Protocol of the Session on February 25, 2011

Herr Minister Klug!

Zunächst ist das immer eine Einzelfallprüfung, in der man die Argumente, die die beteiligten Instanzen für ihre Position vortragen, inhaltlich zur Kenntnis nimmt und bewertet und im Zweifelsfall gewichtet. Daher muss man auf das, was von den einzelnen Entscheidungsträgern gesagt wird, warten und muss hören, was dieser vorbringt. Man muss natürlich auch schauen: Stimmt beispielsweise eine bestimmte Sachverhaltsbeschreibung, die in einer Stellungnahme enthalten ist, oder sehen wir das sachlich aus unserer Kenntnis heraus anders? Es ist also wirklich eine Einzelfallentscheidung.

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Spoorendonk.

Ich muss sagen, ich finde es sehr schwierig, Herr Minister, dass Sie keine transparenten Kriterien nennen.

(Zuruf: Frage!)

- Ja, ich komme zu meiner Frage. Ich würde gern wissen, Herr Minister, wie Sie entscheiden, wenn doch von dem Schulträger erwartet wird, dass Sie von deutlichen, transparenten Kriterien ausgehen.

Wir haben dafür Sorge getragen, dass, dem Wunsch der Kommunen entsprechend, das Einvernehmen mit dem Schulträger festgestellt werden muss. Wenn vor Ort zwischen den drei beteiligten Instanzen - Schulleitung, Schulkonferenz und Schulträger - kein Einvernehmen besteht, dann liegt in der Tat nach dem Gesetzestext die Entscheidung beim Ministerium. Dann müssen wir uns eine Meinung und ein Urteil bilden über die Auffassungen, die die Beteiligten einbringen, und über ihre Argumente. Ich glaube, das ist eigentlich ein ganz normales Prozedere.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Streitbörger.

Herr Minister, meine Frage bezieht sich jetzt direkt auf das, was Frau Kollegin Spoorendonk eben gefragt hat. Sie sagen, bei einem Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger müssen Sie eine Einzelfallentscheidung treffen. Aber auch eine Einzelfallentscheidung muss doch nach bestimmten Kriterien erfolgen. Nach diesen Kriterien würde ich jetzt gern noch einmal fragen.

Herr Minister Dr. Klug!

Ich halte es für einigermaßen unmöglich, für eine Vielzahl denkbarer, konstruierbarer Einzelfälle ein Raster von Entscheidungskriterien zu entwickeln. Vorhin ist von Bürokratie gesprochen worden. Das wäre in der Tat ein bürokratisches Monster, das man sich ersparen sollte.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Kollegin Streitbörger.

Das Bürokratiemonster überzeugt mich jetzt gerade nicht. Aber eine Einzelfallentscheidung in so einer

gewichtigen Sache muss bei Dissens zwischen Schulkonferenz und Schulträger doch Rechtssicherheit schaffen,

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Fra- ge!)

und zur Rechtssicherheit bedarf es doch überprüfbarer rechtlicher Kriterien.

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das war keine Frage!)

Welche sind das? Das war gerade eben auch schon meine Frage.

Herr Minister Dr. Klug!

Ich habe diese Frage, glaube ich, in zwei Anläufen beantwortet.

Gut. - Jetzt mache ich folgende Zwischenbemerkung: Es erleichtert uns die Arbeit insgesamt, wenn wir gleich mit einer Frage starten.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage hat Frau Kollegin Strehlau.

Herr Minister, können Sie zusagen, dass Sie Ihre Genehmigung verweigern, wenn ein Schulträger nachweisen kann, dass ihm höhere Kosten - höhere Sachmittel oder ein höherer Raumbedarf - durch die Umstellung eines Gymnasiums auf G 9 oder G Y entstehen?

Herr Minister Dr. Klug!

Ich kann Ihnen dazu sagen, dass genau diese Fragen, nämlich die Entstehung eines höheren Raumund Sachbedarfs, im Genehmigungsverfahren von uns besonders geprüft werden müssen - das ist auch Inhalt des Gesetzes - und dass wir uns das im Einzelfall auch genau anschauen. Aber ich sage Ihnen auch: Es genügt nicht, dass jemand behauptet, es entstünde ein größerer Raumbedarf.

Ich nenne ein Beispiel: Ein Gymnasium, das G 9 einführen möchte, weist darauf hin, dass es bei G 8 für die Intensivierungsstunden, also für die Teilung der Klasse in zwei kleinere Gruppen, auch entsprechende räumliche Kapazitäten benötigt.

Mit anderen Worten: Man muss im Zweifelsfall schauen, ob womöglich die andere Seite berechtigte Einwände gegen ein vorgetragenes Argument des Kontrahenten in dieser Frage vorbringt. Auch deshalb habe ich von Einzelfallprüfung gesprochen. Man muss schauen: Sind die Gründe und Argumente, die von diesem oder jenem angeführt worden sind, nachvollziehbar? Am Ende gilt es im Zweifelsfall zu gewichten.

Zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich der Frau Kollegin Strehlau das Wort.

Herr Minister, können Sie zusichern, dass Sie die Genehmigung verweigern, wenn diese Kostenfrage geklärt ist und höhere Kosten entstehen?

Herr Minister Dr. Klug!

Wir haben deutlich gemacht, dass Schulträger nicht befürchten müssen, durch eine Änderung im pädagogischen Angebot des Gymnasiums mit höheren Kosten konfrontiert zu werden.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Kollegen Dr. Habeck.

Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass im Zweifelsfall oder im Streitfall wie im Falle Satrup nicht der Elternwille, sondern der Ministerwille entscheidet?

Herr Minister Dr. Klug!

Noch einmal: Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Dissens der drei vor Ort beteiligten Instanzen die Entscheidung beim Ministerium liegt. Ich versichere Ihnen, dass wir uns die von allen Beteiligten vorgetragenen Argumente sehr sorgsam anschauen und prüfen werden und am Ende die uns nach dem Gesetz obliegende Entscheidung treffen werden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zu einer zweiten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Kollegen Habeck das Wort.

Ich formuliere die Frage negativ: Kann es sein, dass der Elternwille nicht berücksichtigt wird?

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Nein!)

Das Wort hat Herr Minister Klug.

Ich bin der Auffassung, dass wir, wenn denn das Ministerium überhaupt gefordert ist, in diesem Entscheidungsprozess alle vorgetragenen Positionen berücksichtigen werden. Was am Ende den Ausschlag geben wird, kann ich nicht abstrakt beantworten, sondern das wird sich in jedem Einzelfall nach der Sachlage ergeben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Herrn Abgeordneten Thoroe das Wort.

Wie wollen Sie, wenn Sie sich zuvor noch keine Gedanken über Kriterien gemacht haben, gewährleisten, dass die Entscheidung über Streitfälle noch vor dem Anmeldeschluss an den Schulen Ende März fällt?

Das Wort hat Herr Minister Dr. Klug.

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Ich halte das, was Sie eben formuliert haben, für nicht sachgerecht und für nicht zutreffend.

(Björn Thoroe [DIE LINKE]: Wie wollen Sie gewährleisten, dass - -)

- Die Antwort ist jetzt gegeben. Soll das eine zweite Zusatzfrage sein?

Nun gut. - Können Sie gewährleisten, dass alle Streitfälle bis Ende März entschieden sind?