Zweitens sind, meine Damen und Herren, diese Elefantenrennen, die dort regelmäßig stattfinden, ein Ärgernis. Es stellt sich die Frage, was hier die richtige Maßnahme ist. Ist ein Verbot an dieser Stelle wirklich richtig? - Bei der Frage kommt man aus mehreren Gesichtspunkten leider mit der geltenden Rechtslage in Berührung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss.
Herr Meyer, Sie selbst beziehungsweise der SSW schreiben zu Recht, dass auch neuere Regelungen zur Straßenverkehrsordnung nur dann möglich sind, wenn es
„ …durch häufiges Überholen zu einem stark gestörten Verkehrsfluss kommt, durch den auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden kann“.
Was heißt das konkret? - Das heißt, dass nach § 45 Absatz 1 und 9 der Straßenverkehrsordnung von zentraler Bedeutung ist, dass für die Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen nur möglich sind, wenn
sie aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eine Beschränkung oder ein Verbot rechtfertigen. Das heißt, Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Autobahnen setzen eine Gefahrenlage voraus. Das gilt auch für die von Ihnen zitierte Grundlage. Das heißt, es kommt erstens auf die besonderen örtlichen Verhältnisse an und zweitens auf das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung relevanter Rechtsgüter, insbesondere des Lebens und der Gesundheit, die - soweit das Risiko besteht - erheblich übersteigend sein muss. Also ein erheblich höheres Risiko. Sie sehen, dass der Gesetzgeber damit für eine solche Beschränkung des fließenden Verkehrs sehr hohe Hürden gesetzt hat.
Leitgedanke war, strenge Regeln für besonders unfallträchtige Fahrmanöver und Verkehrslagen aufzustellen, dem Verkehrsgesetzgeber aber im Übrigen beim Erlass von Verkehrsregeln Zurückhaltung aufzuerlegen. Das heißt: beschränkende Regeln nur da, wo wirklich Gefahr droht. Ansonsten liegt es in der Verantwortung eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich vernünftig und der Verkehrssituation angemessen zu verhalten. Das ist in der Begründung der Straßenverkehrsordnung auch entscheidend ausgeführt.
Wir werden uns also im Ausschuss noch einmal mit der Situation vor Ort zu beschäftigen haben, denn es zeigt sich: Ja, es gibt eine hohe Verkehrsbelastung auf der A 7, aber eine besondere Gefahrenlage ergibt sich derzeit aus Sicht der Landesregierung nicht. Das haben die Prüfungen vor Ort aktuell ergeben. Die Ergebnisse der letzten Verkehrsschau habe ich mir heute extra noch einmal geben lassen. Sie hat am 12. Oktober 2016 stattgefunden, und sie hat gezeigt, dass es auf dem gesamten Abschnitt der A 7 nur zwei unfallträchtige Schwerpunkte gibt. Der eine liegt an der Anschlussstelle Büdelsdorf. Dort hat es nur besondere Ursachen im Bereich des Einfädelns gegeben. Elefantenrennen waren nie eine Ursache. Ein zweiter Unfallschwerpunkt ist am Kilometer 45. Dort gab es in zwei Jahren sechs Unfälle. Die Ursachen sind ungeklärt.
Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass eine besondere Gefährdungslage durch die Situation entstanden ist. Es wird - das haben die beteiligten Behörden bei der Verkehrsschau festgestellt - rechtlich nicht einfach sein, überhaupt eine Regelung auf der A 7 diesbezüglich zu erlassen, zumal Sie mit Ihrem Antrag etwas tun, was dies noch erschwert. Wenn man nämlich zwischen der Rader Hochbrücke und der Landesgrenze einen bestimmten Teilabschnitt hat, der streckenmäßig überschaubar ist, vergrößern Sie jetzt, wenn Sie von Bordesholm bis zur Landes
grenze gehen, diesen Raum. Dadurch wird es rechtlich noch schwieriger, eine entsprechende Maßnahme zu erlassen.
Das heißt, wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, was rechtlich überhaupt geht. Dann werden wir uns über die möglichen Alternativen unterhalten müssen und dabei in der Tat auch überlegen müssen, ob es intelligente Verkehrsleitsysteme gibt, die man hier einsetzen kann. Der Kollege Richert hat gerade etwas gesagt, was ich bedenkenswert finde. Wir haben auf der A 7 im südlichen Bereich beim Hinzunehmen der Standspur bis zum sechsspurigen Ausbau schon ein bisschen geübt in Schleswig-Holstein. Das könnte ein Gedanke sein, den man hier zur Geltung bringt. Jedenfalls wird das schlichte und einfache Erlassen eines Überholverbots auch bis zu einer solchen evidenten Verkehrslenkungsmaßnahme so einfach nicht möglich sein.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/12 (neu) sowie den Alternativantrag Drucksache 19/36 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias von Pein von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Demokratie lebt vom Mitmachen, und nur wer die Möglichkeit hat mitzumachen, der lernt auch Demokratie. Wir Sozialdemokraten wollen deshalb das Wahlalter bei demo
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir auf Initiative von SPD, Grünen und SSW hin das Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Das war nicht ganz unumstritten. Ich kann mich noch an die Bedenken in diesem Hause erinnern, doch ich glaube, dass inzwischen auch die letzten Bedenkenträger nicht ernsthaft daran rütteln würden. Eine Abschaffung der Herabsetzung des Wahlalters wird nicht ernsthaft diskutiert.
Ziel war es, einen Beitrag zur politischen Jugendbildung zu leisten. Das haben wir erreicht, dank großer Anstrengungen in den Bereichen der Schule, den Jugendverbänden, in der politischen Bildung und nicht zuletzt auch bei den Parteien selbst mit ihren Jugendorganisationen von GRÜNE JUGEND, Julis, Jusos und auch Junge Union. Viele haben dabei mitgemacht, auf das neue Wahlrecht hinzuweisen.
Die Thematisierung der Landtagswahl hat zu einer breiten Politisierung von jungen Menschen geführt. In den Schulen wurde breit über die Landtagswahl diskutiert, und es wurde auch bei Juniorwahlen abgestimmt. Der Wahl-O-Mat mit seinen vielen ehrenamtlichen Mulitplikatoren hat das Interesse an den Parteien, ihren Konzepten und Visionen für dieses Land noch einmal gesteigert.
Nicht zu vergessen: Die Jugendverbände, von der Landjugend über die SoVD Jugend bis zur Sozialistischen Jugend, Die Falken, haben ihre Mitglieder alle in vielen Projekten und Aktionen dazu aufgefordert, aktiv mitzumischen. Das war richtig klasse, dafür sage ich an dieser Stelle einen ganz großen Dank.
Das alles ist gut, und es zeigt, wie erfolgreich die Absenkung des Wahlalters war. Wir haben die politische Jugendbildung dadurch nachhaltig gestärkt. Das ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag, um unsere Demokratie mit Leben zu füllen und für sie zu werben. In einer Gesellschaft, in der die ältere Generation rein zahlenmäßig immer größer wird und ich meine das nicht anklagend, ich stelle das einfach nur fest -, ist es umso wichtiger, dass die Jugend beziehungsweise die jungen Menschen angemessen repräsentiert und eingebunden werden.
an. Deshalb setzen wir uns für den konsequenten Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung auf allen Ebenen ein und geben den Menschen der jungen Generation eine Stimme. Wir werden die Landesregierung daran messen, ob der eingeschlagene Weg, der in Schleswig-Holstein so erfolgreich ist, weitergegangen wird. Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag deuten aber eher auf einen Status quo hin. Für uns als SPD ist klar: Wir wollen die Mitbestimmung für junge Menschen ausbauen und verbindlicher machen als heute. Kinder sollen aktiv mitbestimmen, denn es geht um ihre eigene Entwicklung. Die Stimme der Jugend muss gehört werden und darf bei Wahlen nicht unter den Tisch fallen.
Das ist eine Stärkung unserer Demokratie, und dafür setzen wir uns ein. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass junge Menschen zukünftig auch bei Bundestagswahlen mit 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Wir sind davon überzeugt, dass wir auf den guten Erfahrungen, die wir bei uns im Landtagswahlkampf gemacht haben, aufbauen können und dass wir weiter diskutieren können.
Ihre Unterstützung unserer Initiative würde mich freuen, und ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?
Herr von Pein, wenn ich Sie richtig verstanden habe, fordern Sie nicht mehr und nicht weniger als die Änderung des Bundeswahlgesetzes. Hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, die SPD auf Bundesebene, eine entsprechende Initiative bereits eingebracht? Wenn nein, würden Sie mir freundlicherweise erklären, warum nicht und warum wir uns im Landtag Schleswig-Holsteins mit dem Bundeswahlgesetz beschäftigen sollen?
geben. Dafür bin ich nicht verantwortlich. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Bundespartei der SPD am vergangenen Wochenende in ihrem Wahlprogramm festgehalten hat, dass wir das Wahlalter bei den Bundestagswahlen und bei den Europawahlen senken wollen. Von daher können wir den Wählerinnen und Wählern dieses Konzept vorschlagen und bei den Bundestagswahlen die Abgeordneten wählen, die das dann auch umsetzen. Gut wäre natürlich, wenn Schleswig-Holstein diese Initiative auf dem Weg über den Bundesrat unterstützt. Das ist das Ziel dieses Antrags, dafür setzen wir uns hier jetzt ein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die „richtige“ Altersgrenze für das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, lieber Kollege von Pein, ist im Bundestag keineswegs neu. Die letzte Bundestagsdebatte dazu hat vor ziemlich genau zwei Jahren stattgefunden. Die SPD räumte zwar ein, dass sie die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters inhaltlich unterstütze, aber es gibt auf Bundesebene einen Koalitionsvertrag. Deshalb war keine Einigung herbeizuführen. Die SPD müsse den Antrag daher an dieser Stelle ablehnen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in meiner bisherigen Zeit - und ich gehöre dem Schleswig-Holstein jetzt acht Jahre an - damit nicht auseinandergesetzt. Das war gut und richtig so. Das ist nicht in unserer Zuständigkeit. Ich werde mich an dieser Stelle aber der Diskussion nicht entziehen und möchte auch nicht missverstanden werden: Selbstverständlich gibt es erfreulicherweise viele junge Menschen, die sich für politische Prozesse, für Politik und Fragen der Entscheidungsfindung in der Demokratie interessieren. Das weiß ich aus vielen Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern auch aus meinem Wahlkreis -, die mit uns im Landtag regelmäßig diskutieren.
Ich halte es für absolut richtig, dass wir als Politiker junge Menschen ermuntern und ermutigen sollten, sich schon in jungen Jahren mit Politik und Demokratie auseinanderzusetzen. Hier sind wir als Abgeordnete gefordert, der Landesbeauftragte für politische Bildung zum Beispiel in Form der Veranstal
tungen „Jugend debattiert“, die hier regelmäßig durchgeführt werden, das Elternhaus und auch die Schule. Politische Bildung in den Schulen ist unerlässlich. Die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen müssen geschaffen und mit Sicherheit weiter ausgebaut werden.
Ich habe allerdings in meinen Gesprächen mit vielen jungen Menschen immer mehr den Eindruck gewonnen, dass das Wahlrecht 18 Jahre bei Bundestagswahlen in größerem Maße gar kein Thema ist. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass es den meisten Jugendlichen viel wichtiger ist, zunächst Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen, wie sie viel mehr über Politik erfahren können. Hinzu kommt dann im günstigen Fall, das Interesse und vielleicht sogar die Freude der jungen Menschen an der politischen Sachdebatte zu wecken. Im besten Fall gelingt es, junge Menschen dazu zu motivieren, sich politisch zu engagieren, auch wenn sie vielleicht noch nicht sofort bei den Bundestagswahlen wahlberechtigt sind.
Es gibt auch außerhalb der Teilnahme an Wahlen Möglichkeiten für junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen, sich für Gemeinwesen und für andere Menschen zu engagieren. Es wäre völlig falsch, wenn der Eindruck erweckt würde, dass allein das Wahlrecht den jungen Menschen Teilhabemöglichkeiten in unserem Gemeinwesen bieten würde. Viele junge Menschen engagieren sich für Menschen, für Projekte, in Sportvereinen oder zum Beispiel in Jugendfeuerwehren und so weiter.
Im Jahr 2013 haben wir uns als Landtag mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen befasst. Das wurde auch mehrheitlich beschlossen. Die damalige Anhörung hat aber gezeigt, dass es für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre keine schlüssige Begründung gibt. Weder wissenschaftlich noch politisch ist die Absenkung begründbar. Sie ist willkürlich. Alle wissenschaftlichen Erhebungen zeigen zudem auf, dass die von der Änderung betroffene Gruppe der 16und 17-jährigen Personen selbst einer Absenkung des Wahlalters mit deutlicher Mehrheit äußerst kritisch gegenübersteht.
Es ist schlüssig, in der Gesamtschau unserer Rechtsordnung konsequent, dass die Möglichkeit zur Teilnahme an Bundestagswahlen mit 18 Jahren beginnt. Um an dieser Stelle aber eine Brücke zu bauen, schlage ich vor, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss eine Evaluierung der ErstwählerLandtagsdaten - immerhin waren es 57.000 Erstwähler, die zum ersten Mal an einer Landtagswahl teilgenommen haben - durchführen, sie auswerten