Vielen Dank, Herr Dr. Jung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/545 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/545 einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr eingebrachten Antrag betreffend: Stellungnahme des Landtages zum Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächen- nutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) (Drucksache 14/552 - neu)
Zur Begründung des Antrages des Ausschusses für Umwelt und zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Josef Jochem das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat sich in mehreren Sitzungen mit dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt (Vorsor- ge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infra- struktur) betreffend Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie beschäftigt.
Im Rahmen der Anhörung gingen insgesamt 17 Stellungnahmen der beteiligten Verbände, Vereine, Firmen und von anderen ein. Der Umweltausschuss hat dem Landtag mit der Drucksache 14/552 den Entwurf einer Stellungnahme des Landtages gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Der Stellungnahme hebt folgende Änderungen im Landesentwicklungsplan vor: Die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie wird aufgehoben. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch die Möglichkeit der Bestimmung von Windstandorten gestärkt. Den Städten und Gemeinden wird im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Baugesetzbuches der planerische Zugang eröffnet, das Gemeindegebiet zu prüfen und Standorte festzulegen. Etwaige Flächennutzungspläne sollten den Flächen mit höherem Windpotenzial im Rahmen des Abwägungsprozesses Priorität einräumen. Waldstandorte werden ebenfalls grundsätzlich zur Nutzung von Windenergie freigegeben. Besonders windhäufige - das
heißt geeignete - Standorte bleiben weiterhin Vorranggebiete. Die Kommunen sollen durch das Land aktiv bei der Information auch der Anwohner unterstützt werden. Die technische Realisierung soll so gestaltet werden, dass es zu einer breiten Akzeptanz der Windkraft kommt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Enthaltung der Abgeordneten der SPD und gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, der Stellungnahme zu den Änderungen im Landesentwicklungsplan zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Karl-Josef Jochem. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bilder von Fukushima sind unvergessen. Der Ausstieg aus der Kernenergie ist bundesweit beschlossen worden. Wir haben im Saarland eine gemeinsame Position gefunden, den Betrieb des Kernkraftwerkes in Cattenom abzulehnen. Ich darf aus der Regierungserklärung von heute Morgen zitieren: „Aus dem breiten gesellschaftlichen Nein zur Kernenergie muss jetzt ein deutliches Ja zu Windrädern (...) werden.“ Meine Damen und Herren, genau dies ist der Ansatz, den wir alle mit diesem Antrag verfolgen. Im Bereich der erneuerbaren Energien sind die Windkraftanlagen eine tragende Säule in der zukünftigen Darstellung unserer Energielandschaft. Im Masterplan Energie sind die Windkraftanlagen ausdrücklich als Arbeitspferd der erneuerbaren Energien dargestellt. Die Hälfte der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien wird im Saarland durch Windkraftanlagen erzeugt. Die Windkraftanlagen haben eine große Resonanz in den Vorranggebieten gefunden. Die Kapazität zur Aufnahme weiterer Anlagen in den Vorranggebieten ist weitestgehend ausgeschöpft.
Weiterer Handlungsbedarf tut sich damit auf. Weitere Flächen müssen im Saarland zur Deckung des Bedarfs ausgewiesen werden. Dies soll nach unserem Ansatz von den Kommunen eigenverantwortlich durch die Anpassung der Flächennutzungspläne wahrgenommen werden. Hierzu ist die Aufhebung der Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Landesentwicklungsplan erforderlich. Mit der Aufhebung der Ausschlusswirkung für Vorranggebiete sind negative Umweltauswirkungen nach Ansicht der Landesplanung nicht zu erwarten. - Diese Feststellung wird von vielen Kommunen im Saarland geteilt. Das Interesse der Kommunen
an dieser Form der Energiegewinnung ist ausgesprochen hoch einzuschätzen. Viele Kommunen sind bereits dabei, Flächennutzungspläne zu ändern. Ich darf an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass geeignete Flächen in Kommunen, die an Anlagenbetreiber verpachtet werden können, Preise von 20.000 Euro pro 2-MW-Anlage erreichen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit, bis zu 90 Prozent der Gewerbesteuer zu akquirieren, auch wenn ein Anlagenbetreiber seinen Firmensitz außerhalb der Kommune hat.
Der Städte- und Gemeindetag hat keine Stellungnahme abgegeben, weil sich die Zahl der Kommunen, die mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf einverstanden sind, die Waage hält mit den Kommunen, die eher Bedenken zur Änderung des Landesentwicklungsplanes haben. Auch von meiner Fraktion wurde kritisch geprüft, ob mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes unter Umständen einem möglichen Wildwuchs von Windkraftanlagen Tür und Tor geöffnet wird. Diese Bedenken wurden gegenüber dem Ministerium thematisiert und auch im Ausschuss besprochen.
Wir haben einen grundsätzlichen Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie. Wir haben einen Beschluss, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die einzige und richtige Konsequenz ist es, die erneuerbaren Energien zu fördern. Meine Damen und Herren, heute Morgen ist angeführt worden, dass im schönen Saargau bei „Steine an der Grenze“ eventuell Windkraftanlagen stehen könnten. Ich glaube, man muss irgendwo im Leben einen Kompromiss suchen. Wenn man sich zum Ausstieg aus der Kernenergie klar bekannt hat, wenn man die Klimaziele forcieren will, dann muss man diesen Kompromiss eingehen. Wir wollen das Ehrenamt stärken. In Kommunen sitzen ehrenamtlich Tätige. Dort sitzen die Räte, die sich mit den Flächennutzungsplänen in ihren Gemeinden beschäftigen und die unmittelbaren Kontakt zu den Bürgern haben. Ich bin zuversichtlich, dass in den Kommunen diese Entscheidungen richtig getroffen werden, zumal sie auch von der Landesregierung durch das Umweltministerium bisher in diesem Anliegen fachmännisch begleitet worden sind.
In diesem Zusammenhang darf ich an dieser Stelle festhalten, dass das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr die saarländischen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 30. Mai 2011 auf die Änderungsabsicht in Bezug auf den Landesentwicklungsplan hingewiesen und den Kommunen eine schriftliche Handreichung für die kommunale Bauleitplanung zur Verfügung gestellt hat. Die Kommunen hatten damit ausreichend Gelegenheit, sich auf die sich ändernde Rechtslage in der Raumordnung einzustellen. Des Weiteren weise ich bei dieser Gelegen
heit darauf hin, dass die Kommunen nach der bauplanungsrechtlichen Rechtslage jederzeit Gelegenheit haben, durch einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sich ein Zeitfenster von 12 Monaten zu öffnen, innerhalb dessen keine baulichen Maßnahmen im Außenbereich zugelassen werden können. Damit sind nach wie vor die Kommunen jederzeit Herr des Verfahrens bei der Bestimmung des Standortes von Windkraftanlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Es wurde in der Anhörung unter anderem vom Bauernverband vorgetragen, dass bei der Errichtung von Windkraftanlagen Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden. Es ist in der Tat einmal einer Diskussion würdig, ob dort, wo wir erneuerbare Energien fördern, dort, wo wir etwas für die Umwelt tun - das gilt im Übrigen in gleicher Weise auch für Kläranlagen -, wirklich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, weil diese Maßnahmen zum Ziel haben, Umwelt und Natur zu schützen.
Vom BUND wurden keine Bedenken vorgetragen. Der Nabu hatte das Anliegen, aus artenschutzrechtlichen Gründen Windkraftanlagen nicht im Wald oder am Waldrand entstehen zu lassen. Aber ich glaube, auch hier gibt es eine umweltrelevante Prüfung, die genau diese Kriterien mit berücksichtigt. Von daher dürfte auch dies kein Argument gegen die Anlagen sein. Mit dem gleichen Argument lässt sich auch die in der Anhörung vorgetragene Befürchtung eines unkonzeptionellen Wildwuchses widerlegen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wenn der LEP als Verordnung so in Kraft treten wird, wird dies auch ein kleines Konjunkturprogramm hier im Saarland sein. Es ist heute Morgen in der Regierungserklärung beziehungsweise in der Aussprache zur Regierungserklärung schon dargelegt worden: Von diesen Maßnahmen profitieren saarländische Firmen, Dillinger Hütte, Saarstahl, VENSYS, Hydac, alles renommierte Unternehmen, für die das mit Sicherheit ein Konjunkturprogramm darstellt. Von daher begrüßen wir ausdrücklich die Änderung der Verordnung des Landesentwicklungsplanes und bitten allseits um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Anke Rehlinger von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion wird sich im Hinblick auf die Ihnen vorliegende Stellungnahme zum LEP Umwelt enthalten.
Ich will das Abstimmungsverhalten an dieser Stelle kurz begründen. Um ein Weiteres auch vorweg zu sagen: Die Enthaltung richtet sich keinesfalls gegen die Aufhebung der Ausschlusswirkung, wie sie bislang durch die Ausweisung der Windvorranggebiete bestanden hat. Im Hinblick auf diese Aufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken, das können wir durchaus mittragen, insbesondere nachdem es dazu schon entsprechende Rechtsprechung gibt. Wir können es auch deshalb mittragen, weil klar ist, dass, wenn man auf der einen Seite einen signifikanten Zubau von Windenergie möchte - und hier sage ich ganz deutlich, dass wir das als SPD-Fraktion auch möchten -, man dann auch planungsrechtliche Möglichkeiten dafür schaffen muss.
Es geht uns also heute nicht um die Frage des Ob, sondern es geht uns um die Frage des Wie. Bezogen auf die Frage des Wie sind wir allerdings der Auffassung, dass es allein mit der Schaffung der formal planungsrechtlichen Möglichkeiten noch nicht getan ist. Will heißen, die Aufhebung der Ausschlusswirkung im Landesentwicklungsplan ist im Grunde genommen nicht die große Kunst. Die tatsächliche Leistung besteht unserer Auffassung nach vielmehr darin, dass die begleitenden Maßnahmen an anderen Stellen zu erbringen sind beziehungsweise hätten erbracht werden müssen. Das ist nicht erfolgt, es ist zumindest mit Blick auf die Zukunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Deshalb enthalten wir uns. Aber noch einmal: Es geht um die Frage des Wie, nicht um das Ob.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Heinrich hat eben die Perspektiven angesprochen, die sich an dieser Stelle insbesondere den Kommunen bieten. Das kann ich von dieser Stelle aus nur unterstreichen. Da bin ich voll bei Ihnen. Es ist durchaus sinnvoll, den Kommunen einen größtmöglichen Entscheidungsspielraum einzuräumen. Allerdings müssen wir feststellen, dass das bei den Kommunen nicht überall genauso verstanden wird. Die Begeisterung - darauf hat der Kollege Heinrich auch hingewiesen - ist bei circa 50 Prozent der Kommunen überschaubar. Wenn sie sich allerdings alleingelassen fühlen, wenn sie den Eindruck haben, dass man bei ihnen wieder einmal die Probleme der tatsächlichen Umsetzung ablädt und dass sie wieder einmal die Kosten für die Politikansätze auf Landesebene zu tragen haben, dann darf das, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Landesregierung nicht ungehört bleiben und muss in Form von begleitenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Es darf letztlich nicht so enden, dass es am Schluss überhaupt keinen landesplanerischen Einfluss mehr gibt. Wir sind der Auffassung, dass es übergeordnete Gründe gibt, die es notwendig machen, dass das Land weiterhin zumindest koordinierend, unterstützend und lenkend eingreifen kann.
Dies ist auch in einer Vielzahl von Stellungnahmen zu diesem Punkt im Ausschuss deutlich geworden. Ich will nur ganz kurz stichwortartig aufzählen: Die Arbeitskammer spricht davon, dass sie von der Landesregierung eine koordinierende Unterstützung der Kommunen erwartet. Die Architektenkammer beschreibt, wie wichtig es ist, detaillierte Regelungen festzulegen, die bei Planung und Bau von Windkraftanlagen zu berücksichtigen sind, und stellt abschließend fest: „Die aktuellen Bestimmungen diesbezüglich genügen unserer Einschätzung nach diesen Anforderungen nicht.“ Sehr kritisch mit dem Ganzen geht letztlich der Nabu um und stellt fest - ich zitiere aus der schriftlichen Stellungnahme -: „Damit findet eine landesplanerische Lenkung von Windvorhaben im Saarland gerade im Hinblick auf die Konflikte mit dem Artenschutz sowie in Bezug auf eine sinnvolle Konzentration von Anlagen in bestimmten Landesteilen nicht statt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind Stellungnahmen, über die man nicht so ohne Weiteres hinweggehen kann, denen man auch Rechnung tragen muss.
Schließlich gibt es auch noch eine Stellungnahme, die einen besonderen Aspekt herausgreift, bei dem die Landesregierung koordinierend eingreifen muss. Das ist die Stellungnahme von Prof. Dr. Kubiniok vom Zentrum für Umweltforschung an der Uni Saarbrücken. Er stellt darin insbesondere auch noch einmal darauf ab, dass voraussichtlich eine ganze Reihe von Windkraftanlagen auf den Gemeindegrenzen zu errichten sein werden, dass man aus landschaftsarchitektonischen Erwägungen heraus und auch aufgrund der notwendigen Akzeptanz, die das ganze Vorhaben braucht, koordinierend eingreifen muss. Das heißt an dieser Stelle, dass man eine interkommunale Abstimmung fördert. Auch da sehe ich die Landesregierung durchaus in der Pflicht, bei einem solchen interkommunalen Abstimmungsprozess koordinierend einzugreifen.
Abg. Willger (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Vielen Dank. Können Sie bitte eine konkrete begleitende Maßnahme nennen, die Ihnen hier fehlt?
Sehr gerne, Frau Kollegin Willger. Es ist geradezu so, als ob Sie meinem Redemanuskript vorgreifen könnten. Mein nächster Satz lautet - und ich gehe
davon aus, dass das Ihre Frage beantwortet -: Ich will diese Notwendigkeit an zwei Beispielen deutlich machen. Zum einen interkommunale Abstimmung. Ich habe gesagt, es geht parallel darum, dass man diesen Prozess organisiert. Dieses Bemühen kann ich momentan noch nicht erkennen. Und es geht in einem zweiten Beispiel nicht nur um Landschaftsästhetik und Abstimmung, sondern auch um finanzielle Auswirkungen.
Das will ich dann auch benennen, nämlich die Frage der Netzinfrastruktur. Da war unsere Forderung - zumindest in unserem Energiepapier -, dass sich die Landesregierung ernsthaft einen Überblick verschafft, wie die regionalen Verteilernetze aufgestellt sind, dass sie eine Stärken- und Schwächenanalyse durchführt, damit man weiß, wo es mehr oder weniger sinnvoll ist, eine Windkraftanlage zu errichten. Da geht es darum, dass die Infrastruktur zur Verfügung steht, um die jeweilige fluktuierende Last, die infolge der Erzeugung entsteht, auch aufzunehmen. Das ist nicht von uns erfunden worden, sondern auch Creos und VSE haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen noch einmal gesondert darauf hingewiesen, dass man das tun muss.
Grundsätzlich besteht ja der Zwang, diese Anlagen anzuschließen. Dabei entstehen natürlich Kosten. Da kann man sagen, diese Kosten interessieren uns nicht. Das sollte man aber nicht sagen, denn diese Kosten werden über die Netzentgelte von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen. Wir finden, das müsste man vermeiden. Deshalb ist auch hier unsere Forderung, dass die Landesplanung an der Stelle mit dazu beiträgt, dass die idealen Standorte für die Errichtung der Windkraftanlagen gefunden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt sind wir der Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen die Aufgabe der Landesregierung ist, dem Anspruch der Landesplanung gerecht zu werden und nicht einen Wildwuchs vorzubereiten. Der Kollege Heinrich hat eben selbst auch die Bedenken seiner Fraktion formuliert. Er hat auch gesagt, dass man sie thematisiert hat. Bezeichnenderweise hat er nicht die Formulierung benutzt, dass sie auch ausgeräumt worden sind, aber ich gehe einmal davon aus, Herr Kollege Heinrich, dass das natürlich hinlänglich so geschehen ist.
Ich glaube, letztendlich können wir nur so die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz erreichen. Alles andere wäre sicherlich der Sache einen Bärendienst erwiesen. Wir sehen zumindest parallel zu dem, was im Landesentwicklungsplan Umwelt passiert ist, Nachbesserungsbedarf. Deshalb an dieser Stelle auch die Enthaltung, aber auch die Enthaltung aufgrund des gesamten Verfahrens, das hier gewählt worden ist. Wir sind sicherlich immer wieder bereit, dort, wo wir die Notwendigkeit erkennen, ein
beschleunigtes parlamentarisches Verfahren zu unterstützen. Wir sind aber nicht mehr bereit, ein solches Verfahren zu unterstützen, wenn man uns erst eine Stunde vor der Schlussabstimmung die Anträge vorlegt, obwohl wir sie in der Woche vorher schon mehrmals angemahnt hatten. Ich glaube, das ist der Arbeit in diesem Hause nicht zuträglich. Das sollte man sicherlich auch mit einfließen lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann insofern, zumindest was die grundsätzliche Ausrichtung angeht, keinen Dissens feststellen, will allerdings sehr wohl feststellen, dass wir Nachbesserungsbedarf sehen, der noch nachgeholt werden kann. Vielleicht kann die Umweltministerin hierzu nachher schon ausführen, was noch geplant ist oder was noch möglich sein wird. Wir als SPD-Fraktion werden uns jedenfalls an dieser Stelle aus den genannten Gründen enthalten.
Vielen Dank, Frau Rehlinger. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDP-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen als FDP-Fraktion die Änderungen im Landesentwicklungsplan Umwelt. Wir waren uns in der Koalition einig, dass dies beschleunigt werden muss, damit unsere Kommunen jetzt die Möglichkeit des Handelns haben. Es gibt Kommunen, die haben das bereits vorweggenommen, die haben ihren Flächennutzungsplan schon entsprechend geändert. Das ist ein großer Vorteil für das Land und das ist ein großer Vorteil für die Gemeinden, die das machen wollen. Die Aufhebung der Ausschlusswirkung wird dazu führen, dass der Energiestandort Saarland aufgewertet wird. Wir haben uns von einer Energieerzeugungsart verabschiedet und wir brauchen jetzt Perspektiven für das Saarland im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir haben festgelegt, dass wir 20 Prozent des im Saarland benötigten Stroms bis zum Jahr 2020 aus regenerativen Energien erzeugen wollen. Und da die Effizienz im Bereich der erneuerbaren Energien ganz wesentlich in der Erzeugung von Windenergie liegt, heißt das, dass dort auch der Schwerpunkt liegen wird.
Ich komme noch kurz zur Einwendung der Kollegin Rehlinger, dass das im Ausschuss zu spät kam. Ich sage auch als Ausschussvorsitzender, dass wir zukünftig dafür Sorgen werden, dass sich so etwas nicht wiederholt.