Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie fragten nach Alternativen. Sie haben eine ganze Menge hier von der Opposition gehört. Das ist der eine Teil. Der andere Teil sind die Schulleiter, die Elternvertretenden, die Gewerkschaften, die Lehrerverbände.
Nach einer aktuellen „sh:z“-Umfrage, die heute schon in Teilen zitiert wurde, können Sie davon ausgehen, dass 86 % der Lehrenden in SchleswigHolstein mit Ihren Reformvorschlägen große Probleme haben. Sie machen den Lehrenden damit das Leben schwer.
Deswegen sagen wir auch: Kümmern Sie sich um die sozialpädagogische Kompetenz der Lehrkräfte, wenn Sie an die Ausbildung herangehen. Hören Sie mit der Realschullehrerausbildung auf! Es wird höchste Zeit. Sorgen Sie für eine Zusatzausbildung, bevor Sie die Arbeitsplätze verändern. Wenn Sie für eine Zusatzausbildung gesorgt haben, können Sie auch an die Arbeitsplätze herangehen. Sie machen es jetzt umgekehrt.
Mobilität ist Trumpf. Wir wollen, dass Studierende von Polen nach Paris umziehen können und erfolgreich ihr Studium fortsetzen. Bei uns geschieht eine babylonische Schulreform. Sie nennen das flexibel. Sie wird dafür sorgen, dass Familien nicht einmal mehr von Altenholz nach Flintbek umziehen können, weil die Schulsituation ihrer Kinder dann nicht einfach fortgesetzt werden könnte. Sie würden an
einer neuen Schule mit einem neuen System und mit neuen Lehrinhalten konfrontiert und diesen Umstieg unter Umständen nicht schaffen. Was ist also die Alternative? - Nehmen Sie den Vorschlag der Kollegin Erdmann an!
Sorgen Sie dafür, dass wir das jetzige Schulgesetz evaluieren können, dass wir die Zeit haben, daraus die Konsequenzen zu ziehen! Geben Sie den Schulen Zeit und Luft! Dann können wir zum Beispiel über die Brüsseler Empfehlung zu einem kompatiblen Schulsystem nachdenken. Wir können über unsere Ideen und über die Ideen der Champions League der PISA-Studie nachdenken. Dann können wir auch gern gemeinsam unser Schulgesetz reformieren. Aber machen Sie nicht den zweiten Schritt vor dem ersten!
Bevor wir in die Abstimmung einsteigen, möchte ich darauf hinweisen, dass wir den Tagesordnungspunkt 52 heute Nachmittag nach dem Tagesordnungspunkt 14 aufrufen werden. Tagesordnungspunkt 9 werde ich nach der jetzt gleich stattfindenden Abstimmung aufrufen und zur Abstimmung bringen.
Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 17/510 und 17/858 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Es ist Einzelabstimmung beantragt worden. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Es geht um den Antrag mit dem Titel „Verlässlichkeit in der Schulpolitik“, Drucksache 17/881. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/881 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt worden.
Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 17/910 (neu) mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von der LINKEN und des SSW bei Enthaltung der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abgelehnt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Durchführung des Passgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/860 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit Nummer 1 des Änderungsantrags Drucksache 17/938 wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Irgendwie hat jetzt etwas nicht stattgefunden.
Ich möchte gern die Abstimmung wiederholen lassen, weil sich bei „Nein“ und bei „Enthaltungen“ keiner gemeldet hat.
Herr Minister Schmalfuß, dann darf ich Sie bitten, für die Landesregierung einen kurzen Bericht zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorbereitet war ich auf die Anträge „Abschiebehaft abschaffen“ und „Abschiebungshaft muss auf den Prüfstand“. Wenn Sie gestatten, nehme ich zunächst zu diesem Thema Stellung und berichte Ihnen dann zu Punkt 1 des Änderungsantrags, was Hamburg angeht. Ich denke, das ist vom Ablauf her logischer.
Meine Damen und Herren, die Anordnung und Durchführung von Abschiebungen und Abschiebungshaft gehört zu den schwierigsten Aufgaben der ausländerbehördlichen Arbeit, denen sich niemand gern stellt. Sie bedeuten nicht zuletzt massive Eingriffe in Rechtspositionen betroffener Ausländer und sind häufig - besonders wenn Familien betroffen sind - mit Härten verbunden.
Dennoch sind es Maßnahmen, die im Einzelfall zur Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen unumgänglich sind. Darin sind sich nicht nur Bund und Länder einig, sondern alle Staaten der Europäischen Union; denn nicht jeder Einzelfall
kann nach den Regeln des Aufenthaltsrechts so bearbeitet werden, dass am Ende ein rechtmäßiger Aufenthalt steht. Dies gilt selbst dann, wenn alle vorhandenen Spielräume zugunsten der Betroffenen ausgeschöpft werden.
Nicht alle Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, kommen dieser Ausreisepflicht freiwillig nach. Häufig halten sich Ausländer zum Teil jahrelang unerlaubt im Bundesgebiet auf, lassen zahlreiche Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise ungenutzt verstreichen und entziehen sich damit der Legalität.
Dann muss der Staat dafür Sorge tragen, dass sie das Land verlassen. Zu diesem Zweck gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, begonnen mit der Androhung einer Abschiebung bis hin zur Abschiebungshaft, die das schärfste Mittel der Durchsetzung der Ausreisepflicht darstellt. Mit ihr wird sichergestellt, dass die Aufenthaltsbeendigung nicht am Untertauchen der Betroffenen scheitert.
Meine Damen und Herren, Abschiebungshaft darf nur auf richterliche Anordnung und nach einem Antrag der zuständigen Behörde vollzogen werden. Es gilt wie bei allen behördlichen Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gibt es andere, weniger einschneidende Maßnahmen, um das Ziel der Aufenthaltsbeendigung zu erreichen, so ist selbstverständlich darauf zurückzugreifen. In jedem Einzelfall ist dies durch die zuständige Behörde bereits vor Haftantragstellung sorgfältig zu prüfen.
Im Rahmen der Haftverhandlung hat der Betroffene dann Gelegenheit, seine Belange darzustellen, bevor die Haftanordnung erfolgt. Die beteiligten Behörden sind zudem verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu tun, um die Haftdauer so kurz wie möglich zu halten.