Auch dort haben sie mit der gleichen Problematik zu tun. Wir leben nicht auf einer Insel der Glückseligen, sondern wir müssen das in diesem Plan angehen, so wie wir es vorhaben. Ich glaube, der Weg, der heute eingeschlagen wird -
Das war bisher eine sachliche Diskussion, bis Sie eingeschritten sind. Der Weg, den wir vorhaben, ist ein Weg, der für diese Zielgruppe erfolgreich sein wird. Deswegen werden wir - das kann ich Ihnen sagen - unbeirrt weitermachen. Wir werden die Themen, die wir heute vorgetragen haben, in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt bearbeiten. Ich glaube, dann ist den Ärmsten der Armen in diesem Land am meisten geholfen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scharf. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/ 280. Wer für die Annahme der Drucksache 14/280 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/280 mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 14/283. Wer für die Annahme der Drucksache 14/283 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/283 mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition bei Gegenstimmen der Oppositionsparteien angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/285. Wer für die Annahme der Drucksache 14/285 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/285 mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition bei Enthaltung der SPD abgelehnt ist.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Neuansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen stoppen (Drucksache 14/277)
Zur Begründung des Antrages Drucksache 14/277 erteile ich Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag begegnen wir einem dringenden Problem in unserem Land. Überall in den Städten und Gemeinden unseres Landes ist zu beobachten, immer mehr kleine Ladenlokale stehen leer. In manchen Gemeinden und Stadteilen sind kleine Einzelhandelsgeschäfte gänzlich verschwunden.
Für die Bürgerinnen und Bürger hat diese Verödung der Gemeinden und Innenstädte weitreichende Konsequenzen. Zum einen ist die wohnortnahe Versorgung gefährdet. Man muss immer weitere Wegstrecken bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit zurücklegen, da es vor Ort keine Geschäfte mehr gibt. Darunter leidet insbesondere die ältere Bevölkerung. Diesen Menschen fehlt oftmals die erforderliche Mobilität. Sie haben keinen Führerschein oder keinen PKW. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Einkaufen ist insbesondere für ältere Menschen sehr beschwerlich. Zum anderen lassen sich die Einkaufszentren teilweise nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der saarländischen Bevölkerung darf es also keine Ansiedlung weiterer Einkaufsflächen auf der grünen Wiese mehr geben. Aber auch die Ansiedlung von Einkaufszentren in den Innenstädten ist nicht zielführend. Dies aus folgendem Grund. Die Einkaufszentren haben enorme Einzugsbereiche, sodass alle in der Umgebung angesiedelten kleinen Einzelhandelsbetriebe dem Wettbewerbsdruck nicht standhalten können und letztendlich schließen müssen. Es gibt nun einmal nur eine begrenzte Kaufkraft. In der Konsequenz ist die Versorgung nur am Ort des Einkaufszentrums selbst und der unmittelbaren Umgebung sichergestellt.
In den umliegenden Gemeinden beziehungsweise Stadtteilen ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall. Immer mehr Läden stehen leer. Die Gemeinden setzen sich dabei gegenseitig unter Druck. Oft werden die Discounter und Shoppingcenter zwar mit viel
Skepsis betrachtet, die Gemeinden befürchten aber, dass, wenn nicht sie die Ansiedlung genehmigen, dies die Nachbargemeinde tut und dadurch in der eigenen Gemeinde noch mehr Geschäfte schließen müssen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Dieses gegenseitige Ausbooten muss aufhören, meine Damen und Herren. Es wird aber nur dann aufhören, wenn die Neuansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelszentren landesweit untersagt ist. Die kleinen Geschäfte vor Ort müssen bewahrt werden. Problematisch sind dabei nicht in erster Linie Lebensmittelmärkte wie Aldi, Lidl und Co, denn die große Mehrheit der Bevölkerung schätzt das Angebot dieser Geschäfte, das im Großen und Ganzen auf Lebensmittel reduziert ist. Es sind vielmehr die großen Shoppingcenter und Großmärkte ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die nahezu alles anbieten, und damit einen unmöglich zu bewältigenden Wettbewerbsdruck auf die kleinen Geschäfte ausüben. Sie bewirken die Schließung der kleinen Läden vor Ort.
Daneben möchte ich auf folgende ernst zu nehmende Problematik hinweisen. Die Verödung der Stadtteile hat zugleich die Zerstörung der sozialen Strukturen in diesen Gebieten zur Folge. Die sozialen Zusammenhänge leiden gravierend unter der Verödung, denn die kleinen Geschäfte bildeten immer auch einen Ort der Begegnung, der Zusammenkunft und der Kommunikation. Dort traf man sich, tauschte Neuigkeiten und Meinungen aus. Nicht selten entstehen in diesem Rahmen Freundschaften. Darüber hinaus schafft dieser Zusammenhalt eine liebensund lebenswerte Umgebung.
Durch die Schließung der kleinen Geschäfte hingegen verlieren die betroffenen Stadtteile insgesamt an Attraktivität, Wohn- und Lebensqualität. Dieser Trend wird durch die vermehrte Ansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einkaufshandelseinrichtungen verstärkt. Eine Stadt und eine Gemeinde brauchen einen funktionierenden und belebenden Kern, in dem sich Menschen begegnen und austauschen können. Der nachbarschaftliche Zusammenhang, für den kleine Einzelhandelsgeschäfte ein wesentliches Element darstellen, ist etwas, worauf viele Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere kleiner Ortschaften großen Wert legen.
Ein funktionierender Einzelhandel über kleine Geschäfte in den Ortschaften erhöht unser aller Lebensqualität. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse der kleineren Einzelhändler muss die weitere Ausbreitung von Einkaufszentren und großflächigen Discountern, sei es an zentralen Standorten in der Innenstadt oder an dezentralen Standorten im Außenbereich, verhindert werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag dazu auf, im Landesentwicklungsplan verbindlich festzulegen, dass die Neuan
siedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen unzulässig ist. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schramm. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE-Fraktion im Landtag fordert die saarländische Landesregierung in ihrem Antrag auf, den Landesentwicklungsplan „Siedlung“ dahingehend zu ändern, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gemeindeteilen unzulässig sind und dass die Gemeinden verpflichtet werden, großflächige Einzelhandelsgebiete in Sondergebieten nicht mehr auszuweisen. Meine Damen und Herren, das ist ein zentraler Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das in Artikel 28 des Grundgesetzes geschützt ist.
Den Gemeinden obliegt die Planungshoheit. Ein solches Handeln wäre schlichtweg verfassungswidrig. Wenn Sie sich den Landesentwicklungsplan anschauen, der gewisse Leitlinien für die Kommunen enthält, dann können Sie dort insbesondere zur Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit der Kommunen nachlesen: „Den Kommunen verbleibt ein ausreichender Spielraum, um eigenverantwortlich die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Siedlungs- und Versorgungsbedingungen gestalten zu können“.
Meine Damen und Herren, mit dem, was Sie hier beabsichtigen, verhalten Sie sich gegen unsere Verfassung. Sie verhalten sich auch gegen höherrangiges Bundesrecht, gegen Planungsrecht, Sie verhalten sich gegen das Raumordnungsgesetz des Bundes, Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung, die ausschließlich diese Nutzungsformen zulassen. Ihr Antrag ist ein einziger Schuss in den Ofen. Wenn man sich der Sache, die Sie verfolgen wollen, annehmen will, dann kann ich Ihnen sagen, mit Ihrem Antrag rennen Sie offene Türen ein. Sie gehen sprichwörtlich durch ein geöffnetes Scheunentor. Sie sprechen hier ein Problem an, das in Wirklichkeit überhaupt kein Problem mehr ist. In der vergangenen Legislaturperiode war gerade das Thema großflächige Einzelhandelsbetriebe mehrfach Gegenstand der Diskussionsrunden in den Ausschüssen, auch bei der Landesregierung.
Ich darf Ihnen sagen, hinsichtlich des Versorgungsgrades mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben haben wir im Saarland bundesweit eine Spitzenstel
lung erreicht. Ein weiterer Bedarf für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit dem klassischen Versorgungssortiment dürfte in der Zukunft unter demografischen und auch siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten im Saarland weitestgehend als gedeckt angesehen werden. Dieses ist aber vor allen Dingen darauf zurückzuführen, wie es auch der Begründung des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt „Siedlung“ zu entnehmen ist, dass die Versorgungsstrukturen des Einzelhandels im Saarland dem von der Landesregierung vorgegebenen Zentrale-Orte-Prinzip weitestgehend entsprechen.
Das heißt nichts anderes, als dass das Problem, das Sie mit Ihrem Antrag zu formulieren versuchen, lange vor Ihrer Zeit erkannt worden und mit den im Land getroffenen Regelungen für die Kommunen und die Konsumenten verträglich einer Lösung zugeführt worden ist. Gänzlich auf die Möglichkeit der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben zu verzichten, kann in der Sache schädlich sein für dieses Land. Es wäre schlichtweg unvernünftig, sich bei der Zentrumslage des Saarlandes, insbesondere auch bei der Lage in der Großregion, unter wirtschaftlichen, strukturellen und auch arbeitsmarktpolitischen Gründen einen solchen Weg zu verbauen. Es kann durchaus in Zukunft zusätzlicher Bedarf bestehen, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit unterschiedlichen Sortimenten im Saarland zu genehmigen, wobei auch hier die gleichen landesplanerischen Maßstäbe gelten: Großflächige Einzelhandelsbetriebe nur dort, wo die Raumverträglichkeit gegeben ist, insbesondere wenn ein nicht zentrenrelevantes Einzelhandelssortiment angeboten wird.
Der Anlass für Ihren Antrag mag in der Nutzungsänderung des ehemaligen Gebäudes der Bergwerksdirektion in Saarbrücken begründet sein. Man darf da durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Aber unter landesplanerischen Gesichtspunkten ist dieses Projekt vollständig kompatibel mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung. Das Objekt befindet sich an einem städtebaulich integrierten Standort im Oberzentrum Saarbrücken ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des innerörtlichen Versorgungskerns und trägt zur Aufwertung und höheren Attraktivität des Stadtkerns bei. Es ist darüber hinaus in hohem Maße geeignet, Besucherströme aus der Region und darüber hinaus in die Landeshauptstadt, in das Oberzentrum zu leiten.
Das Gleiche gilt für die Marktansiedlung Rieffstraße in Merzig. Hier steht eine alte Industriebrache, ein altes Brauereigebäude, das städtebaulich integriert ist, das im Zentrum liegt. Es ist mehr als sinnvoll, auch dieses Objekt wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Wenn es sich anbietet, hier einen großflächigen Einzelhandelsmarkt einzurichten, der eben
nicht die zentralen Versorgungsstrukturen in der Stadt Merzig stört, dann ist das mehr als legitim und entspricht im Übrigen auch den Grundsätzen der Landesplanung.
Ähnlich verhält es sich in Wadgassen, wo wir ebenfalls eine Industriebrache haben, die Gebäude der ehemaligen Kristallerie, die wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden sollen. Es ist ja unser aller Bestreben, Industriebrachen wieder nutzbar zu machen. Hier haben wir den besonderen Vorteil, dass es sich um ein ausgewiesenes Unternehmen von der Saar handelt, das ein internationales Renommee hat und hier seine Produkte anbieten kann. Darüber hinaus ist geplant, in diesem Umfeld weitere Betriebe anzusiedeln, die ein Segment haben, das einzelhandelsverträglich ist und das nicht die Strukturen im Ort Wadgassen stört, auch nicht in den umliegenden Städten.
Meine Damen und Herren, wenn, wie von Ihnen eben begründet, einer Verödung der Ortskerne vorgebeugt werden soll, dann darf ich darauf hinweisen, dass insbesondere vom Umweltministerium schon in den vergangenen Jahren zahlreiche Programme aufgelegt worden sind, um einer solchen Verödung vorzubeugen. Es ist ein schwieriges Feld. Wir können nicht mehr in jedem Dorf Einzelhandelsstrukturen aufrechterhalten, die demografische Entwicklung spricht hier Bände. Es ist einfach nicht mehr möglich. Von daher ist es genau das Ziel der Landesplanung, die dezentrale Konzentration von Einzelhandelsfachgeschäften zu gewährleisten, die im Zentrum einer Gemeinde ein Einzelhandelsangebot vorhalten, das auch gut von kleineren Ortschaften aus zu erreichen ist und somit auch deren Versorgung sicherstellt.
Die Gewährleistung der zentralörtlichen Versorgungsstruktur war ein Herzensanliegen der Vorgängerlandesregierung und ist auch ein Herzensanliegen dieser Landesregierung. Ich kann aber auch feststellen, dass es durchaus Regionen gibt, wo wir überhaupt keine Versorgungsstrukturen haben, wo aber gleichwohl ein Interesse besteht, einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb - da sprechen wir von einer Größenordnung von 1.200 Quadratmetern überbaute Fläche - anzusiedeln. Da stehe ich auf dem Standpunkt, dass es besser ist, eine solche Versorgungsstruktur zu haben als gar keine.
Der Antrag der LINKEN ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen, weil er nicht mit der Verfassung und höherrangigem Recht kompatibel ist. Er ist aus inhaltlichen Gründen abzulehnen und er ist aus wirtschaftlichen beziehungsweise gebietsstrukturellen Gründen abzulehnen. Deshalb darf ich Sie auffordern, dem Antrag der LINKEN heute Ihre Zustimmung zu versagen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heinrich. - Das Wort hat nun Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als im Jahr 2006 die damalige CDU-Landesregierung dem Parlament den Landesentwicklungsplan Siedlung zur Stellungnahme zuleitete, hat die SPD-Fraktion diesen Plan abgelehnt und seine grundlegende Überarbeitung gefordert. Wir hatten dafür gute Gründe. Den Anspruch des Landesentwicklungsplanes, Flächenverbrauch einzudämmen, Zersiedlung zu vermeiden, Städte und Ortskerne zu stärken und die Siedlungsentwicklung der zu erwartenden demografischen Entwicklung anzupassen, haben wir damals ausdrücklich begrüßt.
Die Umsetzung des Anspruches war allerdings enttäuschend. Der Landesentwicklungsplan ist in seinen planerischen Vorgaben weit hinter seinem Anspruch und seinen Möglichkeiten zurückgeblieben. Der Plan wurde seiner Aufgabe, die unterschiedlichen Anforderungen an die Siedlungsentwicklung und die sich daraus ergebenden Konflikte und Chancen zu bewerten und zu strukturieren, nicht gerecht. Wir hatten damals eine grundlegende Überarbeitung gefordert, und das würde ich auch heute noch für sinnvoll halten. Deshalb begrüße ich es auch, dass im Koalitionsvertrag steht, dass es bis zum Jahr 2013 einen Landesentwicklungsplan Saarland geben soll, der die Teilbereiche Umwelt und Siedlung zusammenfassen wird. Ich begrüße ferner, dass es in diesem Zusammenhang noch einmal zu einer grundsätzlichen Diskussion kommen wird, der wir uns auch stellen werden.
Was aber DIE LINKE heute in ihrem Antrag fordert, geht selbst mir zu weit. Wir reden heute nicht nur von den Mega-Einkaufszentren auf der grünen Wiese. Ziel des Antrages ist ja, jede Neuansiedlung eines Einkaufszentrums und von großflächigem Einzelhandel zu untersagen und zu stoppen - jede Ansiedlung, überall in diesem Land. Ich sehe zwei Gründe für unsere Ablehnung. Bei dem einen Aspekt gehe ich mit dem Kollegen Heinrich konform. Den Kommunen jegliche Neuansiedlung von Einkaufszentren und großflächigem Einzelhandel zu untersagen, ist auch in meinen Augen ein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen. Kommunen haben das Recht, ihre städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten. Raumordnung und Landesplanung haben den Kommunen einen ausreichenden Handlungsspielraum einzuräumen. Ich bin mir auch sicher, dass jeder Kommunalpolitiker und jede Kommunalpolitikerin die Entscheidung über eine Ansiedlung in seiner beziehungsweise ihrer Stadt oder
Zweiter Aspekt. Wir haben es in den letzten Jahren mit einem veränderten Kaufverhalten zu tun. Die Ziele, die Sie mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, verfolgen, teile ich. Natürlich ist es uns auch wichtig, die Wohn- und Lebensqualität in unseren Orten zu erhalten und die Funktionalität und die Attraktivität unserer gewachsenen Innenstädte und Ortskerne zu schützen. Nur halte ich Ihren Vorschlag für ein untaugliches Mittel. Ich bin nicht davon überzeugt, dass, wenn wir jede Neuansiedlung von Einkaufszentren oder großflächigem Einzelhandel verhindern, wir damit die gewachsenen Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne stärken und auch nicht die Inhaber kleinerer Ladenlokale im Interesse der Bürgerinnen und Bürger schützen.
Meine Damen und Herren, es gibt keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen. In Ihrem Antrag heißt es korrekt, dass kleine Läden vor Ort dem Wettbewerbsdruck der großen Ladenketten nicht gewachsen sind. Aber dieser Wettbewerbsdruck ist ja vor allem ein Preisdruck. Menschen kaufen dort, wo es günstig ist. Das sind nicht nur diejenigen, die gnadenlos Jagd auf Schnäppchen machen. So wie es auf der einen Seite dem alteingesessenen Fachgeschäft nicht möglich ist, Waren zum gleichen Preis anzubieten wie eine überregionale Kette oder ein Discounter, so ist es auf der anderen Seite aber auch vielen Menschen finanziell nicht möglich, die höheren Preise im Fachgeschäft zu bezahlen. Diese Bürgerinnen und Bürger haben eben nicht die Wahl, wo sie einkaufen.
Mein Fazit. Ich glaube nicht, dass die in Ihrem Antrag geforderte Lösung uns wirklich zu einem Ziel führt. Ich halte sie auch für bedenklich, was den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung angeht. Aus diesem Grund wird die SPD-Fraktion Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.