Protocol of the Session on June 15, 2011

Auch das trifft es auf den Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Generationengerechtigkeit wird hier sogar mit Füßen getreten. Es trifft genau diejenigen, bei denen Sie eigentlich vorgeben, sie schützen zu wollen. Genau die treffen Sie als allererste. Auch deswegen sage ich Ihnen: Überdenken Sie diesen Gesetzentwurf noch einmal. Ziehen Sie ihn heute zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es ist in der Anhörung noch ein weiterer Punkt genannt worden, den ich ansprechen will und den wir zur Grundlage genommen haben, um einen eigenen Abänderungsantrag zu formulieren, in dem neben der Abschaffung der Beitragsfreiheit ein weiterer Punkt geregelt werden soll. Sie haben bei der letzten größeren Gesetzesänderung die sogenannten Vorschulausschüsse abgeschafft. Das hat dazu geführt, dass an vielen Einrichtungen Willensbildung und Partizipation der Eltern, dort, wo sie nicht originär vom Träger eingefordert wird, nicht mehr stattfindet. Wir halten das für eine äußerst gefährliche Entwicklung, denn gerade unsere Kindertageseinrichtungen leben davon, dass sich Eltern beteiligen und dass sie besondere Beteiligungsrechte bekommen. Ich bitte Sie deswegen, wenigstens diesem Teil unseres Abänderungsantrages zuzustimmen. Es reicht auch nicht, wenn Sie wieder darauf verweisen, es auf dem Verordnungswege ändern zu wollen. Das ist genau der Punkt. Wir brauchen endlich gesetzlich verbindliche Regelungen, gerade wenn es um Partizipation und Mitbestimmung geht. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Parlament so etwas nicht an die Regierung delegiert, sondern dass das Parlament so etwas selbst ins Gesetz schreibt, damit völlig klar ist, dass sich Eltern dauerhaft darauf verlassen können, dass sie gefordert sind und in den Einrichtungen mitsprechen dürfen.

Ich will zum Thema Finanzierung zurückkommen. Es ist im Nachgang zu den damals nicht mehr weitergeführten Verhandlungen zur Schulstrukturreform das eine oder andere in der Öffentlichkeit gesagt worden. Mir kommt es so vor, als sei das eine oder andere auch schon im Hinblick auf dieses Gesetz getan worden. Die FDP hat am Tag nach unseren

letzten Gesprächen öffentlich als ihr Verhandlungsergebnis erklärt: Eine Aufstockung des Bildungsetats wurde verhindert. Heute stellen wir fest, es ist sogar an das Gegenteil gedacht. Sie wollen im Bildungsetat Einschnitte vornehmen und das vor dem Hintergrund, dass im Nachbarland Rheinland-Pfalz mittlerweile nicht nur das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt wird, sondern dass man dort jetzt Stück für Stück darangehen wird, um kostenlose Bildung für alle durchzusetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie gefährden damit auch und gerade eine bessere demografische Entwicklung in diesem Land, weil Sie die Bedingungen für Eltern mit Kindern verschlechtern, gerade im Vergleich zu unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz. Das kann doch nicht die Zukunft für dieses Land sein! Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon seltsam, wie sich Zeiten verändern. Der Kollege Commerçon hält heute Morgen eine große, flammende Rede für die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Ich kann nur eines sagen: Als wir sie eingeführt haben, haben wir etwas ganz anderes gehört. Damals hat uns die SPD kritisiert. Sie wollten es nicht. Heute ist die Welt auf einmal eine völlig andere.

Heute diskutieren und verabschieden wir in Zweiter Lesung eine Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, das nicht nur die Modifizierung der Beitragsfreiheit regelt, sondern wesentliche Verbesserungen bei der Schnittstelle Kindergarten und Grundschule beinhaltet und außerdem eine Fortführung der Entlastung der Träger bei den Betriebskosten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe aber vermisst, dass sie diesbezüglich etwas gesagt hätten. Dies nur am Rande. Die Entlastung der freien Träger, Herr Kollege Commerçon, habe ich in Ihrer Rede nicht wiedergefunden. Einen weiteren Punkt werde ich heute natürlich noch ansprechen: die Elternmitwirkung.

Aber zurück zur Beitragsfreiheit. Ich sage es in aller Deutlichkeit. Die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wird nicht abgeschafft, sondern verändert und zwar durch eine soziale Staffelung, so, wie Sie es vor vielen Jahren von uns gefordert haben. Nicht nur damals, als wir sie eingeführt haben, wurde das von Ihrer Fraktion und Ihrer Partei kritisch begleitet.

(Abg. Commerçon (SPD) )

Nein, am 08.10.2003 hat sich Ihr Fraktionsvorsitzender Heiko Maas in einer Plenarsitzung diesbezüglich geäußert. Ich darf mit Einwilligung des Präsidenten zitieren. In einer Diskussion, in der es auch um die finanzielle Situation des Landes ging, sagte der Abgeordnete Heiko Maas: „Würden durch die Freistellung mehr Eltern ihre Kinder im dritten Kindergartenjahr in den Kindergarten schicken, so könnte man darüber nachdenken. Wir wissen aber, dass - zumindest im dritten Kindergartenjahr nahezu 100 Prozent aller Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Ich wäre auch bereit, darüber zu reden, würde die Qualität in unseren Kindergärten durch die Maßnahme wesentlich verbessert. Sie hat aber überhaupt keine Auswirkung auf die Qualität in den Kindergärten.“

Und ich zitiere weiter: „In diesem Zusammenhang gibt es einen Punkt, den ich hier doch sehr kritisch ansprechen muss: Bisher bekamen 30 Prozent der Eltern, die Kinder im Kindergarten hatten, die Elternbeiträge über die Jugendhilfe erstattet. Das waren insbesondere die sozial Schwachen. Das heißt also, den sozial Schwächsten, die diesem 30-Prozent-Anteil entsprechen, ist die Wohltat der Freistellung gar nicht unmittelbar zuteil geworden. Es geht also um die verbleibenden 70 Prozent. Auch unter diesen 70 Prozent finden sich sicherlich viele, die diese Leistung gut gebrauchen können. Zu diesen 70 Prozent gehören aber auch Leute wie der Ministerpräsident oder ich, die sich wirklich nicht die Elternbeiträge für ihre Kinder im Kindergarten erstatten lassen müssen!“ So Heiko Maas am 08. Oktober 2003.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es verwundert mich natürlich schon, wenn ich die heutige Debatte höre. Wir schaffen keine Beitragsfreiheit ab, sondern führen die soziale Staffelung ein, die Sie damals häufig gefordert haben. Und wir sagen hier nicht, dass 70 Prozent die Beiträge zahlen können. Nein, es sind wesentlich weniger, die tatsächlich Beiträge zahlen müssen. Wir haben sowohl eine Staffelung, die die Eltern komplett von der Beitragszahlung freistellt, als auch eine, nach der die Eltern nur den halben Beitrag zahlen müssen. Ich werde dies in meiner Rede gleich noch näher erläutern.

Mit der Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr haben wir politisches Neuland betreten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der dramatischen Zuspitzung der Situation des Landeshaushalts in den letzten Jahren ist es erforderlich, die generelle Beitragsfreistellung zugunsten einer einkommensabhängigen Staffelung zu überdenken. Das Ausmaß der öffentlichen Verschuldung ist eine Gefahr für den politischen Zusammenhalt, da die Verschuldung aus Vergangenheit und Gegenwart die künftigen Handlungsspielräume einengt. Und ich sage Ihnen ganz klar und deutlich: Eine Politik, die die öffentliche Verschul

dung begrenzt, dient der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit, denn wir müssen schon heute daran denken, wer die Schulden später einmal zurückzahlen muss. Diesem Ziel dient die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Dabei gilt es, unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots gleichwertiger Lebensverhältnisse alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmeseite und zur Begrenzung der Ausgaben zu nutzen. Für das Saarland als Nehmerland im Länderfinanzausgleich gehört dazu aber auch, dass hierzulande in der Summe keine höheren Standards als in Geberländern bestehen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben, wie gesagt, damals Neuland betreten. Einige Bundesländer sind uns gefolgt, Herr Kollege Commerçon, aber - und dies ließen Sie vorhin in Ihrer Rede unerwähnt - andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Sachsen haben die Beitragsfreiheit modifiziert oder wieder abgeschafft. Diesen Ländern werden wir jetzt auch folgen. Sie sagten mit Recht, dass sich in der Anhörung gezeigt hat, dass diese Veränderung keine allzu große Zustimmung bekam. Aber diese Veränderung, die nach dem Prinzip „starke Schultern tragen mehr, schwache Schultern tragen weniger“ vorgenommen wird, wurde bezüglich der Einkommensstufen nicht kritisiert, im Gegenteil: Ich habe in vielen persönlichen Gesprächen bestätigt bekommen, dass viele Menschen auch weiterhin unter die Beitragsfreiheit fallen, denn sie ist so gestaltet - und darauf lege ich ausdrücklich Wert -, dass kein Kind im Saarland aus finanziellen Gründen vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen sein wird.

Erziehungsberechtigte sind von der Zahlung des Regelbeitrags freigestellt, sofern das monatliche Familieneinkommen die Bedarfsgrenze nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch plus 300 Euro nicht übersteigt. Ich darf es vielleicht anhand von Zahlen noch einmal verdeutlichen. Ein Zweipersonenhaushalt - also eine Alleinerziehende mit einem Kind - hat auch weiterhin den Kindergartenbeitrag frei, wenn er ein monatliches Einkommen von höchstens 1.920 Euro hat. Fragen Sie bitte einmal Alleinerziehende mit einem Kind, wie viele dieses Einkommen wirklich haben. Alle diese Familien sind weiterhin vom Beitrag freigestellt. Nun zur Einkommensbegrenzung für die hälftige Beitragsfreiheit. Nehmen wir noch einmal einen Zweipersonenhaushalt, also eine Alleinerziehende mit einem Kind. Er darf ein monatliches Einkommen von 2.520 Euro haben und zahlt dann nur den halben Beitrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesen Einkommensgrenzen hat sich eine Arbeitsgruppe befasst, und ich denke, die vorgelegte Staffelung ist wirklich sozial. Jedes Kind im Saarland kann einen Kindergarten besuchen und wird aus finanziellen

(Abg. Rink (CDU) )

Gründen nicht vom Besuch ausgeschlossen sein. Die Kosten der Beitragsfreiheit beziehungsweise ihrer Modifizierung trägt auch künftig das Land. Ich denke, auch dies sollte nicht unerwähnt bleiben. Hier werden also auch weiterhin Bildungsinvestitionen getätigt. Die Geschwisterermäßigung wurde durch einen Abänderungsantrag wieder auf den alten Status zurückgeführt. Die Träger haben uns zum Teil gesagt, dass sie damit gut leben können, und ich denke, es ist auch richtig, dies wieder so zu gestalten.

Kommen wir aber jetzt zu den anderen Aspekten der Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungsund -bildungsgesetzes. Ich hatte eingangs schon gesagt, dass sich ein zweiter Bereich mit der besseren Gestaltung der Schnittstelle zwischen Kindergarten und Grundschule befasst. Gerade in diesem Bereich haben wir sehr positive Rückmeldungen bekommen. Der Bildungsauftrag des Kindergartens wird gestärkt. Die frühkindliche Bildung ist uns auch weiterhin wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschulen wird verbindlicher gestaltet. Des Weiteren - ich glaube, auch das ist bei der Vorbereitung auf den Übergang zur Grundschule ganz wichtig - erfolgt eine Nachbereitung des Wechsels in der Schule. Ich nenne kurz noch einmal einige wesentliche Aufgaben, die insbesondere bei der Einführung des Kooperationsjahres eine Rolle spielen. Festgelegt sind in der Aufgabenstellung des Kooperationsjahres eine kontinuierliche gegenseitige Information über Bildungsinhalte, Methoden und Konzepte in beiden Institutionen, regelmäßige gegenseitige Hospitationen, die Benennung fester Ansprechpartner in beiden Institutionen, gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten, gemeinsame Besprechungen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule, zur Planung gemeinsamer Maßnahmen und insbesondere über die Entwicklung des Kindes im ersten Schuljahr, schließlich gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Wir können nämlich - dies gilt für das gesamte Bildungswesen - keine Veränderungen durchführen, ohne die Menschen, die dort arbeiten, mitzunehmen, sie mit Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend fortzubilden.

Die intensive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule - auch sie ist Neuland - erfordert im letzten Kindergartenjahr und im ersten Schuljahr zwischen den in den Kindergärten eingesetzten Fachkräften und den Lehrkräften an den Grundschulen einen stetigen Informationsaustausch über die individuelle Entwicklung der Kinder. Hierzu dürfen - das ist ebenfalls eine Neuerung - die bei den Kindergartenträgern erhobenen personenbezogenen Daten über die Kinder und ihre Erziehungsberechtigten an die mit der Zusammenarbeit betraute Lehrkraft weitergegeben werden - sofern selbstverständlich die Einwilligung der Erziehungsberech

tigten vorliegt. Eine weitere positive Veränderung in diesem Bereich besteht darin, dass die schulärztliche Untersuchung sämtlicher Kinder bereits am 01. Januar des Kalenderjahres, das der Schulpflicht vorangeht, durchgeführt werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Defizite können auf diese Weise viel früher erkannt werden. Insofern kann man mit dem Kind entsprechend arbeiten, um den Schritt zur Schule wesentlich einfacher zu gestalten. Dies wiederum wird ein wichtiger Schritt zur Realisierung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder sein, und das sollte uns allen sehr wichtig sein.

(Beifall bei der CDU.)

Lassen Sie mich noch ein Wort zu den Trägern sagen. Wir sind ihnen zu Dank verpflichtet; das habe ich hier schon häufig betont. Wir werden bis zum Jahr 2013 die weitere Absenkung der Betriebskosten der Kindertagesstätten auf 10 Prozent durchführen. Dies ist in der Verordnung noch einmal ausdrücklich bekräftigt worden, und ich darf vielleicht daran erinnern, dass wir in diesem Haus auch schon einmal über 15 Prozent Trägeranteil bei Betriebskosten gesprochen haben. Wir fühlen uns den Trägern verpflichtet. Trotz der Veränderung der Elternbeiträge haben wir weitere Investitionen für die frühkindliche Bildung vorgesehen. Ich erinnere auch an die bessere Personalisierung durch die Festschreibung des Mindestpersonalschlüssels bei altersgemischten Gruppen. Wir haben eine weitere Umsetzung des Bildungsplanes und des Portfolios. Wir haben eine Verbesserung der Erzieherausbildung und die Einrichtung eines Studienganges. Wir haben natürlich auch die Einführung des Schulvorbereitungsjahres, des Kooperationsjahres. All dies sind Investitionen, die sich lohnen. Dafür steht die Jamaika-Koalition. Der Kindergarten vermittelt frühkindliche Bildung, er verbessert die Chancengerechtigkeit. Wir werden schauen, dass jedes Kind im Saarland die Möglichkeit hat, diese schulvorbereitenden Maßnahmen zu besuchen und sich zu entwickeln.

Lassen Sie mich noch ein Wort zur Mitwirkung der Eltern sagen. Dies wurde ebenfalls in der Anhörung angesprochen. Herr Kollege Commerçon, im Gesetz ist in § 4 die Beteiligung der Erziehungsberechtigten festgeschrieben. Bei Ihren Ausführungen hatte ich das Gefühl, dass Sie davon ausgehen, es sei gesetzlich nicht festgelegt. Die Mitwirkung der Eltern ist aber im Gesetz festgeschrieben und ausdrücklich beschrieben. Es gibt allerdings eine Verordnung, die diese Dinge noch einmal im Detail regelt. Diese Verordnung gilt es, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Eine Modifizierung ist im Ministerium in Arbeit. Wir regen an, die Veränderungen, die auch in der Anhörung angesprochen wurden, nicht im Gesetz festzuschreiben, sondern sie in Absprache mit dem Landeselternvertreter, Herrn Hennes, zu besprechen, zu überprüfen und zu überlegen, welche Ver

(Abg. Rink (CDU) )

änderungen in der Verordnung eingeführt werden können. Dies wäre von unserer Seite zum Beispiel die Dauer der Legislaturperiode der Elternvertretung, die derzeit auf ein Jahr begrenzt ist. Dies sollte überdacht werden und mit der Elternvertretung besprochen werden. Verbindliche Treffen mit dem Elternausschuss sollten zeitlich festgelegt werden. Ob wir ein weiteres Gremium brauchen, wie es im Abänderungsantrag von SPD und LINKEN vorgeschlagen ist, sollte auch mit den Eltern erörtert werden. Ich weiß nicht, ob es notwendig ist, aber es gilt - ich vertraue auf die Arbeit des Ministeriums - diese Verordnung entsprechend zu modifizieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der Veränderungen, die wir heute bei der Kindergartenbeitragsfreistellung durchführen, hat die frühkindliche Bildung für uns als Jamaika-Koalition einen hohen Stellenwert. Wir investieren weiter, insbesondere an der Schnittstelle Kindergarten und Grundschule. Wir wollen dies weiter verbessern, um Kindern im Saarland durch frühe Bildung auch gerechte Bildungschancen zu gewährleisten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben wir über eine richtige politische Weichenstellung entschieden. Wir haben die Gemeinschaftsschule auf den Weg gebracht. Jetzt liegt uns aber definitiv eine an manchen Stellen falsche politische Weichenstellung in einem überpackten Gesetzentwurf auf dem Tisch. Die Streichung der Beitragsfreiheit ist ein klassischer Umfaller zulasten der Familien im Saarland. Umgefallen ist das, was Sie als CDU in Ihren Leitlinien ewig gepredigt haben, elf Jahre lang, vor der Landtagswahl, in Regierungserklärungen und in Ihrem Koalitionsvertrag. Dort wollten Sie sogar das gebührenfreie letzte Kindergartenjahr zu einem obligatorischen Schulvorbereitungsjahr weiterentwickeln. Dies würde gleiche Startbedingungen gewährleisten. Damit haben Sie auch Recht.

(Zuruf der Abgeordneten Rink (CDU).)

Frau Rink, schauen Sie noch einmal in Ihren Koalitionsvertrag. Es stand dort. Sie hatten damit Recht, aber Sie haben leider aus Kostengründen einen Rückzieher gemacht und all dies mit einem Federstrich gekappt. So sieht es aus.

Die Anhörung war eindeutig, genauso wie es die Diskussion heute Morgen war, aber in einem anderen Sinn. Alle Verbände haben in der Anhörung die

Kappung der Beitragsfreiheit kritisiert. Der Tenor war, dass damit eben nicht mehr gleiche Chancen für alle Kinder gewährleistet sind. Ich fasse es kurz zusammen: Die Abschaffung der Beitragsfreiheit gilt als sinnloses Einsparen an der Bildung. So hieß es im Rahmen der Anhörung. Ihr System einer sogenannten sozialen Staffelung wurde komplett auseinandergenommen. Es ist zwar besser als gar nichts, wurde aber trotzdem komplett auseinandergenommen, weil ein erheblicher Verwaltungsaufwand auf die Jugendämter und Träger zukommt. Das war die Meinung. Weiterhin entsteht ein erheblicher Aufwand an Beratung der Eltern in puncto Prüfverfahren im Jugendamt. Es müsste ein differenziertes Beitragsverfahren aufgebaut werden. So ging es weiter. Der Landkreistag bestätigt, dass der Trend ganz klar zur echten Ganztagsbetreuung geht. Dem steht Ihr veraltetes Regelplatzmodell von sechs Stunden entgegen.

(Zuruf der Abgeordneten Rink (CDU).)

Frau Rink, an dieser Stelle haben wir schon oft gestritten und gerungen. Um die Verwaltung des Verfahrens zu erleichtern - ich bin immer noch bei den sechs Stunden -, sollte die Erstattung des Elternbeitrages nicht für sechs Stunden Regelbetreuung, sondern für den echten Tagesplatz von acht Stunden beziehungsweise die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgen. Wenn der Beitrag nur für sechs Stunden übernommen wird, steht noch ein Beitrag von zwei Stunden aus, der wiederum von den Eltern übernommen werden muss. Das ist, mit Verlaub gesagt, absoluter Nonsens. Das wissen Sie auch. Dann kam die Arbeitskammer. Sie hat ganz klar gesagt, die Aufwertung des letzten Kindergartenjahres als Kooperationsjahr wird mit Ihrem Entwurf infrage gestellt. Die Teilnahmequote im dritten Jahr ist hoch. Es ist nicht stringent, dass jetzt wieder Kosten anfallen. Verzahnung von Kindergarten und Grundschule ist positiv, Gebühren sind kontraproduktiv. - So einfach ist das, meine Damen und Herren.

Fazit an dieser Stelle: Dieses bürokratische Monstrum wird viel eher dazu führen, dass Eltern ihre Kinder von der Kita abmelden. Es wird dazu führen, dass Kinder vermehrt halbtags statt ganztags in die Kita gehen. Ihre Streichliste wird ausgerechnet und gerade diejenigen treffen, die es am wenigsten gebrauchen können. Das ist die Bilanz, die Sie mit diesem Entwurf hinterlassen. Positiv ist zum Trost, dass Sie bei der Geschwisterermäßigung nachgebessert haben. Ich hatte das in der Ersten Lesung moniert. Sie haben sich belehren lassen. Sie haben den Status quo wiederhergestellt. Das begrüßen wir.

Wir haben einen eigenen Abänderungsantrag vorgelegt, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass die Gebührenfreiheit als soziale Errungenschaft und zur Unterstützung von Familien bleiben muss. Deshalb ist das in unserem Antrag dargestellt. Wir wol

(Abg. Rink (CDU) )

len zweitens ein Anliegen der Eltern aufgreifen und ihre Mitspracherechte stärken. Eltern wollen mehr einbringen als eine Tube Senf, so der Vorsitzende des Landeselternausschusses. Ich glaube, er hat es damit sehr gut auf den Punkt gebracht. Deshalb haben wir im Sinne der Eltern einen Formulierungsvorschlag gemacht. Es ist schade, Frau Rink, dass Sie erst bei der Abstimmung im Ausschuss auf die Idee kamen, mit den Eltern in dieser Sache sprechen zu wollen. Da von Ihnen kein Antrag auf dem Tisch liegt und Sie unseren natürlich ablehnen werden, wird es wohl vorerst nichts mit der Stärkung der Mitspracherechte der Kita-Eltern. Aber Sie haben gesagt, es wird eine Verordnung auf den Weg gebracht. Wir warten ab und hoffen.

(Zuruf der Abgeordneten Rink (CDU).)

Das ist umso besser. Dann sind wir an dieser Stelle mit Ihnen zufrieden. - Es geht aber bei alledem auch darum, wie unser Land für Familien attraktiv bleibt. Ich bin aus Homburg. Viele Homburger Familien sagen uns, dass sie ihre Kinder lieber fünf Kilometer weiter in einer Kita in Waldmohr oder SchönenbergKübelberg anmelden, weil der Besuch dort kostenlos ist - und zwar fast von Anfang an. Das zeigt ganz klar, wie sehr sich Familien danach orientieren, wo gute Rahmenbedingungen sind und wo sie sich Kinderbetreuung leisten können.

(Beifall von der LINKEN.)

Die zentrale Frage lautet: Warum haben Sie als saarländische Landesregierung nicht mit Hochdruck eine Politik auf den Weg gebracht, welche die öffentlichen Einnahmen stärkt, damit das Leben im Saarland für Familien weniger schwierig ist? Warum haben Sie das in den vergangenen elf Jahren nicht getan? Sie haben lieber den Niedriglohnsektor in diesem Land mit all seinen negativen Konsequenzen ausgebaut. Kolleginnen und Kollegen, wir fragen an dieser Stelle, was AKK heute tut. Sie ist nicht da. Vielleicht setzt sie sich gerade für eine Vermögenssteuer ein? Vielleicht bringt sie flächendeckende Mindestlöhne auf den Weg? Vielleicht setzt sie sich für Familien ein, anstatt bei ihnen zu kürzen? Schön wäre es, Kolleginnen und Kollegen. Das wären vielleicht einmal die richtigen Schlagzeilen im Sinne vieler Saarländerinnen und Saarländer. - Vielen Dank.

Das Wort hat für die FDP-Landtagsfraktion Herr Fraktionsvorsitzender Christian Schmitt.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm!“ Rumpel aus der Regentonne und Samson, der Bär, tragen seit mehreren Jahr

zehnten zur Allgemeinbildung unserer Kleinsten bei. Mit kurzen Videoclips lernen Kinder bei der Sesamstraße auf unterhaltsame Art und Weise das ABC und das Zählen, eben fast alles, was ein Dreikäsehoch so benötigt.