Herr Minister, da das „Verbrennen“ nicht stattgefunden hat, bedeutet dies, dass Sie die politische Verantwortung für die Erlasspanne übernehmen?
Herr Minister, welche Konsequenzen ziehen Sie dann persönlich aus der Übernahme der Verantwortung für diese Panne?
Dass man aus Fehlern lernen sollte. Das ist ein allgemeiner Satz. Im Übrigen sollte man, denke ich, in der Sache die Kirche mal ein bisschen im Dorf lassen. Es war ein Erlassentwurf in einer Anhörungsfassung. Anhörungen dienen dazu, im Zweifelsfall auch kleinere oder auch größere Fehler auszumerzen.
Herr Minister, kann dieses Haus davon ausgehen, das Erlasse, die mit Ihrer Unterschrift das Haus verlassen, von Ihnen gelesen, verstanden und politisch eingeschätzt wurden?
Herr Minister, Sie führten aus, dass Sie am Vormittag mit Herrn Kubicki gesprochen haben. Die Presseerklärung, auf die wir mehrfach zu sprechen gekommen sind, ist um 12:59 Uhr veröffentlicht worden. Sie sprachen von Ihrer Verblüffung. Halten Sie es für adäquat, sich verblüfft zu geben und sich nicht hinter Ihre Mitarbeiter des Hauses zu stellen beziehungsweise gegen den Fraktionsvorsitzenden der FDP?
Erstens habe ich mich vor meine Mitarbeiter gestellt. Ich denke, die Reaktion war angemessen. Die Situation, die am Freitag, den 4. Februar 2011 bestand, ist beschrieben worden. Nach meiner Überzeugung war es in dieser Situation durchaus sinnvoll, alle Vorgänge in diesem Zusammenhang noch einmal zu überdenken.
Ich greife ein bisschen in die Frage 3 hinein. Halten Sie es für adäquat, 48 Stunden zu warten, bevor Sie sich äußern und sich vor Ihre Mitarbeiter stellen?
Erstens habe ich mich vor meine Mitarbeiter gestellt. Zweitens bin ich der Auffassung, dass man sich alle Vorgänge noch einmal anschauen sollte, wenn eine solche öffentliche Debatte läuft. Außerdem denke ich, dass eine gewisse Bedenkzeit in einer solchen Situation dazu beitragen kann, bei allen Beteiligten die vorhandene Erregung etwas zu dämpfen. Das gilt vielleicht nicht für die Vertreter der Opposition.
Sie sagten vorhin, dass es ein bestimmtes Verfahren bei der Erarbeitung von Erlassen gibt. So habe ich das zumindest verstanden. In solchen Gesprächsrunden - so will ich das mal formulieren - wird man doch wohl auch Bezug auf das konkrete Gesetz genommen haben. Wie passt der Erlassentwurf mit den Intentionen des neuen Schulgesetzes zusammen?
Grundsätzlich passt der Erlassentwurf gut zur Intention des neuen Schulgesetzes, weil das Schulgesetz die Möglichkeit eines kombinierten G-8/G9-Angebots an einer Schule vorsieht. Dann muss es auch entsprechende Verfahren oder Vereinbarun
Das kann ich nachvollziehen, Herr Minister. Wie passt aber der Erlassentwurf mit Ihrer häufig geäußerten Aussage zusammen, dass die Autonomie der Schulen gestärkt werden soll und auch der Elternwille gestärkt werden soll?
Frau Kollegin Spoorendonk, ich hatte vorhin schon gesagt, dass der Wunsch, eine solche Regelung vorzusehen, aus den Schulen selbst heraus an uns herangetragen worden ist. Es war also nicht die Idee des Ministeriums, dass überhaupt eine solche Regelung eingeführt wird. Das ist auch nicht vor mir gekommen.
Wenn Schulen bestimmte für sie als Erleichterung angesehene Verfahrensregelungen wünschen, bin ich immer geneigt, den im Rahmen des Möglichen entgegenzukommen.
Herr Minister, ich fand Ihre letzte Aussage sehr interessant. Können Sie diese etwas präzisieren? Von welchen Schulen haben Sie denn diese Anregung bekommen? Im Ausschuss habe ich Sie so verstanden, dass man erst einmal einen Entwurf gemacht und ihn in die Anhörung gebracht hat, um die Reaktion auf einen solchen Erlassentwurf zu testen.
Frau Abgeordnete Spoorendonk, wenn Sie sich die Akten, die zur Akteneinsicht angefordert und bereitgestellt worden sind, anschauen, dann werden Sie beispielsweise in Protokollen einer Schulleiter
dienstversammlung im September vorigen Jahres in Damp oder von zwei Sitzungen des Direktorenverbindungsausschusses das Thema wiederfinden. Dort finden Sie auch Fragen, die in diesem Zusammenhang aus dem Bereich der Schulleiter gestellt worden sind. Es gab also in der Tat Anregungen aus den Schulen heraus, die ursprünglich zu der Überlegung geführt haben, dass man einen solchen Erlassentwurf erarbeiten sollte. Konkrete Namen von Schulleitern fallen mir derzeit leider nicht ein. Solche Namen sollte man in einer solchen öffentlichen Fragestunde vielleicht auch nicht nennen.
Herr Minister, warum ist es Ihnen nicht noch am Freitag, als die Pressemitteilung von Herrn Kubicki kam, gemeinsam mit Ihrem Ministerbüro und mit dem Staatssekretär gelungen, die Verantwortlichkeiten für den Erlass zu klären?
Ich glaube, ich habe bereits bei der Beantwortung anderer Fragen eben die Gründe erläutert, warum ich erst am Wochenende zunächst in einem Rundfunkgespräch und anschließend am Montag mit einer öffentlichen Pressemitteilung und mehreren anderen Statements gegenüber den Medien mich geäußert habe.