Protocol of the Session on June 15, 2011

zehnten zur Allgemeinbildung unserer Kleinsten bei. Mit kurzen Videoclips lernen Kinder bei der Sesamstraße auf unterhaltsame Art und Weise das ABC und das Zählen, eben fast alles, was ein Dreikäsehoch so benötigt.

In Deutschland gehört es aber weiterhin zur guten Tradition, Kinder vor der Einschulung in den Kindergarten zu schicken, denn wir verlassen uns nicht darauf, dass eine viereckige Kiste die Hauptbildungseinrichtung unserer Kinder ist. Aus diesem Grund haben wir das Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz weiterentwickelt und es den gesellschaftlichen Bedürfnissen der Kleinkindbetreuung angepasst.

Wir haben heute die Zweite Lesung des SKBBG. Die Anhörung im Ausschuss hat einige Anregungen ergeben, wesentliche Punkte dieser Anregungen haben wir aufgegriffen. Dabei ist es uns Liberalen erstens - wichtig, die Rechte der Eltern zu stärken. Zweitens ist es auch von Bedeutung, die Träger vor unnötiger Bürokratie zu schützen und die Eltern zu entlasten.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Hennes vom Landeselternausschuss der Kindertagesstätten für seine Anregungen bedanken. Aufgrund seiner Stellungnahme haben wir das SKBBG noch einmal genau gelesen und mit Blick auf Möglichkeiten für Regelungen der Elternmitwirkung untersucht. Das neue Gesetz soll ja die Rechte der Eltern stärken. Wir haben die Vor- und die Nachteile einer weiteren rechtsverbindlichen Beteiligung abgewogen. Schlussendlich sind wir zum Ergebnis gelangt, dass die Elternbeteiligung im neuen Gesetz schon weitgehend ist. In § 9 Abs. 2 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes wird aber beschrieben, dass die Mitbestimmung der Eltern durch eine Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Diese Verordnung wird überarbeitet. Der Elternausschuss wird damit zu einem herausgehobenen Gremium, das die Mitwirkung der Eltern in Kindertageseinrichtungen definiert. Eltern haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Arbeit im Kindergarten zu beteiligen. Dieses Mitwirken ist überaus wünschenswert. Nur durch aktive Eltern wird in den Kinderbetreuungseinrichtungen ein Mehrwert für die saarländischen Kinder geschaffen. Im Elternausschuss kann aktiv an der Beantwortung der zentralen Fragen - „Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum?“ - mitgewirkt werden.

Durch die Anhörung wurden wir auch auf die Geschwisterkind-Regelung aufmerksam gemacht. Der vorliegende Abänderungsantrag überlässt die Handhabung bei Geschwisterkindern den Trägern. Diese „neue alte“ Regelung ist unbürokratisch, einfach und bewährt. Viele Träger entlasten die Eltern bereits, so kann den Eltern finanziell geholfen werden. Wir lassen das „Wer?“ und das „Wie?“ an dieser Stelle of

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

fen. Das „Was?“ ist in § 14 Abs. 3 Satz 3 klar definiert.

Das Ziel des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes ist die eindeutige Verbesserung der Betreuungsstruktur. Aus diesem Grund verabschieden wir heute das SKBBG mit der Gewissheit, den saarländischen Kindern bestmögliche Bedingungen zu bieten. Liebe Kolleginnen, fragen Sie nicht länger „Wer, wie, was?“, sondern beantworten Sie heute gemeinsam mit uns die Frage nach qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung, indem Sie für den Gesetzentwurf stimmen! - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Claudia Willger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Beitragsfreistellung aller Eltern für das letzte Kindergartenjahr oder gar für die Kindergartenjahre überhaupt ist mit Sicherheit etwas, das wünschenswert ist. Das würde auch, gerade mit Blick auf das letzte Kindergartenjahr, zur Gestaltung des Kooperationsjahres passen. Es entlastet generell die Eltern, und es ist nun einmal eine Tatsache, dass Kinder für Eltern einen ganz beträchtlichen Kostenfaktor darstellen.

In diesem Sinne sind aber auch andere Maßnahmen zu diskutieren, etwa dass die Schulbuchausleihe oder auch die Teilnahme an Schulveranstaltungen kostenfrei sind, und auch an die Abschaffung der Studiengebühren ist zu denken. Auch durch diese Maßnahmen können und sollen die Eltern und Familien generell entlastet werden.

Das beitragsfreie Kindergartenjahr ist etwas, das wir uns angesichts der Haushaltssituation leider nicht leisten können, jedenfalls nicht so, wie wir das eigentlich wollten. Das bedeutet aber mit Sicherheit eines nicht: einen sozialpolitischen Kahlschlag. Und es ist auch nicht wahr und es entspricht keineswegs den Realitäten, die in unserem Lande gelebt werden, dass Eltern ihre Kinder aus finanziellen Gründen aus dem Kindergarten abmelden müssten beziehungsweise Kinder aus finanziellen Gründen abgemeldet würden.

Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass Eltern, die einigermaßen verantwortungsbewusst mit ihren Kindern umgehen, jeden Tag 20 Kilometer fahren, um ihr Kind in der fünf Kilometer weiter entfernten Kindertagesstätte unterzubringen. Das sind fünf Kilometer hin und fünf Kilometer zurück, und dann möchte das Kind noch einmal abgeholt werden, das sind dann wieder fünf Kilometer hin und fünf Kilometer zurück. Auch wenn man sich das unter finanziel

len Gesichtspunkten betrachtet, erscheint das nicht nachvollziehbar und nicht vertretbar. Es ist im Übrigen auch nicht vertretbar unter ökologischen Aspekten. Es ist schließlich auch nicht vertretbar und verantwortbar unter dem Gesichtspunkt, dass Kinder wohnortnah untergebracht werden sollten, damit sie sich auch mit denjenigen treffen können, mit denen sie in ihrer Kita zu tun haben.

Insgesamt malen Sie mit Ihren Beiträgen einfach nur den Teufel an die Wand. Mit der Realität hat das nichts zu tun!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben es nun einmal mit einer dramatischen Zuspitzung unserer Haushaltssituation zu tun, angesichts der nicht alles Wünschenswerte erhalten werden kann. Ich meine, mit dem Schritt hin zu einer einkommensabhängigen Staffelung der Elternbeiträge werden wir unserer sozialpolitischen Verantwortung durchaus gerecht. Im Grunde zeigen wir damit auch, dass wir gerade an den Kindern, deren Eltern finanziell nicht allzu gut aufgestellt sind, ein besonderes Interesse haben. Dieser Schritt ist allerdings auch notwendig im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit. Denn es sind gerade auch diese Kinder, die später einen Schuldenberg, der heute aufgetürmt wird, abtragen müssten. Ein Vorgehen, das zu diesem Ergebnis führt, ist nicht nachhaltig. Damit kann es auch nicht im Sinn unserer Kinder sein, dass wir diesen Aspekt gar nicht berücksichtigen.

Es wird auch gesagt, die demografische Rendite würde nicht im System bleiben. Das ist keineswegs zutreffend. Insbesondere meine Vorrednerin hat bereits ausgeführt, dass wir bei der Kinderbetreuung insgesamt durchaus eine Aufwertung vornehmen. Es gibt den Ausbau der Krippen und der damit verbundenen Möglichkeiten; auch das bringt ja eine finanzielle Beteiligung des Landes mit sich. Es gibt in den Ferien mehr Kinderbetreuung. Wir nehmen die Veränderungen im Sinne der Inklusion vor, die ebenfalls eine Qualitätsverbesserung mit sich bringen. Wir haben bei den sozialen Brennpunkten, wo einfach andere Schwerpunkte gesetzt werden müssen, veränderte Möglichkeiten hinsichtlich des Personals. Hinsichtlich der Betriebskosten sind Veränderungsmöglichkeiten vorgesehen.

Ich denke, alles in allem machen wir damit deutlich, dass wir andere Schwerpunkte setzen wollen, dass wir Gelder auch anders verteilen müssen, dass wir aber keineswegs im System sparen. Es geht darum, Veränderungen und qualitative Weiterentwicklungen so zu gestalten, dass wir sie auch tatsächlich finanzieren können. Das ist ganz wichtig, denn den Eltern liegt es auch am Herzen, für ihre Kinder vor Ort ein qualitätsvolles Betreuungsund Bildungsangebot vorzufinden.

(Abg. Schmitt (FDP) )

Wir sind uns natürlich darüber im Klaren, dass wir in dem Moment, wo wir Beiträge wieder einführen, von der Elternseite kein Lob bekommen, keinen Zuspruch und keine Aufforderung, doch bitte die Beiträge noch weiter zu erhöhen. Wir haben auf der anderen Seite aber eine Garantie dafür, dass das, was den Eltern tatsächlich vor Ort angeboten wird, etwas ist, worauf sie sich verlassen können und das auch gut ist.

Die Mitsprachemöglichkeiten der Eltern liegen uns sehr am Herzen. Ich denke, dadurch, dass wir in einem bestimmten Paragrafen ausdrücklich geregelt haben, dass Eltern hier Mitverantwortung übernehmen, haben wir als Landesgesetzgeber deutlich gemacht, wie wichtig uns das ist; wir haben subjektive Rechte in dem Gesetz festgeschrieben. Wie das Nähere dann aussehen soll, regelt, wie gesagt, eine Verordnung. Ich bin mir sicher, dass die unterschiedlichen Gespräche mit den Elternvertretungen zu einem Weg führen, der anspruchsvoll ist und der dem Wunsch von Eltern, mit Verantwortung zu übernehmen und sich an der Entwicklung der Kinder zu beteiligen, gerecht wird.

Frau Kollegin, ich darf Sie an Ihre Redezeit erinnern und Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Sie dürfen, Herr Präsident. Ich komme zum meinem letzten Satz: Verordnungen sind dazu da, dass sie Details regeln. Wenn sie das nicht tun, werden wir uns selbstverständlich wieder damit beschäftigen. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Heike Kugler.

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorschulische Bildung unserer Kinder ist in den Fokus der Debatte gerückt, und das ist gut so. Die LINKE will Chancengerechtigkeit - gleiche Chancen für Kinder, egal aus welchen Verhältnissen sie stammen. Diese können sich nur ergeben, wenn Unterstützung schon ganz früh einsetzt. Das heißt, wir müssen bei unseren Kleinsten beginnen. Wichtig ist, möglichst jedem Kind die bestmöglichen Startchancen zu gewähren. Wer den Start nämlich gut schafft, hat schon die halbe Miete, hat schon den ersten Schritt für eine erfolgreiche Entwicklung seines späteren Lebens getan.

Wir wissen heute aus der Forschung, dass gerade die frühen Jahre eines Kindes entscheidend sind für

die intellektuelle Entwicklung. Daher begrüßt die LINKE ausdrücklich die Bestrebungen der Landesregierung, eine Verzahnung zwischen Kindergarten und Grundschule herzustellen und damit harten Übergängen oder gar Brüchen in der Entwicklung möglichst vorzubeugen.

Kontraproduktiv wirkt aber an dieser Stelle die Kostengestaltung. Das kostenlose dritte Kindergartenjahr war nur ein Anfang, den Kindern ohne soziale Unterschiede einen gemeinsamen Start im Sinne eines längeren gemeinsamen Lernens zu ermöglichen. Die Betonung liegt auf „war" - leider. Dieser positive Schritt wird nun wieder rückgängig gemacht. Dies ist eine unsägliche Entwicklung. Leider ist es so, dass mit der Begründung der Schuldenbremse auch hier einmal mehr wieder soziale Einschnitte vorgenommen werden. Das halte ich nicht für in Ordnung. Ich halte dieses Argument für fadenscheinig. Denn um es klar auf den Punkt zu bringen: Wer auf Bundesebene Banken mit über 300 Milliarden Euro unterstützt

(Abg. Schmitt (CDU) : Das stimmt nicht!)

und bei der Weichenstellung für unsere Kleinsten spart, darf über Facharbeitermangel nicht mehr jammern.

(Abg. Schmitt (CDU) : Die sind nie bezahlt worden.)

Entweder oder. Hier können Sie sich nicht mehr herausreden.

(Abg. Schmitt (CDU) : Das hat keinen Pfennig gekostet. - Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE): Das kleine Einmaleins funktioniert anders.)

Das kann man gerne mal in einem Disput nachrechnen. - Fakt ist, dass sogar Berlin und RheinlandPfalz trotz finanzieller Notlage schrittweise einen kostenlosen Kindergarten einführen. Dies würde auch uns gut zu Gesicht stehen. Wir dürfen hier nicht zurückstehen. Ein von der LINKEN mehrfach vorgeschlagenes geändertes Steuer- und Abgabensystem würde hier den notwendigen finanziellen Spielraum schaffen. Doch hier braucht es nicht nur Beteuerungen der Regierung, man muss nicht nur wollen, man muss auch tun. Das vermisse ich leider bei Ihnen zurzeit. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat Herr Minister Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf nach Auswertung der Anhörung

(Abg. Willger (B 90/GRÜNE) )

eine gute Grundlage, einerseits dem Wunsch nach einer kontinuierlichen qualitativen Verbesserung der vorschulischen Bildung in diesem Land gerecht zu werden, andererseits aber auch der dramatischen Haushaltslage des Landes Rechnung zu tragen. Deshalb ist die Einführung einer einkommensgestaffelten Gebührengestaltung für das letzte Kindergartenjahr ein vernünftiger Weg, mehr soziale Gerechtigkeit in der Finanzierung der frühkindlichen Bildung herzustellen. Vom Grundsatz her heißt das doch nichts anderes, als dass diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, auch mehr bezahlen können und sollen als diejenigen mit einem niedrigeren Einkommen. Nach wie vor bleiben bei der Zugrundelegung der genannten Einkommensgrenzen - das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen - etwa 40 Prozent der Eltern von der Beitragszahlung befreit! Das heißt, dass von den insgesamt zurzeit 7.200 Kindern, die sich im dritten Kindergartenjahr befinden, für insgesamt 3.000 Kinder keine Gebühren anfallen.

Um es noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Für einen Vierpersonenhaushalt tritt die vollständige Beitragsbefreiung bei einem Haushaltseinkommen von 2.424 Euro ein. Darüber hinaus werden Vierpersonenhaushalte ab einem Gesamteinkommen von 3.024 Euro zur Hälfte von der Beitragszahlung befreit. Dazu sage ich: Dieses Modell ist sozial ausgewogen und lässt sich auch gegenüber den Eltern vertreten. Es hält aber auch der bundesweiten Diskussion über das Verhältnis zwischen Geberund Nehmerländern stand. Wir müssen als Nehmerland doch akzeptieren, dass wir uns auf Dauer keine höheren Standards leisten können, als dies Geberländer tun. Der Hinweis auf die angeblich besseren Standards in diesem Bereich in Rheinland-Pfalz nützen uns im Grunde gar nichts, wenn das noch weitaus finanzstärkere Land Baden-Württemberg neuerdings grün-rot regiert - ebenfalls Kindergartengebühren nach einer sozialen Staffelung einführen will. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der grünroten Landesregierung mit der Erlaubnis des Präsidenten: "Bei den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden streben wir an, dass Kindergartengebühren in Zukunft in allen Gemeinden sozial gestaffelt werden.“ - Ich erlaube die Zwischenfrage des Abgeordneten Schnitzler.

Abg. Schnitzler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Minister, vielen Dank für diese vorauseilende Erlaubnis. Ich habe eine Frage an Sie, die zweigeteilt ist. Zunächst: Die Entscheidung, die Sie durch die Wiedereinführung der Gebühren treffen, ist ja eigentlich widersinnig. Durch diese Wiedereinführung der Gebühren wird das, was Sie pädagogisch wollten, nämlich ein vorbereitendes Jahr vor der Grundschule für alle Kinder, ein gutes Stück konterkariert,

weil dadurch natürlich die Kinder, die wir besonders im Auge haben, die aus bestimmten bildungsfernen Milieus stammen, wo auch vielleicht nicht so viel Geld in der Tasche ist,

(Abg. Schmitt (CDU) und Abg. Rink (CDU): Die zahlen nichts!)

abgeschreckt werden. Wie stehen Sie dazu?

Die zweite Frage: Ist es nicht so, dass Sie das, was Sie grundsätzlich an migrations- und sozialpädagogischer Förderung wollen, gerade durch diesen Beschluss ins Gegenteil verkehren? Ich hätte gern von Ihnen gewusst, wie Sie dazu stehen. Es kann ja wohl nicht nur um Geld gehen, es muss ja auch um Pädagogik gehen.

Vielen Dank, Herr Schnitzler für die qualifizierte Zwischenfrage, die ich wie folgt beantworten möchte, ich bitte auch zuzuhören: Ich habe eben dargestellt, dass 40 Prozent der Eltern nach wie vor von der Gebührenzahlung befreit sind. Das ist genau die Gruppe, die Sie angesprochen haben und die es auch nötig hat, entsprechend gefördert zu werden, ebenso die Migranten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie sprachen eben etwas an - ohne es expressis verbis auszudrücken, Herr Kollege Schnitzler -, was in meinem Fachbereich Besuchsquote genannt wird. Dazu will ich Ihnen sagen, man muss bei der Einführung der Gebühren - da kann man ja unterschiedlicher Ausfassung sein - an die Wirkungsmechanismen denken. Vor der Beitragsfreistellung 1997/1998 hatten wir im Kindergarten eine Besuchsquote von 93 Prozent. Nach Einführung der Gebührenbefreiung im dritten Kindergartenjahr durch die Vorgängerregierung 1999/2000 hatten wir eine Besuchsquote von 94,5 Prozent, die heute insgesamt allerdings höher ist. Dies bedeutet lediglich eine Steigerung der Besuchsquote von 1,5 Prozent. Ich will damit sagen, die Einführung der Gebühren für den Kindergartenbesuch ist nicht ursächlich verantwortlich für die Besuchsquote im Kindergarten per se. Es gibt keinen simplen Zusammenhang, wie Sie ihn immer darzustellen versuchen.