Protocol of the Session on October 6, 2010

Im Rahmen der Haftverhandlung hat der Betroffene dann Gelegenheit, seine Belange darzustellen, bevor die Haftanordnung erfolgt. Die beteiligten Behörden sind zudem verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu tun, um die Haftdauer so kurz wie möglich zu halten.

Diese Aufgaben werden von den Ausländer-, den Polizei- und den Justizbehörden sowie von den Gerichten wahrgenommen, und zwar regelmäßig in einer Weise, der mein voller Respekt gilt. Natürlich muss sich die Anordnung und Durchführung der Abschiebungshaft auf rechtlich und verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage bewegen, und zwar in jedem Einzelfall. Dass europarechtliche Vorgaben eingehalten werden, ist ebenso selbstverständlich. Ob und in welchem Umfang nationalrechtliche Änderungen durch Richtlinienumsetzungen erforderlich sind, ist zunächst durch die Bundesregierung zu prüfen. Das gegebenenfalls folgende Gesetzgebungsverfahren wird auch Schleswig-Holstein im Bundesrat begleiten.

Pauschalierte Vorwürfe, mit denen die Abschiebungshaftpraxis und damit die handelnden Behörden und Gerichte generell kritisiert werden, halte ich nicht nur für unangebracht, sondern auch für falsch. Ich bin davon überzeugt, dass die Beteiligten ihre Aufgabe, Abschiebungshaft anzuordnen und durchzuführen, aufgrund klarer gesetzlicher Vorgaben erfüllen. Ich bin sicher, dass Sie diese Einschätzung teilen. Ich bin der Letzte, der sich Kritik verschließt, aber nur soweit sie angebracht ist.

Überall, wo Menschen arbeiten und Entscheidungen treffen, kommen auch Fehler vor. Wenn davon Freiheitsrechte von Menschen betroffen sind, ist das besonders tragisch. Dies gilt es um jeden Preis zu verhindern. Solche Fehler sind aber zum Glück selten und die Ausnahme. Das deutsche Rechtssystem sieht gerade für diese Fälle Beschwerdemöglichkeiten vor, die eine Überprüfung der Abschiebehaftanordnung durch die nächsthöhere Instanz erlauben. Zudem kann auch die aufenthalts- und asylrechtliche Entscheidung, die in der Regel die Grundlage für die Verpflichtung bildet, auf verwaltungsgerichtlichem Wege angefochten werden. Nach meiner Einschätzung hat der Gesetzgeber damit ein ausreichendes Korrektiv geschaffen.

Über Abschiebungshaft wird in der Öffentlichkeit häufig hoch emotional und manchmal wenig differenziert diskutiert. Nicht zuletzt tragische Todesfälle in Hamburg und Niedersachsen machen betroffen. Mich machen sie auch betroffen. Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken: Abschiebungshaft ist immer Freiheitsentziehung und immer mit besonderen psychischen Belastungen der Betroffenen verbunden. Die menschlichen Schicksale, die sich dahinter verbergen, bewegen jeden, der sich damit befasst.

Andererseits ist Abschiebungshaft als rechtliches Instrument unverzichtbar, wenn der Staat dafür sorgen muss, dass Ausländer, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, ihrer Ausreisepflicht nachkommen. Das ist auch eine Frage von Glaubwürdigkeit rechtsstaatlichen Handelns. Soweit meine Ausführungen zu dem Thema, das auf der Tagesordnung stand.

In dem Änderungsantrag wird ein Bericht darüber erbeten, wie sich die Verhandlungen mit der Hansestadt Hamburg entwickelt haben. Ich will darauf nur mit wenigen Worten antworten. Ich habe neulich schon etwas dazu gesagt. Ich will Folgendes sagen:

(Minister Emil Schmalfuß)

Das Kabinett hat die Schließung der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg spätestens für 2020 beschlossen. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Entscheidung zu den Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe. Ich werden im Einzelnen über die Lage der Justizvollzugsanstalten morgen im Rahmen der Tagung noch berichten. Schon jetzt lässt sich aber festhalten, dass für die Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg die Situation anders ist als in den anderen Haftanstalten. Die in den Haftanstalten Flensburg und Itzehoe vollzogenen Haftarten werden auch in anderen Anstalten vollzogen, während der Vollzug von Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten untunlich und nach der EU-Rückführungsrichtlinie auch unzulässig ist. Für die Abschiebungshäftlinge müssen mithin andere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden, die ihrerseits mit Kosten verbunden sind.

Wir haben vor diesem Hintergrund unsere Prüfung nicht nur auf die Frage beschränkt, ob das nur in Schleswig-Holstein möglich ist, sondern auch darüber nachgedacht, ob in anderen Bundesländern solche Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, so wie wir das auch schon bei den weiblichen Abschiebungshäftlingen getan haben. Insofern könnte es vielleicht zu Kosteneinsparungen führen, wenn wir Abschiebungshäftlinge anderer Bundesländer auch in Rendsburg aufnehmen könnten, sich diese Bundesländer an den Kosten beteiligen oder diese Einrichtung künftig gemeinsam betrieben würde.

Wohlgemerkt, ich will ganz deutlich machen: Es geht nicht im Ansatz um eine Aufweichung der Sparbeschlüsse - wir stehen voll und ganz zu diesen Beschlüssen -, sondern für uns steht die Ermittlung der für Schleswig-Holstein wirtschaftlichsten Lösung im Fokus. Der anerkannt hohe Standard der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein wird dabei in jedem Fall gewahrt bleiben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich habe in der vergangenen Woche Vertreter aller Fraktionen eingeladen, um über diese Umstände zu berichten. Ich freue mich zwar, dass ich heute Gelegenheit habe, diese Überlegungen hier noch einmal vorzutragen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass sich naturgemäß in wenigen Tagen kein neuer Sachstand ergeben hat.

Ich will das jetzt abkürzen. In einem Gespräch mit Justizsenator Steffen, der mich mit der Frage angesprochen hat, ob wir nicht zur Abschiebungshaft in Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsame Überlegungen anstellen können, hat mir dieser sei

ne Bereitschaft und sein Interesse an einer Kooperation erklärt. Erste Gespräche zwischen dem Leiter des Hamburger Strafvollzugsamtes und dem Leiter unserer Abteilung haben stattgefunden und sind konstruktiv verlaufen.

Bis 2020 ist noch eine lange Zeit. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, schon vorher eine für Schleswig-Holstein wirtschaftliche und fachlich fundierte Lösung zu erarbeiten. Wir werden Sie über den Stand dieser Bemühungen gern auf dem Laufenden halten.

(Beifall bei CDU und FDP)

Begrüßen Sie bitte mit mir die Besucherinnen und Besucher des Bundeswehrsanitätszentrums Flensburg und des CDU-Ortsverbandes Schwedeneck auf der Besuchertribüne! - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Der Minister hatte eine Redezeit von 8 Minuten 30 Sekunden. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. Ich eröffne damit die Aussprache. Das Wort für die Fraktion DIE LINKE hat der Herr Abgeordnete Heinz-Werner Jezewski.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht viele der Themen, die wir in diesem Haus diskutieren, haben so existenzielle und existenzbedrohende Folgen für Menschen wie das Thema Abschiebungshaft. Hinter Begriffen wie Abschiebungshaft oder vollziehbar ausreisepflichtig verbergen sich menschliche Schicksale, Schicksale von Menschen, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben ohne Gewalt, ohne Verfolgung, auf der Flucht nach Deutschland kommen, aber nicht hierbleiben dürfen und die wie Schwerverbrecher hinter Gittern landen.

Wer sich mit Abschiebungshäftlingen unterhält, der erfährt, was das in diesen Menschen auslöst. Ich habe letzte Woche bei einem Besuch in Rendsburg viele der Leidensgeschichten dieser Menschen gehört, die mich dazu gebracht haben, mich dafür zu schämen, wie dieser Staat mit Flüchtlingen umgeht. Zu welcher Verzweiflung Abschiebungshaft führen kann, haben uns nicht zuletzt die drei Selbstmorde in deutschen Abschiebungsgefängnissen gezeigt, die es allein in diesem Jahr gab.

In Schleswig-Holstein kommen Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, von denen die Behör

(Minister Emil Schmalfuß)

den glauben, dass sie sich ihrer Abschiebung entziehen wollen - das sind zwei Konjunktive -, in die Abschiebungshaftanstalt Rendsburg. Im Jahre 2009 waren das 361 männliche Erwachsene. Das ist ein Anstieg um 20 % im Vergleich zum Vorjahr. In den ersten Monaten des Jahres 2010 hatten wir erneut einen erheblichen Anstieg. 361 Menschen, die eingesperrt wurden, 361 Menschen, die die schwerste Strafe, die das deutsche Rechtssystem kennt, erleiden müssen, nur aufgrund des Verdachtes, dass sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Ich bin kein Jurist - in Ihren Reihen finden sich genügend davon -, aber ich war immer der Ansicht, aufgrund eines Verdachtes kann niemand in diesem Land inhaftiert werden oder es ist schon sehr lange her, dass das jemand durfte. Die schlimmste Straftat das müssen wir noch einmal betonen -, die diese Menschen begehen, ist der Verdacht einer Behörde, dass sie dieses Land nicht verlassen wollen. Das verstehen wir nicht darunter, was der Bundespräsident gemeint hat, als er gesagt hat, wir müssen Menschen anderer Nationen willkommen heißen.

Um das ganz deutlich zu machen: In der Abschiebungshaft werden Menschen wie Schwerverbrecher eingesperrt, die keine Schwerverbrecher sind. Immer wieder wird festgestellt, dass Behörden und Gerichte die Abschiebungshaft zu schnell und ohne eine genaue Prüfung des Falls anordnen. Auch wenn der Minister versucht, es schönzureden, kam es 2009 zu 54 Fällen, in denen Menschen entlassen werden mussten, weil die Abschiebung aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchführbar war, 54 Menschen von 361, die rechtskräftig zu Abschiebungshaft verurteilt wurden. Jeder Siebte, der in die Abschiebungshaft geht, geht ungerechtfertigt da hinein.

Wir sprechen hier von Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren in Deutschland leben, die sich hier ein soziales Netzwerk aufgebaut haben und die hier arbeiten oder gearbeitet haben. In vielen Fällen trifft sie die Abschiebung ganz unerwartet. Da geht zum Beispiel jemand wie seit vielen Jahren monatlich zur Ausländerbehörde, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Vorher bringt er noch das Kind seiner deutschen Freundin in den Kindergarten, und dann wird er in der Behörde vom Fleck weg verhaftet und in die Abschiebungshaft verbracht. Ich kann nur an Sie alle appellieren: Sprechen Sie einmal mit den Abschiebungshäftlingen über deren Erlebnisse. Sie werden sehen, das Beschriebene ist kein Einzelfall.

DIE LINKE fordert im vorliegenden Antrag die Abschaffung der Abschiebungshaft, denn diese ist

ein unverhältnismäßiges und ein unmenschliches Mittel, das noch dazu in übermäßig vielen Fällen unrechtmäßig eingesetzt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Bis diese Maximalforderung umgesetzt ist, wollen wir, dass einige Punkte aus der EG-Rückführungsrichtlinie von 2008 sofort umgesetzt werden, denn das würde zumindest zu einer Verbesserung der Bedingungen in Schleswig-Holstein führen. Lassen Sie mich diese Punkte etwas ausführen.

Erstens. Zwangsmaßnahmen wie die Haft dürfen, wenn überhaupt, nur als allerletztes Mittel angeordnet werden, und das auch nur für kurze Zeit.

Was das übrige Rechtssystem angeht, sind wir uns völlig einig: Es gibt Menschen in diesem Land, die andere Menschen getötet haben und deswegen verurteilt worden sind, und die kommen trotzdem nicht in Haft. Es gibt Vergewaltiger in diesem Land, die nicht in Haft kommen. Aber Menschen, die den Fehler gemacht haben, sich in diesem Lande zu befinden, obwohl sie nicht hier geboren sind, werden in Haft genommen.

Zweitens. Vollziehbar ausreisepflichtige Menschen müssen eine angemessene Frist zur freiwilligen Ausreise bekommen.

Drittens. Wir wollen, dass Flüchtlingen kostenlose Rechtsberatung gewährt wird, denn jeder - auch ein Flüchtling - hat das Recht auf ein faires Verfahren.

(Beifall bei der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens. Schutzbedürftige Menschen, Minderjährige und Schwangere dürfen keinesfalls abgeschoben und natürlich auch nicht in Abschiebehaft genommen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass die Landesregierung im Zuge der Sparpläne beschlossen hat, das Abschiebegefängnis in Rendsburg bis 2020 zu schließen, begrüßt DIE LINKE. Allerdings ist auch klar, dass es nicht zu einer Umverteilung der Flüchtlinge in andere Bundesländer oder in andere Haftanstalten kommen darf. Unsere Forderung bleibt: Abschiebehaft abschaffen und eine neue humanere Flüchtlingspolitik durchsetzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Luise Amtsberg das Wort.

(Heinz-Werner Jezewski)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Schleswig-Holstein kommen in der Regel Menschen in Abschiebehaft, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Ausreise nach Meinung der Ausländerbehörde vollzogen werden kann. Um in Haft zu kommen, muss man sich nicht unmittelbar seiner Abschiebung widersetzt haben - das wäre die sogenannte Sicherungshaft -, sondern manchmal werden Menschen nach Ermessen der Behörde sozusagen auch vorbereitend in Haft genommen.

Etwas, das an dieser Tatsache besonders schmerzt, ist, dass all diese Menschen kein Verbrechen begangen haben. Sie sind allerhöchstens der Aufforderung nicht nachgekommen, dieses Land zu verlassen. Und das ist in den meisten Fällen auch mehr als verständlich. Dennoch befinden sich diese Menschen in Haft. Viele von diesen Menschen leiden unter heimatstaatsbezogener Suizidgefährdung. Sie haben den Kopf voller schrecklicher Erfahrungen, Erinnerungen und Verlustmomenten, von denen sich hier im Parlament vermutlich niemand ein wirkliches Bild machen kann. Sie sind traumatisiert, und manche ziehen den Weg in den Tod dem Weg in die erneute Verfolgung vor. Erst vor kurzem haben diesen Weg Menschen in Hamburg und Niedersachsen als ihren letzten Ausweg gesehen und sich das Leben genommen. Das stimmt traurig, denn es verdeutlicht, welches Ausmaß diese Praxis für all diese Menschen haben kann und hat.

Suizide in Abschiebehaftanstalten sind keine bundeslandspezifischen Probleme. Sie machen nur mehr als deutlich, was viele Politikerinnen und Politiker in Deutschland in den vergangenen Jahren ignoriert haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, entschuldigen Sie, dass ich das so sage, aber mir wird echt anders, wenn ich mir ansehe, wie in den vergangenen Jahren die Debatte zu diesem Thema geführt wurde und mit welcher Gleichgültigkeit teilweise diese Schicksale der Menschen in Abschiebehaft verarbeitet wurden.

Daher bitte ich Sie, einmal zu realisieren: Diejenigen, die in Abschiebehaft kommen und denen wir mit diesem Mittel die Freiheit entziehen, sind keine Straftäter. Sie sind keine Verbrecher. Dies kann man eigentlich nur mit Zivilhaft vergleichen. Was ist eigentlich Zivilhaft? Der Entzug der Freiheit ist gemäß unseres Grundgesetzes nur gerechtfertigt, wenn es gilt, übergeordnete öffentliche Interessen, wie zum Beispiel die Sicherheit der Bevölkerung vor Straftaten, zu wahren. Ich denke, Sie stimmen mit mir überein, wenn ich Ihnen sage, dass von die

sen Menschen aber überhaupt keine Bedrohung ausgeht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Der Zweck der Abschiebehaft, nämlich die Menschen in ihre Heimatländer abzuschieben, wird offensichtlich allzu oft verfehlt. 65 % werden über Dublin II in europäische Drittländer abgeschoben, 15 % werden nach einer Weile einfach wieder freigelassen und 18 % werden tatsächlich abgeschoben. Deutschland und in unserem Fall Rendsburg ist also einzig und allein ein teurer europäischer Verschiebebahnhof.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, der LINKEN und SSW)

Wir haben an dieser Stelle die Verpflichtung, extrem sensibel mit diesem Mittel umzugehen. Eine Minimalforderung ist, dass sich die Haftbedingungen deutlich von denen des Strafvollzugs unterscheiden. Wenn wir darüber reden, was mit Rendsburg passiert - darüber haben wir gerade etwas im Ansatz gehört -, dann müssen wir uns auch die Frage stellen, was mit den Häftlingen passiert, die weiter in Haft sein sollen. Kommen sie in größere Vollzugsanstalten, in richtige Justizvollzugsanstalten oder wird tatsächlich eine Kooperation gelingen? Das alles wird in den nächsten Jahren zu beobachten sein, und da werden wir ganz genau hinsehen. Dieser Punkt ist uns sehr wichtig.