che Maßnahmen, über Vergrämungsaktivitäten, über die Schaffung von Gänseäsungsflächen oder Ausweichflächen bis hin zu Bestandsregulierungen. Einiges wurde bereits umgesetzt, aber eine Evaluierung der einzelnen Maßnahmen liegt uns derzeit leider nicht vor, zumindest ist uns diese nicht bekannt. Daher gibt es natürlich die spannende Frage: Wie weit ist der Antrag, den wir damals hier gemeinsam beschlossen haben, bereits in der Praxis gediehen und umgesetzt worden?
Wie gesagt, die Maßnahmen zur Schadensverhütung beziehungsweise zur Schadensminimierung sind durchaus vielfältig. Was aber die betroffenen Landwirte interessiert, ist die Antwort auf die Frage der Schadensregulierung. Wie sieht es damit aus? Welche Möglichkeiten hat das Land, um den Landwirten entsprechende Kompensation für Ernteausfälle oder andere Verluste zukommen zu lassen Stichwort: Vertragsnaturschutz oder Entschädigung nach der zweiten Säule?
Der mündliche Bericht hat durchaus über einige Punkte Aufschluss gegeben. Trotzdem möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich mir durchaus hier einen schriftlichen Bericht gewünscht hätte, den wir dann den betroffenen Landwirten hätten zukommen lassen können. - Jo tak.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Tagesordnungspunkt hat damit seine Erledigung gefunden.
Ich erteile Hans-Joachim Grote, dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist noch nicht lange her, dass dieses Parlament mit großer Mehrheit beschlossen hat: Wir wollen 500 Menschen im Rahmen eines Aufnahmeprogramms eine neue Lebensperspektive hier in Schleswig-Holstein eröffnen. - Wie ich finde, ein wichtiges Signal, gerade in der heutigen Zeit.
Am 25. September 2018 haben wir im Kabinett die von meinem Haus erarbeiteten Eckpunkte gemeinsam beschlossen, und diese möchte ich noch einmal kurz vorstellen: Humanitäre Aufnahmeprogramme und Neuansiedlungskonzepte - dies nur kurz zur Einordnung unseres Landesaufnahmeprogramms gibt es bereits seit vielen Jahren. Deutschland hat bereits mehrfach eigene Programme ins Leben gerufen und beteiligt sich seit 2012 am internationalen Resettlement.
Im April dieses Jahres hat Deutschland gegenüber der EU-Kommission die Bereitschaft erklärt, insgesamt 10.200 Flüchtlinge aufzunehmen. Unser Landesprogramm mit den geplanten 500 Plätzen ist darin enthalten. Es kann mit EU-Mitteln gefördert werden. Die genauen Bedingungen werden wir im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und in Abstimmung mit UNHCR erarbeiten. Dabei fügt sich unser Programm in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahme ein, das die EU, der Bund und das UNHCR konzipiert haben. Einer der Eckpunkte, die wir nun beschlossen haben, ist die Frage der Herkunftsländer. Diese Frage hängt zwar von der konkreten Absprache mit dem Bund ab, allerdings haben sich nach weiteren Gesprächen mit dem UNHCR bereits zwei Regionen herauskristallisiert. Es sollen Personen aus Flüchtlingslagern in Äthiopien und in Ägypten aufgenommen werden. Die Zielgruppe sind Frauen und deren Kinder, die Opfer traumatisierender Gewalt waren. Nicht alle 500 Personen sollen auf einmal aufgenommen werden, sondern in mehreren Gruppen. Der Start des Aufnahmeprogramms ist auf das Jahr 2019 terminiert. Bis 2022 soll es komplett abgeschlossen sein.
Vor der Einreise nach Deutschland ist allerdings noch eine sorgfältige und weitreichende Vorbereitung notwendig, verbunden mit erheblichen finanziellen und personellen Ressourcen. Wir bewegen uns in einem Bereich, in dem wir bislang keine Verfahrenswege haben und bei vielen Fragestellungen zudem auch keine eigene Zuständigkeit und
Kompetenz. Aber das Ziel und die Haltung, die dem Vorhaben zugrunde liegen, rechtfertigen einen besonderen, gar einen außergewöhnlichen Aufwand. So sind eine Reihe vorbereitender Absprachen mit dem Auswärtigen Amt, mit jedem einzelnen Flüchtlingslager sowie eine sehr enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren wie dem UNHCR und der IOM erforderlich, so auch mit den Behörden in den Aufnahmeregionen und natürlich mit den Aufnahmekommunen hier im Land Schleswig-Holstein.
Darüber hinaus hat der Bund bereits signalisiert, dass auch ein persönliches Interview mit den Flüchtlingen im Flüchtlingslager erwartet wird. Wenn die Einreise nach Deutschland erfolgt ist, müssen Unterbringung und Integration komplett geregelt sein. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Dabei gilt es, noch zahlreiche insbesondere organisatorische Fragen zu klären, gerade in Bezug auf die Unterbringen und den weiteren Aufenthalt vor Ort. Dabei müssen wir die besonderen Belange der Frauen und Kinder berücksichtigen; ebenso sind die Sicherung des Kindeswohls und medizinisch-therapeutische Bedarfe zu regeln. All diese Fragen wollen wir deshalb gemeinsam mit den jeweiligen neuen Standortheimatkommunen bearbeiten.
Meine Damen und Herren, soweit der Stand. Die Planungen gehen nun auf Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 25. September dieses Jahres weiter. Im Bericht selbst finden Sie noch weitergehende, umfangreiche Hintergrundinformationen. Auf diesem, für unser Land neuen Weg liegen sicherlich noch einige Steine vor uns. Um sie zur Seite zu räumen, brauchen wir Akteure, Ressourcen und Willenskraft. Ich hoffe dabei weiterhin auf die breite Unterstützung hier aus diesem Haus. Ich habe bisher nur positive Rückmeldungen bekommen; dabei sollte es bitte auch bleiben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der Minister hat es bereits gesagt: Anfang Juli hat die Landesregierung den Auftrag erhalten, die Planung für ein landeseigenes humanitäres Aufnahmeprogramm gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz aufzunehmen.
Damit nutzen wir den rechtlichen Rahmen, den uns das Aufenthaltsgesetz bietet, um besonders schutzbedürftigen Frauen und Kindern, die sich derzeit perspektivlos in Erstzufluchtsländern befinden, einen legalen Weg in unser Land aufzuzeigen. Es hat mich ganz besonders gefreut, und das ist nicht selbstverständlich, dass unser Antrag mit überwältigender Mehrheit dieses Landtags unterstützt wurde, und, ich hoffe, auch weiterhin unterstützt wird. Das ist wirklich ein ganz starkes Signal in Richtung Bund. Es ist aber auch ein ganz starkes Signal in Richtung der Menschen in Schleswig-Holstein, die wir in ihrer breiten Akzeptanz und Unterstützung weiterhin brauchen.
Um organisatorische, fachliche und finanzielle Synergien nutzen zu können, soll sich das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holstein in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen seitens des Bundes, unter Einbeziehung des UNHCR, einfügen. Auch das ist gut, denn nur so können wir uns als Land dieser Aufgabe verantwortungsvoll stellen. Der heute vorgelegte Bericht zeigt auf, wie komplex das Verfahren bis zur Einreise der ersten ausgewählten Personen beginnend 2019 ist und wie groß die Herausforderungen in der Folge sein werden.
Ich bin mir durchaus darüber im Klaren, dass das für das Schicksal jedes einzelnen Menschen immer zu spät ist. Aber ich glaube, die Komplexität des Verfahrens zeigt, dass wir hier sehr sorgfältig vorbereitet sein müssen, auch um die Kommunen vorzubereiten.
Ich begrüße es sehr, dass die ausgewählten 500 Geflüchteten nicht alle zeitgleich zu uns kommen, sondern dass die Aufnahme, beginnend im Jahr 2019, bis zum Jahr 2022 über mehrere Termine aufgeteilt werden soll. Dieses gestaffelte Vorgehen erleichtert die Arbeit in den Kommunen, um den besonderen Bedarfen der Schutzbedürftigen gerecht zu werden und die Betroffenen vor Ort nicht zu überfordern.
Ich unterstütze es ebenfalls, dass die Menschen zunächst für einen begrenzten Zeitraum in einer zentralen Unterkunft aufgenommen werden sollen; denn es erscheint mir richtig, die Gruppe nicht gleich zu trennen, Zeit für eine erste Orientierung zu geben und die Verteilung auf Kreise und kreisfreie Städte erst nach einer Zeit der Stabilisierung vorzusehen. Dass die endgültige Auswahl des oder
der Staaten, aus denen die Aufnahme erfolgen soll, heute noch nicht endgültig festgelegt werden kann denn diese Entscheidung hängt von der Konkretisierung der Zusammenarbeit im Bund ab -, ist klar, auch wenn ich mich darüber freue, dass sich bereits zwei Herkunftsländer herauskristallisiert haben. Ich wünsche mir sehr, dass die politischen und personellen Debatten im Bund nicht zu einer Verhinderung des Fortschreitens dieses Abstimmungsprozesses beitragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfahren für die Einreise erfordert für jedes Flüchtlingslager vorbereitende Absprachen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesinnenministerium sowie örtlichen Institutionen und Behörden. Ich selber hatte die Gelegenheit, in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern des UNHCR ein Gespräch zu führen und insbesondere die Umsetzung unseres eigenen Landesaufnahmeprogramms zu diskutieren. Was mich dabei besonders beeindruckt hat, ist neben der fachlichen Kompetenz vor allem die Souveränität und Abgewogenheit, mit der wir uns dort über die anstehenden Herausforderungen ausgetauscht haben. Deswegen ist es für mich von großer Bedeutung, dass sich die Landesregierung bei der Auswahl und Aufnahme der Menschen eng abstimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterbringungs- und Verteilungskonzeption muss gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet werden. Wir sind auf die Unterstützung und die Akzeptanz der aufnehmenden Kommunen angewiesen; denn ihnen obliegt neben der Organisation der Unterkunft auch der Zugang zu Beratung, Betreuung, medizinischer Versorgung und Integrationsangeboten. Insbesondere die teilweise angespannte Lage in den Kindertagesstätten und bei anderen Betreuungsangeboten erfordert von Beginn an die Einbindung und Vorbereitung der betroffenen Kommunen. Ich freue mich sehr, dass der Innenminister dies ganz deutlich für die weiteren Planungen angekündigt hat.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei unserem Innenminister Hans-Joachim Grote und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innenministerium, die sich dieser Herausforderung stellen und ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung eines humanitären Landesaufnahmeprogramms leisten. Ich bedanke mich auch beim Flüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, der dieses Projekt sicherlich auch unterstützen wird. Ich freue mich, wenn wir im Ausschuss mit etwas mehr Zeit noch einmal gemeinsam eventuell offene Fragen miteinander erörtern können; denn auch ich wünsche mir, dass wir
hier weiterhin gemeinsam unterwegs sein können. Das ist das Signal, das die Menschen in SchleswigHolstein brauchen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land geht mit gutem Beispiel voran. In dieser Legislaturperiode sollen 500 Menschen in Schleswig-Holstein Zuflucht finden, insbesondere Frauen und Kinder. Das findet selbstverständlich unsere volle Unterstützung.
Lieber Herr Minister Grote, ich möchte Ihnen ganz herzlich für Ihren Bericht danken. Die Aufnahmeregelungen haben ja schon erste Formen angenommen. Ich sichere Ihnen unsere Unterstützung zu, was die Priorisierung auf die Anrainerstaaten Syrien, aber auch Libyen und einige afrikanische Länder angeht. Sie haben ja noch eine weitere Priorisierung dahin gehend vorgenommen, dass insbesondere Frauen und Kinder aus Flüchtlingslagern aus Äthiopien und Ägypten aufgenommen werden sollen. Auch hier finden Sie uns ganz an Ihrer Seite.
Besonders herausheben möchte ich, dass die 500 Menschen, die wir in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren aufnehmen werden, nicht auf das Kontingent, das bereits beschlossen worden ist, angerechnet worden ist. Auch das findet ausdrücklich unsere Zustimmung. Darum freuen wir uns sehr, Herr Minister Grote.
Sie haben bereits gesagt, dass Sie Gespräche führen. Leider fehlt mir in dem Bericht der Hinweis, ob schon Gespräche mit dem Bundesinnenminister stattgefunden haben. Das kann ich aus dem Bericht nicht ersehen. Sie sagten gerade ein bisschen kryptisch, es liegen noch einige Steine auf unserem Weg. Ich vermute, das zielte auf die Zustimmung des Bundes. Lieber Herr Minister, wenn Sie da Unterstützung brauchen, so haben Sie mich da voll an Ihrer Seite. Melden Sie sich. Ich stehe dann bereit.