Zur Wahl des Ministerpräsidenten ist Herr Abgeordneter Peter Müller vorgeschlagen. Wir kommen zur Wahl. Nach § 67 des Gesetzes über den Landtag kann die Wahl durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Erhebt sich gegen die Wahl durch Handaufheben Widerspruch?
Das ist der Fall. Dann muss schriftlich gewählt werden. Wahlzettel und Umschläge werden Ihnen am Eingang zu Zimmer 30, hier vorne links von mir, oder von den Abgeordneten aus gesehen vorne rechts von mir, ausgehändigt.
Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis durch ein Kreuz eindeutig angezeichnet wird. Den Umschlag mit dem Wahlzettel bitte ich, in die Wahlurne einzuwerfen.
Ich schlage vor, die zwei jüngsten Abgeordneten der beiden größten Fraktionen - es sind dies die Abgeordneten Roland Theis und Anke Rehlinger - als vorläufige Schriftführer zu benennen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann wird so verfahren. Ich bitte die Abgeordneten Roland Theis und Anke Rehlinger hier vorne am Präsidiumstisch Platz zu nehmen und die Namen der Abgeordneten zur Stimmabgabe aufzurufen.
Ich bitte um Mitteilung, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Ministerpräsidenten bekannt. Es wurden 50 Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf Peter Müller 27 Ja-Stimmen.
Es gab 23 Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Peter Müller zum Ministerpräsidenten des Saarlandes gewählt ist. Herr Abgeordneter Peter Müller, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl zum Ministerpräsidenten an?
Herr Ministerpräsident, ich gratuliere Ihnen im Namen des gesamten Hauses und natürlich auch persönlich. Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und Erfolg in Ihrem bedeutenden und sicherlich schwierigen Amt.
Amtseid des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt den Amtseid. Die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer bitte ich, sich zur Vereidigung des Herrn Ministerpräsidenten von ihren Plätzen zu erheben. Herr Ministerpräsident Peter Müller, ich bitte Sie, zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel der Verfassung vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ - Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Herr Minister
präsident, ich bitte Sie, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen und die rechte Hand zum Schwur zu erheben.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
„Ich beehre mich, Ihnen nachstehende Mitglieder der neu zu bildenden Regierung zu benennen“ - dabei hat er auch die neuen Amtsbezeichnungen der Ministerien verwandt -:
„Minister für Bundesangelegenheiten, Kultur und Chef der Staatskanzlei Karl Rauber; Minister der Finanzen Peter Jacoby; Minister für Inneres und Europaangelegenheiten Stephan Toscani; Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Annegret Kramp-Karrenbauer; Minister für Wirtschaft und Wissenschaft Dr. Christoph Hartmann; Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz Georg Weisweiler; Minister für Bildung Klaus Kessler; Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Simone Peter; Minister der Justiz Peter Müller.
Ich bitte darum, die Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes herbeiführen zu wollen.“
Zustimmung des Landtages zur Ernennung der Minister/innen gemäß Artikel 87 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes
Artikel 87 unserer Verfassung bestimmt, dass der Ministerpräsident die Minister mit Zustimmung des Landtages ernennt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die von Herrn Ministerpräsident Peter Müller vorgeschlagenen Ernennungen ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass der Landtag den von Herrn Ministerpräsident Peter Müller vorgesehenen Ernennungen mit Stimmenmehrheit zugestimmt hat.
Amtseid von Mitgliedern der Landesregierung gemäß Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes
Nach Artikel 89 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 des Ministergesetzes leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt einen Amtseid. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich zur Vereidigung der Mitglieder der neuen Regierung von ihren Plätzen zu erheben. Die Regierungsmitglieder bitte ich nacheinander zu mir heraufzukommen.
Ich spreche Ihnen nochmals die Eidesformel vor: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.“ Wie gesagt, der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie nunmehr nacheinander, die Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und