Protocol of the Session on June 15, 2011

Erste Schriftführerin Schramm:

Der Abgeordnete Becker hat sich für heute entschuldigt.

(Namentliche Abstimmung) 1 Präsident Ley: Ich darf fragen, ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Stimmabgabe und darf die Schriftführerin bitten, mir das Abstimmungsergebnis zu übermitteln. (Die Schriftführerinnen zählen die Stimmen aus. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): 50 weniger 13!)

Nach Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes ist für die Annahme dieses Gesetzes in Dritter Lesung die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich. Das sind 34. Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es sind 50 Stimmen abgegeben worden, davon 37 Ja- und 13 Nein-Stim

(Abg. Commerçon (SPD) )

men. Ich stelle fest, dass das Gesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit in Dritter Lesung angenommen ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 14/507 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf, den wir jetzt noch beraten müssen, also einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Gesetze, Drucksache 14/424, eingebracht.

Wir kommen deshalb zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/507 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/507 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE bei Ablehnung der SPD-Fraktion.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011, Drucksache 14/424, in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der SPDFraktion.

Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften

(Drucksache 14/451) (Abänderungsanträge des Ausschusses für Bildung, Kultur und Me- dien Drucksache 14/501, der SPD-Landtags- fraktion Drucksache 14/517 und der DIE LIN- KE-Landtagsfraktion Drucksache 14/519)

Zur Berichterstattung erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von den Fraktionen

der Regierungskoalition eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und anderer Vorschriften, der uns als Drucksache 14/451 vorliegt, in seiner Sitzung am 13. April dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf schlägt eine Neuregelung für die Finanzierung des dritten Kindergartenjahres vor. Während nach der jetzigen, im Jahre 2000 eingeführten Rechtslage das letzte Kindergartenjahr für alle Eltern beitragsfrei gestellt ist, soll künftig die Möglichkeit einer Erstattung oder einer Ermäßigung des Beitrages an die Höhe des monatlichen Elterneinkommens gekoppelt werden. Empfohlen wird ein einkommensabhängig gestaffeltes Elternbeitragssystem in neuer Form.

Der Gesetzentwurf enthält auch Neuerungen in Bezug auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Beide Bildungsbereiche werden auf eine pädagogisch und organisatorisch enge Zusammenarbeit festgelegt, Stichwort Kooperationsjahr Kindergarten - Grundschule. Geregelt werden unter anderem die Modalitäten der Datenübermittlung zwischen den beiden Bereichen sowie eine Vorverlegung der schulärztlichen Untersuchungen in dem Bereich des Kindergartens.

Die Regelungsmaterie der Novelle macht Änderungen nicht nur im Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz erforderlich, sondern auch im Schulpflichtgesetz sowie im jeweiligen Verordnungsrecht.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich mit dem Gesetzentwurf in drei Sitzungen auseinandergesetzt. Er hat zu einer ganztägigen Anhörung 66 Organisationen eingeladen, von denen insgesamt 19 in schriftlicher und meist auch in mündlicher Form eine Stellungnahme abgegeben haben. Die geplante Erhebung gestaffelter Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr ist in der Anhörung überwiegend auf deutliche Skepsis gestoßen. Freie Träger von Kindertagesstätten, Kirchen, Personal- und Arbeitnehmerorganisationen, Elternvertretungen aus dem schulischen wie dem vorschulischen Bereich um nur die Wichtigsten zu nennen -, haben grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben zum Ausdruck gebracht, etwa unter Hinweis auf die bisherige Regierungslinie in dieser Frage oder unter Hinweis auf die proklamierte Absicht einer besseren Verzahnung von Kindergarten und Grundschule.

Auch Einzelkritik ist in diesem Zusammenhang geübt worden, etwa mit Blick auf die administrativen und finanziellen Erfordernisse des neuen Beitragsverfahrens, mit Blick auf die Abweichung vom Beitragssystem in den übrigen Kindergartenjahren oder

(Präsident Ley)

mit Blick auf die Begrenzung der Beitragsermäßigung auf die sechsstündige Regelbetreuung.

Die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule sind in der Anhörung durchweg begrüßt worden. Nachbesserungsbedarf ist aber auch hier angemeldet worden, beispielsweise zur Frage der Personal- und Sachausstattung der Träger im Zusammenhang mit dem Kooperationsjahr. Die Anhörung hat einige Anregungen zutage gefördert, die über den Regelungsgehalt des Gesetzentwurfes hinausgehen. So hat der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten einen Vorschlag unterbreitet, der eine stärkere Mitwirkung der Eltern in den Kindertageseinrichtungen zum Ziel hat.

Die Auswertung der Anhörung hat im Ausschuss zur Vorlage von drei Abänderungsanträgen geführt. Zwei dieser Anträge, einer von der SPD-Fraktion, einer von der Fraktion DIE LINKE, verfolgten die gleiche Zielsetzung. Sie machten sich, in etwas unterschiedlicher Weise, den unterbreiteten Vorschlag zur Stärkung der elterlichen Mitwirkungsrechte in Kindertagesstätten zu eigen. Darüber hinaus wurde in beiden Anträgen die Beibehaltung der Kostenfreiheit des dritten Kindergartenjahres gefordert. Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen sind im Ausschuss von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Die Begründung hierfür lautete, dass die Frage der Stärkung von Elternrechten im Vorschulbereich Gegenstand einer laufenden Überarbeitung der diesbezüglichen Rechtsverordnung sei und die angesprochenen Verbesserungsvorschläge in die dortigen Überlegungen einfließen würden.

Die Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ebenfalls einen Abänderungsantrag vorgelegt. Dieser Antrag nimmt eine im eigenen Gesetzentwurf vorgesehene Neuerung wieder zurück, schlägt diesbezüglich also die Beibehaltung des jetzigen Rechtszustandes vor. Es geht um die Frage der Beitragsermäßigung für den Kindergartenbesuch im Falle von Familien mit mehreren Kindern.

Katholische Kirchen und Landesjugendhilfeausschuss hatten in der Anhörung dafür geworben, an der bestehenden Regelung festzuhalten, wonach die Ermäßigung des Beitragssatzes ab dem zweiten Kind ohne Ausnahme gewährt wird. Demgegenüber band der Gesetzentwurf die Beitragsermäßigung an die einschränkende Bedingung, dass die von den Kindern einer Familie besuchten Tageseinrichtungen denselben Träger haben müssten. Unter Betonung der familienpolitischen Bedeutung der geltenden Regelung nahmen die Koalitionsfraktionen durch ihren Abänderungsantrag ihren ursprünglichen Vorschlag wieder zurück. Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist unter Zustimmung

aller Fraktionen vom Ausschuss einstimmig angenommen worden.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien dem Landtag, den Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und anderer Vorschriften, Drucksache 14/ 451, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat uns eben schon in der Debatte beschäftigt: Nach der Verfassungsänderung kommen die Sparmaßnahmen. So ist das heute auch auf der Tagesordnung und es ist nicht besonders beruhigend im Hinblick auf die Zukunft des Bildungswesens im Saarland.

Nach elf Jahren werden mit diesem Gesetz im Wesentlichen die Elternbeiträge, die damals abgeschafft wurden für das letzte Kindergartenjahr, wieder eingeführt. Damit ist klar, dass diese Landesregierung nicht ernst macht mit ihrem Versprechen, die demografische Rendite im System zu belassen und bei der Bildung nicht sparen zu wollen. Mit der heutigen Zweiten Lesung brechen Sie zum wiederholten Male ein zentrales Versprechen, das Sie den Menschen vor den Wahlen gegeben haben und das Sie im Koalitionsvertrag festgelegt haben, das auch noch in der ersten Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angeklungen ist. Sie tun das jetzt zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode, und dies zulasten der Kleinsten. Das ist kein gutes Zeichen für das Saarland.

(Beifall bei der SPD.)

Dabei haben Sie noch 1999 und 2000 die Abschaffung der Elternbeiträge als das bundesweite Fortschrittsprojekt im Bereich der Familien- und Bildungspolitik gefeiert. Sie haben davon gesprochen, dass wir damit zum Musterbeispiel für die anderen Bundesländer werden. An dieser Stelle hatten Sie sogar Recht. Die anderen Bundesländer sind dem mittlerweile zu großen Teilen gefolgt. Und was tun Sie? Sie gehen jetzt wieder einen Schritt zurück. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit konsistenter Bildungspolitik, mit wirklichen Investitionen

(Abg. Kolb (SPD) )

in die Zukunft dieses Landes, in die Kinder dieses Landes hat das nichts mehr zu tun.

Der entscheidende Punkt dabei ist nicht, dass Sie plötzlich in eine Haushaltsnotlage geraten wären, denn das Saarland war schon damals in einer Haushaltsnotlage. Der entscheidende Punkt ist auch nicht, dass Sie mittlerweile eine Schuldenbremse im Grundgesetz haben. Wir haben darauf hingewiesen, dass diese das Regieren schwerer macht. Aber die Schuldenbremse im Grundgesetz gilt auch für andere Länder. Wir haben es heute schon gehört - im PwC-Gutachten steht es auch drin -: Wir geben von den westlichen Flächenländern am wenigsten für Bildungspolitik aus. Wenn man an letzter Stelle steht und dann im Bildungssystem noch weiter spart, dann versündigt man sich an den Zukunftschancen nicht nur der Kinder dieses Landes, sondern an denen dieses Landes insgesamt. Auch deswegen ist das ein falscher Schritt, den Sie heute gehen.

(Beifall bei der SPD.)

Das ist auch schon mit die Eröffnungsbilanz derjenigen, die Ministerpräsidentin dieses Landes werden will. Frau Kramp-Karrenbauer war damals Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion und hat am 24. Oktober 2000 in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion Folgendes erklärt: „Wir werden unser Versprechen Schritt für Schritt umsetzen, wie wir es im Wahlprogramm versprochen haben. Im Haushalt 2000 wurde zunächst die Befreiung für das letzte Kindergartenjahr für die Dauer eines knappen halben Jahres finanziert. Im kommenden Jahr stehen im Haushalt dann die Gelder bereit, um dies für die Dauer von zwölf Monaten zu garantieren. Darüber hinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung Vorsorge getroffen worden, um diesen Schritten weitere folgen zu lassen.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, offenkundig war der damaligen Parlamentarischen Geschäftsführerin und künftigen Ministerpräsidentin die mittelfristige Finanzplanung nicht so ganz bekannt, denn mittlerweile gilt: Was damals versprochen wurde, wird heute gebrochen.

(Beifall bei der SPD.)

Kommentiert wird das auch von anderen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „Die Landesregierung hat offensichtlich kein langfristiges finanzpolitisches Konzept. Anstatt an einer Verbesserung der Einkommenssituation des Landes zu arbeiten, betreibt sie Finanzpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten und vergreift sich jetzt auch noch an den Bildungschancen kleiner Kinder. Die frühkindliche Bildung droht zur finanziellen Jongliermasse zu verkommen. Das ist ein politisches Armutszeugnis.“ Dem ist fast nichts hinzuzufügen. Es wird noch dadurch verschärft, dass gera

de - das sagen wirklich alle neuesten Erkenntnisse die frühkindliche Bildung der Schlüssel für die weiteren Bildungschancen von Kindern ist. Wenn wir an dieser Stelle anfangen zu sparen, wird Ihnen auch die bestausgestattete Gemeinschaftsschule später nichts bringen, lieber Herr Minister.

Sie sorgen jetzt - warum auch immer - dafür, dass die Bildungschancen der Kinder schon im frühen Alter verschlechtert werden. Deswegen fordere ich Sie auf: Überdenken Sie das noch einmal. Ziehen Sie das heute zurück, Herr Minister!

Wir sind nicht alleine mit dieser Einschätzung. Wir haben dazu eine umfassende Anhörung durchgeführt. Ich zitiere aus der Anhörung das Diakonische Werk der Pfalz, das die Begründung für diese Rücknahme fast gleichlautend mit vielen anderen formuliert hat. „Die Begründung für die Rücknahme der Beitragsfreiheit, dass ein Nehmerland aus dem Länderfinanzausgleich keine höheren Standards als in den Geberländern haben darf, kann nicht überzeugen. Diese Tatsache war bereits 2008 hinlänglich bekannt. Dies gilt umso mehr, da gleichzeitig mit der Rücknahme der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr die Einführung der Beitragsfreiheit in der Freiwilligen Ganztagsschule verkündet wurde. Hinsichtlich der Regelung für eine künftige einkommensabhängige Beitragsbemessung machen wir erhebliche Bedenken geltend. Im Rahmen einer sozialen Staffelung soll der Besuch des letzten Kindergartenjahres ganz, teilweise oder nicht kostenfrei sein. Fraglich ist, ob eine solche Regelung dem Vorhaben einer gelingenden Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule dienlich ist. Ein kostenpflichtiges letztes Kindergartenjahr könnte dazu führen, dass Eltern ihre Kinder vorzeitig aus der Kita abmelden. Hierdurch würde das Ziel eines guten Übergangs in die Grundschule verfehlt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so waren die warnenden Worte des Diakonischen Werkes der Pfalz. Es ergibt doch keinen Sinn, wenn die CDU jetzt auf Bundesebene darüber diskutiert, das Vorschuljahr auszubauen, aber hier gleichzeitig dafür sorgt, dass es wieder beitragspflichtig wird. Ich habe es bereits gesagt. Das ist keine konsistente Bildungspolitik, die Sie hier betreiben! Entscheiden Sie sich an dieser Stelle für einen Weg und machen Sie Schluss mit diesem ständigen Hin und Her!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat sich auf eine ausführliche Stellungnahme geeinigt, die ich Ihnen allen nur herzlich empfehlen kann, weil sie wirklich sehr tief in bildungspolitische Grundsatzdiskussionen hineingeht. Das scheint mir erforderlich zu sein. Ich will eine Passage daraus zitieren. „Es macht wenig Sinn, den aus der Generationengerechtigkeit resultierenden Spardruck ausgerechnet

(Abg. Commerçon (SPD) )

an diejenigen weiterzugeben, die für die Erziehung der nächsten Generationen aufkommen, also die Eltern. Wenn es um Generationengerechtigkeit geht, kann es sich dabei nur um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handeln. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen auch gesamtgesellschaftlich zu tragen und nicht nur von denen zu schultern sind, die sich dieser Anforderung in einem besonderen Maße stellen. Vor diesem Hintergrund geht es unseres Erachtens nicht mehr um Generationengerechtigkeit, sondern lediglich um eine Verschiebung von Kosten.“

Auch das trifft es auf den Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Generationengerechtigkeit wird hier sogar mit Füßen getreten. Es trifft genau diejenigen, bei denen Sie eigentlich vorgeben, sie schützen zu wollen. Genau die treffen Sie als allererste. Auch deswegen sage ich Ihnen: Überdenken Sie diesen Gesetzentwurf noch einmal. Ziehen Sie ihn heute zurück, liebe Kolleginnen und Kollegen!