Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Doch, es ist noch eine eingegangen. Es tut mir leid, aber ich kann den Namen nicht entziffern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte auf einige Punkte noch kurz eingehen, die hier in der Debatte angesprochen wurden - zum einen das Thema stärkere Beteiligung der Bevölkerung. Die im Entwurf vorgesehenen Erörterungen mit den Beteiligten und den entsprechenden Interessengruppen ist meines Erachtens ein Zeichen dafür, dass wir eine Reihe von Anliegen aufnehmen konnten. Dass der Landesdenkmalrat und die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude durch Erörterungen einen starken Diskussionsbeitrag liefern können, ist ein wesentlicher Schritt und geht weit über eine entsprechende Anhörung hinaus. Die Erörterung nimmt das Objekt in den Fokus. Wir werden mit den Beteiligten die Fachfragen erörtern und dann zu einer Entscheidung kommen, sodass die Entscheidung des Landesdenkmalamtes nicht allein im Raum steht, sondern stärker den Belangen der Eigentümerinnen und Eigentümer und auch der fachlichen Beurteilung des Landesdenkmalrates Rechnung trägt.
Der Forderung, dass den Kommunen ein stärkeres Mitspracherecht eingeräumt wird, möchte ich insofern widersprechen, als eine Prüfung unseres Hauses ergeben hat, dass wir in einigen Kreisen so geringe Fallzahlen haben, dass eine entsprechende behördliche Einrichtung auf kommunaler Seite kaum zu legitimieren wäre. Wir haben in den Jahren 2005 bis 2010 im Kreis St. Wendel nur 47 und im Kreis Merzig-Wadern nur 64 Fälle gehabt. Wenn wir dafür
Personal- und Finanzmittel bereitstellen würden, wäre kein ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis hergestellt. Wir müssen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im Saarland sehr genau überlegen, wie die Kommunen angesichts der Haushaltslage ihre Aufgabenwahrnehmung ausgestalten können. Ich sehe gerade bei den unteren Denkmalschutzbehörden keine Möglichkeit, eine flächendeckende Einführung zu legitimieren.
Ja, Frau Ries, es wird zu wenig gebaut, das mag sein. Wir müssen in Zukunft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ganz anders mit den Gebäuden umgehen.
Wir werden die Diskussion auch im Rahmen der Landesentwicklungsplanung führen. Wir sind mit einem erheblichen Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Das betrifft auch den Umgang mit den Denkmälern. Ich denke, dass wir hier auch mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Akzente setzen, wo im Land die Entwicklung weitergehen soll. Der Denkmalschutz wird da natürlich integriert. Ich erhoffe mir, dass auch in der Debatte im Umweltausschuss die Diskussion geführt wird, wie der Denkmalschutz weiter gestärkt werden kann. Wir knüpfen an an den Prozess, der im Haus moderiert wurde. Wenn es entsprechende Eingaben gibt, hoffen wir, dass wir zu konsensualen Lösungen kommen können. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/511 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011 (Drucksache 14/424) (Ab- änderungsantrag: Drucksache 14/507)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat die von der Regierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes sowie zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011, die als Drucksache 14/423 und 14/424 vorliegen, in seiner 19. Sitzung am 23.03.2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.
Die Gesetzentwürfe bilden eine inhaltliche Einheit. Sie dienen der Umsetzung der von der Regierungskoalition vereinbarten Strukturreform des allgemeinbildenden Schulwesens. Die Reform besteht in der Einführung eines Zwei-Säulen-Modells im Bereich der weiterführenden Schulen. Eine Säule dieses Modells ist die bestehende Schulform des Gymnasiums, die zweite Säule soll durch die Überleitung der bisherigen Schulformen „Erweiterte Realschule“ und „Gesamtschule“ in eine neue Schulform entstehen, die sogenannte Gemeinschaftsschule. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ersetzt die bisherige abschließende Aufzählung der Schulformen durch zwei neue Vorgaben. Zum einen wird das öffentliche Schulwesen in allgemeinbildende und berufliche Schulen aufgeteilt. Zum anderen werden nur die beiden neuen Säulen „Gemeinschaftsschule“ und „Gymnasium“ namentlich festgeschrieben, und zwar als Schulformen, an denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Der parallele Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Gesetze passt das nachgeordnete Recht an wichtigen Stellen an die Verfassungsänderung an. Er verankert die neue Struktur der allgemeinbildenden Schulen in einschlägigen Vorschriften des Schulordnungsgesetzes, des Schulpflichtgesetzes und des Schulmitbestimmungsgesetzes.
Die Gemeinschaftsschule soll Elemente der Erweiterten Realschule und der Gesamtschule zusammenführen. Neben dem Abitur, das im Unterschied zum Gymnasium am Ende des 13., nicht am Ende des 12. Schuljahres steht, hat die Gemeinschaftsschule auch die Abschlüsse der Sekundarstufe I im Programm: den Hauptschulabschluss und den mittleren Bildungsabschluss. Als Hauptziel der neuen Schulform wird die individuelle Förderung der Schü
lerinnen und Schüler genannt, und zwar unabhängig von den jeweils angestrebten Bildungsabschlüssen. Im Rahmen ihres Budgetrechtes erhalten die Gemeinschaftsschulen einen eigenen Gestaltungsspielraum. Die Schulkonferenzen werden ermächtigt, auf der Basis eines konkreten pädagogischen Konzepts über Beginn und Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung ab Klassenstufe 7 zu entscheiden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat die beiden Gesetzentwürfe in drei Sitzungen ausführlich beraten. Im Rahmen einer ganztägigen Anhörung von Sachverständigen und Organisationen mit vielfältigen Bezügen zum Schul- und Bildungswesen hat er in mündlicher Form 21 und in schriftlicher Form sogar 28 Stellungnahmen entgegengenommen.
Das Strukturkonzept der Reform, die Einführung des Zwei-Säulen-Modells aus bestehenden Gymnasien und neugebildeten Gemeinschaftsschulen, stieß in der Anhörung überwiegend auf wohlwollende bis abwartende Resonanz. Wohlwollend im Sinne der Befürwortung einer Strukturbereinigung im Bereich des weiterführenden allgemeinbildenden Schulwesens aus pädagogischen oder demografischen Gründen und abwartend im Sinne des Vorbehalts, dass die Reform nur bei Herstellung geeigneter Rahmenbedingungen in personeller und sächlicher Hinsicht Aussicht auf Erfolg habe. Eine grundsätzliche Ablehnung der Strukturreform war kaum zu vernehmen.
Die reformbejahenden Stimmen verteilten sich grob auf zwei Gruppen, zum einen auf solche, für die mit den Regierungsvorlagen der strukturelle Reformbedarf in diesem Bereich abgedeckt ist, und zum anderen auf solche, die das Zwei-Säulen-Modell lediglich als positiven Zwischenschritt auf dem Weg zur - eigentlich gewollten - einheitlichen Schule für alle unterstützen. Insofern hat sich der politische Kompromisscharakter des von der verfassungsändernden Mehrheit dieses Hauses betriebenen Reformvorhabens auch in der unterschiedlichen Orientierung einschlägiger Stellungnahmen niedergeschlagen. Stellvertretend seien hier die Voten von Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer einerseits und die Voten von Arbeitskammer und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft andererseits genannt.
Die Vielzahl der fachlich-beruflichen Betroffenheiten hat kritische Bewertungen zu den einzelnen Aspekten der Reform ausgelöst. So sahen Repräsentanten des gymnasialen Bildungsgangs Eigenart und Fortbestand dieses Bildungsgangs durch unzureichende Bestimmungen in den Gesetzentwürfen gefährdet. Vertreter des beruflichen Schulwesens vermissten den Beitrag ihres Teilsystems zur Verleihung der allgemeinen Hochschulreife. Sprecher für Grund- sowie für Förderschulen forderten die Beibe
haltung der namentlichen Erwähnung ihrer Schulformen im Verfassungstext. Schließlich erlaube ich mir noch den Hinweis auf den Landkreistag, der mit Blick auf die zukünftigen kostenwirksamen Organisationsentscheidungen an den neuen Gemeinschaftsschulen die Mitwirkungsbefugnisse der Schulträger in Schulkonferenzen und gegenüber dem Ministerium gestärkt wissen wollte.
Die Auswertung der Anhörung hat im Ausschuss zur Vorlage eines Abänderungsantrages geführt. Die Koalitionsfraktionen haben eine Anregung von Lehrerorganisationen aufgegriffen und beantragt, den Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011 zur Frage der Entscheidung über Beginn und Umfang der äußeren Fachleistungsdifferenzierung ab Klassenstufe 7 der neuen Gemeinschaftsschule zu ergänzen. Die im Entwurf in dieser Frage vorgesehene Entscheidungsbefugnis der Schulkonferenz wird durch die Änderung an ein Vorschlagsrecht der Gesamtkonferenz, also an ein Votum der Lehrerschaft, gebunden. Der Abänderungsantrag ist mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen vom Ausschuss angenommen worden, bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung der Verfassung des Saarlandes, Drucksache 14/423, sowie unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011, Drucksache 14/424, in den abschließenden Lesungen des heutigen Tages. Die Fraktionen von CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben dafür, die SPD-Fraktion dagegen gestimmt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ulrich Commerçon.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute in Zweiter und Dritter Lesung darüber ab, ob die Gesamtschule und die Erweiterte Realschule aus der Verfassung des Landes gestrichen und zusammengelegt werden sollen. Wir stimmen heute nicht darüber ab, ob es neben dem Gymnasium auch eine weitere Schulform geben soll, die zum Abitur führen kann, denn diese Möglichkeit haben wir längst im Saarland, seit der Einführung der Gesamtschule in diesem Land, und sie ist verstärkt, seitdem wir die Hauptschule abgeschafft und
die Erweiterte Realschule geschaffen haben. Über all diese Wege gibt es mittlerweile die Möglichkeit, zum Abitur zu kommen.
Es ist eigentlich auch kein ideologischer Streit, der heute stattfindet, sondern es ist ein Streit über die Fragestellung, ob man zuerst Strukturen ändert und dann die Qualitäten angeht, oder ob man umgekehrt erst die Qualitäten definiert und dann die Strukturen ändert.
Nicht das Ein- oder das Zwei-Säulen-Modell sind in diesem Haus besonders strittig, sondern die Frage, ob damit wirklich zwei gleichwertige Wege in diesem Land geschaffen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in diesem Hause sind der Auffassung, dass dies durch die vorliegende Gesetzesänderung nicht gegeben ist! Deswegen werden wird dies heute ablehnen.
Denn heute wird im Saarland keine Gemeinschaftsschule als zweite, gleichwertige Säule neben dem Gymnasium eingeführt. Stattdessen werden Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen umbenannt. Was Sie tun, ist, Sie wechseln die Türschilder aus, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ob sich in der Schule etwas ändert, werden wir in der Zukunft sehen. Wir sind nicht bereit, nur Türschilder auszuwechseln, ohne zu wissen, was anschließend hintendran passiert.
Dass dies so sein muss, erkennt man alleine schon daran, dass heute in einer sehr eigentümlichen Konstellation die Parteien CDU, FDP und GRÜNE - aber man gewöhnt sich ja an manches in diesem Land gemeinsam mit der Linkspartei dieser Verfassungsänderung zustimmen und alle gleichzeitig für sich reklamieren, sie hätten eigentlich im Kern ihr Konzept durchgesetzt.
So schreibt die CDU in einer Pressemitteilung am 23. Februar 2011, Peter Müller - der Ministerpräsident höchstpersönlich -: „CDU setzt ihr Konzept zur Schulstruktur durch.“ Da fragt sich der geneigte Hörer und Leser natürlich, wenn das so ist, warum stimmt die Linkspartei dem zu?
Wir lesen auf der anderen Seite vom Generalsekretär der CDU: „Kein Landtagswahlprogramm ist der vorgeschlagenen Schulstruktur so nahe wie das der CDU Saar.“ Ich frage, wenn das so ist, warum soll die SPD dann dem zustimmen? Wir haben ein