Protocol of the Session on August 24, 2011

Weitere die Entwicklung beeinflussende Kriterien wie etwa die Neuordnung des Landesbankensektors, das finanzielle Risiko des Saarlandes aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen waren in diesem Zusammenhang Gegenstand der Erörterungen im Ausschuss.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, für die Beurteilung der Haushaltslage des Saarlandes ist die Defizitquote von entscheidender Bedeutung. Den westdeutschen Flächenländern insgesamt ist es gelungen, die Defizitquote ab 2006 auf 5,1 Prozent, im Jahr 2007 auf 3,0 Prozent und im Jahr 2008 auf 2,1 Prozent zu drücken. Auch im Saarland konnte sie im Jahr 2006 zunächst auf 20,8 Prozent und im Jahr 2007 ganz erheblich auf 11,2 Prozent reduziert werden. Durch die Erhöhung der Nettokreditaufnahme im Jahr 2008 hat sich die Kreditfinanzierungsquote des Landes wieder auf 14,9 Prozent verschlechtert und liegt nun deutlich über dem Schnitt der Flächenländer.

Die Zahlen zeigen, dass sich auch der Abstand hinsichtlich der Pro-Kopf-Verschuldung zwischen dem Saarland mit 9.215 Euro und dem Land SchleswigHolstein mit 7.913 Euro wieder erheblich vergrößert hat. Gemessen an der durchschnittlichen Verschuldung der anderen alten Flächenländer hat sich die Verschuldung im Saarland gegenüber dem Vorjahr erneut verschlechtert.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht die Einrichtung der neuen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse für die Haushalte von Bund und Ländern als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertet. Eine durchgreifende Haushaltskonsolidierung könne jedoch nur gelingen, wenn die Vorgaben der konjunkturellen Kreditaufnahmen sehr restriktiv gefasst und aufgenommene Kredite mit Hilfe eines konkreten Tilgungsplanes zurückgeführt würden.

Der Rechnungshof hat daher empfohlen, bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung der Haushalte 2011/2012 Handlungskonzepte zur Umsetzung der notwendigen Schritte und landesrechtliche Regelungen mit dem Ziel einer Null-Verschuldung zu verabschieden und die nähere Ausgestaltung der Schuldenregelung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landes zu schaffen.

Der Ausschuss folgt der Auffassung der Landesregierung, dass die Realisierung des sukzessiven Defizitabbaus eine enorme Herausforderung darstellt, die allerdings notwendig ist, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme beachten zu können. Hierzu bedarf es auch nach Einschätzung des Ausschusses einer fortgesetzten Aufgabenkritik und einer umfassenden Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Organisationsstrukturen der Verwaltung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ergebnis ist festzustellen, dass auch 2008 der Konsolidierungsbedarf für den saarländischen Landeshaushalt angestiegen ist. Mit Blick auf die sich abzeichnende Entwicklung wird die notwendige Haushaltskonsolidierung das Ergebnis konkreter weitreichender Einsparungen sein müssen.

Zur Realisierung der Defizitabbauschritte bedarf es jedoch nicht nur einer konsolidierungsverträglichen Finanzpolitik des Bundes und der Länder und einer Fortsetzung des von der Landesregierung eingeschlagenen Weges einer restriktiven Haushaltspolitik, sondern auch einer nachhaltigen Verbesserung der Einnahmesituation des Landes. Um eine dauerhafte Existenz des Landes zu gewährleisten, stehen sowohl Landesregierung als auch der Landtag als Haushaltsgesetzgeber mit Blick auf die kommenden Haushalte vor gewaltigen Herausforderungen, die nicht nur einmalige, sondern fortdauernd wirksame Eingriffe in gewohnte Besitzstände erfordern werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Unterausschuss für berichtenswert erachtet hat.

Erstens: Umsetzung des Personalvermittlungsförderungsgesetzes durch die Obersten Landesbehörden und das bei der Staatskanzlei gebildete PersonalService-Center. Der Rechnungshof hat als Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich im Zeitraum von fünf Jahren bis Ende 2009 600 Stellen und damit Personalkosten in Höhe von 23,5 Millionen Euro einzusparen, nicht vollständig erreicht worden ist. Die unzureichende Zielerreichung beruht nach den Prüfungsfeststellungen auf einer zu großzügigen Handhabung der Rahmenvorgaben, so zum Beispiel, dass eine Vielzahl von Meldungen akzeptiert wurden, deren Vermittlung teilweise bereits im Vorhinein aus persönlichen oder anderen unterschiedlichen Gründen als sehr unwahrscheinlich bis unmöglich hätte klassifiziert werden müssen.

(Zuruf von der SPD: Das kann doch nicht sein!)

Von drei Ressorts wurden allein 40 Beschäftigte ins PSC gemeldet, deren Personalkosten den Landeshaushalt gar nicht belasten, weil diese direkt aus

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

dem Bundeshaushalt geleistet wurden. Das Finanzministerium meldete zudem aus dem Beamtenbereich 48 Absolventen zweier Ausbildungslehrgänge des mittleren und gehobenen Dienstes ins PSC, die im Laufe des Jahres 2005 ihre Ausbildung abgeschlossen hatten und in die Finanzverwaltung zurückkehrten.

(Weiterer Zuruf von der SPD.)

Sowohl der Ausschuss als auch der Rechnungshof werten diese Vorgehensweise als den Zielen des Gesetzes zuwiderlaufend. Mit der Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes um ein Jahr wurde inzwischen die Möglichkeit eröffnet, die Entscheidung über eine Folgeregelung und deren Ausgestaltung in einem gesonderten Verfahren ohne Zeitdruck zu fällen.

(Sprechen.)

Allerdings teilt der Unterausschuss die Auffassung des Rechnungshofes, dass insbesondere die Übertragung der bislang personenbezogenen kw-Vermerke auch weiterhin erforderlich sein wird. Nach den Erkenntnissen des Unterausschusses wird eine ressortinterne, rein stellenplanbezogene Personalwirtschaft den Herausforderungen der Zukunft nicht gerecht.

Zweitens: Kosten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Versorgung im Zuständigkeitsbereich des früheren Ministeriums für Inneres und Sport (Tz 23). Die betriebsärztliche Versorgung der saarländischen Dienststellen war bereits 1997 und 2004 Gegenstand der Prüfung durch Rechnungshof und Parlament. Aufgrund beider Prüfverfahren war davon auszugehen, dass der Forderung des Rechungshofes nach einer Neuorganisation der Versorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprochen und die Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen künftig ordnungsgemäß erfolgen werde. Trotz der Zusagen des Ministeriums auf Abhilfe musste der Rechnungshof bei einer Kontrollprüfung feststellen, dass die bereits mehrfach beanstandeten Mängel immer noch nicht beseitigt waren. Stattdessen wurden Leistungen, die als pauschal abgegolten vereinbart waren, zulasten der zu erbringenden Mindesteinsatzzeiten und damit zum Nachteil des Landes mehrfach abgerechnet.

Das Innenministerium hat 2009 erneut einen Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner abgeschlossen, wobei die bisherigen Beanstandungen größtenteils immer noch nicht ausgeräumt waren. Dennoch setzte das Ressort das Vertragsverhältnis fort, nachdem die Abrechnungsmodalitäten neu geregelt worden waren.

Bei einer weiteren Kontrollprüfung des Rechungshofes wurde festgestellt, dass die Betreuungsgesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht

nachkommt. Vielmehr hatten sich die Vertragsbeziehungen zu der Gesellschaft sogar weiter verschlechtert, obwohl das Ministerium seit 2005 regelmäßig mit ihr im Gespräch war. Das Ministerium ist daraufhin der Forderung des Rechnungshofes nachgekommen und hat den bestehenden Betreuungsvertrag zum 31. Dezember 2010 gekündigt.

Der Rechnungshof hat eine erneute Ausschreibung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für dringend erforderlich gehalten. Zu der vom Rechnungshof geforderten Neuvergabe der Dienstleistungen wurde im September 2010 eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, die jedoch ohne Ergebnis blieb und daher wegen formaler Mängel aufgehoben wurde. Die Vergabe der Dienstleistungen sollte nunmehr im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen.

Der Unterausschuss hat es für sachgerecht angesehen, mittels einer Wirtschaftlichkeitsprüfung festzustellen, ob die Leistungserbringung durch das Land eine günstigere Alternative zum derzeit praktizierten Outsourcing darstellt. Er hat daher empfohlen, erst nach dieser Prüfung über die Vergabe der Dienstleistungen zu entscheiden.

Drittens: Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen (Tz 24).

Der Rechnungshof hat in seinem Monitum festgestellt, dass die Erfassung der steuerpflichtigen Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle nicht in allen Fällen sichergestellt ist. Bei einigen Vermögensarten bestünden erhebliche Steuerausfallrisiken. Nach Einschätzung der Prüfungsbehörde liegt eine Ursache möglicher Steuerausfälle darin, dass die Erbschaftssteuerstelle zwar regelmäßig von dem Eintritt eines Erbfalls durch die Standesämter erfährt, jedoch vielfach unzureichende oder gar keine Informationen über einen etwaigen Nachlass erhält. Außerdem würden Erben ihrer Pflicht, der Erbschaftssteuerstelle direkt Anzeige zu machen, nur unzureichend nachkommen. Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, alle erbschaftssteuerrechtlich relevanten Daten zu sammeln und der Steuerstelle zugänglich zu machen. Darüber hinaus hält es der Rechnungshof für sachgerecht, die Daten bei den Beteiligten über eine formlose Auskunft einzuholen oder die Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.

Das Finanzministerium hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Steuerausfallrisiko erkannt und die Anzeigepflichten der Beteiligten zum 01. Januar 2009 erweitert worden seien. Die vom Rechnungshof angeregte Datenbank sei angedacht, für deren Einsatz bestünden jedoch noch keine konkreten zeitlichen Vorstellungen. Auf Nachfrage des Ausschusses haben die Regierungsvertreter darauf

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

hingewiesen, dass die Erbschaftssteuerstelle alle ihr unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft habe. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung sei allein schon vor dem Hintergrund, dass nur etwa 10 bis 20 Prozent der Erbfälle überhaupt erbschaftssteuerrechtlich relevant seien, nicht vertretbar. Man beschränke sich insofern lediglich auf Stichproben.

Der Unterausschuss hat sich nach eingehender Beratung dafür ausgesprochen, der Landesregierung zu empfehlen, sich nach einem länderübergreifenden Konsens für eine bundeseinheitliche Neuregelung einzusetzen, mit dem Ziel, die festgestellten Vollzugsdefizite zu minimieren. Darüber hinaus hat der Ausschuss empfohlen, die der Steuerverwaltung zur Verfügung stehenden eigenen Erbschaftssteuerdaten bestmöglich zu nutzen.

In Bezug auf die Prüfung von Schenkungssteuerfällen hat der Rechnungshof vorgeschlagen, die Veranlagungsfinanzämter und die Prüfungsdienste anzuhalten, bei entsprechenden Vorgängen mitzuwirken und die Erfüllung dieser Pflicht auch zu überwachen. Darüber hinaus sollten die Beteiligten bei Beauftragung ausländischer Notare nicht mehr von der Anzeigepflicht freigestellt werden.

Der Unterausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Finanzverwaltung anzuweisen, auf die Einhaltung der Mitwirkungspflichten durch die Veranlagungsstellen und Prüfungsdienste zu achten und eingehende Kontrollmitteilungen auch statistisch zu erfassen.

Ich möchte einen weiteren Sachverhalt ansprechen, der in der Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen liegt: Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes für die Medizinische Fakultät auf dem Gelände des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg (Tz 27).

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Ministerium der Finanzen im Zuge der Projektabwicklung sowohl bei der Vergabe von Dienstleistungen als auch von Bauaufträgen gegen einschlägige Vergabevorschriften verstoßen hat. Mangelhafte Leistungserbringung beauftragter Architekten und Ingenieure hätte zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Nach den Feststellungen des Rechnungshofes waren hierfür insbesondere eine fehlerhafte Nachtragsbearbeitung und der häufige Abruf zusätzlicher Stundenlohnarbeiten ursächlich.

Des Weiteren hat der Rechnungshof mit Blick auf die Kontrolle der am Bau beteiligten Vertragspartner ein Organisationsdefizit beim Amt für Bau und Liegenschaften festgestellt. Seiner Auffassung nach sind die Grenzen der Privatisierung im Hochbaubereich erreicht und teilweise bereits überschritten worden. Mangelnde Kontrolle habe im vorliegenden

Fall zu erhöhten Kosten und sinkender Qualität geführt.

Das Finanzministerium hat Verstöße gegen Vergabevorschriften eingestanden, vertritt aber die Auffassung, dass dem Land dadurch kein Schaden entstanden sei.

Aus den dem Rechnungshof vorgelegten Verträgen wurde ersichtlich, dass das Amt fast vollumfänglich alle Leistungen zu Planung, Vergabe und Bauüberwachung bei diesem Projekt an freiberuflich Tätige vergeben und alle Leistungen an jeweils das gleiche Architektur- oder Ingenieurbüro vergeben hat.

Der Unterausschuss hat sich einmütig dafür ausgesprochen, künftig Planungs- und Bauüberwachungsleistungen an verschiedene freiberuflich Tätige zu vergeben. Er hält einen Wechsel zumindest zwischen der Ausschreibungs- und der Bauüberwachungsphase für dringend geboten. Kontrollmöglichkeiten des Amtes für Bau und Liegenschaften sind nach den Erkenntnissen des Ausschusses derzeit nur in einem ungenügenden Umfang vorhanden. Der Unterausschuss hat sich daher auch für die Übertragung der Projektverantwortung für die Planungs- und die Bauüberwachungsphase an verschiedene Mitarbeiter des Amtes ausgesprochen und das bisherige Verfahren ausdrücklich gerügt. Er ist mit dem Rechnungshof der Auffassung, dass gerade im Bausektor aufgrund des hohen Investitionsvolumens eine intensive Kontrolle der am Bau beteiligten Unternehmen unbedingt notwendig ist. Möglichen Einsparungen im Personalbereich stehen ansonsten weit höhere Ausgaben im Zuge der Abwicklung von Baumaßnahmen gegenüber.

Der Ausschuss hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass die für eine solche Kontrolle notwendigen Organisationsstrukturen mit einer konsequenten Umsetzung des Vieraugenprinzips derzeit im Amt für Bau und Liegenschaften nur in ungenügender Form bestehen. Aus diesem Grund hält er eine permanente Fortbildung der Projektverantwortlichen und eine ausreichende personelle Ausstattung in diesem Bereich für dringend geboten. Der Ausschuss hat sich zudem dafür ausgesprochen, der Landesregierung zu empfehlen, den Umfang der Privatisierung im Hochbaubereich des Landes kritisch zu hinterfragen.

Viertens: Prüfung des mittelständischen Beteiligungsprogramms des Saarlandes im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft (Tz 29).

Der Rechnungshof hat Kritik daran geübt, dass das bereits 1984 eingeführte Beteiligungsprogramm in seiner Konstruktion durch eine für das Land nachteilige Verteilung der Chancen und Risiken gekennzeichnet sei. Die analytische Erfolgskontrolle im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse hätte ein eher mittelmäßiges Ergebnis gezeigt. Zudem habe die mate

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

riellrechtliche Prüfung ergeben, dass die maßgeblichen Richtlinien häufig nicht korrekt angewandt wurden. Insbesondere lasse die überschaubare Anzahl der Investitionsbeteiligungen auf eine geringe Akzeptanz des Programms schließen.

Die Landesregierung schätzt die Situation in ihrer Stellungnahme gegenteilig ein und stellt fest, dass eine Benachteiligung des Landes nicht gegeben sei. Sie verweist auf das neue Geschäftsmodell, das ein erheblich höheres Eigenrisiko der Beteiligten vorsehe. Die vom Rechnungshof geforderte begleitende Erfolgskontrolle wird vom Ministerium als in der Praxis nicht sinnvoll umsetzbar erachtet.

Der Unterausschuss hält für die Neukonzeption eines Folgeprogramms eine intensive Überwachung der Beteiligungsgesellschaft durch das zuständige Ministerium auf der Basis zu überarbeitender Richtlinien für geboten. Eine Überarbeitung der Richtlinien wurde zugesagt. Er hat damit die Erwartung verbunden, künftig eine bessere Erfolgsbilanz der Fördermaßnahme zu erzielen und damit einen noch wesentlich wirkungsvolleren Beitrag zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft im Saarland leisten zu können.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehenden Beratungen des Berichts des Rechnungshofs, der dazu abgegebenen Stellungnahmen der Landesregierung und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofs über die Verwendung der Haushaltsmittel verschiedener Haushaltstitel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gibt, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2008 von Bedeutung sein könnten.

Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 02. März 2010 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben.

Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 14/545 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2008 zu erteilen. - Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Vielen Dank, Herr Dr. Jung. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.