Wir haben festgestellt, dass die Polizei auch heute schon unter erheblichen Arbeitsverdichtungen leidet, dass wir leider auch in der Polizei immer öfter mit dem Thema Burn-out konfrontiert werden. Da unterscheiden wir uns schon von dem, was Sie vorgebracht haben, wenngleich ich inhaltlich fast alles unterstreichen kann, was Sie gesagt haben, Herr Toscani.
Aber man muss einer solchen Kommission, in der man mit der Polizei die künftige Struktur erarbeiten will, auch eine gewisse Mindestsicherheit geben. Diese Mindestsicherheit wäre eine von uns errechnete, bereits kritische Personalstärke nicht unter 2.700. Warum erwähne ich das? Wir haben an anderer Stelle schon diskutiert. Es sind auch andere
auf dem freien Markt, die Benchmarking machen. Ich darf beispielhaft die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes erwähnen. Der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, die sich in den letzten Monaten mehrfach sehr lautstark zum öffentlichen Dienst geäußert hat, fehlt ein ordentliches, ein mutiges Benchmark, bei dem, so Herr Giersch von der Industrie- und Handelskammer, die Polizei und die Lehrer nicht ausgenommen werden.
Nun könnte man sagen, gut, was so ein Wirtschaftsvertreter fordert, ist das eine, was wir machen, ist das andere. Immerhin sitzt der aber, wie ich feststellen konnte, in der Haushaltsstrukturkommission des Landes. Völlig unbedeutend - Dr. Richard Weber lässt grüßen - sind die offensichtlich also nicht. Folglich muss ich diese Geschichte ernst nehmen. Die gehen von Vergleichen mit anderen Bundesländern aus, undifferenziert, rein statistisch, ein knüppelhartes Benchmarking. Wir sollen so mutig sein wie Sachsen-Anhalt, die 20 Prozent einsparen sollen. Wir sollen endlich so mutig sein wie Schleswig-Holstein, die wesentlich stärker eingespart haben, auch bei der Polizei; die haben die Polizei nicht ausgenommen. Daran sollen wir uns nach Auffassung dieser Kräfte, die weniger der SPD nahe stehen, angeblich orientieren. Das hat die Polizei sehr deutlich wahrgenommen. Deshalb wollen wir ihr ein Stück Sicherheit geben und fordern eine personelle Zielmarke. Wir wollen keine Planung ins Blaue hinein, vielmehr muss die Untergrenze klar sein, damit man mit solchen Wirtschaftslautsprechern offen diskutieren kann.
Noch etwas zu der Zahl 150. Das war eine Zahl, die meine Gewerkschaft der Polizei ausgerechnet hat, weil man nicht nur die tatsächlich prognostizierten Personalabgangszahlen nehmen darf, sondern auch die regelmäßig außerplanmäßig ausscheidenden Kräfte berücksichtigen muss, die schon in den vergangenen 15 Jahren und auch für die Zukunft prognostizierbar bei ungefähr 15 Prozent liegen. Das ist also keine gegriffene Zahl, sondern eine Zahl, die man nachrechnen kann.
Wenn es um die Frage geht, wie Polizeikultur sich im Innern entwickelt hat, dann muss ich eines sagen, Kollege Günter Becker. Du - wir sind ja per du hast einmal erwähnt, die Polizei muss sich, seit ihr in der Regierung seid, nicht mehr treten und bespucken lassen - so ungefähr. Ich weiß nicht, wann sich Polizei jemals treten und bespucken lassen musste.
Ich war einer der ersten Deeskalierer dieses Landes. Ich wurde nicht lange gefragt, sondern es hieß, der Gewerkschafter muss das machen. Der erste große Einsatz, bei dem die Deeskalation zur Anwen
dung kam, fand im Juni 1985 statt, als dieser unsägliche Dr. Frey von der sogenannten Deutschen Volksunion hier in die Congresshalle einzog. Damals wurde erstmals das heute in der Polizeiführung unbestrittene Führungskonzept der Deeskalation angewandt. Das besagt nichts anderes als dass Gewaltbereite von Nichtgewaltbereiten getrennt werden, dass man entschlossener denn je gegen die Gewaltbereiten vorgeht, aber die Nichtgewaltbereiten nicht in dieses Friendly Fire - so nenne ich das einmal hineingeraten lässt. Und es war schon immer so: Wer einen Polizeibeamten bespuckt oder gar getreten hat, der wurde zumindest zur Feststellung der Personalien festgenommen. Ich kann nicht sagen, dass das irgendjemand verboten hätte. Was ich allerdings sagen kann - ich will das hier einmal etwas leiser sagen - ist, dass es damals keine richtige Einführung dieser neuen Strategie gab. Deshalb habe ich leider erlebt, dass Polizeibeamte, die sich gegen diese Strategie der Deeskalation gewehrt haben, selbst Übergriffe auf Demonstranten verübt haben. Das war etwas, was mir als Polizist völlig gegen den Strich gegangen ist. Wenn man mit diesen Themen umgeht, sollte man das bitte etwas genauer tun.
Kompetenz und Qualität, liebe Claudia Willger-Lambert, sind nicht von einer bestimmten Organisationsform abhängig, sondern sind immer abhängig von der Ausbildung und davon, wie die Leute im Dienst das umsetzen. Man kann sicherlich nicht sagen, dass das Landeskriminalamt früher keine Kompetenz und keine Qualität hatte. Was diese Reform insgesamt betrifft, hoffe ich, lieber Stephan Toscani, dass wirklich einmal dort, wo Dienst am Bürger gemacht wird, mehr Beamte eingesetzt werden und dass dort, wo die klassischen Führungsstrukturen sind, endlich eine Verschlankung eintritt. Das hat nach meiner Einschätzung noch keine Polizeireform geschafft. Vielleicht schafft es diese, aber da wirst du auf erhebliche Widerstände stoßen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Roth. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/174. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/174 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/174 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen von SPD und LINKEN abgelehnt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/185. Wer für die Annahme der Drucksache 14/185 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/185 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen von SPD und LINKE angenommen ist.
Ich darf nun auf Bitten aller Fraktionen die Punkte 11, 18 und 19 vorziehen. Wir wollen damit der Situation Rechnung tragen, dass unsere Besucherinnen und Besucher von Reha und Lebenshilfe schon längere Zeit warten. Wir ziehen deshalb die Punkte 11, 18 und 19 der Tagesordnung vor.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: UNKonvention über die Rechte behinderter Menschen umsetzen (Drucksache 14/176)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Eine Kultur des Miteinanders schaffen - UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen endlich auch im Saarland wirksam und zeitnah umsetzen (Drucksache 14/186)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gleichberechtigung und Selbstbestimmung - Für eine zügige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Drucksache 14/ 188)
Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/176, erteile ich Herrn Abgeordneten Herrmann Scharf das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das ausdrückliche Ziel der CDU-Landtagsfraktion, dass die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in unserem Bundesland sehr ernst genommen wird und wir in einem eingehenden Diskussionsprozess alles daran setzen, um die Chancengleichheit behinderter Menschen weiter zu fördern. Jede Art von Diskriminierung in allen Lebensbereichen muss unterbunden werden. Wir wollen einen optimalen Lebensstandard
und sozialen Schutz für alle erreichen. Ich freue mich daher, dass zwischen den Parteien der Koalition darüber große Übereinstimmung herrscht und wir unsere Positionen und Forderungen in dem Ihnen vorliegenden Antrag zum Ausdruck gebracht haben.
Im Interesse der Menschen mit Behinderungen und der damit verbundenen hohen Sensibilität der Thematik würde ich mich freuen, wenn wir alle in diesen vor uns liegenden Fragen und Aufgaben ein hohes Maß an Verantwortung, Sachlichkeit und vielleicht auch Übereinstimmung erzielen könnten. Dies wäre ein Signal aller politisch Verantwortlichen nach außen und würde der Qualität, mit der wir uns um die Menschen mit Behinderungen kümmern, sicherlich gut tun. Wir müssen in der politischen Diskussion über die Umsetzung der Forderungen der Behindertenrechtskonvention von dem Ist-Stand ausgehen und danach gegebenenfalls entsprechende Veränderungen herbeiführen. Dabei warne ich davor, glaubenskriegartig einen Gegensatz zwischen Inklusion und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen herbeireden zu wollen. Hier ist mehr Sachlichkeit gefordert.
Was bedeutet eigentlich Inklusion? Nichts anderes als die uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Damit schließt Inklusion Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht etwa aus, sondern diese sind ein wichtiger Bestandteil, um Menschen mit Behinderungen adäquat fördern und fordern zu können, ihnen die selbst gewählte Form des Wohnens zu ermöglichen und sie in der bestmöglichen Form am Arbeitsleben teilnehmen zu lassen. Das schließt sowohl Regel- als auch Sondereinrichtungen ein, weil sie keinen Gegensatz darstellen, sondern beide sich ergänzen und ein äußerst wichtiger Faktor für eine Individualisierung der Angebote für Menschen mit Behinderungen sind.
Obwohl ich mir bewusst bin, dass es in diesem Politikbereich noch einiges zu tun gibt, können wir dennoch auf das bisher Erreichte stolz sein. Wir haben ein System im Saarland aufgebaut, das den Menschen mit Behinderungen in allen Lebensphasen zur Verfügung steht und ihnen hervorragende individuell abgestimmte Angebote schafft. Hier erfüllen die Frühförderstellen, die Krippen, die Kindergärten, die Tagesförderstätten, die Schulen, die Freizeitgruppen, die Wohnheime und die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine äußerst wichtige Funktion, die sie auch in Zukunft behalten werden. Dank sagen möchte ich im Namen der CDU-Fraktion aber heute den Eltern und vielen sonstigen Betreuenden. Denn die meisten behinderten Menschen leben noch zu Hause, in den meisten Fällen glücklich und zufrieden. Sie sind für mich die wahren Helden unserer Gesellschaft. Ohne zu klagen, ohne zu
(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen. - Vizepräsident Jo- chem übernimmt die Sitzungsleitung.)
Auf den Zuschauerplätzen sehe ich viele Menschen, die in diesen Bereichen seit Jahren eine hervorragende Arbeit leisten, an ihrer Spitze den Landesvorsitzenden der Lebenshilfe, unseren ehemaligen Kollegen Franz-Rudolph Kronenberger. Auch Ihnen möchte ich heute meinen ganz besonderen Dank und meine ganz persönliche Wertschätzung aussprechen. Sie waren durch Ihr großes Engagement, Ihre Kreativität und Ihre besondere Fürsorge und Mitmenschlichkeit Garanten dafür, dass wir in den zurückliegenden Jahren in unserem Land so große Fortschritte in der Behindertenarbeit machen konnten.
Ihre Arbeit ist in hohem Maße geprägt durch die Werte eines christlichen Menschenbildes. Dies ist für mich gelebte und praktizierte Nächstenliebe.
Trotz der überragenden Arbeit der von mir genannten Einrichtungen führt an der Inklusion kein Weg vorbei. Das ist aber auch kein Widerspruch. Wir alle, die politisch Verantwortlichen, die Einrichtungen, die Verbände, alle gesellschaftlichen Gruppierungen, sind aufgefordert, die Zielsetzung der Inklusion aktiv mitzugestalten, und zwar im Sinne der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien.
Konkret bedeutet dies, vielfältige Angebote zu schaffen und Wahloptionen zu ermöglichen. Ich weiß, dass viele Einrichtungen mit hoher Innovationskraft daran arbeiten, sich diesen neuen Anforderungen zu stellen und sich weiterzuentwickeln. Dabei orientieren sie sich an den Leitbildern Normalisierung, Integration und Teilhabe. Dies ist der richtige Ansatz, der auch in hohem Maße mit den aus der Behindertenrechtskonvention erwachsenden Anforderungen übereinstimmt.
Bei aller Befürwortung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen müssen wir auch die Sorgen der Betroffenen ernst nehmen und in unsere politischen Überlegungen und Entscheidungen einbeziehen. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang einige Zitate aus dem Brief eines betroffenen Vaters, der mich in der vergangenen Woche erreicht hat. „Ob man Inklusion befürwortet oder ablehnt, hängt sicherlich von dem Blickwinkel ab, aus dem man sie betrachtet. Ich habe eine schwer geistig und mehrfach behinderte Tochter und kann mir zum Beispiel schwer vorstellen, was sie auf einem normalen Arbeitsplatz machen soll. Auch mit einer persönlichen Assistenz wird sie keine verwertbare Arbeit
leisten können. Ebenso wäre es völliger Unsinn gewesen, wenn meine Tochter eine Regelschule besucht hätte. Andererseits kann ich mir vorstellen, dass weniger stark behinderte Menschen sehr wohl in der Lage sind, mit entsprechender Unterstützung in einem normalen Beruf zu arbeiten oder eine Regelschule zu besuchen. Um keine Illusion über die Inklusion aufkommen zu lassen, sollten wir versuchen, die Behinderteneinrichtungen weiterhin zu akzeptieren und auf jeden Fall weiterzuentwickeln. Oder glaubt jemand wirklich, dass wir bei den schwer geistig behinderten Menschen ganz ohne Wohnheime auskommen? Für uns wäre schon viel erreicht, wenn Inklusion zumindest die Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Menschen bewirken würde. Ich mache mir keine Illusion über die Inklusion, fordere aber in aller Bescheidenheit, dass eine Lösung gefunden wird, die allen Menschen mit einer Behinderung gerecht wird.“ So weit die Zitate aus dem Brief.
Wir haben in unserem Land hervorragende Einrichtungen, die sich den Anforderungen auch der Behindertenrechtskonvention stellen und diese in ihren Angeboten berücksichtigen und umsetzen. Überlassen wir es den Betroffenen und ihren Angehörigen, für welche Angebote sie sich entscheiden, welchen Weg sie als den für ihre individuellen Bedürfnisse besseren ansehen! Wer den mündigen Bürger fordert, der muss sich auch in diesem Bereich an seinen eigenen Ansprüchen und Forderungen messen lassen.
Meine Damen und Herren, wir alle müssen dafür Sorge tragen, dass die Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen höchstmögliche Akzeptanz erfahren und uneingeschränkte Teilhabe erhalten. Wir haben auf diesem Weg in den vergangenen Jahren schon sehr viel erreicht. Es bleibt aber auch noch sehr viel zu tun. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg! Erreichen wir in den nächsten Jahren eine noch größere Normalität und noch mehr Chancengerechtigkeit für die Menschen mit Behinderungen, sind wir auf dem richtigen Weg. - Herzlichen Dank.
Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 14/186 erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Scharf, bei allem, was uns in der Sache eint, bleibt doch manches, was uns trennt. Das will ich ganz klar sagen. Ich habe während der vergangenen Wochen in den Diskussionen oft gehört, die Politik sei sich der außerordentlichen Sprengkraft der UN-Kon
vention für Menschen mit Behinderungen nicht bewusst. Hätte es noch eines Beweises bedurft, dass diese Annahme zumindest teilweise zutreffend ist, wäre dieser Beweis, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, mit dem von Ihnen heute vorgelegten Antrag erbracht.
In Ihrem Antrag formulieren Sie: „Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderung herauszuführen aus der Situation des ausschließlich passiven und Hilfe in Anspruch nehmenden Bedürftigen.“ Wer im Mai 2010 noch so formuliert, der hat den Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen und auch die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte verschlafen. Wie wollen Sie denn so überhaupt den bürgerrechtlichen Ansatz der UN-Konvention erkennen? Es geht in der Konvention eben nicht um Spezialrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern es geht schlicht und einfach darum, den Menschen mit Behinderungen die Rechte zuzusichern, die jede und jeder von uns für sich selbstverständlich in Anspruch nimmt.
Bis in die Achtzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts war die Politik für Menschen mit Behinderungen ausschließlich fester Bestandteil der Sozialpolitik, geprägt durch finanziellen Nachteilsausgleich und Fürsorge. Unbestritten braucht man auch heute noch eine finanzielle Grundlage, um den individuellen Lebensentwurf selbstbestimmt verwirklichen zu können. Aber die Menschen mit Behinderungen definieren sich selbst längst nicht mehr lediglich als Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Leistungen.