Protocol of the Session on September 14, 2011

(Zurufe)

Der Resolutionsentwurf ist von ihm. Insofern konnten wir ihn da nicht „eintüten“. Wir haben uns darauf eingelassen, diese Resolution zu verabschieden.

Ich komme sofort zu Ihnen, Kollege Harms.

(Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der dritte Punkt - das sage ich jetzt nett polemisch -: Manchmal bildet Lesen weiter. Wenn Sie § 48 des Gesetzentwurfs lesen, ist genau die Frage beantwortet, die Sie gestellt haben, dass Wirkungen, und zwar schadenersatzauslösende Wirkungen, bis zum 29. Februar 2012 einschließlich nicht entstehen können. Denn die Übergangsregelung lautet - ich darf sie vorlesen -:

„Genehmigungen nach diesem Gesetz dürfen erst mit Wirkung ab dem 1. März 2012 erteilt werden. Die Glücksspielabgabe nach diesem Gesetz wird ab dem 1. März 2012 erhoben. Bis zum 29. Februar 2012 gilt das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages … vom 13. Dezember 2007 … fort, soweit dieses Gesetz nicht entgegensteht. Ansprüche und schutzwürdiges Vertrauen werden bis zum 29. Februar 2012 nicht begründet.“

(Beifall bei FDP und CDU)

Mehr kann man nicht machen.

Sie gestatten eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lars Harms, sehe ich.

In dieser Reihenfolge: der Kollege Harms und dann der Kollege Habeck.

Vielen Dank, Herr Kollege Kubicki. Sie haben gerade über Vermutungen gesprochen. Auf welcher wissenschaftlichen oder statistischen Grundlage kann man Ihrer Meinung nach nachvollziehen, dass der Kollege Arp die Vermutung geäußert hat, dass wir 60 Millionen € Mehreinnahmen gegenüber dem Status quo durch das neue Glücksspielgesetz generieren können?

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Habe ich gestern Abend vorgerechnet!)

- Ich darf einmal sagen, dass wir das übrigens auch schon einmal in der Debatte gehabt haben. Das ist relativ einfach, je nachdem, welche Spannbreite Sie bei dem illegalen Markt an Umsatz annehmen und was Sie annehmen, was sozusagen von diesem Umsatz repatriiert werden kann. Daraus ergibt sich versehen mit dem Schlüssel der Abgabenhöhe, die im Gesetz festgesetzt wird - schlicht und ergreifend die Feststellung, dass Sie zwischen 40 Millionen und 60 Millionen € Mehreinnahmen - wenn Sie davon ausgehen, 80 % seien in dem legalen Markt zu organisieren - für Schleswig-Holstein erwarten können.

Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Lars Harms?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Herr Präsident, ich muss auf den Zwischenruf des Kollegen Stegner wirklich antworten, weil er mich nervt.

Herr Kollege Stegner, die Frechheit, mit der Sozialdemokraten heuchlerisch am Markt sind, ist nicht mehr zu übertünchen.

(Zurufe von der SPD)

Das sage ich jetzt eindeutig. Herr Kollege, überlegen Sie sich einmal, was der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, Sozialdemokrat, macht,

(Zurufe - Glocke des Präsidenten)

wenn sich die Sozialdemokraten hinstellen und ein Werbeverbot für Online-Anbieter fordern und in Hamburg das Tennisturnier als Bet-at-home Open durchgeführt wird.

(Beifall bei FDP und CDU)

Der Kollege Arp und ich haben uns überlegt: Eigentlich müsste ein Staatsanwalt in Hamburg auf die Idee kommen, den Bürgermeister wegen Strafvereitelung im Amt zu verfolgen. Das kann ich Ihnen sagen. Eigentlich müsste man auf die Idee kommen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Machen Sie es doch!)

Gestatten Sie die Zwischenfrage des Abgeordneten Lars Harms?

Selbstverständlich!

Herr Kollege Kubicki, Sie haben gerade eben explizit davon gesprochen, dass Sie von Annahmen ausgehen, mit denen Sie dann weiterrechnen, um auf 40 Millionen bis 60 Millionen € zu kommen. Gehe ich recht in der Annahme, dass man diese Annahmen auch als Vermutung bezeichnen könnte und dass 40 Millionen bis 60 Millionen € Einnahmen nicht gesichert sind, sondern dass es auch ganz anders laufen kann?

- Herr Kollege Harms, ich gestehe Ihnen alles zu. Gestehen Sie mir bitte zu, dass wir tatsächlich erst dann Erhebungen haben, wenn das erste Jahr gelaufen ist, in dem das Gesetz in Kraft war und die Glücksspielanbieter hier ihre Abgaben haben leisten müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

Dann haben wir genaue Daten. Das gebe ich zu. Aber bei jedem Gesetzesvorhaben werden wir auch Sie - nach Einschätzungen der Folgewirkungen, Einnahmen und Ausgaben gefragt. Das sind jedes Mal Annahmen. Darauf basiert das Verfahren

schlicht und ergreifend. Sie können anschließend in der Wirklichkeit kontrolliert werden.

Zu einer Zwischenfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Robert Habeck das Wort.

Herr Kollege Kubicki, Sie kennen sicherlich den Bismarck-Spruch von der Wurst und den Gesetzen. Bei beiden möchte man nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden. Es tut mir leid, dass ich den Passus, den Sie vorgetragen haben, nicht gesehen habe. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich das zur Kenntnis nehme.

Die Zwischenfrage ist die: Würden Sie mir recht geben: Für den zweiten Teil der Argumentation besteht Rechtsunsicherheit dahin gehend, dass es dann, wenn es - worauf die Resolution zielt - bundesweit eine übergreifende Gesetzgebung gibt, die nach anderen Kriterien Lizenzen vergibt, wir in SchleswigHolstein aber Lizenzen vergeben haben, unklar ist, welche Regressansprüche übrig bleiben, um diese Lizenzen auszulösen, wenn sie unterhalb der Linie liegen, die bundeseinheitlich vereinbart wird.

Ich verstehe das so: Wenn die Einigung der Bundesländer einschließlich Schleswig-Holsteins erst nach dem 1. März 2012 geschieht, dann gelten die Lizenzen selbstverständlich weiter; es sei denn, die Anbieter sind damit einverstanden, dass sie sich den neuen Lizenzbedingungen bundeseinheitlich unterwerfen, wofür einiges spricht. Das ist auch möglich, weil sie wahrscheinlich ein Interesse daran haben, bundeseinheitlich etwas hinzulegen. Herr Dr. Habeck, da die Grünen uns, den Bund oder wen auch immer aufgefordert haben, keine Regelungen zu erlassen, die von dem abweichen, was wir hier gerade tun, habe ich keine Sorge, dass hier eine Gefahr besteht. Dies steht so in Ihrem Resolutionsantrag.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich Herrn Kollegen Johannes Callsen das Wort.

(Wolfgang Kubicki)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Stegner, was Murks ist, das entscheiden Sie zum Glück nicht allein. Ich bin sicher: Das, was wir heute vorlegen und verabschieden, ist kein Murks. Wenn ich Ihren politischen Lebenslauf sehe, dann gibt es dort einiges, was man aufführen könnte.

(Beifall bei CDU und FDP)

Den Vorwurf in Bezug auf das Verfahren will ich noch einmal deutlich zurückweisen. Wir haben uns für drei Lesungen entschieden. Vor einigen Wochen hat die Opposition noch gefragt: Was soll das? - Jetzt wird hier angeblich etwas durchgepeitscht. Wir haben eine zweitägige Anhörung mit allen Betroffenen durchgeführt. Wir haben einen Gesetzentwurf, in den viele Anregungen der Betroffenen aus den unterschiedlichen Bereichen aufgenommen wurden. Wir hatten zahlreiche sehr ausführliche Ausschussberatungen. In Bezug auf heute Morgen stelle ich fest, dass auch die Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Landesregierung voll beantwortet wurden. Um 9:20 Uhr gab es keine weiteren Fragen der Opposition.

(Beifall bei CDU und FDP)

Aus all dem folgt für mich: Wir - CDU und FDP legen Ihnen heute eine EU-konforme Regelung zum Glücksspiel vor. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, halten an einem europarechtlich rechtswidrigen Staatsvertrag fest, ohne konkret eine belastbare Alternative aufzuzeigen. Das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ralf Stegner?

Sehr geehrter Herr Kollege Callsen, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie hätten die Anliegen der Betroffenen besonders aufgenommen? - Meinen Sie damit insbesondere die bisher illegal operierenden Glücksspielanbieter, die jetzt bessere Geschäfte machen können?

- Herr Kollege Dr. Stegner, wenn Sie ständig mit Unterstellungen arbeiten, dann wird diese Debatte nicht sachlicher.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu der bundesweiten Entwicklung und zu dem, was der Kollege Kalinka unter anderem zu der Frage der Suchtprävention gesagt hat, noch einmal die klare Aussage: Wir halten die Tür für die anderen Bundesländer ausdrücklich offen.

(Zuruf von der SPD: Wie großzügig!)