Protocol of the Session on February 24, 2011

Ich möchte an diesem Punkt einmal exemplarisch festmachen: Es sind die baulichen Anforderungen, die uns allen tatsächlich Bauchweh bereiten. Es ist notwendig, erst einmal umfangreiche Bestandsaufnahmen vorzunehmen und aus

(Ursula Sassen)

zuwerten. Darauf hat meine Kollegin Ursula Sassen schon hingewiesen.

Liebe Kollegin Pauls und liebe Kollegen der SPD, wenn ich jetzt Herrn Baasch so höre, ich habe den Eindruck, Sie haben einfach ein anderes Verständnis von Politik als wir.

(Demonstrativer Beifall bei der SPD)

Die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz beinhaltet einen komplexen, umfangreichen Regelungsbedarf. Die Landesregierung wird einen fachlich fundierten und sachgerechten Entwurf vorlegen, der die Bedürfnisse der Betroffenen aufnimmt, realistische Standards setzt und verantwortungsbewusst die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand sowie der Leistungserbringer mit einbezieht. Wir haben verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen; ich glaube, das unterscheidet uns irgendwie von Ihnen. Man kann hier nicht einfach aus der Hüfte schießen. Das Ministerium wird in Kooperation mit den Leistungserbringern und Kommunen diese notwendige Verordnung schaffen. Aber bitte, Gründlichkeit vor Schnelligkeit!

Ich halte diese Debatte ohnehin für eine Phantomdiskussion. Wir haben im zuständigen Fachausschuss bereits mehrfach vom Ministerium Berichte dazu bekommen. Insofern verstehe ich nicht ganz, warum Sie jetzt noch eine Plenarbefassung eingefordert haben.

Im Übrigen, wer politisch eine Krankenhaushygieneverordnung verschleppt, wie die SPD das in ihrer Regierungszeit getan hat, der sitzt im Glashaus und sollte nicht mit Steinen werfen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich beantrage Abstimmung in der Sache und bitte um Zustimmung zu dem Antrag der Regierungskoalition.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Kollegin Dr. Marret Bohn.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2009 haben die Abgeordneten der 16. Legislaturperiode das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz beschlossen. Das haben wir gera

de alles schon gehört; ich kürze das ein bisschen ab. Das ist in großer Einigkeit geschehen und über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wir haben damit ein gutes Zeichen gesetzt, dass es auch in der Politik möglich ist, ein Ziel gemeinsam zu verfolgen, was beim Thema Pflege aus meiner Sicht auch angemessen und sinnvoll ist.

Pflege ist eines der Zukunftsthemen unserer Gesellschaft; darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Wichtig und zentral am Landesgesetz war und ist der Perspektivenwechsel. Ganz bewusst trägt es nicht das Wort „Heim“ im Titel. Das Landesgesetz war nötig, weil nach der Föderalismusreform das alte Heimrecht seine Gültigkeit verloren hat. Aber diese Formalität war nur der Anlass für etwas Wichtigeres. Bei diesem Gesetz ging es in erster Linie um einen Perspektivenwechsel. Es ging um eine Stärkung der Rechte und der Selbstbestimmung von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Für uns Grüne ist es eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit, dass die Selbstbestimmung im Vordergrund steht. Daran, wie eine Gesellschaft mit Pflege- und Unterstützungsbedürftigen umgeht, zeigt eine Gesellschaft ihr wahres Gesicht, und, wenn es gut gelingt, ihre wahre Stärke.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz regelt, was der Staat tun kann und muss, damit Menschen, die nicht vollständig selbstständig in ihrem privaten Umfeld leben, nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden. Und es regelt, dass sie, wenn nötig, angemessenen Schutz erhalten. Dieses Gesetz soll für mehr Qualität, mehr Transparenz, mehr Entscheidungsfreiheit und mehr Sicherheit sorgen. Es stärkt die Teilhabe von Menschen mit Pflegebedarf in der von ihnen selbst gewählten Wohnform.

Über diese Zielsetzung herrschte in der vergangenen Legislatur Einvernehmen. Einvernehmen herrschte auch bei Fachverbänden, Anbietern, Pflegekassen, Heimaufsicht und bei allen Fraktionen, die damals im Landtag vertreten waren. In der jetzigen Legislatur haben wir dieses Ziel aber leider noch nicht erreicht. Warum?

An zwei Punkten fehlt es an Verordnungen, zum einen im Bereich des betreuten Wohnens und zum anderen im Bereich der Regelung konkreter personeller, fachlicher und baulicher Anforderungen. Bei beiden Punkten kommt es genau auf die von der Kollegin Pauls geforderten Verordnungen an. Diese liegen nach eineinhalb Jahren leider immer noch nicht vor. Dieses Schneckentempo ist ein Armutszeugnis für dieses wichtige Thema.

(Anita Klahn)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Da nützt auch die Mama in der Pflege nichts, die so oft vom Minister angeführt wird. Natürlich müssen die Verordnungen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und den Anbietern entwickelt werden. Natürlich handelt es sich um eine komplizierte und sensible Materie. Natürlich gibt es Interessenkonflikte.

Dennoch habe ich kein Verständnis dafür, dass eine Kleine Anfrage zum Thema damit abgebügelt wird, dass es einen erheblichen Abstimmungsbedarf gebe und keine konkrete Aussage darüber getroffen werden könne, zu welchem Zeitpunkt mit einer Durchführungsverordnung zu rechnen sei.

Der Antrag der Regierungsfraktionen klingt nach einem Antrag, nur um den Minister zu schützen. Das wird dem Thema nicht gerecht. Ich frage mich auch, ob er das überhaupt nötig hat. Mehrfache Nachfragen im Sozialausschuss wurden leider nicht mit dem aktuellen Stand beantwortet. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Das ist leider aber nicht geschehen. Die Landesregierung durchkreuzt die gemeinsame Zielsetzung unserer Kolleginnen und Kollegen in der 16. Legislaturperiode. Sie bremst einen überfälligen Modernisierungsprozess aus.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an Sie: Treten wir in die Fußstapfen unserer Vorgängerinnen und Vorgänger und stimmen wir dem vorgelegten Antrag für eine umgehende Vorlage der ausstehenden Verordnungen zu. Das wäre ein gutes Signal für die Stärkung der Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der LINKEN)

Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Kollegin Ellen Streitbörger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat seit dem 1. August 2009 ein Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und des Schutzes von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Es gab dafür einen konkreten Anlass, nämlich die Föderalismusreform und den damit verbundenen Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder im Jahr 2006. Außerdem gab es den Bedarf für ein modernes Gesetz auf einem Feld, das im Zuge der demografischen Entwick

lung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es geht um die Ergänzung des Schutzes der Belange von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung und um das Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Normalität.

Hat Schleswig-Holstein nun wirklich ein Selbstbestimmungsstärkungsgesetz oder nur den Torso eines solchen Gesetzes, weil es dem beauftragten Ministerium bisher nicht möglich war, eine Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz zu erlassen, die das sogenannte Nähere in den stationären Einrichtungen regelt? Trotzdem kann es nicht sein, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet und dieses Gesetz nur teilweise wirksam werden kann, weil das Ministerium inzwischen mehr als eineinhalb Jahre lang braucht, um eine Durchführungsverordnung abzustimmen und zu erlassen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist sicher so, dass der Regelungsbedarf komplex und umfangreich ist. Wir bezweifeln auch überhaupt nicht den erheblichen Abstimmungsbedarf, der mit Kommunen und den Trägerverbänden besteht. Wenn sich aber der Prozess der Abstimmung über mehr als ein Jahr hinzieht, dann kann das eigentlich nur heißen: Der Abstimmungsprozess ist problematisch und kommt nicht voran.

An sich bedeutet das, der Zeitpunkt zur Einbeziehung der Politik ist damit gekommen. Es gibt nun einmal eine Verabredung, die notwendigen Verordnungen mit dem Fachausschuss zu beraten. In dieser Situation wäre es die Aufgabe des Ministeriums gewesen, von sich aus den entsprechenden Fachausschuss des Landtags zu informieren und in die Beratung einzubeziehen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abgeord- neten Wolfgang Baasch [SPD] und Dr. Mar- ret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Als im Juni 2009 das Gesetz im Landtag einstimmig beschlossen wurde, war allen in diesem Haus klar, dass die Erarbeitung der Durchführungsverordnung eine weitere Beteiligung der Politik und eine Fortsetzung der Diskussion erfordern würde. Das lässt sich aus den Plenarprotokollen über die Debatte aus dem Jahr 2009 herauslesen.

Die Fraktion DIE LINKE war damals noch nicht dabei. Trotzdem glauben wir nicht, dass der Landtag mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ein schlechtes Gesetz verabschiedet hat. Im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz das Ergebnis einer sehr guten Arbeit darstellt. Darum

(Dr. Marret Bohn)

wollen wir auch, dass es in allen seinen Teilen umsetzbares Recht wird, und zwar möglichst schnell.

Darum unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion und fordern ebenfalls die Landesregierung auf, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abgeord- neten Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zu dem Änderungsantrag von CDU und FDP kann ich nur sagen, dass ich ihn ausgesprochen befremdlich finde. Wenn Frau Sassen von Eilverfahren und Frau Klahn von einem Schnellschuss sprechen, dann muss ich sagen, dass die Fraktion DIE LINKE ähnlich wie die SPD-Fraktion ein völlig anderes Verständnis von Zeitabläufen hat; denn anderthalb Jahre bedeuten weder Eilverfahren noch Schnellschuss.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort für die SSW-Fraktion erteile ich dem Kollegen Flemming Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Plenarprotokoll vom September 2007 ist nachzulesen, wie der damalige Oppositionspolitiker Heiner Garg der Landesregierung in Sachen Pflege Beine machen wollte, als es um einen Antrag zur Orientierung der Pflege an den Menschen ging. Damals war bereits mehrere Jahre lang im Landtag über eine Verbesserung der Situation im ambulanten und stationären Bereich gerungen worden.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2011, und die Landesregierung muss sich die gleiche Kritik von der Opposition anhören. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass jetzt die FDP die Regierung stellt und die SPD auf der Oppositionsbank sitzt.

(Christopher Vogt [FDP]: Das ist auch gut so!)

Das Ganze entpuppt sich als ein würdeloses Schauspiel, das auf dem Rücken der Bewohnerinnen und Bewohner der Alteneinrichtungen ausgetragen wird.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Mehr als ein halbes Jahr ist vergangen, seit die Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Pauls den Abstimmungsprozess als noch nicht ab

geschlossen bezeichnete. Deshalb liegt also jetzt dieser Antrag vor. Hoffentlich wird dieser helfen, den Erlass der Durchführungsverordnung zu beschleunigen.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE])

Landauf, landab beschäftigen sich Seniorenbeiräte, Mitbestimmungsgremien oder auch einzelne Gemeinden mit der Frage, wann endlich die Durchführungsverordnung kommt.