Protocol of the Session on November 18, 2010

(Abg. Jochem (FDP) )

Ein bürgerfreundliches Gesetz, das einen Informationszugangsanspruch schafft, und eine Befristung, das passt nicht wirklich zusammen. Wir haben ja darüber diskutiert, Frau Kollegin Ries. Es war die FDP-Fraktion, die für die Befristung der Gesetze eingetreten ist, um die Gesetzesflut in Zukunft etwas einzudämmen. Wir haben uns aber sagen lassen -

(Zuruf.)

Es gibt Gesetze, die muss man befristen. Das ist angebracht, weil diese Gesetze für einen bestimmten Bereich da sind. Wenn sich das erledigt hat, schaut niemand mehr rein. Andere Gesetze sollte man nicht befristen, weil sie -

Herr Kollege Jochem, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Huonker?

Abg. Huonker (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Jochem, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass wir einen Antrag gestellt haben, die Befristung aufzuheben? Das, was Sie jetzt gesagt haben, würde bedeuten, dass Ihre Fraktion mit uns stimmen müsste.

Ich habe das zur Kenntnis genommen. Wir sind aber bei der Abstimmung im Ausschuss in der Koalition übereingekommen, dass wir das Gesetz jetzt passieren lassen wollen, dass wir es aber, wie die Kollegin Kuhn-Theis es vorhin gesagt hat, noch einmal aufrufen. Auch Sie haben die Möglichkeit, jederzeit einen Antrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung zu stellen.

(Abg. Ries (SPD) : Es ist doch nur ein Satz!)

Es gibt ja noch mehrere Dinge, die man sich neu überlegen kann. Wir wollen das Gesetz jetzt einmal so verabschieden. Dann wird es wahrscheinlich nicht lange dauern, bis es noch einmal aufgerufen wird. Ich kann mich hier den Worten der Kollegin nur anschließen.

Schließlich und endlich sind wir im Ausschuss übereingekommen, dass wir das Gesetz nicht mehr befristen wollen. Ein bürgerfreundliches Gesetz, das einen Informationszugangsanspruch schafft, und eine Befristung, das passt wirklich nicht zusammen. Das gebe ich zu.

Meine Damen und Herren, wir sind uns der Tatsache bewusst, dass hier und da noch Optimierungen möglich sind. Daran werden wir arbeiten. Dies muss aber gerade in einem für die Bürgerrechte relevan

ten Gesetz überlegt erfolgen und sollte nicht überstürzt werden. Zunächst ist es wichtig, dass zum Ablauf des Gesetzes am 31.12.2010 kein informationsrechtlich freier Raum entsteht und wir erstmals unser alles in allem gutes Gesetz verlängern. Es geht um diese Frist und anschließend werden wir uns das weiter überlegen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Claudia Willger-Lambert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sollten noch einmal genau darauf achten, über was hier abgestimmt wird. In diesem Abänderungsantrag, den DIE LINKE-Landtagsfraktion eingereicht hat, soll Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs geändert werden. § 5 soll nach Satz 1 wie folgt ergänzt werden: „Der Auslagenersatz ist hierbei auf den Ersatz tatsächlicher Kosten zu beschränken.“ - Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig unnötig, so etwas in einen Gesetzentwurf zu schreiben! Bei Gebühren und Auslagen ist es doch nicht so, als würde der Staat ein Schnäppchen machen und wollte dadurch möglichst Informationsfreiheit verhindern. Das würde so eklatant gegen das Gebührenrecht verstoßen, dass es schlichtweg unmöglich ist.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Ries, Sie haben nicht gesagt, was Sie konkret ändern wollen. Und das ist auch die Schwierigkeit bei diesem Gesetz. Das Einzige, was Sie konkret gesagt haben und worüber wir gerne diskutieren können, ist die Frage der Befristung. Es ist auch meine Auffassung, dass wir keine Befristung in einem Gesetz brauchen, das bestimmte Freiheitsrechte sichert. Aber wir haben nach dieser Anhörung doch erkannt, dass das größte Problem dieses Gesetzes darin besteht, dass das Gesetz in der Bevölkerung und auch innerhalb der Behörden noch viel zu wenig bekannt ist. Von daher ist es notwendig, dass eine breite Informationskampagne gestartet wird, bei der die Bevölkerung, aber auch die Behörden, an die diese Anfragen zu richten sind, informiert werden. Die Beauftragte für Informationsfreiheit, Frau Thieser, hat das auch ausdrücklich zugesagt. Sie hat den ersten Schritt bereits gemacht, indem sie diese Dinge bereits ins Netz gestellt hat.

Wir stehen doch vor dem großen Problem, dass wir hier einen Gesetzestext haben, der in der Praxis schwer zu verstehen ist, weil wir eine Verweisung auf das Bundesgesetz haben. Diese Verweisungen auf das Bundesgesetz bringen aber eine Reihe von Vorteilen, die ich sehr begrüße. Sie bringen zum

(Abg. Jochem (FDP) )

Beispiel den großen Vorteil, dass die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - und wir haben hierzu eine dezidierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - automatisch auch für unser Gesetz gilt und dass von daher eigentlich auch schon die Definition, auf was haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch, sehr breit gefasst ist. Der Ermessensspielraum der Behörden ist sehr stark eingeschränkt worden. Das ist ein wichtiger Vorteil. Wenn wir auf das Bundesgesetz Bezug nehmen, haben wir dazu eine wissenschaftliche Kommentierung. Wir haben einen Kommentar zu diesem Bundesinformationsfreiheitsgesetz und wir können uns an das dranhängen, was vonseiten des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit erarbeitet wird. Wenn wir ein saarländisches Gesetz erarbeiten würden, selbst wenn wir nur das abschreiben würden, was im Bundesinformationsfreiheitsgesetz steht, bekommen wir niemals eine Kommentierung zu einem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz und machen damit die Anwendung wesentlich unsicherer und schwieriger. Das wäre ein Problem, das wir natürlich nicht haben wollen.

Von daher ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz in einer verständlichen Art und Weise für die Bürger rüberbringen, damit sie es auch nutzen. Wir haben eine Informationskampagne mit unterschiedlichen Aspekten gestartet. Es macht auch Sinn noch einmal auszuwerten, ob das ankommt, ob wir nachlegen müssen und was wir damit erreichen können. Deshalb ist es auch unsere Aufgabe zu schauen, was wir verändern und wie wir etwas verändern. Was das Ministerium in seinem Erfahrungsbericht zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt hat, weist sieben Fälle einer Ablehnung aus. Und in allen sieben Fällen - die sind uns doch bis ins Detail vorgeführt worden - sind es begründete Dinge gewesen, die absolut korrekt entschieden worden sind. Es kann beispielsweise nicht sein, dass man über das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz versucht, Akteneinsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten zu bekommen. Dafür gibt es ein Spezialgesetz und jeder würde sich beschweren, wenn gegen ihn ein Verfahren läuft und er wüsste, dass sein Nachbar über das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu staatsanwaltlichen Ermittlungsakten bekommen würde. Das ist doch völlig klar.

Dieser Erfahrungsbericht ist uns allen schriftlich zugegangen. Das Problem sind also nicht die Einschränkungen, sondern das Problem ist die Bekanntheit, und dafür müssen wir entsprechend werben. Weil ich davon ausgehe, dass wir jetzt diese Informationskampagne starten, dass wir uns auch an die Auswertung dieser Informationskampagne machen und dies noch innerhalb dieser Legislaturperiode, ist das für mich jetzt nicht gerade ein Diskussionspunkt, ob da noch eine Befristung gilt oder nicht. Vielmehr ist das die Garantie dafür, dass es für uns

ein Arbeitsauftrag bleibt, etwas, was wir positiv nutzen und gestalten sollten. Von daher kann ich nur sagen, der Abänderungsantrag der LINKEN ist Unsinn. Den müssen wir ablehnen. Dem anderen Antrag müssen wir zustimmen. - Vielen Dank.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Lothar Schnitzler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Willger-Lambert, ich bin wirklich etwas ratlos darüber, wie ich Ihre Äußerungen zu verstehen habe. Ich habe Sie inhaltlich so gut wie nicht verstanden.

(Zurufe von den Regierungsfraktionen.)

Ich sage Ihnen auch, warum. Unsinn bleibt Unsinn. Ich möchte darauf hinweisen, dass das vorliegende Gesetz auf das Bundesinformationsfreiheitsgesetz verweist. Und das besteht aus einer Vielzahl von teilweise unklaren Ausnahmen und lässt so der Verwaltung viele Hintertürchen, durch die sie

(Abg. Theis (CDU) : Nennen Sie doch einmal ein Beispiel!)

- ja, ich komme noch darauf zurück - vor dem Auskunft begehrenden Bürger die Flucht ergreifen kann. Das ist vor allem so, wenn es Verträge mit Privatfirmen oder Personen betrifft und nicht ihre hoch gepuschte Erzählung über staatsanwaltliche Ermittlungen. Frau Willger-Lambert, es geht hier um ganz normale Fragen, die sich die Bürger stellen. Ich habe hier zu einem Fall die Unterlagen vorliegen und bin gerne bereit, sie auch anderen zukommen zu lassen. Ein Bürger hat in einer Stadt in diesem Lande über einen PPP-Vertrag Auskunft begehrt. Dabei geht es um einen Vertrag, der mit einem Unternehmen zu Konditionen, die niemand kennt, über 37 Jahre geschlossen wurde. Diese Anfrage wurde von der betreffenden Stelle mit dem Verweis auf das KSVG und nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Also auch da zeigen die Behörden ein beeindruckendes Ausmaß an Wirrwarr und Unklarheit. Es zeigt sich, dass das so nicht funktionieren kann.

(Beifall von der LINKEN.)

Das ist es, was uns bewegt. Das Gesetz ist für die Bürger unhandlich und wenig brauchbar. Gerade hier wäre aber Transparenz gefordert, da es um das Geld der Bürger geht.

Meine Befürchtungen bezüglich Ihres Verhaltens, Frau Willger-Lambert, die sich bei der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss eingestellt haben, haben sich bestätigt. Sie haben 2006 das Gesetz bei der Einbringung wegen fehlender Klarheit und feh

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

lender innerer Geschlossenheit kritisiert. Dieser Grund für Kritik ist nunmehr allerdings auch auf Ihr Verhalten anzuwenden, sowohl auf Ihr Verhalten hier im Plenum als auch auf Ihr Verhalten im Innenausschuss. Wie weit, liebe grüne Jamaikaner, müssen Sie sich eigentlich noch verbiegen, um an der Macht zu bleiben? Das, was Sie früher gesagt haben, gilt heute überhaupt nicht mehr. Auf eine fast unanständige Art und Weise haben Sie nicht nur hier Ihre Positionen, die Sie noch in Ihrer Zeit in der Opposition vertraten, aufgegeben. Wo „Grün“ draufsteht, ist schon lange nicht mehr Grün drin, Frau Willger-Lambert!

(Beifall von der LINKEN.)

Meine Damen und Herren, nachdem zum 01. Januar 2006 das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft getreten war und im gleichen Jahr auch noch ein Gesetz betreffend die Weiterverwendung von Informationen, wollte das Saarland durch Verabschiedung des Gesetzes am 12. Juli 2006 die notwendigen Schritte in Richtung einer offeneren und transparenteren Verwaltung einleiten. Durch einen breiten Informationszugang sollte eine bessere bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns ermöglicht werden.

Was aber ist geschehen? Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, was in der Anhörung dazu gesagt wurde; darauf wurde hier bereits hingewiesen. Die vortragenden Vertreter der Organisationen haben durchweg Einwände vorgebracht und Kritik geübt und damit belegt, dass dieses Gesetz der Nachbesserung bedarf. Es darf nicht sein, meine Damen und Herren, dass das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz dazu führt, dass Journalisten bei ihren Recherchen gegenüber dem normalen Bürger benachteiligt werden.

(Zurufe der Abgeordneten Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) und Theis (CDU).)

Der Saarländische Journalistenverband hat eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht, in der auf diesen Missstand hingewiesen wird. Um ihn zu beheben, muss schleunigst das Saarländische Pressegesetz geändert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen diesbezüglich im Wort, denn alle haben das im Innenausschuss so gesehen. Es darf beim Informationsfreiheitsgesetz keine Bürger erster und zweiter Klasse geben.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Dies gilt umso mehr, als Journalisten in ihrer Funktion als die sogenannte vierte staatliche Gewalt auf umfangreiche Recherchemöglichkeiten angewiesen sind. Diesbezüglich muss nachgebessert werden, es kann nicht beim Bestehenden bleiben. Das wurde hier ja auch schon angesprochen.

Meine Damen und Herren, beim Festakt zum 175. Jahrestag des Landgerichtes hat Ministerpräsident Peter Müller die Regelungswut der Gesetzgeber kritisiert. Er sagte, diese führe zu einer nicht mehr überschaubaren Flut von Gesetzen, die der einzelne Bürger gar nicht mehr verstehen könne. Er persönlich wünsche sich einfache Gesetze, die nicht nur für einen Zeitpunkt gelten, die nicht für einen Zeitpunkt gemacht seien, sondern dauerhaft gelten. Er sprach von „klugen Gesetzen“, die zeitlos gültig seien. Der Ministerpräsident ist nicht anwesend, vielleicht kann ihm ein Mitglied der Regierungsmannschaft meine Frage übermitteln.

(Abg. Schmitt (CDU) : Wo ist denn Eurer?)

Ich möchte ihn fragen, warum er mit seinem Stil, die Gesetze durchweg zu befristen, eine riesige ABMaßnahme für uns Abgeordnete schafft?

(Abg. Schmitt (CDU) : Sie könnten doch dankbar sein!)

Wir jagen andauernd irgendwelchen Gesetzen nach, weil man ihre Gültigkeit zeitlich befristet hat. So ist es ja auch bei diesem Gesetz. Das ist blanker Unsinn, das muss abgestellt werden. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag, so, wie es auch im Bundesinformationsfreiheitsgesetz in § 15 gehandhabt ist, die Befristung herausgestrichen. Es ist die Ebene des Bundesgesetzes, auf die Sie verweisen. Es ist Unfug, das Gesetz zu befristen. Das macht keinen Sinn.

Natürlich muss man aber die Gebühren regeln, weil die Menschen andernfalls nicht wissen können, welche Kosten auf sie zukommen. Das sollte selbstverständlich sein. Ich bitte Sie daher, liebe Jamaikaner, unserem Antrag zuzustimmen. Sie täten sich, den Saarländern und diesem Land damit einen großen Gefallen. Danke.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schnitzler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zum Ende der Debatte, zu drei Punkten noch einmal Stellung zu nehmen. Sehr geehrter Herr Schnitzler, einer der Punkte hat vielleicht auch ein wenig mit Ihnen zu tun, wenngleich das, was Sie hier gesagt haben, nichts mit dem Gesetz zu tun hatte. Deshalb wäre ich ganz froh, wenn Sie mir zuhören würden.

Erstens, zum Thema Befristung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, welches Ziel verfolgt der