Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es begrüßt, dass sich der Fraktionsvorsitzende der LINKEN zu Wort gemeldet hat, weil ich davon ausgegangen bin, er würde zunächst einmal etwas aus der Welt schaffen. Ich bin davon ausgegangen, er würde seinen anlässlich des Beitrags der Kollegin Rink getätigten Zwischenruf aus der Welt schaffen. Er hat dazwischengerufen, sie habe nichts im Hirn. Es wäre, Herr Lafontaine, an Ihnen gewesen, diesen Zwischenruf zu bedauern und zurückzunehmen. Das darf nicht die Art der Auseinandersetzung in diesem Hause sein.
Ich möchte eine zweite Bemerkung machen, zur Sache. Alle in diesem Hause sind der Auffassung, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine schreckliche Angelegenheit ist. Wir alle sind der Auffassung, dass man sich mit diesem Thema in politischer Verantwortung zu beschäftigen hat. Es ist aber immer auch die Frage zu stellen, in welcher Form man sich politisch mit dem Thema befasst. Und dabei, Herr Kollege Lafontaine, stellt sich dann schon die Frage, weshalb man sich ausschließlich mit einer Institution, mit der katholischen Kirche, beschäftigt,
Zum letzten Aspekt will ich einfach nur bemerken ich bin sicher, dass dies nicht streitig ist -, dass eine Verengung der Debatte auf eine Entschädigungsregelung völlig unangemessen ist. Das, was den Kindern angetan worden ist, kann durch kein Geld der
Alleine aus diesem Grund ist eine Begrenzung der Debatte auf die Entschädigungsregelung falsch. Es geht auch nicht an, es nur mit Blick auf eine Institution, nämlich die katholische Kirche, zu machen. Wenn wir über politische Verantwortung reden, dann müssen wir über Gesamtverantwortung reden. Wir müssen uns fragen, wie wir die Kinder schützen können und ob die vorhandenen Regelungen ausreichend sind.
Das sind die Themen des runden Tisches - ich brauche das nicht zu wiederholen -, die Frage der Prävention, die Frage der Interaktion und auch die Frage, ob unser Recht ausreichend ist. Ich glaube, wir sind mittlerweile bei einem Konsens angekommen, dass die rechtlichen Regelungen, insbesondere die Verjährungsregelungen, nicht ausreichend sind und deshalb Änderungen notwendig sind.
Wenn das so ist, dann reden wir bei der Frage der Entschädigung, die jetzt thematisiert wird, über etwas, wozu es keine Rechtspflicht gibt. Das will ich noch einmal ausdrücklich sagen. Wenn man sich bei der Kirche mit der Frage beschäftigt, dann tut man dies über das hinaus, wozu man rechtlich verpflichtet ist. Die rechtlichen Verpflichtungen haben wir definiert. Die Kirche sagt mit Blick auf die Missbrauchsfälle, wir beschäftigen uns nicht nur mit dem, wozu wir nach Recht und Gesetz verpflichtet sind, sondern wir stellen uns diesem Thema, wir gehen darüber hinaus, wir setzen uns mit den Opfern auseinander und sind bereit, Entschädigungen zu leisten. Das ist mehr als das, was getan werden muss. Das verdient Respekt und Anerkennung und verdient nicht, an den Pranger gestellt zu werden.
In der Debatte sind die Odenwaldschule und andere Bereiche angesprochen worden, in denen es zu Missbrauch kam. Der Hinweis, dass es Missbrauch auch in Kinderheimen der DDR gegeben hat, hat bei Ihnen eine ausgesprochen emotionale Reaktion ausgelöst, Herr Kollege Lafontaine, bis hin zu dem Ausspruch, den Sie in Richtung der Kollegin Rink gemacht haben. Das hat wahrscheinlich weniger damit zu tun, dass zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass dieses Thema in einen größeren Zusammenhang gestellt werden muss, sondern es hat damit zu tun, dass immer, wenn auf die Tradition der DDR und die Tradition der Parteien, die die DDR ausgemacht haben, die Tradition der SED und der PDS, verwiesen wird, Sie sich angesprochen fühlen, weil Sie in der historischen Tradition dieser Parteien stehen.
Das ist die Wahrheit, und das ist der Grund für Ihre Erregung. Deshalb haben Sie reagiert, wie Sie vorhin reagiert haben.
Darauf kann keine Rücksicht genommen werden. Wenn über Kindesmissbrauch zu reden ist, ist an allen Punkten darüber zu reden, auch an diesen Punkten, egal wie sehr Sie sich vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Geschichte darüber aufregen. Diese Geschichte sollten Sie aufarbeiten, sehr geehrter Herr Lafontaine. - Danke.
(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) : Solch ein Heuchler! - Lang anhaltender Beifall der Regierungsfraktionen.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/447. Wer für die Annahme der Drucksache 14/447 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/447 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD-Landtagsfraktion bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt ist.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gute Arbeit: Arbeitnehmerfreizügigkeit politisch gestalten, Lohn- und Sozialdumping verhindern (Drucksache 14/448 - neu)
Zur Begründung des Antrages Drucksache 14/448 neu - erteile ich Herrn Abgeordneten Eugen Roth das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am 01. Mai 2011 - in gut 14 Tagen - tritt die völlige Freizügigkeit auch für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn ein. Dies begrüßen wir seitens der SPD-Fraktion ausdrücklich. Europa kommt damit wieder ein Stück voran. Es ist eine wichtige Entwicklung, nicht zuletzt ein Friedensprojekt - das wird bei allen Problemen, die man im Alltag hier und da hat, leider oftmals vergessen -, die sehr viele Chancen mit sich bringt, für uns im Saarland mehr Chancen als Risiken. Spätestens zum
01. Januar 2014 wird die Freizügigkeit für Pflegekräfte ebenfalls für Bulgarien und Rumänien hergestellt werden.
Wir müssen allerdings aufpassen, weil die Erfahrungen, beispielsweise mit der Freizügigkeit im Baugewerbe, gezeigt haben, dass es durchaus nicht wenige gibt, die Europa einen Bärendienst erweisen und versuchen, im Zuge dieser Entwicklung Lohn- und Sozialdumping zu betreiben. Deshalb ist es Auffassung der SPD-Fraktion, dass diese Entwicklung eine Zeit lang sehr aufmerksam mit bestimmten Regeln begleitet werden muss. Dabei muss uns insbesondere ein Prinzip leiten, damit Lohn- und Sozialdumping nicht im Zuge der Freizügigkeit die Oberhand gewinnen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!
Das wird sich nicht von alleine einstellen, man wird etwas tun müssen. Wir schlagen in unserem Antrag insbesondere vor, dass die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz erfolgt - und zwar generell - und dass die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns umgesetzt wird im Rahmen einer gemeinsamen Initiative in Saar-Lor-Lux, Wallonien und Rheinland-Pfalz, also in unserer Großregion. Wir gehen dabei von 8,50 Euro aus. Das ist auch die Zahl, die in den Gewerkschaften diskutiert wird. Ob es 8,50 oder 10 Euro sind - das sage ich ganz bewusst an die Kollegen der Fraktion DIE LINKE -, ist ein Detail. Im Kern, denke ich, geht es in die gleiche Richtung.
Wir bitten darum, dass der Grundsatz des Equal Pay im Arbeitnehmergesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz umgesetzt wird. Man müsste insbesondere auf mögliche Ausweichreaktionen über Werkverträge aufpassen. Das ist so ähnlich wie die Generalunternehmerhaftung, wie eine generelle Werkvertragshaftung. Ohne mich lang und breit über Werkverträge auszulassen, kann ich sagen, dass das natürlich auch an das Thema der Scheinselbstständigkeit knüpft, dass man die gesamte Last auf die einzelnen Beschäftigten umwälzt, sie im Lohn und in den sozialen Maßnahmen noch drückt und das Ganze als Werksvertrag tituliert, um quasi eine juristische Ausweichreaktion zu vollziehen. Die entsprechenden Beispiele sind bereits bekannt, sie sind nicht rein hypothetischer Natur, sondern sie kommen aus der Lebenswirklichkeit. Deshalb muss versucht werden, diese Ausweichmöglichkeiten zu begrenzen.
Man müsste bestimmte An- und Abmeldepflichten, die aus dem Gewerberecht nach unserer Auffassung unsinnigerweise herausgenommen worden waren, noch einmal aufnehmen, um entsprechende Kontrollen überhaupt durchführen zu können. Das Thema Scheinselbstständigkeit - ein weiterer Punkt muss entsprechend umgesetzt werden, es muss darauf geachtet werden, dass Menschen, die zu
Hungerlöhnen abhängig arbeiten, nicht auch noch wie Selbstständige etikettiert werden. Eine wichtige Regulierung wäre möglich, wenn man Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auch auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausweiten würde. Das ist bisher nicht der Fall. Es leuchtet nicht ein, warum das nicht gemacht worden ist.
Wir sollten versuchen, über Institutionen des Sozialdialogs in unserer Region wie beispielsweise die im frankophonen Raum bekannten Wirtschafts- und Sozialräte oder bei uns der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion für gleiche Standards in der Region zu sorgen. Dort sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Regierungen beteiligt, eine Form des Sozialdialoges, wie es das bis dato in unserer Großregion nur in einer einzelnen Region gibt. Es gibt es noch auf europäischer Ebene. Man könnte und müsste diese Instrumente wesentlich stärker nutzen.
Ein Stichwort ist beispielsweise die Umsetzung Task Force, liebe Kollegin Kuhn-Theis. Da geht es endlich voran, wie ich jetzt mitbekommen habe. Die Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle ist das nächste Stichwort. Das wird hier wie eine Selbstverständlichkeit hingenommen, aber es gibt da im Moment strukturelle Umorganisationsprobleme. Wir sollten als Parlament einer wichtigen Teilregion im Herzen dieser Großregion darauf achten, dass dort nicht der Motor generell ins Stottern kommt. Ich nenne den Wirtschafts- und Sozialbericht der Großregion, den wir beschlossen haben. Es gibt keine grundsätzlichen Auseinandersetzungen bei uns darüber. Aber er ist nicht mehr so selbstverständlich, weil es einen Personalwechsel gab. Es stellt sich also die Frage, wie das nachpersonalisiert wird. Am Ende geht es wie immer im Leben leider auch um Geld, in dem Fall um kleines Geld, aber trotzdem um Geld. Das kann man nicht einfach so aus der Tasche holen. Wir bitten die Landesregierung, im Rahmen ihrer Kompetenzen darauf zu achten, dass dort nicht grundsätzlich Sand ins Getriebe kommt.
Wir sollten darauf achten, dass der Arbeitsmarkt und die Auswirkungen dieser völligen Freizügigkeit auch weiterhin analysiert und beobachtet werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat dies getan, hat uns im Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport - ich bin immer froh, wenn ich den Namen hingekriegt habe - darüber berichtet. Es hat gesagt, dass sie für 2009/2010 eine Untersuchung durchgeführt haben. Sie sehen eigentlich relativ wenig Auswirkungen in unserer Region. Nur, jetzt geht es erst los. Das heißt, ich hoffe, dass diese Arbeiten nicht 2010 beendet wurden, sondern die Untersuchungen jetzt intensiviert werden. Ich denke, da könnten wir einen Push geben, damit dies auch passiert.
Wir sollten - sehr wichtig - versuchen, entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Sprache ihres Herkunftslandes über Sozial- und Arbeitnehmerrechte zu informieren. Es gibt da gerade in Richtung mittel- und osteuropäische Staaten sehr gute Beispiele, die der DGB in Berlin, in Brandenburg und in Sachsen zusammen mit den dortigen Agenturen für Arbeit geliefert hat. Ich bin der Auffassung, bei dem, was wir an Sozialdialog in der Großregion haben, dürfte das - jetzt spreche ich etwas gegen das eigene Haus - auf der anderen Saar-Seite nicht einzig Aufgabe von Verbänden in einer privaten Initiative sein, sondern man könnte vielleicht andocken an das, was in Sachsen, in Brandenburg in Richtung Tschechien und Polen passiert ist, sich dranhängen, vielleicht zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss. Das wäre eine Idee, die sich daraus ergibt.
Und last but not least, am kommenden Freitag findet eine Sitzung des Deutschen Bundesrates statt. Zu dieser Sitzung haben die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz zur Arbeitnehmerfreizügigkeit einen Antrag eingebracht, der in wesentlich umfassenderer Form, als ich das jetzt in der Kürze und „à point“ mit Blick auf die weitere Tagesordnung hier getan habe, mögliche Maßnahmen vorschlägt. Es wäre natürlich gut - und deshalb fordern wir die saarländische Landesregierung dazu auf -, wenn Sie diesen Antrag kommenden Freitag im Bundesrat unterstützen könnten. Dann hätte man aus dieser Debatte heraus auch direkt etwas erreicht. Dann käme richtig Swing in die Geschichte eines Übergangs zur Freizügigkeit ohne Ruckeln, ohne Sozialdumping, was letztendlich Europa stärken würde. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Roth. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Herman Scharf von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der schweren Wirtschaftskrise haben wir derzeit ein nicht erwartetes Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent. 41 Millionen Menschen haben eine Arbeit. Das ist ein bisher nie erreichter Rekordwert. Wir können uns berechtigte Hoffnungen machen, dass wir in diesem Jahr die Arbeitslosenzahl auf unter 3 Millionen reduzieren können.
Am 01. Mai - es ist angesprochen worden - kommt auf die deutsche Wirtschaft eine neue Herausforderung zu. Dann nämlich endet die Einschränkung der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Angehörigen der 2004 beigetretenen acht osteuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Vor allem in der Zeitarbeitsbranche sind daher Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping durch den Import tariflicher Niedriglöhne aus den genannten Ländern nicht auszuschließen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat daher ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, das verhindern soll, dass der deutsche Arbeitsmarkt durch ausländische Billiglöhne verwässert und unterwandert wird. Es wurde in der Leihund Zeitarbeit eine gesetzliche Untergrenze eingezogen, die auf Vorschlag der Tarifpartner durch Rechtsverordnung festgelegt wurde. Somit wird es eine Lohnuntergrenze für die Verleihzeit und die verleihfreie Zeit geben, die für In- und Ausländer Gültigkeit hat.
Ferner wurde festgelegt, dass der Zoll die Einhaltung der Lohnuntergrenze kontrolliert. Hier gilt der gleiche Mechanismus wie bei der Kontrolle der Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kontrollbehörden ist in Arbeit, sodass eine Umsetzung dieser Kontrollregelungen in absehbarer Zeit in Kraft treten kann.
Ich möchte mich an dieser Stelle nachdrücklich und nachhaltig für Equal Pay, also den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, einsetzen. Dies muss auch ausdrücklich für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Es kann nicht sein und hat absolut nichts mit den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft zu tun, dass Menschen für gleiche Leistung in demselben Betrieb auf Dauer ungleich bezahlt werden.
In dem Gesetz ist Equal Pay festgeschrieben. Es gilt somit gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Leiharbeiter und Stammbelegschaft. Jetzt sind die Tarifpartner gefordert, ihre gesetzlichen Möglichkeiten und Freiräume zu nutzen und sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen.
Die Bundesarbeitsministerin hat in ihrer Rede am 24. März 2011 vor dem Deutschen Bundestag ausgeführt, dass die Tarifparteien nun ein Jahr Zeit haben, eine Tariflösung zu finden, in der die Regeln für Equal Pay ausgelotet und tariflich vereinbart werden. Es muss gewährleistet werden, dass Zeitarbeit nicht zur Lohndifferenzierung innerhalb der Belegschaft missbraucht wird. Unter Respektierung der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie soll hier den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit gegeben werden, eine Angleichung der Arbeitsbedingungen innerhalb eines Jahres zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Gesetzgeber erst danach einen Vorschlag unterbreiten. Auch dies ist gelebte Tarifautonomie, meine Damen und Herren.
Die Zeitarbeitsbranche hat bei uns keinen guten Ruf. Sie hat sich in den letzten Jahren von einem Arbeits
marktinstrument zu einem Wirtschaftszweig entwickelt, in dem über 800.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Da ist neben Positivem auch einiges gelaufen, was nicht mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft in Übereinstimmung zu bringen ist. Dies bedurfte daher dringend einer Korrektur. Durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind die Schlupflöcher, die auf Kosten der Arbeitnehmer ausgenutzt wurden, geschlossen worden. So erfolgt eine Ausdehnung der Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung auch auf solche Überlassungen, mit denen keine Gewinnabsicht verbunden ist, und auf solche, die nicht auf Dauer angelegt sind. Des Weiteren wird in Zukunft verhindert, dass zuvor arbeitslose Leiharbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen von einem Unternehmen zu einem Nettogehalt beschäftigt werden, das dem zuletzt gezahlten Arbeitslosengeld entspricht. Weiter wird dem Zeitarbeitnehmer nun das Recht eingeräumt, Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten zu erhalten. Darüber hinaus muss der Entleiher den Leiharbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen in Kenntnis setzen.
Meine Damen und Herren, die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit habe ich bereits erwähnt. Sie beträgt jetzt immerhin mindestens 7,60 Euro für die alten und 6,65 Euro für die neuen Bundesländer. Diese verbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass der saarländische Landtag im September 2010 das Saarländische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet und damit die gesetzliche Grundlage zum fairen Wettbewerb bei öffentlich zu vergebenden Aufträgen geschaffen hat, um negativen Auswirkungen der am 01. Mai in Kraft tretenden Erweiterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegenzuwirken.