Dem hohen Frauenanteil in dieser Berufsgruppe müssen wir dadurch Rechnung tragen, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Natürlich sind hier auch die Einrichtungen selbst in der Verantwortung. Ich möchte aber feststellen, dass es nicht zuletzt Aufgabe der Politik und der Träger ist, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Denn die in diesem Bereich tätigen Menschen müssen auch wirklich die Qualifikation und die Ressourcen bekommen, die sie benötigen, um eine moderne und menschenwürdige Pflege zu gewährleisten.
Nach Auffassung des SSW kann eine Berufsordnung für die Berufe im Bereich der Gesundheitsund Krankenpflege dabei helfen, eine hohe Qualität und damit auch Zufriedenheit bei Pflegenden und Pflegebedürftigen zu sichern. Dies zeigen zum Beispiel die Erfahrungen mit der Hamburger Pflegefachkräfte-Berufsordnung. Hier ist die Pflicht zur Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung ein zentrales Element. Damit werden die Mitarbeiter
mit Blick auf die berufliche Weiterbildung in ihrer Eigenverantwortlichkeit gestärkt und erhalten einen verbindlichen Rahmen für die professionelle Ausübung ihres Berufs. Sie können sich in schwierigen Situationen an den Vorgaben der Berufsordnung orientieren, und sie erhalten damit mehr Sicherheit für ihr Verhalten im Beruf. Hiervon profitieren die Patienten, die Angehörigen und Kollegen und nicht zuletzt die professionell Pflegenden selbst.
Durch immer neue Aufgaben und damit auch immer neue Herausforderungen in diesem Berufsfeld ist eine solche Orientierungshilfe absolut notwendig. Wir verbinden mit der Einführung einer Berufsordnung nicht zuletzt die Hoffnung, dass wir so auch zu einer höheren beruflichen Anerkennung und zu einem verbesserten Ansehen dieses Berufs beitragen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gesundheitspolitik gibt wirklich ein trauriges Bild ab, und in den vorangegangenen Redebeiträgen, insbesondere von der Kollegin Klahn, wurden einige Provokationen deutlich, die man nicht einfach so im Raum stehen lassen kann, das muss man als Ganzes betrachten.
Ablehnen, Verzögern, Verschieben von Verantwortung, Stillstand, Hygieneverordnung ein Jahr, die Hebammen vielleicht jetzt durch das GKV-Versorgungsgesetz einen kleinen Impuls, Zusatzbeiträge statt Bürgerversicherung, Psychiatrieplanung gar nicht, Pflegedokumentation gar nicht, und jetzt haben wir als Nächstes: Pflegeberufsordnung gar nicht. - Stillstand aller Orten!
Meine Damen und Herren, wir werden alle diese Baustellen, vor allem aber die Pflege ab dem 6. Mai nächsten Jahres ein Stück nach vorn bringen, gemeinsam mit den Grünen, gemeinsam mit dem SSW.
Ich hoffe, wenn sich die FDP nicht mehr beteiligt, dass die CDU wieder in aktive Politik zurückfindet, die wir leider vermissen.
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen: So viele Baustellen für die Fortsetzung der konservativ-liberalen Regierung wird es nicht geben.
Ich darf einmal die bisherigen Initiativen der Landesregierung im Bereich Pflege in dieser Legislaturperiode bekannt geben: Wir haben weiter in guter Tradition den Altenpflegepreis 2009 und 2010 verliehen und werden ihn auch 2011 verleihen, genauso wie im Jahr 2012, Herr Stegner, als Teil der Anerkennungskultur. Es sind drei neue Pflegestützpunkte errichtet worden, in den Kreisen Nordfriesland, Plön und Rendsburg-Eckernförde. Das Projekt KIWA ist um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert worden, um es dann in neue Strukturen überführen zu können, damit es dauerhaft gesichert wird. Das Kompetenzzentrum Demenz wurde gemeinsam mit den Pflegekassen errichtet. Es gab in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2010 eine Fachtagung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Es gab eine Woche der Pflege im November 2010. Es gab den Testlauf für die externen Prüfungen in der Altenpflegehilfe an drei Standorten im Jahr 2011. Dieser Testlauf ist inzwischen abgeschlossen. Zum 1. Januar 2010 sind die neue Landesverordnung zur Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe und die dazu ergänzenden Förderrichtlinien in Kraft gesetzt worden. Es wurden zusätzlich 30 Ausbildungsplätze ab 2011 zur Verfügung gestellt, im Übrigen so viele wie noch nie.
Regelprüfung stationärer Einrichtungen nach § 20 Abs. 9 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz wird im Jahr 2011 verabschiedet; die Anhörungsphase wird heute eingeleitet. Das Projekt zur Standarderhebung, das übrigens notwendig gewesen ist, weil Sie es nicht getan haben, im Bereich bauliche Anforderungen ist abgeschlossen. Das DVO-Anhörungsverfahren läuft heute aus; auch die DVO wird dieses Jahres verabschiedet.
Das Beteiligungsverfahren zur Verordnung der Altenpflegehelferausbildung wurde 2011 eingeleitet. Die Fachtagung Infrastrukturplanung mit der KLV findet am 7. November 2011 statt und ein Runder Tisch Fachkräfte am 3. November 2011.
- Ja, das verdient wahrlich Applaus. Das ist nämlich mehr, als Sie in der ganzen letzten Legislaturperiode gemacht haben.
Herr Minister Garg, können Sie mir bitte sagen, auf wen gerade die von Ihnen zuerst genannten Aktivitäten, und zwar zu weit über die Hälfte, zurückzuführen sind und in welcher Legislaturperiode sie angefangen worden sind?
Nun kommen wir zu den wirklichen Problemen, nicht nur im Altenpflegebereich, sondern im gesamten Pflegebereich.
Dann haben wir das Problem der dauerhaften Sicherung der Ausbildungsfinanzierung insbesondere im Bereich der Altenpflege.
Wir haben ein massives Problem bei der Erlössituation der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser. Frau Kollegin Pauls, ich werde weiterhin vor Demonstranten dazu auffordern, gemeinsam - Sie haben das Entscheidende vergessen - vor der Bayerischen Staatskanzlei dafür zu werben - um es einmal höflich auszudrücken -, dass uns von Bayern nicht länger politisch verweigert wird, die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser finanziell besserzustellen. Das halte ich für ein legitimes Anliegen. Wenn Sie das anders sehen, müssen Sie das den Demonstranten deutlich sagen, Frau Kollegin Pauls.
Meine Damen und Herren, ich will die Initiative der Sozialdemokraten nicht allzu sehr in Abrede stellen. Herr Kollege Stegner, Sie zeigen doch dauernd auf die Vorgängerregierung, wie toll die war. Es war die Hausspitze - ich weiß nicht, ob der Staatssekretär oder meine Amtsvorgängerin -, die den Gedanken einer Berufsordnung für Pflegeberufe ausdrücklich verworfen hat. Fragen Sie doch einmal die Kollegin Trauernicht, warum sie keine Berufsordnung mit den Fachverbänden vereinbart hat!
- Herr Stegner, Sie üben ja noch für die nächsten zehn Jahre, so, wie Sie hier im Landtag auftreten. Sie üben ja mit großem Erfolg.
(Beifall bei FDP und CDU sowie des Abge- ordneten Peter Eichstädt [SPD] - Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Wenn als Ziel einer Berufsordnung angeführt wird, die Pflegenden benötigten einen Orientierungsrahmen, der ihnen Klarheit über ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sichern würde, dann akzeptiere ich das schon deswegen nicht, weil die Aufgaben einer Altenpflegerin in einer gerontopsychiatrischen Einrichtung völlig andere sind als die einer Kinderkrankenschwester in der Kinderherzchirurgie.
- Frau Kollegin Pauls, Sie wissen es doch besser. Eine Berufsordnung beschreibt immer nur abstrakte, übergeordnete Pflichten, die für alle Pflegenden gleichermaßen gelten sollen. Ich wage zu bezweifeln, dass man Pflegende durch eine öffentlich-rechtliche Berufsordnung an fundamentale Pflichten wie die Schweigepflicht ernsthaft erinnern muss.