Protocol of the Session on July 9, 2010

retisch möglich. Wenn sich ein Hamburger an einer schleswig-holsteinischen Schule meldet und fragt, ob er vertreten darf, geht das. Leider ist es aber nicht jeder schleswig-holsteinischen Schule jederzeit möglich zu wissen, wo in Hamburg potenzielle Referendare sitzen, die auf diese Möglichkeit warten. Wenn wir diese Frage lösen, ist das alles kein Problem.

Dass in Wartezeitfragen und so weiter keine Verschlechterungen auftreten, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und nicht der Kerngedanke dieses Antrags.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zusammenarbeit ist immer gut. Gegen eine Intensivierung der Zusammenarbeit hat sicherlich niemand etwas einzuwenden. Wir haben in Deutschland allerdings einen bundesweiten Arbeitsmarkt für Lehrkräfte und 16 potenzielle Arbeitgeber - die Bundesländer.

Zuletzt ist viel von einer Länderkonkurrenz bei einer Einstellung von Lehrkräften die Rede gewesen. Daher begrüße ich jeden Vorschlag, der auf ein konstruktives Miteinander abzielt. Das gilt natürlich insbesondere für die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und unserem Nachbarland Hamburg. Allzu große Hoffnung sollten Sie aber nicht daran knüpfen, was den Wettbewerb um Lehrkräfte und den Lehrernachwuchs angeht. Wir reden von einem sehr begrenzten Potenzial für Verbesserungen.

Lassen Sie mich kurz die Gesamtsituation darstellen. Wir sind in Schleswig-Holstein generell auf viele externe Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst angewiesen. Die Zahlen zum Schuljahresbeginn 2009/2010, also zum Einstellungstermin 1. August letzten Jahres - noch vor Beginn meiner Amtszeit -, verdeutlichen das. 869 unbefristeten und 932 befristeten Einstellungen standen 567 frisch examinierte Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber gegenüber, die ihren Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein beendet hatten. Die unbefristet eingestellten Lehrkräfte wurden zu 64 % in unserem Bundesland ausgebildet.

(Anke Spoorendonk)

Wir haben also Interesse daran, dass zum einen möglichst wenige der gesuchten Lehramtsbewerber aus Schleswig-Holstein abwandern und zum anderen ausreichend Lehramtsbewerber aus anderen Bundesländern für Tätigkeiten bei uns im Schuldienst zur Verfügung stehen. Der Wettbewerb ist da. Er hat sich in den letzten Jahren verschärft. Die Situation wird auch in den kommenden Jahren nicht einfacher. Deshalb muss man sich bei der Suche nach den Nachwuchskräften anstrengen, die wir in den einzelnen Fächern und den Schularten für unsere Schulen benötigen.

Das Interesse des Landes Schleswig-Holstein ist also logischerweise nicht unbedingt immer deckungsgleich mit dem Interesse anderer Länder. Das muss man bei diesem ganzen Problemkreis schlicht und ergreifend einmal in Rechnung stellen. Wer diesen Sachverhalt ignoriert, kommt zu keinen tragfähigen Ergebnissen. Es gibt schon bisher keine erheblichen Hürden, wenn Bewerberinnen und Bewerber oder Lehrkräfte zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg wechseln. Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst erfolgen nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen Eignung, Leistung und Befähigung sowie nachrangig nach Wartezeiten und Härtefallregelungen. Das ist schon gesagt worden. Es gibt keine Bevorzugung von Landeskindern. Das wäre rechtlich überhaupt gar nicht haltbar. Dazu gibt es eine entsprechende Rechtsprechung. Das müssten die Kollegen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, auch wissen.

Sofern sich Universitätsabsolventen mit dem Ersten Staatsexamen in Schleswig-Holstein bewerben, werden Wartezeiten völlig unabhängig davon berücksichtigt, aus welchem Bundesland sie ihre Bewerbung abschicken. Maßgebend sind die Regelungen der Kapazitätsverordnung. Wartezeiten werden auch nicht dadurch unterbrochen, dass zwischendurch eine Vertretungstätigkeit in einem anderen Bundesland aufgenommen wird. Das geschieht erst dann, wenn man einen von SchleswigHolstein aus angebotenen Ausbildungsplatz einmal abgelehnt hat. Das ist auch logisch.

Wer bereits unterrichtet hat, wertet seine Bewerbung damit unabhängig davon auf, ob er diesen Unterricht hamburgischen oder schleswig-holsteinischen Schülern gegeben hat. Allerdings gilt bei Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst, dass Unterricht an schleswig-holsteinischen Schulen die Chancen erhöht.

Wir haben überhaupt keine Probleme und keine Hürden bei der Aufnahme von Erstexaminierten aus Hamburg für Vertretungsstellen etwa im Ham

burger Umland. Es gibt überhaupt keine Hemmnisse, jemanden einzustellen, der an einer solchen Aufgabe interessiert ist.

Wir arbeiten in der Tat daran, die organisatorische Abwicklung der Einstellung in den Schuldienst technisch deutlich zu verbessern. Wir haben bisher kein modernes und IT-gestütztes Verfahren in Schleswig-Holstein. Diese Situation habe ich bei Beginn meiner Amtszeit vor acht Monaten vorgefunden. Wer sich ein bisschen mit der Sache auskennt, weiß auch, dass man nicht von heute auf morgen mit einem Fingerschnipp ein solch großes Personalsystem, wie es der Schuldienst ist, auf neue Beine stellen kann. Wir arbeiten daran. Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit auch die erforderlichen besseren Lösungen haben werden.

Das Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern garantiert die Besitzstandwahrung, sodass auch hier keine Nachteile bei einem Wechsel entstehen. Wir haben insgesamt schon ein hohes Maß an Zusammenarbeit erreicht.

Lassen Sie uns über alles Weitere im Ausschuss diskutieren.

Lassen Sie mich nur noch eine letzte Anmerkung zu den Ausführungen von Frau Strehlau machen. Wenn Sie von uns erwarten, Abiturienten zu verpflichten, bestimmte Fächer zu belegen und zu studieren, für die wir vielleicht in zwei oder drei Jahren Absolventen benötigen, dann erwarten Sie etwas zu viel. Das ist erstens rechtlich nicht möglich und zweitens auch nicht sinnvoll. Wir werden darauf angewiesen sein, durch eine gute Information der Abiturienten sicherzustellen, dass die Mangelfächer in Zukunft besser belegt werden. Eine Garantie kann Ihnen dafür niemand geben. Es bleibt die freie Entscheidung jeder einzelnen jungen Frau und jedes einzelnen jungen Mannes, für welche Studienfächer sie sich einschreiben. Das muss auch weiterhin so bleiben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/595 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Keine Kartografierung privater Funknetze

Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/601

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/646 (neu)

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/649

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/651

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Michael von Abercron für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 5. Mai dieses Jahres haben wir im Innen- und Rechtsausschuss eine Befragung eines Vertreters der Firma Google und der Datenschützer der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt. Das ist der geschätzten Kollegin Frau Brand-Hückstädt von der FDP zu verdanken. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich.

Die Materie, mit der wir uns beschäftigt haben, hat Anlass zu ganz erheblicher Beunruhigung gegeben. Das will ich freimütig sagen. Es handelt sich um eine sehr technische Problemstellung. Das lässt die eigentliche Problematik vielleicht manchmal in den Hintergrund treten.

Lassen Sie mich die Situation einmal bildlich verdeutlichen. Stellen Sie sich vor, eines Tages steht jemand bei Ihnen vor der Tür und macht sich an Ihrem Briefkasten zu schaffen. Auf die Frage hin, was er dort tue, antwortet er, er brauche Ihren Briefkasten, um eine Landmarke zu nutzen, die er für eine Karte haben wolle. Auf die Frage, ob er dies tun dürfe, antwortet er, er brauche dafür keine Genehmigung. Sie wollen es aber genauer wissen und richten an die Behörde eine Nachfrage. Von der Behörde wird gesagt, eine Genehmigung sei nicht erforderlich. Zu Ihrem Erstaunen stellen Sie dann jedoch fest, dass der Mitarbeiter dieser Gesellschaft auch Gerätschaften hat, um den Briefkasten sogar gewaltsam öffnen zu können. Sie werden skeptisch und fragen nun ein bisschen genauer nach. Nach langem Hin und Her stellt sich heraus: Die Firma gibt zu, dass der Mitarbeiter den Briefkasten möglicherweise unabsichtlich gewaltsam ge

öffnet hat. - So ist es bei uns im Lande geschehen, natürlich auf einem Hightechniveau.

Die Akteure kommen von der Firma Google. Sie alle sind möglicherweise diejenigen, bei denen so etwas passiert ist. Es ist so passiert, dass die sogenannten Sendeanlagen in Ihren Häusern als WLAN-Netze oder Bluetooth-Anlagen von der Firma Google gescannt worden sind. Erst durch sehr energisches behördliches Nachsetzen des Hamburger Datenschützers ist herausgekommen, dass leider nicht nur die sogenannten SSID und Gerätenummern als MAC-Adressen gespeichert worden sind, sondern möglicherweise sogar die Inhalte und Daten. Auf unser Beispiel bezogen bedeutet das, dass der Briefkasten nicht nur geöffnet worden ist, sondern dass man auch gleich die Briefe herausgenommen und die Namen der Empfänger sowie die Daten und Inhalte kopiert hat. Das ist ein unhaltbarer Zustand. So etwas darf nicht wieder vorkommen.

(Beifall im ganzen Haus)

Es zeigt sich, dass die Gesetzgebung auf der Ebene des Bundes anscheinend den technischen Möglichkeiten im Bereich des Fernmeldegeheimnisses oder auch im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie im Bereich des Datenschutzes nicht richtig hinterhergekommen ist.

CDU und FDP haben deshalb einen Antrag formuliert, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine Gesetzesinitiative einzusetzen, die den erwähnten unhaltbaren Zustand beendet. Uns kommt es dabei darauf an, eine möglichst anwenderfreundliche und unbürokratische Regelung zu treffen. Sie muss einerseits sicherstellen, dass wir alle - wir tun dies gerne - solche Systeme wie Google und andere nutzen können. Auf der anderen Seite muss aber der Missbrauch von Daten, die möglicherweise personenbezogen sind, verhindert werden. Diesen Missbrauch müssen wir ausschließen.

Meine sehr verehrten Kollegen aus den anderen Fraktionen, wir freuen uns, dass Sie unserem Beispiel folgen und viele Anregungen aus unserem Antrag aufgenommen haben. Wir sind aber der Überzeugung, dass unser Original besser ist als das Plagiat: unbürokratisch, anwenderfreundlich, technologieorientiert und natürlich sanktionsbewehrt.

(Beifall bei CDU, SPD und SSW)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Serpil Midyatli das Wort.

(Präsident Torsten Geerdts)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine wunderschöne fünfminütige Rede vorbereitet, in der es um die unrechtmäßige Erfassung der Funknetzdaten geht. Wenn sich einige von Ihnen die Mühe gemacht haben, die Anträge einmal nebeneinanderzulegen, werden Sie sehr schnell festgestellt haben, dass es nur minimale Unterschiede zwischen den Anträgen gibt. Wir hätten insofern auch einen interfraktionellen Antrag erarbeiten können, den wir für die letzte Landtagstagung unter Einbeziehung der Fachsprecher auch schon so gut wie vereinbart hatten. Leider sahen sich die Vorsitzenden der Fraktionen der Regierungsparteien aber nicht in der Lage, über ihren Schatten zu springen und einen gemeinsamen Antrag in einer Frage, in der wir uns wirklich alle einig sind, mitzutragen. Es gibt, wie gesagt, nur minimale Unterschiede zwischen den vorliegenden Anträgen.

Ich werde mich hier deshalb kurzfassen. Ich denke, jede Fraktion kann eigentlich jedem Antrag zustimmen. Man hat bei dem Applaus, den Herr von Abercron bekommen hat, ja gerade gemerkt, dass alle Fraktionen geklatscht haben. Wie gesagt, ich finde es schade, dass es nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Wir können heute hier abstimmen oder auch eine Überweisung an den Ausschuss vornehmen. Im Ausschuss würden wir mit den Fachsprechern mit Sicherheit noch zu einer Einigung kommen.

(Beifall bei SPD, FDP, SSW und vereinzelt bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Ingrid Brand-Hückstädt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines möchte ich am Anfang klarstellen. Bei diesem Antrag von CDU und FDP geht es nicht um eine Lex Google. Google ist zwar wohl der größte, aber nicht der einzige Datensammler im Internet.

Es ist allerdings festzustellen, dass Google aufgrund seiner Street-View-Aktivitäten der Auslöser für diese Initiative war. Ich bin allen anderen Fraktionen dankbar, dass sie es genauso sehen wie ich. Die Erlebnisse, die wir im Innen- und Rechtsausschuss mit Google hatten, waren sicherlich auch für andere der Auslöser, es so zu sehen wie wir. Es gibt

zwischen den vorliegenden Anträgen, wie schon gesagt wurde, nur minimale Unterschiede. Unser Antrag ist, wie ich finde, juristisch am besten formuliert.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Verhalten von Google Deutschland hat dazu beigetragen. Auf Ladung der FDP im Innen- und Rechtsausschuss wegen öffentlich gewordener Ungereimtheiten hinsichtlich der Inhalte der Datensammlungen während der Kamerafahrten wurden nicht gerade vertrauensbildende Ausführungen gemacht.

Diese Vorfälle machten aber auch das Kernproblem der digitalen Gesellschaft deutlich: die Diskrepanz zwischen dem vom Verbraucher gewollten Nutzen von Daten im Internet und dem Schutz der Persönlichkeit. Natürlich ist der fast unbegrenzte Zugriff auf Informationen hilfreich. Das weiß jeder Schleswig-Holsteiner, der naturgemäß nur zwei Autobahnen kennt, wenn er am Kamener Kreuz von seinem Navigationssystem durch die Verkehrswirren des Ruhrgebiets geführt wird. Wo Sie gerade sind, wissen im Zweifel aber auch andere. Wer sucht, wird nämlich auch selbst gefunden. Die Kombination von Handy, Internet und GPS ermöglicht inzwischen eine ganze Reihe von Anwendungen und Datensammlungen. Der neue Dienst Buzz ermöglicht die jederzeitige Feststellung Ihres Standortes, wenn Sie einmal eine Nachricht von einem Handy mit GPS-Funktion gesendet haben, sowie weitere Informationen über den jeweiligen Nutzer.

Die Bilderkennung befindet sich bei Google gerade in der Pilotphase. Wer eine Weinflasche oder ein T-Shirt fotografiert, kann mit dem entsprechenden Betriebssystem Android bei Google erfahren, wie viel das Produkt kostet und wo es sich gerade im Sonderangebot befindet. Das ist zwar ziemlich hype, aber dieses System erkennt auch Gesichter wieder. Aus Zeitgründen überlasse ich es Ihrer Fantasie, was das für Folgen haben könnte.