zuhörenden im Innenausschuss eine derart massive Kritik an dem Gesetz geäußert haben. Dass man natürlich an der einen oder anderen Stelle immer verbessern kann - egal, worum es sich handelt -, streite ich nicht ab. Wir wollen als Parlamentarier natürlich Gesetze, welche die größtmögliche Transparenz für den Bürger bringen. Das ist bei diesem Gesetz nicht anders. Ich bitte aber auch hinzunehmen, dass in der Anhörung der Eindruck massiver Kritik nicht entstanden ist. An der einen oder anderen Stelle, wobei ich an die Verbraucherzentrale oder an den Journalistenverband denke, gab es spezifische Diskussionen. Die Datenschutzbeauftragte und der Vertreter des Journalistenverbandes wurden sich damals nicht einig, wie das bundesgesetzlich geregelt ist und ob es landesgesetzlich zu regeln ist. Mein Eindruck war - so habe ich es in Erinnerung -, dass die Journalisten spezielle Regelungen haben. Sie haben Zugang zu Informationen. Das könnte für die Zukunft möglicherweise etwas sein, das wir noch klären müssen. Das konnte an diesem Tag nicht geregelt werden.
Ich fasse zusammen: Das Gesetz ist aus unserer Sicht ein gutes Gesetz und geht in die richtige Richtung, was die Transparenz für den Bürger angeht. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir dieses Gesetz so verabschieden, wie es vorliegt, weil wir bis zum 31. Dezember einen gewissen Zeitdruck haben. Danach wollen wir uns Zeit lassen. Wenn es Verbesserungsmöglichkeiten geben sollte, können wir das nicht in einer halben Stunde übers Knie brechen und sagen, wir müssen dieses oder jenes tun, nur damit wir das Gesetz verändern. Wir stehen in der Verantwortung, es nicht so zu tun. Mein Vorschlag ist deswegen, dass wir das Gesetz heute in der vorliegenden Form passieren lassen. Danach können wir mit Zeit und Muße dafür sorgen - wenn es denn eine Veränderung im Gesetz geben soll -, dass es eine qualitative Verbesserung ist. Ich bitte um Zustimmung für dieses Gesetz. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird das demokratische Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit befristet. Befristung heißt im Arbeitsleben normalerweise, dass es irgendwann auslaufen und nicht mehr gebraucht wird.
Gesetze zu befristen, die demokratische Rechte der Bevölkerung absichern, das ist aberwitzig. Das sage
nicht ich alleine, das sagen auch die Verbände. Irgendwann wird Informationsfreiheit nicht mehr auslaufen können. Sie wird immer gebraucht werden. Transparenz, Auskunftsrechte und -pflichten wird es immer geben müssen. Deshalb ist es wirklich aberwitzig. Es ärgert mich, dass Herr Rauber beim letzten Mal gesagt hat, er schäme sich, dass zehn Gesetze nur verlängert werden müssten und wir uns damit beschäftigen müssen - nicht nur das Präsidium, sondern auch das Plenum in Zweiter Lesung und die Ausschüsse. Er hat einen Fehler eingeräumt. Er hat gesagt, es sei ein Fehler gewesen, alle Gesetze zu befristen. Man werde in Zukunft nach sachlichen Kriterien prüfen, welche Gesetze befristet würden und welche nicht. Das wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau gewesen. Herr Meiser hat das bestätigt. Da frage ich mich, nach welchen sachlichen Kriterien geprüft wurde, dass dieses Gesetz im Jahr 2020 wieder auslaufen soll. - Das Recht der Menschen auf Auskunft, nach Transparenz und Kontrolle der Regierenden?
Meine Damen und Herren, die Anhörung ist auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion zustande gekommen. Es war nämlich ein Minderheitenrecht. Frau Kuhn-Theis, es war nicht so, dass Sie zugestimmt haben. Sie hätten es gerne verhindert. Sie haben in der Ersten Lesung versucht darzustellen, dass es rein um eine Verlängerung gehe und nicht um Veränderung. Das Gesetz ist mittlerweile vier Jahre alt. Es gibt vier Jahre Praxiserfahrung.
(Abg. Schmitt (CDU) : Wenn es nicht befristet wäre, würden wir jetzt doch gar nicht darüber sprechen.)
Wir würden über das Gesetz nicht sprechen, wenn wir nicht darüber geredet hätten, dass Änderungen vorgenommen werden sollen. Was ist in der Zwischenzeit passiert? - Wir reden darüber, aber Sie haben überhaupt nichts verändert. Was nutzt es dann, dass wir darüber reden und Sie anpreisen, dass wir gar nicht darüber gesprochen hätten? Wir reden darüber, aber wir haben für die Menschen substanziell nichts verändert, obwohl das Gesetz 14 Ausnahmeregelungen enthält, die es unwirksam machen. Es hat sich gezeigt, dass wir in vier Jahren 52 Anfragen hatten. Davon wurden 30 nicht beantwortet. Ein Drittel ist einfach nicht beantwortet worden.
Doch, es stimmt. Ein Drittel ist insgesamt an den Datenschutzbeauftragten gegangen, sieben sind nicht beantwortet worden. Viele Anfragen sind nicht angenommen worden. Die Statistik gibt das gar nicht her. Ich kann Ihnen Bekannte von mir nennen,
die Anfragen gestellt haben, die aber keine Antwort erhalten haben. Sie sind in keiner Statistik aufgetaucht. Es ist nämlich so, dass behördliches Handeln sich immer der Auskunft entziehen kann, wenn es finanzielle Auswirkungen hat. Das ist wie beim Volksbegehren. Dann wird die Auskunft verweigert. Alles, was notwendig ist, um beispielsweise Korruption am Bau kontrollieren zu können, wollen Sie nicht. Das wird bei diesem Gesetz abgelehnt. Die Firmen können selbst entscheiden, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist. Ich würde dann auch alles darunter fassen. Das ist einmalig. Es gibt keine Fristen, innerhalb derer Informationen zugänglich gemacht werden müssen. Man kann Informationen natürlich auch dadurch zerstören, dass man Antworten so lange hinauszögert, bis man sie nicht mehr braucht, weil der Tatbestand nicht mehr wichtig ist.
Frau Kuhn-Theis, ich weiß nicht, auf welcher Anhörung Sie waren, aber dieses Gesetz haben lediglich die Datenschutzbeauftragte, die von der Landesregierung eingesetzt wurde, weil der Vorgänger nicht genehm war, und der Justizminister positiv bewertet.
Ich war bis zum Schluss da. - Die Verbände, die anwesend waren, waren sehr kritisch. Sie haben gesagt, es müssen Änderungen vorgenommen werden. Der Journalistenverband hat gesagt, durch überhöhte Gebühren wird der Informationszugang natürlich empfindlich eingeschränkt. Es gibt die weitere Ausnahme, dass die Landesregierung sich selbst zum Sicherheitsbereich erklären kann und sich damit der Informationspflicht entledigt. All diese Dinge sind einem ordentlichen Informationsfreiheitsgesetz nicht dienlich.
Ich bedaure sehr, dass der Gesetzentwurf keine weitergehenden inhaltlichen Verbesserungen vorsieht, sondern lediglich verlängert wird. Wir sind in der Bredouille, da das Gesetz Ende dieses Jahres ausläuft. Denn Sie haben ja diese stumpfsinnige Regelung getroffen, demokratische Rechte zu befristen. Wir haben uns auch bereit erklärt, dies mitzutragen, weil wir nicht wollen, dass dieses Gesetz ausläuft. Wir haben uns aber nicht bereit erklärt, uns damit abzufinden, dass dieses Gesetz nicht nachgebessert wird. Wir haben auch im Ausschuss gesagt, dass man im nächsten halben Jahr - Frau KuhnTheis, dann ist das Gesetz vier, fünf Jahre alt durchaus darüber reden kann, das Gesetz so nachzubessern, dass es seinem Namen alle Ehre macht. Der Journalistenverband hat eine Überprüfungsklausel gefordert, die Sie auch nicht aufgenommen haben. Das hat seinen guten Grund. Denn Ihnen ist gar nicht daran gelegen, Transparenz zu schaffen.
Wir werden das Gesetz heute unverändert verlängern. Wir werden dem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen, die wie auch wir zu Recht sagen, es kann nicht sein, dass wir jetzt in der Bredouille sind, das Gesetz schnell wieder in Kraft zu setzen, damit es nächstes Jahr noch gilt. Damit schreiben wir eine Befristung bis 2020 fort. Das ist völlig stumpfsinnig für ein solches Gesetz. Wir bestehen weiterhin auf der Verbesserung und wollen die Ausnahmetatbestände herausgenommen haben.
Wir sagen, eine lebendige Demokratie verträgt kritische Begleitung. Verwaltungs- und Regierungshandeln müssen transparent sein. Wir haben mehrere Untersuchungsausschüsse in diesem Haus, weil dieses Handeln nicht transparent ist. Verwaltungshandeln darf nicht dem Selbstzweck dienen. Transparenz ist das beste Antikorruptionsmittel und würde auch der saarländischen Landesregierung sehr gut zu Gesicht stehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung im Ausschuss zu unserem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass man mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz im Großen und Ganzen zufrieden ist, auch wenn die SPD und die Fraktion DIE LINKE das hier anders darzustellen versuchen. Ich darf beide daran erinnern, dass Sie hier ohne Weiteres einen Abänderungsantrag hätten vorlegen können.
So hat beispielsweise der Vertreter des Saarländischen Journalistenverbandes in besagter Ausschusssitzung wortwörtlich gesagt, es herrsche bei seinen Kollegen grundsätzlich Zufriedenheit mit dem Informationsfreiheitsgesetz.
Meine Damen und Herren, ich bin in der Ersten Lesung persönlich etwas attackiert worden, weil ich mir selbst untreu geworden sein soll, da ich das Gesetz vor seiner Verabschiedung im Jahre 2006 stark kritisiert hätte. Es stimmt in der Tat, dass ich den einen oder anderen Punkt damals kritisiert habe. Zum Beispiel habe ich damals einen Interessenkonflikt für den Informationsfreiheitsbeauftragten befürchtet, weil er dieses Amt in Personalunion mit dem Datenschutzbeauftragten ausübt. Unsere Befürchtung war, es könnte zu Interessenkollisionen kommen. Diese Befürchtung war aber unbegründet, da zum einen der Datenschützer in seinem Amt völlige Unabhängigkeit genießt und es sich zum anderen um
Ein anderer Punkt war, dass wir als FDP-Fraktion gesagt haben, dass man das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten gar nicht benötigen würde, weil jeder wie sonst auch Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen könne. Dies kann nach wie vor geschehen, dieser Rechtsweg steht auch zur Verfügung. Die Einschaltung des Informationsfreiheitsbeauftragten stellt nur eine zusätzliche, vorgeschaltete Möglichkeit dar, mit der unter Umständen ein aufwendiges gerichtliches oder vorgerichtliches Verfahren vermieden werden kann.
Das Gesetz ist also bei genauerer Betrachtung gar nicht so schlecht, wie mancher das annimmt und wie auch wir es früher angenommen haben. Dennoch ist uns bewusst, dass es nach wie vor Verbesserungsbedarf gibt. Erstens. Es ist nicht sehr befriedigend, dass das weitgehende Akteneinsichtsrecht, welches das Informationsfreiheitsgesetz den Antragstellern gewährt, nach überwiegender Rechtsauffassung nicht für Journalisten gilt, da hier das Presserecht als spezielleres Rechtsgebiet vorgeht.
Das einschlägige Presserecht stellt aber weniger weitgehende Rechte zur Verfügung. Hier wollen wir als Koalition prüfen, ob wir im Landesmediengesetz entsprechend weitergehende Möglichkeiten für die Journalisten schaffen können, genauso wie dies die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gesagt hat, weil das für die Journalisten das speziellere Gesetz ist.
Zweitens. Bei dem Ablehnungsgrund gegenüber den Informationssuchenden aufgrund entgegenstehender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnte man den Behörden einen Ermessensspielraum einräumen. Man könnte also eine Abwägungsklausel einsetzen dergestalt, dass die angerufene Behörde im Einzelfall prüft, ob die schutzwürdigen Belange des Betroffenen das Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit tatsächlich überwiegen.
Eine entsprechende Regelung findet sich auch im Umweltinformationsgesetz, sie wird von der Saarländischen Verbraucherzentrale befürwortet. Dabei sollte allerdings - das ist für uns als FDP auch klar - im Zweifelsfall das Datenschutzinteresse des Betroffenen überwiegen. Jedenfalls könnte man mit einer solchen Regelung dem Vorwurf eines pauschalisierten Ablehnungsgrundes entgegentreten.
Drittens. Ein weiterer Aspekt, der unseres Erachtens verbessert werden könnte, ist der zweijährige Erfahrungsbericht des Informationsfreiheitsbeauftragten. Wie gesagt, wir sehen hier das Problem der Kollisi
on mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten nicht mehr. Allerdings sollte man überlegen, ob man den Erfahrungsbericht zukünftig nicht besser vom Datenschutzbericht, dessen Bestandteil er bisher ist, trennen sollte. Damit würde man nämlich dem Informationsfreiheitsrecht mehr Gewicht einräumen. Die Gefahr, dass er im Datenschutzbericht förmlich untergeht, besteht nicht mehr. Zu guter Letzt würde auch die oben angesprochene Trennung der beiden Ämter deutlicher zur Geltung kommen.
Viertens. Was im Rahmen der Anhörung ebenfalls angeklungen ist, ist das Problem, dass der Bekanntheitsgrad des Informationsfreiheitsgesetzes offenbar noch etwas zu wünschen übrig lässt.
Zwar ist es erfreulich, dass in über 70 Prozent der Anfragen Informationszugang vollständig oder teilweise gewährt werden konnte, allerdings ist die Gesamtzahl von 52 Anträgen in knapp vier Jahren im ganzen Land doch noch etwas gering.
Das lässt darauf schließen, dass das Gesetz bei vielen Bürgern noch nicht angekommen ist, Frau Kollegin Ries. Hier könnte man im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit noch etwas mehr tun, wobei man sagen muss, dass das Gesetz inzwischen beim Netzauftritt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einen herausgehobenen Platz einnimmt.
Fünftens. Weiter beklagte der frühere Informationsfreiheitsbeauftragte in seinem letzten Tätigkeitsbericht - 2007/2008 -, dass den Behörden teilweise noch die Erfahrung mit dem Gesetz fehle, sodass es häufiger zu einer Verzögerung bei der Beantwortung der Anfragen kam. Das haben auch Vertreter der Landesregierung in der Anhörung gesagt. Man ist bestrebt, auch das zu ändern. Auch wenn inzwischen sicher schon Verbesserungen eingetreten sind, könnte man die Bearbeitungszeiten durch entsprechende Schulungsmaßnahmen noch weiter verbessern. Hier ist uns als Partei, die um Bürgernähe bemüht ist, wichtig, dass nicht nur die vierwöchige Frist eingehalten wird, sondern möglichst eine deutlich schnellere Beantwortung der Anfragen erfolgt.
Schließlich und endlich sind wir im Ausschuss übereingekommen, dass wir das Gesetz in Zukunft nicht mehr befristen wollen.