibetrag von 985,15 Euro sichert. Dieser Betrag darf nicht gepfändet werden, er dient der Existenzsicherung. Viele Menschen wissen nicht, dass lediglich ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Keine Bank ist gezwungen, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, aber jede Bank ist verpflichtet, ein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, das ist ein Rechtsanspruch. Ab 2012 ist jeder, der über ein Konto verfügt und von einer Pfändung betroffen ist, auf ein Pfändungsschutzkonto angewiesen, weil die alte Pfändungsschutzregelung über die Amtsgerichte ausläuft. Dieses Konto ist noch von der SPD in der Großen Koalition, von Brigitte Zy
pries, auf den Weg gebracht worden und wurde dann von der Nachfolgeregierung aus CDU und FDP umgesetzt. Gut gemeint ist aber noch lange nicht gut gemacht. Bedauerlich ist, dass dieses Konto oft drastische Leistungseinbußen und horrende Kontogebühren mit sich bringt. Wir brauchen schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung; die Gebühren dürfen den Preis für ein allgemein übliches Gehaltskonto nicht übersteigen.
Letztendlich freuen wir uns, dass das Thema jetzt auch in der EU behandelt wird. Der Binnenmarktkommissar Michel Barnier fordert ein Basiskonto für jeden Menschen. Er geht davon aus, dass rund 30 Millionen Menschen in der EU kein Konto haben und circa 7 Millionen Menschen davon der Zugang zu einem Konto verwehrt wurde. Jetzt hat die EU die Bundesrepublik aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten Daten vorzulegen, ob und wie viele Menschen in Deutschland kein Konto haben. Sollte sich herausstellen, dass in der EU und auch in Deutschland viele Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen sind, wird die EU eine Verpflichtung erlassen. Das heißt, die Bundesregierung würde dann von der Europäischen Union gezwungen werden, das Kreditwesengesetz zu ändern. Dem kann man vorbeugen. Deshalb fordern wir Sie als Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative in diese Richtung anzugehen. Es geht also darum, erstens das Sparkassengesetz im Saarland zu ändern und zweitens eine Bundesratsinitiative zu starten, damit das Kreditwesengesetz geändert wird. Ein Konto ist ein Zeichen von Bonität, wer kein Konto hat, gilt oft als unseriös. Wenn ich eine Güterabwägung vornehme zwischen den berechtigten Interessen der Banken und Sparkassen und den Interessen der Menschen, die unverschuldet oder auch verschuldet in Not geraten sind, ihnen den Wiedereinstieg zu ermöglichen, dann komme ich zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber handeln muss, im Bund wie im Land. Unterstützen Sie bitte deshalb unseren Antrag. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir bei diesem Thema eigentlich alle einer Meinung sind. Aus der Antwort auf die Anfrage der Kollegin Ries und des Kollegen Jung geht hervor, dass die Landesregierung - ich darf das auch für die CDU sagen - das ganz genauso sieht. In der heutigen Zeit, im heutigen Wirtschaftsleben, ist es nicht zumutbar, ohne Girokonto zu sein. Das kann man sich kaum vorstellen. Des
Ich bin in verschiedenen Punkten anderer Meinung als die Kollegin. Wenn das so ist, wie Sie sagen, dass in fast allen anderen Bundesländern die Verpflichtung der Sparkassen bereits per Gesetz besteht, dann dürfte es diese Zahl von 600.000 Betroffenen so gar nicht geben. Es sind auch große Bundesländer dabei. Das bedeutet also, dass jeder, der dort kein Konto hat, eigentlich auch keins will, denn er könnte sich das rechtlich erwirken. Ich darf Sie an Ihre Rede vom August 2010 erinnern, in der Sie deutlich dafür eingetreten sind - dafür bin ich Ihnen sehr dankbar -, dass wir keine einseitigen Belastungen für Sparkassen einführen, die wie andere Wettbewerber am Markt konkurrenzfähig sein müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie die Anfrage gelesen haben, dann wissen Sie, dass es 2010 drei Fälle gegeben hat, in denen ein Ombudsverfahren bei den Sparkassen in die Wege geleitet worden ist. Eine Person hat diesen Antrag zurückgezogen. Eine andere hat das Konto für jeden bekommen. Der dritte Antragsteller wurde aus von Ihnen bereits genannten Gründen abgelehnt, weil es möglicherweise jemand war, der Krawall gemacht hat und einen kriminellen Hintergrund hatte. De facto besteht das Problem im Saarland so nicht, dass es Menschen gibt, die unbedingt ein Konto haben wollen, zumindest im Sparkassenbereich.
Sie haben in Ihrer Rede im vergangenen Jahr richtigerweise gesagt, dass 80 Prozent aller Konten für jedermann bei den Sparkassen geführt werden, damals haben Sie noch „jedermann“ gesagt. Also befinden wir uns in einer sehr komfortablen und guten Situation, dass dieses Problem im Saarland in dieser Art und Weise nicht besteht. Sie haben außerdem beschrieben, dass es seit 1995 den Zentralen Kreditausschuss gibt. Dieses Gremium, das aus den Bankengruppen besteht, ist eine freiwillige Verpflichtung eingegangen. Die Bundesregierung stellt dem Bundestag diesbezüglich turnusmäßig Berichte vor.
Im Dezember 2011 wird wieder ein solcher Bericht vorgestellt. Deshalb würde ich dafür plädieren, erst einmal abzuwarten, wie sich die jetzige Situation darstellt und wie die Selbstverpflichtung umgesetzt wurde. Aus diesem Grund werden wir Ihren Gesetzesantrag ablehnen. Wir hatten zu Beginn dieser Berichte die Situation, dass die Datenlage sehr unsicher war. Dann hat der Bundestag 2004 deutliche Forderungen formuliert mit Berichtspflichten und genauen Zahlen, die für das Konto für jeden vorliegen sollten. Seitdem ist die Datenlage umfangreicher und besser geworden. Wenn sich jedoch Ende dieses Jahres herausstellt, dass sich die Wettbewerbs
verzerrung weiter festigt, dass die Sparkassen also ihrer Selbstverpflichtung nachkommen, während die anderen Banken sich mehr oder weniger ausklinken oder diese Pflicht nur zu einem kleinen Teil erfüllen, dann bin ich auch der Meinung, dass man aus dieser freiwilligen Selbstverpflichtung eine gesetzliche Verpflichtung machen sollte.
Das ist aber gar nicht so einfach. Bisher ist es so, dass keine Handhabe besteht. Was machen Sie mit einer Institution oder einer Bankengruppe, die sich eben nicht an die Regeln hält? Sie müssten Maßnahmen ergreifen und sie zu diesen Schritten zwingen können. Das ist bisher nicht der Fall und darüber muss man sich mit Sicherheit Gedanken machen. Sie haben auch deutlich gemacht, dass seit der letzten Diskussion 2006, als wir über das Konto für jeden gesprochen haben, die CDU das sogenannte P-Konto, also das Pfändungsschutzkonto, gefordert und diesen Gedanken bei der Bundesregierung vorgetragen hat. Die damalige Große Koalition hat dies, wie Sie es richtig gesagt haben, auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist am 01. Juli 2010 in Kraft getreten. Ich glaube, dass wir hier etwas sehr Richtiges gemacht haben, denn Menschen können in Not geraten, Menschen können durch Pfändungen in die Situation kommen, dass ihnen das Konto gekündigt wird, weil es in die negativen Zahlen abrutscht. Wenn man den Antrag stellt, ein solches pfändungsfreies Konto zu bekommen, dann hat man den Betrag von 985,15 Euro - Sie haben die Zahl genannt - schon einmal sicher und kann zumindest nicht vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Hier ist schon vieles Richtiges passiert. Sie haben gesagt, das muss von den Gebühren her so sein wie ein Lohnkonto.
Ich bin der Meinung, dass man darüber reden muss und dass man hier den Sparkassen und den Banken durchaus nahelegen muss, dies in einem überschaubaren Bereich zu belassen. Aber ich glaube nicht, dass man gesetzlich vorschreiben kann, so oder so muss es sein. Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Das, was Herr Linsler gesagt hat - er hat gesagt, Schüler und Studenten haben ein gebührenfreies Konto -, gilt natürlich nur für das Konto selbst, nicht für die einzelnen Transaktionen. Die kosten trotzdem Geld. Von daher muss man natürlich auch hier differenzieren, was ein kostenfreies Konto ist. Gebühren entstehen in der Regel durch Transaktionen. Von daher kosten die auch bei den sogenannten gebührenfreien Konten von Studenten und Schülern Geld, zumindest was den Bereich der Transaktionen betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt dieses Phänomen ist mit Sicherheit nicht zu bestreiten - Menschen, die kein Konto haben. In der Anfra
ge ist das behandelt worden, etwa 1 Prozent der ALG-II-Bezieher haben kein Konto. Die Frage ist, warum sie kein Konto haben. Wollen sie kein Konto? Es gibt natürlich auch Menschen, die mit einem Partner zusammen ein Konto nutzen. Es gibt Menschen, die mit anderen die Möglichkeit haben, ein Konto zu nutzen. Deshalb, sage ich, ist das noch nicht unbedingt ein Indikator dafür, dass die schon einen Antrag gestellt haben und das wollen.
Sie haben auf die Gebühren verwiesen, die anfallen. Wenn ich bei der Post meine Zahlungsanweisung einlöse, die mir von der Agentur geschickt wurde, dann kann es bis zu 7,50 Euro kosten, mir dieses Geld auszahlen zu lassen. Aber auf der anderen Seite gibt es eine klare Regelung: Wenn ich nachweisen kann, dass ich einen Antrag gestellt habe und ich aus irgendwelchen Gründen - ich sage jetzt einmal, nicht unbedingt nachvollziehbaren Gründen, weil wie gesagt Schufa und all die Dinge für ein Guthabenkonto eigentlich nicht infrage kommen - nachweislich kein Konto bekommen habe, dann übernimmt die Agentur die Kosten für diese Überweisung. Ähnlich ist es in anderen Bereichen dieser Zahlungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir hier alle gemeinsam die gleiche Intention haben. Ich bitte Sie einfach, ein bisschen Geduld zu haben, zu warten, was Ende des Jahres herauskommt, wenn die Bundesregierung ihren Bericht abgibt. Danach wird sich entscheiden, ob Handlungsdruck, ob Handlungsnotwendigkeit besteht. Das sollten wir abwarten und nicht voreilig versuchen, irgendwelche Dinge zu machen. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, den man in Europa geht, den auch alle Parteien im Parlament, im Deutschen Bundestag und hier gehen, indem sie sagen, jeder hat ein Anrecht auf ein Girokonto. Das ist eine Lebensgrundlage, die man unbedingt braucht. Dafür sollten wir uns alle einsetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir, die FDPFraktion, sagen Ja zum Girokonto auf Guthabenbasis für jeden Menschen. Das Girokonto ist von hoher sozialer Bedeutung. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme der Menschen am Wirtschaftsleben. Nein sagen wir zum jetzigen Zeitpunkt zu einem Anspruch auf ein Girokonto, der gesetzlich verankert ist, denn wir haben es eben vom Kollegen Wegner erfahren: Ende des Jahres wird die Bundesregierung dem Bundestag ihren turnusmäßigen Kon