Protocol of the Session on August 24, 2011

Ich glaube fest, Herr Kollege Linsler, wenn Saarländerinnen und Saarländer ein Haus kaufen, möchten sie später nicht feststellen müssen, dass sich auf ihrem neu erworbene Grundstück ein wie auch immer geartetes Grab, eine wie auch immer geartete Gedenkstätte befindet. Das hat nichts mit der Würde und der Ehrung der Würde des Verstorbenen zu tun. Das machen wir nicht mit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, Benjamin Franklin hat einmal gesagt, es gibt im Leben nichts Sichereres als den Tod und die Steuern. Ich wandle es etwas ab: Nichts ist sicherer als der Tod und die Gebühren. Sie haben Recht, Sterben ist nicht unbedingt günstig - in Deutschland und im Saarland nicht. Das wissen wir. Deshalb will ich auf den Kostenaspekt eingehen. Ich sage Ihnen aber, unerträglich ist für mich die Vorstellung, dass wir jemandem mitteilen, weil du es dir nicht leisten kannst, eine würdevolle Bestattung zu wählen, weil du es dir nicht leisten

kannst, dich auf einem Friedhof bestatten zu lassen, kehren wir deine Asche eben in die Wiese. - Das halte ich für unerträglich.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Herr Hans, Sie drehen bewusst alles um. Sie suchen den Streit. - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE): Thema verfehlt.)

Deshalb weise ich darauf hin, dass wir im Saarland auf Initiative des damaligen Sozialministers Josef Hecken in den Jahren 2005 und 2008 -, was Sozialbestattungen anbelangt, vorbildlich sind. In keinem anderen Bundesland ist es so dezidiert geregelt wie im Saarland. Wenn es zu einer Sozialbestattung kommt, wenn sich jemand eine Bestattung nicht leisten kann, dann gibt es eine Absprache zwischen den Leistungserbringern, nämlich den Bestattern, und denjenigen, die die Leistungen zu tragen haben, den Sozialämtern. Es ist ganz klar geregelt, dass eine solche Bestattung würdevoll vonstatten zu gehen hat. Es ist kein Armenbegräbnis. Das gibt es im Saarland nicht. Deshalb sage ich Ihnen, dass dieser Aspekt meines Erachtens im Saarland nicht trägt. Wir haben keine Armenbegräbnisse. Jeder bekommt ein würdiges Begräbnis. Selbst wenn man das Geld nicht hat, kann man wählen, ob man eine Urnenoder eine Erdbestattung möchte.

Ich fasse zusammen. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für Aschefelder. An uns ist niemand herangetreten, weder von kommunaler Seite noch Betroffene, die gesagt hätten, sie hätten das im Saarland gerne. Wir sind der Meinung, dass Ihre Regelungen zur Übergabe der Überreste des Verstorbenen in den Privatbesitz unzureichend sind. Sie widersprechen unserer Vorstellung von der Wahrung der Totenruhe und damit der Menschenwürde. Vor allem aber kann Ihr Vorstoß überhaupt kein Ersatz sein für eine würdevolle Sozialbestattung, wie sie - leider Gottes, muss man sagen - immer häufiger stattfindet. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Ich sage aber auch ganz deutlich, als Koalition werden wir uns noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der ganz normalen Fortschreibung der Gesetzgebung im Bestattungswesen mit diesen Themen beschäftigen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Immerhin!)

Wir machen das dann im geordneten parlamentarischen Verfahren. Es wird dazu mit Sicherheit noch einmal eine Anhörung geben. Auch Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, sind herzlich eingeladen, sich gewinnbringend einzubringen.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Das ist aber nett.)

Ich gehe davon aus, Sie konnten aus der heutigen Debatte das eine oder andere zum Thema mitnehmen und lernen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Abg. Hans (CDU) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Lachen bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hans. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPDLandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige grundsätzliche Anmerkungen vorausschicken, bevor ich auf die einzelnen Passagen des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des saarländischen Bestattungsgesetzes eingehe.

Friedrich Dürrenmatt hat die Beschäftigung mit dem Tode als die Wurzel der Kultur bezeichnet. Die Auseinandersetzung mit dem Tode, mit der eigenen Sterblichkeit findet allerdings in unserer Gesellschaft kaum statt. Wir alle sind gut im Verdrängen. Erst wenn in unserem Umfeld ein Mensch ernstlich erkrankt, wenn ein Mensch stirbt, halten wir vielleicht einen Augenblick inne und beschäftigen uns mit dem Sterben. Tatsache ist, dass durch die Jahrhunderte die Kirchen auf der Grundlage des Evangeliums die Bestattungskultur in unserer Gesellschaft entscheidend mitgeprägt haben. Die Kirchen haben sich dabei immer von dem Grundgedanken leiten lassen, dass jeder Mensch eine unverlierbare Würde hat, die auch mit dem Tod nicht endet. Sie sind immer dafür eingetreten, dass der Friedhof als Stätte würdevollen Abschiednehmens, des Gedenkens und als Ort gemeinschaftlicher Trauerbewältigung erhalten bleibt.

Tatsache ist aber auch, dass die Bestattungs- und Gedenkkultur als Teil der kulturellen Identität dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Bei einer Änderung des Bestattungsgesetzes muss der Gesetzgeber nun eine Antwort auf die Frage finden, wie viel Liberalisierung es im Spannungsfeld zwischen Individualisierung und der traditionellen Bestattungskultur sein soll und kann. Kollege Hans hat die Novelle des Jahres 2004 angesprochen, die gemeinsam von allen Fraktionen im Landtag verabschiedet wurde. Zwischenzeitlich gab es zwei Änderungen des saarländischen Bestattungsgesetzes. Wenn der Antrag der LINKEN sich nur auf einen Teil, den Teil des Ausstreuens der Totenasche auf einer festgelegten, begrenzten Fläche auf Friedhöfen, beziehen würde, würde auch die SPD diesem Antrag zustimmen. Denn dies war die Position der SPD seit der Novelle des Gesetzes im Jahr 2003. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber möchte die Fraktion DIE LINKE den Weg dafür frei machen, dass Angehörige die Totenasche zuhause aufbewahren oder sie auf einem Privatgrundstück beisetzen könnten. Deshalb

wird der SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf nicht mittragen.

Die Fraktion DIE LINKE begründet ihren Gesetzentwurf im Wesentlichen mit zwei Argumenten. Das erste Argument: Viele Menschen wünschen eine Beisetzung in individueller Form. Das ist so, da stimme ich Ihnen zu. Aber wir wissen doch alle, dass unserer Freiheit, unserer Selbstbestimmung im Leben Grenzen gesetzt sind. Freiheit und Selbstbestimmung hören dort auf, wo die Rechte unserer Mitmenschen beginnen. Mit der von der Fraktion DIE LINKE angedachten Liberalisierung des Bestattungswesens und der Privatisierung der Totenasche ist in meinen Augen eine gesellschaftliche und kulturelle Grenze überschritten.

(Beifall bei der SPD.)

Das zweite Argument, das Sie, Herr Kollege Linsler, vorgebracht haben, bezieht sich auf die ständig steigenden Bestattungskosten, die viele Angehörige nicht tragen können. Auch das ist richtig. Wenn man allerdings diese zu hinterfragen beginnt, sollte man nicht unbedingt bei den städtischen Gebühren ansetzen. Die Beisetzung einer Urne in einem anonymen Feld beispielsweise schlägt bei der Kreisstadt Neunkirchen mit 390 Euro zu Buche. Das ist nur ein ganz geringer Teil der Kosten, die anfallen.

Auch von einem bin ich fest überzeugt, was eigentlich als Grundsatz gelten müsste: Unser aller Anstrengung muss es sein - in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft -, den Menschen ein Leben in Würde zu gewährleisten und die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen in Würde leben können. Dann wäre eine würdevolle Bestattung in jedem Fall auch möglich.

(Beifall bei der SPD und den Regierungsfraktio- nen.)

Hier sehe ich auch eine Gefahr, wenn wir von Selbstbestimmung und Würde reden. Der hier eröffnete Weg der Aufbewahrung der Urne im Privatbereich könnte aus Kostengründen auch von denjenigen gewählt werden, die sich ihre letzte Ruhestätte ganz individuell so nicht vorgestellt haben. Diese Gefahr sehe ich auch.

Es wurde die Frage gestellt, was ist, wenn jemand ein Haus kauft und dann feststellt, dass er noch zwei oder drei Generationen von Vorbesitzern miterworben hat. Sie haben für mich, Herr Linsler, keine überzeugende Antwort auf diese Frage gegeben.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und den Regie- rungsfraktionen.)

Ein letzter Punkt. Bei der praktischen Umsetzung des Gesetzentwurfs ist für mich auch noch eine Frage offen. Nach dem Gesetzentwurf soll die Urne nach der Vorlage einer Genehmigung der Ortspoli

(Abg. Hans (CDU) )

zeibehörde an die vom Verstorbenen bestimmte Person ausgehändigt werden. In der Gesetzesbegründung dazu ist zu lesen: „Zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen oder überwiegender Belange Dritter erfolgt zuvor eine Prüfung durch die Ortspolizeibehörde. Hier könnte beispielsweise die Gefühlswelt des Nachbars oder der Nachbarin Berücksichtigung finden, wenn eine Urnenbegräbnisstätte auf einem Privatgrundstück für die Nachbarn ohne Weiteres sichtbar wäre und hiervon für die Betroffenen negative psychische Ausstrahlungswirkungen ausgehen würde.“

Herr Linsler, wie soll das in der Praxis funktionieren? Wie soll die Ortspolizeibehörde die negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft prüfen? Auf diese Frage kann ich keine ernsthafte Antwort geben. Aus diesen Gründen fasse ich zusammen: Die SPDLandtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf Drucksache 14/547 ab. Die hier beabsichtigte Liberalisierung des Bestattungswesens und die Privatisierung der Totenruhe werden wir nicht mittragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den Regierungsfraktio- nen)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kolb. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/547 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist, bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes (Drucksache 14/510)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes Drucksache 14/510 wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15.06.2011 in Erster

Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung befasst sich mit der Beteiligung des Richterwahlausschusses des Bundes bei der Ernennung von Richtern und Generalanwälten des Europäischen Gerichtshofes sowie von Mitgliedern des Gerichts der Europäischen Union.

Grundlage hierfür ist Artikel 2 des Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 22. September 2009. Der Regelung durch den Landesgesetzgeber bedarf es allein deswegen, weil die Frage, welcher Landesminister oder welche Landesministerin Mitglied kraft Amtes im Richterwahlausschuss des Bundes wird, bisher nicht geregelt ist. Eine entsprechende Regelung wird durch dieses Gesetz geschaffen.

Die Zuordnung erfolgte aufgrund der Sachnähe zu dem Mitglied der Landesregierung, welches für den Geschäftsbereich der Justiz zuständig ist. Von der Durchführung einer Anhörung wurde abgesehen. Einwendungen gegen den Gesetzentwurf wurden im Ausschuss nicht erhoben. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes, Drucksache 14/510, in Zweiter Lesung. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/510 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf 14/510 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Drucksache 14/509) (Abänderungsan- trag des Ausschusses VR Drucksache 14/553)

Zur Berichterstattung erteile ich wiederum der Frau Abgeordneten Dagmar Heib das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapie

(Abg. Kolb (SPD) )

unterbringungsgesetz Drucksache 14/509 wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15. Juni 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf ist ein Änderungsgesetz und beinhaltet das Saarländische Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes, also den Vollzug des Bundesrechts, zu gewährleisten. Das Therapieunterbringungsgesetz des Bundes ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die weitere therapeutische Unterbringung früherer Straftäter, die infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen waren oder zu entlassen sind.

Das Bundesgesetz ist durch die Länder als eigene Angelegenheit auszuführen. Es bedarf hierfür einer gesetzlichen Grundlage, da mit der Ausführung der Unterbringung Grundrechtseingriffe verbunden sind. Die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Vollzugsregelungen ist an das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt angelehnt. Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Unter Beiladung des Innenausschusses ist der Ausschuss in die Anhörung eingetreten. Insgesamt wurden 24 verschiedene Institutionen wie Behörden, Gerichte, Vereine, Kirchen und andere beteiligt. Davon haben sich elf schriftlich erklärt und zwei haben an der mündlichen Anhörung teilgenommen. Ein nicht unmaßgeblicher Teil der Anhörung bezog sich auf die in § 5 Abs. 1 und 2 des Entwurfs geregelte Frage, in welcher Einrichtung eine Umsetzung erfolgen kann. Der Entwurf sieht in Absatz 1 alternativ Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Saarlandes vor und regelt in Absatz 2 hilfsweise die Möglichkeit, die Unterbringung auch in einer Einrichtung zu vollziehen, die der Besserung und Sicherung gemäß § 63 StGB dient.

Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die letztgenannte Möglichkeit, nämlich die Unterbringung in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig, lediglich die Ultima Ratio ist, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine Unterbringung in einer gesonderten Einrichtung hat Priorität. Es kann und soll aber auch nicht verheimlicht werden, dass eine eigene Einrichtung auf Landesebene zurzeit auf jeden Fall schwer vorstellbar ist. Bei den erforderlichen Sicherheitsstandards stünden sehr hohe Kosten einer voraussichtlich sehr geringen Anzahl von Unterzubringenden gegenüber. Das Ministerium rechnet bis zum Jahr 2020 mit maximal neun Personen. Vorzugwürdig ist damit die Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung zusammen mit anderen Bundesländern - also länderübergreifend -, was als Ziel angestrebt werden sollte, vom Saarland allein

aber nicht umgesetzt werden kann. In der Anhörung wie auch in vorangegangenen Diskussionen zur Problematik der Sicherungsverwahrung hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie eine länderübergreifende Lösung anstrebt. Dies findet die einhellige Zustimmung des Ausschusses. Wie ich bereits sagte, eine gesonderte Einrichtung ist das Ziel und die Unterbringung im Maßregelvollzug kann nur Ultima Ratio sein.