Protocol of the Session on October 6, 2010

(Beifall der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])

Notwendig sind insgesamt tiefer greifende Veränderungen im Verständnis der Informationsrechte. Anfragen dürfen nicht länger als Attacken verstanden werden. Das Interesse der Öffentlichkeit darf nicht diffamiert werden als Mittel zum Zweck der Skandalisierung durch Mittlerorganisationen.

Kaum eine gesellschaftliche Gruppe ist so divers wie die Gruppe der Verbraucher, denn sie besteht aus allen Schichten und Untergruppierungen unserer Gesellschaft. Umso entscheidender ist es, den Zugang und die Streuung von Informationen für mündige Verbraucher mit größtmöglicher Breitenwirkung zu gestalten und den unterschiedlichen Präferenzen und Verhaltensweisen von Verbrauchern anzupassen.

Mittlerorganisationen wie die Verbraucherzentralen sind dabei unentbehrlich, sie haben eine zentrale Rolle, weil sie gerade mit jenen Verbrauchern in direktem Austausch stehen, die nach Orientierung und unabhängigem Rat suchen. Was Verbraucher suchen, sind Informationen, die ihnen eine schnelle Orientierung und Hilfe bei konkretem Verbraucherhandeln geben können. Damit dieser Zweck erfüllt werden kann, müssen die Informationen dort verfügbar gemacht werden, wo die Kaufentscheidung

fällt. Das kann an der Tür zum Restaurant sein, das kann in der Obst- und Gemüseabteilung im Supermarkt sein. Hierfür ist das inzwischen in vielen Regionen bewährte Smiley-System ein guter Ansatz, der flächendeckend umgesetzt werden sollte.

(Beifall bei SPD und SSW - Lars Harms [SSW]: Sehr gut! Da bewegt sich was!)

- Herr Harms, wie vom SSW beantragt und von uns unterstützt.

Mit unserem Antrag wollen wir das Verbraucherinformationsgesetz reformieren und dabei konkrete Paragrafen verändern. Ein Gesetz ist aber mehr als die Summe seiner Paragrafen. Was wir darüber hinaus einfordern, ist ein klares Bekenntnis zu einem transparenten und modernen Verbraucherschutz. Dies schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, die sich der übermächtigen Wirtschaft und ihrer Lobbyisten gegenüber im Nachteil empfinden.

(Beifall bei SSW und der LINKEN)

Ich freue mich, dass sich auch CDU und FDP vom Grundsatz diesem Ziel widmen wollen. Der beantragte Prüfbericht kostet aber nur unnötig Zeit, die wir nicht haben. Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei der SPD - Unruhe)

Für die SSW-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Lars Harms das Wort. - Insgesamt möchte ich nochmals darum bitten, etwas ruhiger zu sein und der Rednerin oder dem Redner Aufmerksamkeit entgegenzubringen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verbraucherinformationsgesetz wurde 2007 vom damaligen Minister Seehofer als Meilenstein für den Verbraucherschutz und als Durchbruch hin zu mehr Markttransparenz angekündigt. Ziel war, die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierlei Weise zu stärken: erstens durch die Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationen für Verbraucher sowie zweitens durch die Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen über Tatbestände, die Gesundheitsgefahren und -risiken für Verbraucher beinhalten.

Nun unterliegt das VIG einer bundesweiten Evaluation, an der auch die Länder entsprechend beteiligt werden. Von daher sehen wir den Antrag der

(Andreas Beran)

SPD als gute Grundlage, um uns im Ausschuss näher mit dem VIG zu befassen.

Der Erfahrungsbericht der Deutschen Umwelthilfe e.V. geht in seinem Fazit nämlich nicht zimperlich mit dem VIG um: Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen werde beim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig Vorrang vor dem Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information gegeben. Weiter ist die Rede von Hinhaltetaktiken, der Verschleppung von Fristen oder übertriebenen Gebühren.

Angesichts derartig harscher Kritik sollten wir uns ausführlich mit dem Thema befassen und uns im Ausschuss berichten lassen, welche Erfahrung man in Schleswig-Holstein bisher mit dem VIG gemacht hat.

Nun aber zu unserem Antrag. Der SSW hat bereits im letzten Jahr eine Initiative hier im Landtag gestartet, mit dem Ziel das Smiley-System in Schleswig-Holstein einzuführen. Die neuesten Diskussionen zum Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben nun das Smiley-System bundesweit in die Diskussion gebracht. Mit dem Smiley soll erreicht werden, dass sich der Verbraucher anhand von einfachen Darstellungen schnell und einfach ein Bild machen kann, wie der Qualitäts- und Hygienezustand eines Betriebes zum Zeitpunkt der Überprüfung war. Darüber hinaus können in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebs gemacht werden.

Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolle verständlich bekannt gemacht. Damit wird erreicht, dass für jedermann ersichtlich ist, ob der Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben gearbeitet wird. Mit anderen Worten: Dies ist eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten. Bei schlechter geführten Betrieben soll die Motivation erhöht werden, ihre betriebliche Situation zu verbessern, indem Missstände beseitigt werden.

Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucher darstellen. Des Weiteren werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht, damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, die ausgezeichneten Betriebe gezielt auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen, und hat damit eine Entscheidungsgrundlage mehr, die Betrie

be für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine Transparenz, die bisher so nicht gegeben war.

Wir haben vor einiger Zeit einen Antrag zur Einführung kostendeckender Gebühren in der Lebensmittelüberwachung eingebracht. Die Umweltministerin hat sich in den Ausschussberatungen sehr offen für diese Thematik gezeigt, und am Rande möchte ich erwähnen, dass allein die kostendeckenden Gebühren für schon bestehende Tatbestände zu einer Einnahmeverbesserung von 600.000 € in 2011 und von 1,15 Millionen € in 2012 führen werden. Wenn nun dieses System erweitert wird und alle Lebensmittelüberwachungen kostenpflichtig werden, dann bietet sich die Einführung von Smileys förmlich an. Für seine Gebühren würde der Gebührenpflichtige dann nämlich etwas erhalten, was er für die Vermarktung seines Betriebes heranziehen kann - nämlich einen Smiley, der aussagt, dass in seinem Betrieb alles in Ordnung ist. So könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir müssen also unseren Antrag zur Einführung der Smileys auch vor einem erweiterten Hintergrund betrachten.

Frau Ministerin Rumpf hat im Ausschuss gesagt, dass sie sich auf Bundesebene für weitere Gespräche zur Neuordnung der Lebensmittelgebühren und auch damit verbunden zur möglichen Einführung vom Smileys einsetzen wolle.

(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Was?)

- So ist das; im Ausschuss hat sie das gesagt. Das können Sie auch im Ausschussprotokoll nachlesen. Wir halten es auch für richtig, dass man sich mit den Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene über die Einführung von Gebühren für die Überprüfung von Lebensmitteln unterhält, darüber unterhält, wie man Verbraucherschutz verbessern kann. Da unterstützen wir die Ministerin. Deshalb empfehlen wir, beide Anträge, sowohl den des SSW als auch den der SPD, weiter im Ausschuss zu beraten.

(Beifall bei SSW, SPD und der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Beran, es ist nicht so, dass nicht gehandelt wird. Es wird bereits gehandelt, und zwar auf Bundesebene. Man hat bereits im Mai Ergebnisse der Evaluation vorgelegt. Deswegen ist

(Lars Harms)

unser Antrag eine Ergänzung. Wir wollen uns einen Sachstandsbericht geben lassen. Denn Verbraucherschutz und Verbraucherinformationen haben einen hohen Stellenwert.

Wir haben die Eckpunkte aufgegriffen, um aufzuzeigen, ob Handlungsbedarf über die Änderungsvorschläge der Bundesregierung hinaus aus Sicht der Landesregierung besteht. Selbstverständlich sind Informationen der Verbraucherzentrale und der Datenschutzbehörde einzubeziehen.

Der SPD-Antrag sieht unter anderem eine Verankerung des Smiley-Systems auf der Grundlage der amtlichen Lebensmittelkontrolle vor. Dieses Ziel verfolgt auch der SSW-Antrag zur „Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben in Schleswig-Holstein“. Wir haben im Juni 2009 bereits über einen nahezu identischen Antrag des SSW diskutiert. Meine Fraktion hatte der Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild nicht zugestimmt, da nach dem Verbraucherinformationsgesetz Informationen eben nicht erteilt werden dürfen, wenn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Eine Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung im Internet oder eine Vergabe eines entsprechenden negativen Smileys lässt sich aus dem Verbraucherinformationsgesetz im Gegensatz zum dänischen Smiley-System nicht ableiten.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich am 17. September 2010 darauf verständigt, bundesweit einheitliche Regelungen zur Veröffentlichung zu schaffen. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Ich begrüße, dass sich unsere Verbraucherschutzministerin, Frau Dr. Rumpf, bezüglich der unmittelbaren Veröffentlichung eines negativen Ergebnisses sehr kritisch geäußert hat. Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nicht verwunderlich, dass nach einer Umfrage des Meinungsinstituts Emnid 87 % der deutschen Verbraucher ein Smiley-System nach dänischer Vorgehensweise wünschen

(Beifall beim SSW)

wobei ich nicht davon ausgehe, dass sie die Einzelheiten kennen -, und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wäre keine gute Verbraucherzentrale, wenn sie diese Auffassung nicht teilen würde.

(Lars Harms [SSW]: Sehr gut!)

Als verbraucherschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion vertrete ich gern die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Bezüglich des Smiley-Systems schlagen dennoch zwei Herzen in meiner Brust. Ich bin auch Unternehmerin und weiß, wie schwierig es ist, geeignetes Personal zum Beispiel in einem saisonabhängigen Betrieb zu finden. Ich halte es daher nicht für angemessen, wenn es zum Beispiel bei einem gastronomischen Betrieb im Tourismusgebiet in der Hauptsaison zu einer Beanstandung kommt, dass dann gleich ein Smiley mit hängendem Mundwinkeln neben der Speisekarte platziert werden muss. Die Konkurrenz würde sich die Hände reiben, und der Betrieb wäre für die laufende Saison erledigt, vielleicht auch für länger.

Wir wollen schwarze Schafe nicht ungeschoren davonkommen lassen. Dennoch sollten wir nicht zulassen, dass eine Momentaufnahme die Existenz eines Betriebes gefährdet.

(Beifall bei CDU und FDP)

Negativ beurteilte Betriebe haben ein Recht darauf, innerhalb kurzer Frist erneut beurteilt zu werden, um Schaden zu begrenzen.

Umgekehrt ist es auch so. Wenn ein Betrieb einen fröhlichen Smiley hat, möchte der Nachbar vielleicht auch einen. Genau hier könnte - so gut dieser Ansporn sein mag - ein neues Problem entstehen. Steht überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal für eine aussagekräftige Beurteilung der Betriebe zur Verfügung? Diese Frage stellt sich auch in Zusammenhang mit dem Verbraucherinformationsgesetz.

Wir begrüßen daher, dass Verbraucherschutzministerin Dr. Rumpf in der Anhörung des Umweltausschusses am 29. September 2010 klargestellt hat, dass das Landeslabor Schleswig-Holstein in die Lage versetzt werde, alle erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können. Allein 250.000 € werden aus Mitteln der Lärmkartierung über die Nachschiebeliste nach Neumünster ins Landeslabor fließen. Weitere Mittelumschichtungen werden folgen, um einen angemessenen Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein, wie im EU- und Bundesrecht vorgeschrieben, sicherzustellen.

Der von CDU und FDP angeforderte Bericht möge aufzeigen, ob es aus schleswig-holsteinischer Sicht Schwachstellen beim Verbraucherinformationsgesetz gibt, um gegebenenfalls nachbessern zu können. Verbraucherschutz ist keine Einbahnstraße. Wir alle sind Verbraucherinnen und Verbraucher, und zwar jeden Tag. Wir werden im Ausschuss darüber beraten.

(Ursula Sassen)

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die FDP-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Carsten-Peter Brodersen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, die für sie notwendigen Informationen zu bekommen.

(Beifall bei SPD und SSW)