Herr Dr. Stegner, ich wollte Sie fragen, ob Sie wissen, dass das CCS-Gesetz eben nicht nur die Abschaltung regelt, sondern auch die Trennung. Sie sagten völlig zu Recht, dass die Chance bestehe, das Kohlendioxid wiederzuverwenden. Auch das soll in dem Gesetz geregelt werden. Dafür gibt es jetzt keine gesetzliche Grundlage. Das würde ein solches Gesetz notwendig machen. Oder liege ich da völlig falsch?
- Vielleicht darf man die Antwort noch geben. Lachen Sie dann hinterher. Die Frage war ja eine kluge. Man kann ja trotzdem eine kluge Antwort darauf geben.
Sie brauchen kein Gesetz, um die Dinge zu erforschen. Die Frage, wann das so weit ist, dass das einsetzbar ist, kann kein Mensch beantworten. Ein kleines Chemiekraftwerk neben ein Kohlekraftwerk zu bauen - darauf läuft es hinaus -, um damit den Einsatz der Kohlekraft um Jahrzehnte zu verlängern, ist nicht die richtige Art und Weise. Die Forschung, um die es da geht, hat übrigens wenig mit der Anwendung in Deutschland zu tun. Sie wird international betrieben. Da sind übrigens Leute wie Professor Hohmeyer dabei.
Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie haben den Beitrag des Kollegen Jezewski von der LINKEN als den schlechtesten von allen hier tituliert.
In der Essenz hat er darauf hingewiesen, dass wir es bei diesen großräumigen Verbringungen von CO2Ablagerungen durchaus mit grenzüberschreitenden und im Übrigen mit medienüberschreitenden Vorgängen zu tun haben. Der normale Gedanke ist ja, die Menschen in Nordfriesland haben Angst, dass das irgendwo hochsprudelt und die Kuh tot umfällt oder sonst irgendetwas. Was sehr ernsthaft erarbeitet wurde, war die Gefährdung wasserführender Schichten. Schleswig-Holstein hat ein Wasserdargebot, bei dem wir uns zu 100 % grundwassergestützt mit Wasser versorgen. Wenn die bisher nicht detektierten Altbohrungen zu Freisetzungen führen - und sei es nur in wasserführende Schichten -, dann können wir mit Mineralwasser duschen.
Ich möchte auf Minister de Jager eingehen, weil ich von seiner Rede etwas enttäuscht bin. Herr Minister, in Ihrem Fall ist die 100-Tage-Schonfrist nicht ganz angemessen, weil Sie vorher die Funktion des Energiestaatssekretärs hatten.
Erstens ist generell die ideologische Denkweise immer die der Andersdenkenden. Insofern halte ich so etwas für eine unangemessen Einlassung.
Zweitens. Was mich sehr enttäuscht hat, ist Folgendes. In den Mittelpunkt meines Beitrags habe ich gestellt, welche Schlussfolgerungen wir daraus ziehen, wenn wir uns als Schleswig-Holstein davon verabschieden, CO2 durch CCS-Technik von der Lagerfähigkeit her einzugrenzen. Wir wollen in Schleswig-Holstein - darin sind wir uns einig - die Technik nicht zur Anwendung bringen. Was bedeutet das für die Kohlegroßkraftwerke, die in Brunsbüttel geplant sind? - Das sind vier mal 800 MW, das sind 3,2 GW. Das ist so viel wie die Leistung eines Kernkraftwerkes.
Herr Minister, Sie sind in Ihrem Beitrag nicht dazu in der Lage gewesen, auch nur einen Gedanken dazu beizusteuern. Ich halte diese Debatte für zwingend. Können wir uns vor diesem Hintergrund überhaupt noch Kraftwerke leisten, von denen Sie, Herr Kubicki, in Ihrem Koalitionsvertrag geschrie
ben haben, das sei eine Übergangstechnologie, eine Technologie, die frühestens 2015 ans Netz geht? Der Kollege Rasmus Andresen darf nicht Rauchen und muss regelmäßig Sport treiben, um die 60-jährige technische Endschaft dieser Kohlekraftwerke noch am lebendigen Leibe erleben zu können.
Der Minister hat das nicht aufgegriffen. Aber natürlich ist die Debatte um die Zukunft der Kohlekraftwerke in Schleswig-Holstein zwingend mit der CCS-Technologie verbunden. Wir werden Sie aus der Pflicht, dies ernsthaft zu diskutieren, nicht entlassen.
Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Flemming Meyer vom SSW.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gerade den Eindruck, als habe der Minister unseren Antrag so gelesen, als sei es ein Antrag, der heißt: Schleswig-Holstein gegen den Rest der Welt.
Aber das steht da nun gar nicht drin. In unserem Antrag steht vielmehr ganz klar, dass wir den Landtag auffordern, mit anderen Bundesländern in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, über den Bundesrat ein bundesweites gesetzliches Verbot für die unterirdische Endlagerung von CO2 zu erreichen. Es geht also nicht um einen Alleingang von Schleswig-Holstein, sondern um ein Zusammengehen mit anderen Bundesländern. Das beinhaltet unwahrscheinlich viele Möglichkeiten.
Seit Sie letztes Mal in Schafflund waren, ist ja etwas passiert. Die Bürgerinitiative, die im Sinne einer Initiative begann, hat eine Eigendynamik entwickelt. Sie wurde bald zu einer Bürgerbewegung. Die Angst, die der Ursprung für die Bewegung war, hat sich ebenfalls weiterentwickelt. Bei jeder Veranstaltung, die stattgefunden hat, konnte man merken: Es ist wirklich etwas passiert. In der Bevölkerung wird eine Debatte geführt. Man hat über kli
mapolitische Ziele diskutiert. Man hat über Zukunftsperspektiven und über andere Energieformen diskutiert. Ebenso wurden ganz klare Forderungen gestellt. Es mag ja sein, dass im Block irgendwo etwas gestanden hat. Bei der Menschenkette neulich war aber klar die Forderung zu hören: Keine CO2Lagerung in Schleswig-Holstein und anderswo! Das sind die Forderungen der Bevölkerung. Es wurde ja gesagt, gegen deren Willen wolle man keine Politik machen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Die Fraktion des SSW und andere haben alternative Abstimmung beantragt. Die Voraussetzung für eine alternative Abstimmung ist, dass keine Fraktion widerspricht. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schlage ich zunächst vor, abweichend von der Geschäftsordnung - ich verweise auf § 75 - die beiden vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann werden wir entsprechend verfahren.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/55, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer dem Antrag der Fraktion des SSW, Drucksache 17/38, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/55 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen worden ist. Ich stelle weiterhin fest, dass der Antrag Drucksache 17/38 abgelehnt worden ist.
Frau Präsidentin, ich habe eine Frage zur Geschäftsordnung. Darf ich der Tatsache, dass das Präsidium auf die Erklärung eines Wortes, das mit den Buchstaben „Sch“ anfängt, nicht reagiert hat, entnehmen, dass es sich bei diesem Begriff mittlerweile um einen parlamentarischen Ausdruck handelt?
Herr Kubicki, wir haben die Entschuldigung gehört und akzeptiert. Wir können sicherlich zu gegebener Zeit in anderer Form noch einmal darüber sprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern hat Herr von Boetticher gesagt - ich verkürze es jetzt etwas -, wir könnten uns im Bildungsbereich deshalb nicht an Skandinavien orientieren, weil wir nicht so viel Geld für Bildung ausgeben würden. Nachdem Frau Merkel im letzten Sommer die Bildungsrepublik Deutschland ausgerufen hat, ist auch sie problembewusst geworden und hat im Oktober 2008 zusammen mit allen Ministerpräsidenten, also auch zusammen mit Herrn Carstensen, Folgendes vereinbart: Die Ausgaben für Bildung und Forschung sollen bis zum Jahr 2015 auf einen Anteil von 10 % am Bruttoinlandsprodukt steigen.
Über das Ziel kann man sich streiten. Warum gerade 10 %? Ist das Bruttoinlandsprodukt die richtige Bezugsgröße? Sollten wir nicht erst einmal unter qualitativem Aspekt darüber reden, worum es gehen soll?
Darum geht es heute aber nicht. Heute geht es um „versprochen ist versprochen“. 10 % bis 2015: Das wären umgerechnet ungefähr 20 Milliarden € mehr pro Jahr. Eine sogenannte Strategiegruppe aus Fachministern der Länder wurde eingerichtet. Sie sollte zur MPK im Oktober ein Konzept vorlegen, wie man das 10-%-Ziel erreichen kann. Abgabetermin war Oktober 2009.
Jetzt machen wir einen kleinen Praxischeck. Die Ministerpräsidenten haben sich Ende Oktober wieder getroffen, aber es gab keine Entscheidung. Das Thema wird auf den 16. Dezember verschoben. Die Bildungs- und Wissenschaftsminister haben zwar einen langen Maßnahmekatalog erarbeitet, aber sie haben ihn überhaupt nicht operationalisierbar gemacht. Letztes wäre aber nötig. Wenn ich sage, dass ich einen Anteil von 10 % erreichen will, muss ich herausfinden, wie viel Geld noch fehlt, woher ich das fehlende Geld bekomme, welche Maßnahmen dazu erforderlich sind und so weiter.
Über diese Situation haben sich auch die Finanzminister beschwert, und zwar zu Recht, wie ich meine. Sie haben dann eine andere Strategie eingeschlagen. Ich führe in diesem Zusammenhang einmal folgenden Vergleich an: Was tut ein Mathematiker, der eine Dose öffnen will, aber keinen Öffner hat? Er definiert die Dose als offen. Die Finanzminister machen es genauso. Sie sagen: Die 10-%Marke für Bildung und Forschung ist bereits seit 2009 erreicht. Die Kanzlerin und die Länderchefs haben sich verrechnet. Die Finanzminister sagen: Bildung - wir haben fertig.
Wie kommt es dazu? - Es kommt dazu, weil die Finanzminister - anders als es hier in Schleswig-Holstein, wie ich glaube, üblich ist, Herr Wiegard - unter anderem einfach die Pensionslasten der Lehrkräfte, die im Ruhestand sind, dazugerechnet haben. Schwuppdiwupp, so schließe ich eben mal eine Finanzierungslücke von 20 Milliarden €. Wenn mir einmal kalt ist, hilft es nicht, wenn mir jemand sagt: Rechne doch einmal die Außentemperatur hinzu. Dadurch wird mir nicht wärmer. Durch dieses Verfahren wird auch Bildung nicht besser.
Unser Antrag will Ihnen, Herr Ministerpräsident, bei der MPK im Dezember gewissermaßen den Rücken stärken. Sie haben vor einem Jahr an dieser Stelle erklärt: Es ist ein ehrgeiziges Ziel, das wir uns vornehmen. Zum Vergleich: 2006 lagen wir bundesweit bei den Ausgaben bei rund 8,5 %. - Damit ist klar, wovon Sie im letzten Oktober beim Bildungsgipfel ausgegangen sind. Das ist ein OECD-Wert. Versprochen ist versprochen. Regierungschefs sollten halten dürfen, was sie versprochen haben.