Protocol of the Session on February 24, 2011

(Präsident Torsten Geerdts)

Dieses Gesetz hatte auch zum Inhalt, die Würde und die Privatheit der Menschen zu sichern. Weitere Inhalte sind die Sicherung der Wohn- und Pflegequalität nach aktuellen fachlichen Erkenntnissen, die Wahrung ihrer Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher und die Einhaltung der den Trägern von Diensten und Einrichtungen obliegenden Pflichten - dies nur in Kürze und zur Erinnerung. Dieses Gesetz ist bundesweit in der Presse sowie von den Fachverbänden als einmalig, beispielhaft und verbraucherschutzorientiert gelobt worden. Ich finde, wir können stolz darauf sein,

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Denn es hat ein Perspektivwechsel stattgefunden. Ziel war es, nicht mehr die Heime und die Einrichtungen in den Vordergrund zu stellen, sondern die Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Ziel war es, ihre Interessen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu rücken.

(Beifall bei SPD und der LINKEN)

Auch Herr Dr. Garg hat dankenswerterweise sehr konstruktiv daran mitgearbeitet. Das alles ist jetzt 18 Monate her. Abzüglich der Neuwahl und der Einarbeitung hatte Herr Dr. Garg circa 16 Monate Zeit, dieses Gesetz mit Leben zu füllen. Auf meine Kleine Anfrage diesbezüglich vom Juli 2010 antworte das Ministerium, ich zitiere:

„Aktuell lässt sich keine konkrete Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt mit der Durchführungsverordnung zu rechnen ist. … Die Abstimmung hierzu dauert noch an. Der Sozialausschuss wird so früh wie möglich eingebunden werden.“

Das ist jetzt sieben Monate her. Dem Sozialausschuss ist bis heute nicht erkennbar, wann und ob daran gearbeitet wird. Stattdessen kommen CDU und FDP jetzt ganz kurzfristig mit diesem vollkommen respektlosen Änderungsantrag, der besagt, man möge „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ walten lassen.

(Beifall der Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD] und Wolfgang Kubicki [FDP])

Ich glaube, wir haben eine komplett andere Definition von schnell. 16 Monate? - Sie schaffen es, Gesetze und Erlasse in kürzester Zeit durchzuhauen, die Ihnen irgendwie gerade passen, aber die schwächsten und die pflegebedürftigsten Menschen in unserer Gesellschaft lassen Sie auf Verordnungen, die deren Lebenssituation verbessern könnten, warten.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW)

Herr Dr. Garg forderte als damaliger Oppositionspolitiker eine zentrale Informationsplattform. Das wurde bereits in der vergangenen Woche umgesetzt. Damit aber wurde der zweite Schritt vor dem ersten Schritt getan. Der erste Schritt wäre gewesen, die Verordnungen für das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen. Ich finde, ein Internetauftritt kann und darf eine persönliche Beratung bei den trägerunabhängigen Pflegestützpunkten, die wir leider auch noch nicht überall im Land haben, nicht ersetzen. Die Einrichtungen beziehungsweise die Kreise müssen sich weiter an dem alten, schlechteren Heimgesetz orientieren. Man wartet händeringend auf die Verordnungen, um weiter planen zu können. Das ist das, was mir in den Einrichtungen immer wieder gesagt wird. Einrichtungen, die jetzt bauen wollen, hängen in der Luft. Verbraucherschutz und Mitbestimmung liegen im Ministerium in der Schublade, statt Anwendung zu finden.

Ich kann Ihre Problematik nachvollziehen. Es gibt natürlich einige wenige Einrichtungen, die dieses Gesetz nicht wirklich gut finden, weil sie zum Beispiel großzügigere Räumlichkeiten für ihre Bewohner schaffen müssen, weil mehr Mitbestimmung und mehr Transparenz in der Umsetzung anstrengender sind, weil man in der Pflege heutzutage leider knallhart kalkulieren muss, weil Pflegeinrichtungen den wirtschaftlichen Zwängen unterworfen sind und weil man mit Pflege leider Geld verdienen muss. Bei der Verabschiedung des Gesetzes war man sich einig. Herr Dr. Garg, auch Sie waren der Meinung, dass der Mensch und nicht die Einrichtung im Mittelpunkt stehen muss. Das sollte auch die Leitlinie für die Verordnung sein. Alles andere würde dieses gute Gesetz nachträglich verwässern. Verbände, Seniorenbeiräte, Heimbeiräte und auch das Altenparlament fordern endlich eine Umsetzung dieses Gesetzes.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und verein- zelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pflegepolitik ist mehr als solidarische Grußworte. Pflegepolitik fängt bei der Wertschätzung an. Am vergangenen Donnerstag hatte der Pflegerat zur 1. Fachtagung unter dem Motto „Pflegende in Not (?) “ eingeladen. 400 Fachleute aus allen pflegeberuflichen Zweigen diskutierten über die Situation in der Pflege, über Ausbildung, über Fachkräftemangel und über mangelnde gesellschaftliche und politische Anerkennung. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege wollten vom Ministerium nicht hören, dass sie doch einen wirklich sinnvollen Beruf

(Birte Pauls)

haben. Das wissen sie selbst. Die Kolleginnen und Kollegen leiden auch nicht unter einem Helfersyndrom. Diese Fachleute, die unsere Gesellschaft dringend benötigt und in Zukunft noch mehr benötigen wird, haben ein Recht auf respektvolle, anständige und qualifizierte Antworten auf ihre Probleme, die sie im Alltag bei der Umsetzung von Pflege haben.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW)

Auf diese Antworten haben sie am Donnerstag wieder vergeblich gewartet. Werbe- und Imagekampagnen hin oder her - sie reichen nicht aus. Wir müssen es endlich schaffen, die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Pflegende anständig und zukunftssicher zu gestalten. Nehmen Sie die Pflege endlich ernst.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister Garg, ich fordere Sie auf: Fangen Sie an dieser Stelle endlich mit Ihrer Arbeit an!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ursula Sassen das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Pauls, wenn man Ihre Rede hört, dann könnte man annehmen, dass der Minister oder CDU und FDP die Inkraftsetzung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes verhindert hätten. Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist am 1. August 2009 in Kraft getreten, und auch wir sehen den Menschen und nicht die Einrichtung im Vordergrund. Das haben wir mit der einstimmigen Verabschiedung auch so dargelegt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Es geht jetzt um die Verordnung und nicht darum, dass wir mangelnde Wertschätzung gegenüber den zu Pflegenden oder den in Einrichtungen lebenden Menschen haben. Wir begrüßen, dass den Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung sowie deren Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten durch dieses Gesetz die Möglichkeit zu Mitwirkung und Mitsprache eröffnet wird.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz regelt detailliert den partnerschaftlichen Umgang zwischen Betreibern stationärer Einrichtungen und deren Be

wohnern. Die Sicherung und die Stärkung der Mitwirkung für die Bewohnerinnen und Bewohner werden über einen Beirat gewährleistet, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Rechte fachund sachkundige Personen seines Vertrauens hinzuziehen kann. Die Aufsicht über die stationären Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten, sodass bei Beschwerden unverzüglich und regionalbezogen Abhilfe geschaffen werden kann. Dieses Gesetz fördert den respektvollen Umgang mit Schutzbefohlenen auf Augenhöhe und verpflichtet Träger von stationären Einrichtungen und Anbieter von Leistungen der Pflege und der Beratung, alles daranzusetzen, den Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das geschieht schon jetzt.

Der oft gehörte Kommentar „satt und sauber“ müsste nach diesem Gesetz eigentlich der Vergangenheit angehören, gäbe es da nicht noch einige Hürden, die vor allem Träger beziehungsweise Betreiber der entsprechenden Einrichtungen zu überwinden haben.

Sie werden ja auch mit diesen Menschen und diesen Einrichtungen gesprochen haben und wissen auch um die Sorgen, die aufgrund des ersten Entwurfs der Verordnung naheliegend sind. Man fragt sich nämlich, wie man das alles so einfach umsetzen soll. Bei allem guten Willen müssen die Anforderungen und hohen Ziele des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes auch leistbar sein, sowohl personell als auch finanziell.

In diesem Zusammenhang möchte ich besonders auf § 26 Ziffern 1 und 2 hinweisen, die durch Verordnung zu präzisieren sind. In § 26 - Verordnungsermächtigung - heißt es:

„Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung Näheres zur Durchführung dieses Gesetzes bei stationären Einrichtungen zu regeln für

1. die persönlichen und fachlichen Anforderungen der Leitung und der Beschäftigten der Einrichtung,

2. die baulichen Anforderungen für die Räume, insbesondere die Wohn-; Gemeinschafts-, Therapie- und Wirtschaftsräume, sowie die Verkehrsflächen, sanitären Anlagen und technischen Einrichtungen,…“

Beide Punkte, ein möglicherweise höherer Personalbedarf sowie bauliche Maßnahmen und eine Anhebung der Standards, haben erhebliche finanzielle Folgen. Das Ministerium führt seit dem Inkrafttre

(Birte Pauls)

ten des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes intensive Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden über die Gestaltung der Durchführungsverordnung. Angesichts der in der Landesverfassung festgeschriebenen Schuldenbremse und der Haushaltsbeschlüsse ist zu prüfen, ob die im ersten Entwurf der Durchführungsverordnung vorgesehene Anhebung bei den Baustandards der Einrichtungen überhaupt finanzierbar ist. Dies gilt insbesondere für die Anhebung der Zimmergrößen, mehr Ein- statt Zweibettzimmer und die Beschränkung der Bäderbenutzung.

Diese Thematik muss unter den gegebenen Voraussetzungen erneut beraten werden, da die Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie der Kreise und kreisfreien Städte sowohl aus dem Bereich Pflege als auch der Eingliederungshilfe darauf hingewiesen haben, dass die Auswirkungen des ersten Durchführungsverordnungsentwurfs die Grenzen der Leistbarkeit überschreiten würden. Dies bedeutet, dass die Neufestsetzung der Standards daraufhin überprüft werden muss, was fachlich notwendig ist. Die tatsächlich bereits erreichten Standards durch Neu- oder Umbaumaßnahmen sollen Grundlage für die Vorgaben der Verordnung für Neu- und Umbauten werden. Der Minister wird sicherlich noch Näheres dazu erläutern.

Die Uni Flensburg ist beauftragt worden, in drei Kreisen und einer kreisfreien Stadt exemplarisch die Standards zu erfassen. Die Ergebnisse werden demnächst vorliegen und sollen in die Entwürfe einfließen.

Es geht jetzt nicht darum, im Eilverfahren diese Verordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz vorzulegen, sondern diese in Abstimmung mit den Verantwortlichen zu gestalten und deren Umsetzung an realistischen Forderungen zu orientieren, ohne die Interessen der Pflegebedürftigen einzuschränken. Das ist unser Ziel. Die Landesregierung wird eine Verordnung in diesem Sinne auf den Weg bringen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das Wort für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Anita Klahn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch aus liberaler Sicht beinhaltet das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz vorbildliche

Regelungen, die der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderung Rechnung tragen. Seinerzeit hatte sich die FDP-Fraktion auch sehr konstruktiv in diesen Prozess zur Erarbeitung des Gesetzes eingebracht. So, wie ich es habe nachlesen können, hat man dort interfraktionell zwar kontrovers, aber letztlich sehr sachlich debattiert.

Das seit August 2009 geltende Selbstbestimmungsstärkungsgesetz löste das alte Heimgesetz ab. Durch das neue Gesetz wird das Ministerium jetzt ermächtigt, „Näheres zur Durchführung des neuen Gesetzes per Verordnung zu regeln“. Die Kollegen der SPD fordern nun umgehend die Vorlage eines Verordnungsentwurfs zu diesem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Frau Kollegin Pauls, ich kann Ihre Ungeduld jetzt nicht nachvollziehen. Solange es keine Landesverordnung gibt, gilt die Bundesverordnung. Also, ich sehe im Moment nicht so ganz Ihr Problem.

Wir haben ein breites Angebot von Leistungserbringern und Einrichtungen. Hier gilt es, jetzt mit Augenmaß die berechtigten Interessen der Betroffenen herauszufinden und umzusetzen. Aber wem nutzt es, wenn wir jetzt mit einem Schnellschuss eine Verordnung erlassen, die nicht den Betroffenen entspricht? Was nutzt es, wenn eine Verordnung erlassen wird, die Kosten verursacht, die im Rahmen des finanziell Leistbaren alles sprengen würde und Kommunen, Land und Leistungserbringer in eine Notsituation bringen würde? Die SPD hat doch sicherlich auch gehört, dass es auch bei den Wohlfahrtsverbänden Bedenken gibt. Also, es macht für mich keinen Sinn, etwas gegen deren Willen zu beschließen.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Baasch [SPD])

Betrachten wir den § 26 im Detail, so wird sehr schnell deutlich, dass zur Erarbeitung dieser Verordnung umfangreiche Recherchen und Stellungnahmen von den fachlich kompetenten Beteiligten eingeholt werden müssen. Dies formulierte übrigens auch die damalige Kollegin Jutta Schümann bereits bei den Beratungen zum Gesetzentwurf in der letzten Wahlperiode.

Ich möchte an diesem Punkt einmal exemplarisch festmachen: Es sind die baulichen Anforderungen, die uns allen tatsächlich Bauchweh bereiten. Es ist notwendig, erst einmal umfangreiche Bestandsaufnahmen vorzunehmen und aus