Protocol of the Session on June 15, 2011

Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf einige Ausführungen machen. Er ist eine Weiterentwicklung unseres Gesetzes aus dem Jahre 2004. Der Gesetzentwurf ist zum Teil redaktionell überarbeitet. Er normiert ausdrücklich die in der Weltkulturerbeliste eingetragene Völklinger Hütte als Weltkulturerbe und macht damit deutlich, welche Bedeutung dieses Denkmal als Zeuge der Industriekultur im Montanbereich für unser Land hat. In dem Zusammenhang neu ins Gesetz aufgenommen sind die sogenannten Pufferzonen, die das unmittelbare Umfeld des Kulturdenkmals der Völklinger Hütte umfassen. Diese Zonen, die bei der Unesco im Antragsverfahren angemeldet wurden, sind erforderlich, um das Weltkulturerbe angemessen zu erhalten. Es sind sogenannte Sichtsachsen festgelegt. Das bedeutet, dass unter städtebaulichen Gesichtspunkten das Kulturdenkmal in Völklingen eine besondere Priorität genießt und nicht durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen in seinem Bestand verändert werden darf.

(Abg. Kolb (SPD) )

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zeichnet sich auch durch ein ganz besonderes Merkmal aus, über das gerade in dieser Zeit auch im Plenum sehr intensiv gesprochen wird. Es sind die Bürgerbeteiligung und das Ehrenamt. Wir haben die Denkmalbeauftragten, die zukünftig von der Landesdenkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat berufen werden. Auch das ist eine Neuerung. Die Ministerin ist eben darauf eingegangen. Bisher erfolgte die Berufung der Denkmalbeauftragten einseitig auf Widerruf durch die Landesregierung. Nun erfolgt die Berufung zwar weiterhin durch die Landesregierung, aber im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat. Auch das gewährleistet, dass fachlich kompetente Personen, die sich im Ehrenamt dem Denkmalschutz verschrieben haben, in dieses Gremium aufgenommen werden.

Bei der Bestellung der Denkmalbeauftragten wird der fachliche und räumliche Betätigungsbereich festgelegt. Auch das ist unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ein Optimum, weil dadurch klare Strukturen und Festlegungen im Aufgabenbereich getroffen worden sind. Der Aufgabenkanon der Denkmalbeauftragten ist konkretisiert worden, wobei die Denkmalschutzbeauftragten Bürger und Kommunen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege zu beraten und zu unterstützen haben. Damit meine Damen und Herren, wird der ehrenamtliche Denkmalschutz nochmals qualitativ aufgewertet. Es ist ebenfalls eine Fortentwicklung des Denkmalschutzgesetzes von 2004 und bestätigt damit die guten Erfahrungen und den richtigen Weg mit den ehrenamtlichen Denkmalschutzbeauftragten.

Neu aufgenommen ins Gesetz - was ich ebenfalls als tragende Säule für außerparlamentarische Beteiligung an der politischen Willensbildung sehe - ist, dass der jährliche Bericht des Landesdenkmalrates nicht nur der Landesregierung, sondern auch den Abgeordneten und dem Parlament vorzulegen ist. Damit werden wir als Abgeordnete sprichwörtlich per Dekret verpflichtet, uns jährlich mit der Situation des Denkmalschutzes im Saarland auseinanderzusetzen. Damit besteht dort, wo notwendig und erforderlich, immer die gute Gelegenheit, in Sachen Denkmalschutz nachzujustieren, zu ergänzen und nachzusteuern, wo es Sinn macht. Auch das ist ein gutes Beispiel dafür, wie interessierte und engagierte Bürger zukünftig unmittelbar über den Gesetzgeber Einfluss auf die politische Willensbildung in diesem Land nehmen können.

Eine weitere Stärkung der Bürgerbeteiligung durch den Landesdenkmalrat beinhaltet der Gesetzentwurf dergestalt, dass der Landesdenkmalrat vor Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste oder deren Streichung von der Denkmalliste nicht mehr mit der wesentlich schwächeren Beteiligungsform der Anhörung, sondern mit der Erörterung zu beteili

gen ist. Das gewährleistet, dass insbesondere die Fachkompetenz im Landesdenkmalrat Einfluss nimmt auf behördliche Entscheidungen. Die Beurteilung der Denkmalqualität und ihre besondere Unterschutzstellung bedürfen einer eingehenden Beratung und Beurteilung der Landesdenkmalschutzbehörde mit dem Landesdenkmalrat. Auch die Berufung der Mitglieder in den Landesdenkmalrat berücksichtigt - wie in der bisherigen Rechtslage - den bürgernahen Bezug durch die Bestellung der Mitglieder aus der Breite unserer Gesellschaft. Der Landesdenkmalrat rekrutiert sich aus Vertretern von Verbänden, Kammern und Hochschulen, die einen besonderen Bezug zur Denkmalpflege auf den unterschiedlichsten Ebenen im Lande haben. Es gab durchaus auch Ansätze, dies aus verfahrensvereinfachenden Gründen zu ändern. Am Runden Tisch Denkmalpflege war man sich jedoch fast zu hundert Prozent einig, als es darum ging, ein einschlägiges Votum des Landesdenkmalrates zu stützen und die Berufung auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen.

Meine Damen und Herren, dem trägt auch Rechnung, dass der Landesdenkmalrat alle drei Monate einberufen werden soll, gegenüber der jetzigen Regelung, bei der die Einberufung lediglich bei Bedarf erfolgt. Strittig war in der Vergangenheit, wann Bedarf vorliegt und wer ihn formuliert. Dieser Dissens wird mit der vorliegenden Regelung aufgehoben. Es besteht Gewähr, dass der Denkmalschutz bilateral fachlich gut beraten wird.

Der Gesetzentwurf konkretisiert die wirtschaftliche Zumutbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Sozialbindung des Eigentums. Damit wird eine weitestgehend konkrete Festlegung getroffen, wann und vor allem unter welchen finanziellen Kriterien einem Eigentümer der Erhalt eines Baudenkmals zuzumuten ist. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Genehmigungsfreistellungstatbestände aufgehoben werden. Frau Kollegin, darauf sind Sie gar nicht eingegangen. Das war ein Kernanliegen von Ihnen in Ihren letzten Reden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es sich in der Verwaltungspraxis wohl nicht bewährt hat. Angeführt wird vonseiten der Verwaltung, dass für den Laien nicht erkennbar sei, ob Instandsetzungs- oder Pflegemaßnahmen am Denkmal oder seiner Umgebung genehmigungspflichtig seien.

Ein weiteres Argument scheint mir allerdings noch tragender zu sein: Die Zuwendungen nach den Denkmalförderrichtlinien beziehungsweise die Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz bedürfen einer intensiven Beschäftigung der Landesdenkmalbehörde mit jedem Einzelfall, wobei auch noch eine Bescheinigung auszustellen ist. Die Bescheinigung soll dann die Genehmigung sein. Ich glaube, dass damit einerseits der Verwaltung Genü

(Abg. Heinrich (CDU) )

ge getan wird, andererseits aber auch die Effizienz des Denkmalschutzes darunter mit Sicherheit nicht leiden wird.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf verdient eine intensive Beratung gerade im Interessenkreis derjenigen, die vom Denkmalschutz berührt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage. Ich bin zuversichtlich, dass wir, wenn die ideologischen Scheuklappen beiseitegelegt werden, in den Beratungen zu guten Ergebnissen kommen werden. Ich empfehle die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Astrid Schramm.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Satz zu den Ausführungen, die mein Vorredner gemacht hat. Als langjährige, mittlerweile ehemalige Mitarbeiterin im Denkmalbereich empfinde ich Ihre Ausführungen als höchst befremdlich. Sie schlagen damit all denjenigen, die sich während der vergangenen Jahre ausgiebig und intensiv mit dem Denkmalschutz befasst haben, ins Gesicht.

Ich möchte meine Ausführungen mit einer Aussage des Landesdenkmalrates aus dem März 2010 beginnen. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus dem Bericht: „Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesdenkmalamt und dem Landesdenkmalrat befindet sich in einer tiefen Vertrauenskrise. Es ist nicht erkennbar, dass das Landesdenkmalamt den Landesdenkmalrat als ratgebende Institution akzeptiert.“ - Was sagt uns das? Nun, das liegt eigentlich auf der Hand: Frau Ministerin, es reicht eben nicht, dem Landesdenkmalrat irgendwelche Anhörungs- oder Erörterungsrechte einzuräumen. Anhörungsrechte des Landesdenkmalrates gibt es bereits jetzt. Was aber bringen sie mit Blick auf den Denkmalschutz und die Denkmalpflege? Offensichtlich nichts. Denn der im Saarland zu verzeichnende schlechte Umgang mit Denkmälern und die Beschädigung wichtiger Kulturgüter wurden dadurch bislang nicht verhindert. Ich erinnere exemplarisch an die Bergwerksdirektion in Saarbrücken.

(Beifall von der LINKEN.)

Im Gegenteil! Die mit der Novellierung des Landesdenkmalschutzes im Jahr 2005 durchgesetzte Entkommunalisierung und die Konzentration der Aufgabe des Denkmalschutzes auf eine Behörde, konkret auf ein Referat im Ministerium für Umwelt, hatte die von den seinerzeit Angehörten bereits befürchteten negativen Auswirkungen auf den Denkmalschutz

und die von der Denkmalpflege betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Folge.

Der Landesdenkmalrat kritisiert in seinem Bericht zur Situation der Denkmalpflege nachdrücklich, dass die Landesdenkmalbehörde als Stabsstelle innerhalb eines Ministeriums weisungsgebunden und damit der Kraft beraubt ist, die erforderlich wäre, um für ein Denkmal angemessen kämpfen zu können. Wir müssen also den Landesdenkmalrat dringend stärken. Er ist die fachlich kompetente und unabhängige Institution, die Denkmäler wirklich verteidigt. In ihm sind durch Vertreter verschiedene Verbände, Interessensgruppen und Institutionen repräsentiert. Er vertritt somit das vom Gesetzgeber zum Denkmalhandeln notwendig vorausgesetzte öffentliche Interesse. Er ist darüber hinaus die einzige Institution, die nach der Novellierung neben der Landesdenkmalbehörde bestehen blieb. Trotzdem hat er bei Entscheidungen kaum Mitspracherechte. Selbst seine beratende Funktion wird offensichtlich in der Praxis vom Landesdenkmalamt nicht akzeptiert.

Nun sollte man meinen, dass dieses Problem in dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf angegangen wird. Fehlanzeige! Einen Austausch und eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe zwischen dem Landesdenkmalamt und dem Landesdenkmalrat wird es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit auch weiterhin nicht geben.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Frau Ministerin, die Zusage, vor der Eintragung und der Löschung von Denkmälern mit dem Landesdenkmalrat künftig eine Erörterung statt eine Anhörung vorzunehmen, stellt nun wirklich keine entscheidende Verbesserung der Einflussmöglichkeiten des Landesdenkmalrates dar. Es müssten ihm vielmehr echte Mitspracherechte eingeräumt werden. So müsste beispielsweise für Eintragung, für Austragung oder bei gravierender Veränderung eines Denkmals die Pflicht zum Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat normiert werden. Auch wenn es um die Erteilung einer Genehmigung für die Zerstörung oder Beseitigung eines Ensembles, einer zusammenhängenden Gruppe von Bauten, geht, wäre ein echtes Mitspracherecht, nämlich die Pflicht zum Einvernehmen, entsprechend der früheren gesetzlichen Regelung erforderlich.

(Beifall von der LINKEN.)

Des Weiteren müsste auch jede andere Erteilung einer Genehmigung durch die Landesdenkmalbehörde, beispielsweise über die Zerstörung, Beseitigung, Verbringung, Bestandsveränderung von Denkmälern, mit dem Landesdenkmalrat zumindest erörtert werden. Auch die durch die Novellierung im Jahre 2005 aufgehobene Vorschrift, wonach der Landesdenkmalrat auf Antrag eines Drittels seiner Mitglie

(Abg. Heinrich (CDU) )

der von der Landesdenkmalbehörde verpflichtend zu hören war, müsste wieder eingeführt werden. Dies alles gilt umso mehr, als die Kommunen aus der Verantwortung für ihre Denkmäler entlassen wurden.

Dies alles sieht jedoch der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht vor. Den berechtigten Forderungen des Landesdenkmalrates nach mehr Beteiligung wird in keiner Weise Rechnung getragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber auch andere wichtige organisatorische Voraussetzungen für einen von einer breiten Anerkennung der Bevölkerung getragenen Denkmalschutz fehlen. So müssten auch die Kommunen wieder stärker in den Denkmalschutz eingebunden werden.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Da die unteren Denkmalschutzbehörden entfallen sind, muss die kommunale Beteiligung auf andere Weise sichergestellt werden. Denkmalschutz ist in erster Linie eine kommunale Aufgabe und Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Es gibt eine substanzielle Bindung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes an den Ort, an dem sich das Denkmal befindet. Wegen dieser örtlichen Bezogenheit und wegen der herausragenden Bedeutung für die Gestaltung und Entwicklung einer Gemeinde, einer Stadt oder einer Region muss die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als vorrangige kommunale Aufgabe angesehen werden. Die Identität einer Region lässt sich nicht durch eine zentralistisch angelegte staatliche Denkmalschutzbehörde regeln, sondern muss unter Beteiligung der Bürgerschaft selbst entstehen. Die kompetente VorOrt-Präsenz im Bereich der praktischen Denkmalpflege ist ein wichtiger Aspekt, denn in inhaltlicher Hinsicht setzt sie die umfangreiche und detaillierte Kenntnis der lokalen Denkmallandschaft voraus, in organisatorischer Hinsicht zudem die Möglichkeit, schnell reagieren zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Erkenntnissen nicht angemessen Rechnung.

Der durch den Wegfall der unteren Denkmalschutzbehörden bedingte Verlust der kommunalen Entscheidungsebene wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht kompensiert. Die Beteiligungsrechte der Gemeinden werden in keiner Weise gestärkt. Eine Stärkung könnte, meine Damen und Herren, zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Landesdenkmalbehörde mit den betroffenen Gemeinden unter anderem bei der Erteilung von Genehmigungen, die das Zerstören, Beseitigen, Verbringen von Baudenkmälern sowie den Bestand oder das Erscheinungsbild von Baudenkmälern verändernde Maßnahmen betreffen, Einvernehmen erzielen muss.

Auch der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung trägt der Gesetzentwurf keine Rechnung. Während

die Beteiligung der Bürgerschaft durch die bürgernahe Konzeption und die Schaffung kommunaler Strukturen seinerzeit durch die unteren Denkmalschutzbehörden in hohem Maß gegeben war, bleiben nunmehr nicht nur die Kommunen selbst, sondern auch ihre Bürger komplett außen vor. Dem hätte man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zumindest insoweit abhelfen können, als man die Landesdenkmalbehörde verpflichtet, die zur Entscheidung stehenden Sachverhalte vor der Entscheidung im jeweiligen Gemeindeblatt bekannt zu machen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Die Erörterungen mit dem Landesdenkmalrat könnten mithin öffentlich sein, sodass vor der Schaffung von Tatsachen eine breite öffentliche Diskussion ermöglicht würde. Aber dies ist nicht gewollt, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dies nicht, er bringt vor allem eines zum Ausdruck, nämlich den Allmachtswahn dieser Regierung. Der Denkmalschutz wird allein zur Ministersache. Untergeordnet ist eine weisungsgebundene Behörde, die Gewehr bei Fuß steht. Sie versammelt dann auch gleich fachbehördliche und Vollzugsaufgaben in einer Hand. Auch das muss sich dringend ändern!

Der Gesetzentwurf geht an den Ursachen der Probleme im Denkmalschutz vorbei. Auf die von Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Landesdenkmalrat vorgetragenen Missstände wird nicht eingegangen. Somit findet Denkmalschutz nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft nicht mehr statt.

Unser Ziel ist es, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege wieder eine tragfähige organisatorische Struktur zu geben, die auf einer stärkeren Beteiligung der Kommunen und des Landesdenkmalrats, aber auch der Öffentlichkeit, fußt. Dafür werden wir uns einsetzen, dafür ist es notwendig, eine breite Diskussion in Gang zu setzen. Wir stimmen nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überein, aber wir hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss, die unsere Forderungen nach mehr Beteiligung der Bürger, der Kommunen und des Landesdenkmalrates Rechnung trägt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die FDP-Landtagsfraktion Herr Kollege Karl-Josef Jochem.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft unserer Heimat. Es hat die Aufgabe, die Zeug

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

nisse der saarländischen Geschichte sowie unsere Eigenheiten zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Das Saarland ist ja hier speziell, unsere Industriekultur ist einzigartig. Die UNESCO hat das bereits erkannt und die Völklinger Hütte auf die Liste des Weltkulturerbes gesetzt.

Für unsere saarländische Identität und für alle, die uns als Touristen besuchen, müssen wir die Denkmäler schützen und pflegen. Denkmalschutz muss zu einer gesellschaftlichen Aufgabe werden. Aus diesem Grund muss ich hervorheben, dass die Neuerungen im Bereich der energetischen Sanierung wichtig sind. Aus Klimaschutzgründen können nun denkmalgeschützte Gebäude saniert werden. Dies ist in Anbetracht steigender Energiekosten und steigenden Klimabewusstseins ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Vor allem der Wohngebäudebestand kann dadurch sinnvoll genutzt werden.

Das neue Saarländische Denkmalschutzgesetz ist weitgehend eine gute Sache. Im weiteren parlamentarischen Verfahren und in der Anhörung würden wir als Liberale aber gerne weitere Aspekte diskutieren. Uns Liberalen ist es wichtig, dass wir die Rechte der Eigentümer in unserem Gesetz stärken.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Hört, hört.)

Wir finden es angemessen, sie vor der Eintragung in die Denkmalschutzliste anzuhören. Das passiert auch. Gleich einem Verwaltungsakt sollten den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Rechte und Pflichten eingeräumt werden. Es ist uns weiterhin wichtig, dass unsere saarländischen Denkmäler gemeinsam von Eigentümern und Behörden geschützt und gepflegt werden. Dies muss auf Augenhöhe geschehen. Nur durch eine angemessene Beteiligung und für alle transparente Verfahren können wir dieses Ziel erreichen.

Neben der energetischen Sanierung sollten wir überlegen, ob nicht aufgrund des demografischen Wandels senioren- und behindertengerechte Sanierungen zulässig sein sollten. Die Bevölkerung überaltert, ältere Menschen ziehen aus ihrer gewohnten Umgebung weg. Da meine ich, sollte es doch möglich sein, auch denkmalgeschützte Gebäude baulich an eine neue gesellschaftliche Situation anzupassen. Denn wer soll die schönen Gebäude nutzen, wenn sie nicht mehr für den Großteil der Saarländer zugänglich sind? Es ist wichtig, dass sich die Vertreter der einzelnen Interessen in einem Dialog und im Konsens für den Erhalt unserer Kultur entscheiden.

Meine Damen und Herren, das Saarländische Denkmalschutzgesetz wird durch diese Änderungen an die zukünftigen Herausforderungen angepasst. Es wird helfen, die typisch saarländische Kultur für den Tourismus sowie nachfolgende Generationen zu erhalten.

Das neue Denkmalschutzgesetz beschreibt wichtige Eckpunkte. Wir Liberale möchten gerne das Thema Denkmalschutz fraktionsübergreifend im zuständigen Ausschuss diskutieren. Wir werden aus diesem Grund dem Gesetzentwurf zustimmen, denn es ist uns wichtig, unsere Kulturgüter zu erhalten und zu pflegen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)