Vielen Dank, Herr Kollege, auch dafür, dass Sie es auch bei diesem Tagesordnungspunkt geschafft haben, die A 20 in die Debatte einzubringen und damit eine gute Tradition fortsetzen, dass keine Landtagstagung ohne eine Diskussion über die A 20 stattfinden darf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ging es gerade so: Ich habe vier der von mir ins Auge gefassten Aspekte nach und nach abstreichen müssen. Der Kollege Vogel hat bereits drei Hinweise, die auch ich geben wollte, genannt. Der Kollege Arp hat mir ebenfalls einen Gag geklaut.
Jetzt bleibt mir nur noch das mit der 16 unter der Schuhsohle. Aber das will ich jetzt auch nicht weiter vertiefen.
Erinnern Sie sich noch an die 80er-Jahre? Ich erinnere mich jedenfalls noch sehr genau. Damals hatte ich nämlich mit 18 auch endlich meinen Führerschein bekommen.
Kennen Sie auch noch das Lied der Neuen Deutschen Welle von Markus „Ich geb‘ Gas, ich will Spaß“? Ja, das war eine Generation, in der Bußgeldbescheide wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, jedenfalls bei uns im Freundeskreis, scherzhaft „Tickets“ genannt wurden. Sie wurden mehr als Trophäen gehandelt denn als Mahnung zur Wachsamkeit.
Dementsprechend endete so manches Ungestüm leider nicht gut, sondern in zahlreichen Unfällen. Wir haben alle die Statistiken zur Kenntnis genommen. Auch die seinerzeit noch nicht so gut entwickelte Fahrsicherheit der damaligen Fahrzeuge hat dazu geführt, dass viele junge Leute zur damaligen Zeit im Straßenverkehr zu Tode gekommen
Man könnte jetzt fragen: Ist es wirklich so spannend, neben Mami und Papi am Steuer zu sitzen? Zumindest meine Tochter war dann irgendwann sehr genervt, weil ich ihr alle möglichen Systeme im Auto erklärt habe. Dann kriegt man so einen Spruch wie „Ach, Papi!“ zu hören.
Meinem Sohn, Kai Vogel, ging es ähnlich wie deiner Tochter. Er hat einmal gesagt: „Das ist so uncool. Ich bin in Amerika mit 16 gefahren. Deshalb setze ich mich doch jetzt nicht mit 17 neben Papi ins Auto.“ Das war ihm zu peinlich. Deswegen hat er dann den Führerschein mit 18 gemacht.
Es gibt auch noch einige andere Dinge, die eine Rolle spielen. Aber es ist so: Wenn man das tatsächlich als Chance sieht - ich glaube, dass das in den Studien in der Regel auch so angelegt ist, jedenfalls in den Modellversuchen -, dann klappt das trotzdem. Irgendwie rauft man sich also zusammen, obwohl meine Kinder lieber mit meiner Frau gefahren sind, weil die es irgendwie eben doch besser konnte als ich, nämlich entspannt auch bei dieser Frage mehr Vertrauen in die Geschicklichkeit der Jugendlichen zu setzen.
Genau darum geht es auch. Es geht nicht nur um die Frage, dass wir den Jugendlichen ein begleitetes Fahren mit 16 ermöglichen, sondern dass wir ihnen auch sagen, dass sie mit 16 Jahren wählen können, sogar den Landtag. Warum sollen sie dann nicht auch mit 16 Jahren Auto fahren können? Deswegen ist diese Maßnahme des begleiteten Fahrens wichtig.
Ich sage aber auch: Wir erleben heute eine Generation, die diese Führerscheindebatte viel entspannter führt, als wir sie geführt haben.
Mein Sohn hat heute kein Auto; für ihn ist Nutzen wichtiger als Besitzen. Ihm ist es wichtiger, mit seinen Freunden mit iPads, Smartphone und Facebook unterwegs zu sein. Er ist viel entspannter und lockerer und sagt: „Das mit dem Auto macht doch keinen Sinn. Das steht doch nur rum und kostet viel Geld. Das kann ich mir einfach nicht leisten.“
Da ist also etwas in Bewegung gekommen. Deshalb glaube ich, dass wir in der Debatte um das Fahren mit 16 immer auch bedenken sollten, dass es im öffentlichen Nahverkehr Systeme gibt, die als Alternative gelten, und dass Jugendliche diese auch nutzen.
dass die präventive Wirkung vorhanden ist. Deshalb lohnt es sich, diesen Modellversuch auszuweiten. Über nichts anderes reden wir ja. Wir bitten den Herrn Minister zu prüfen, ob wir dem Modellversuch Niedersachsens beitreten können, um das begleitete Fahren mit 16 auch in Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Das ist vernünftig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mit dieser Entscheidung auch der Verkehr an Sicherheit gewinnen wird. Die Strategie Vision Zero ist schon angesprochen worden. Deshalb sage ich: Meine Fraktion unterstützt dies ausdrücklich auch unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Verkehrssicherheit.
Herr Minister, ich finde, es lohnt sich, dass wir diesen Weg gehen. Vielleicht können Sie in einer der nächsten Landtagssitzungen einmal berichten, inwieweit es möglich ist, dass wir als Land diesem Versuch beitreten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Tietze, der von Ihnen benannte Song löst auch bei mir schmunzelnde Erinnerungen aus. Ich beziehe mich dabei aber eher auf den Benzinpreis. Der sieht heute doch deutlich anders aus.
Meine Damen und Herren, das Thema des begleiteten Fahrens unter 18 Jahren ist kein neues Thema, und es stößt parteiübergreifend auf Interesse und Zustimmung. Das betrifft auch unsere Fraktion. Das kann ich gleich vorwegnehmen.
Bisherige Modellversuche - das ist schon angesprochen worden - zeigen, dass Teilnehmer später in bis zu 20 % weniger Unfälle verwickelt sind als Fahrer ohne Fahrpraxis vor dem 18. Lebensjahr. Allein dieser Sicherheitsaspekt ist Grund genug und sollte Mut machen, alte Zöpfe abzuschneiden.
Zunächst bietet jedoch wieder einmal die EU eine Hürde; denn die EU-Führerscheinrichtlinie von 2006 für den Erwerb des Führerscheins legt ein Mindestalter von 17 Jahren fest. Hier ist also der Bedarf vorhanden, entweder eine Ausnahmeregelung zu erwirken oder die Frage der Altersgrenze
Damit habe auch ich ein Lieblingsthema meiner Fraktion, der AfD, nämlich die EU-Kritik, abgehakt und mache weiter.
Zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr weisen die Entwicklungen junger Menschen teils starke und teils weniger stark ausgeprägte Schübe und Unterschiede auf. Die Erkenntnisse aus den Modellversuchen des begleiteten Fahrens mit 17 lassen sich insofern nicht ohne Weiteres auf 16-jährige junge Menschen ummünzen. Alles in allem gilt es, bei dieser Betrachtung der Modellversuche Risiken ebenso wie Vorteile genauestens zu erörtern; denn schließlich muten wir unseren Jugendlichen beim begleiteten Fahren auch eine große Verantwortung zu. Das muss vielleicht auch einmal betrachtet werden. Verantwortung kann auch eine Belastung sein, meine Damen und Herren.
Der vorgeschlagene Modellversuch ist unserer Ansicht nach aber ein vernünftiger Weg. Daher stimmen wir dem Antrag natürlich zu. Es ist wichtig, sich beim Verkehrsministerium für die Durchführung und für eine Evaluierung einzusetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der SSW hat seinerzeit im Jahr 2005 den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ in Schleswig-Holstein unterstützt. Wir waren der Auffassung, dass den Jugendlichen damit die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich bereits vor dem 18. Lebensjahr und vor dem Erwerb des Führerscheins Fahrroutine und Fahrkompetenz anzueignen. Was ursprünglich in Niedersachsen als Modellversuch begonnen wurde, hat sich seitdem bewährt und ist mittlerweile in der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Dort ist klar geregelt, welche Voraussetzungen für das begleitete Fahren ab 17 erfüllt sein müssen. Das gilt sowohl für die Jugendlichen als auch für deren Begleiter.
Die Erfahrungen, die seit der Einführung des BF 17 gemacht wurden, sind durchaus positiv. Das, was man sich seinerzeit vom BF 17 versprochen hat, nämlich, einen Rückgang bei der Zahl der Verkehrsunfälle, ist auch tatsächlich eingetreten. Unter
suchungen zeigen, dass die Zahl der Unfälle mit Fahranfängern bundesweit signifikant zurückgegangen ist. Die Verringerung des Delikt- und Unfallrisikos bestätigt damit die Einführung des BF 17.
Bestärkt durch die positiven Erfahrungen wagt Niedersachsen wieder einen Vorstoß und möchte das begleitete Fahren ab 16 in einem Modellverfahren testen. Mittlerweile unterstützt beispielsweise auch Brandenburg dieses Modellvorhaben, dem sich nun auch Jamaika sowie die SPD mit ihrem vorliegenden Antrag angeschlossen haben. Analog zum BF 17 sollen demnach die Voraussetzungen für einen Modellversuch für das begleitete Fahren mit 16 geschaffen werden.
Dieser Vorstoß ist nicht vom Himmel gefallen; er greift die Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages von 2013 oder auch die des Niedersächsischen Fahrlehrerverbandes auf. Beide haben sich für das BF 16 ausgesprochen, zum einen aufgrund der guten Erfahrungen, die mit dem BF 17 gemacht wurden, zum anderen verspricht man sich von der Verlängerung des Lernzeitraumes weitere positive Effekte, die sich insbesondere auf das Unfall- und Deliktrisiko bei Fahranfängern auswirken.
Wir teilen die Auffassung, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein solches Modellvorhaben zu starten. Auch wir sehen, dass die Verlängerung des Zeitraumes eine Chance sein könnte, das Unfallrisiko bei Fahranfängern weiter zu senken, was die Verkehrssicherheit insgesamt weiter erhöht.
Laut Medienberichten gibt es aus dem Bundesverkehrsministerium die Signale, ein solches Modellvorhaben für den Zeitraum von drei Jahren durchzuführen. Das „dicke Brett“ liegt also nicht in Berlin. Vielmehr sehen wir das Problem auf EU-Ebene; denn dort ist das BF 16 nicht vorgesehen. Vielmehr schreibt das EU-Recht ein Mindestalter für den Führerschein von 17 Jahren vor.
Wir können den vorliegenden Antrag unterstützen und sind gespannt auf die Reaktionen in den anderen Bundesländern, aber vor allem bin ich auch gespannt auf die Reaktion in der EU.
Hans-Jörn Arp, du hast es immer geschafft, die A 20 zu erwähnen. Und stelle dir vor: Ich habe eine Rede gehalten und Dänemark nicht erwähnt! - Jo tak!
Ich erteile nun für die Landesregierung dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt ist in der Tat von allen fast alles gesagt. Erstaunlich ist in diesem Schleswig-Holsteinischen Landtag immer, dass man völlig neue Erkenntnisse gewinnt. Andreas Tietze, dass ein grüner Abgeordneter hier „Ich geb‘ Gas, ich will Spaß“ zu seiner Jugendparole ausruft -