Zweitens möchte ich zu unserem Antrag noch etwas sagen. Mir ist klar, dass die Gegebenheiten bei den Staatssekretären, deren Stellvertretern und beim Präsidenten des Landesrechnungshofs nach Beamtenrecht von uns nicht angegangen werden können. Ich weiß aber auch, dass man mit den betroffenen Personen sprechen und verhandeln kann und auf diese Weise zu einer Lösung kommen könnte. Wenn man diesen Weg ernsthaft beschreitet, kriegt man es hin. Darüber können wir im Ausschuss noch im Einzelnen beraten.
Nun noch kurz eine Anmerkung zu den Vizepräsidenten. Dieses Thema ist für mich sehr wichtig. Der SSW stellt keinen Vizepräsidenten. Deshalb können wir über dieses Thema relativ entspannt diskutieren. Wir haben damals den dritten und vierten Vizepräsidenten beziehungsweise die dritte und vierte Vizepräsidentin eingeführt, weil wir gesagt haben, dass das Parlament in Gänze draußen im Land präsent sein solle. Wir haben also gesagt: Wir brauchen jetzt vier Vizepräsidenten beziehungsweise Vizepräsidentinnen, weil das der Vielfalt im Parlament entspricht.
Frau Kollegin Heinold hatte recht, als sie gesagt hat, dass dies auch etwas mit dem Selbstverständnis des Parlaments zu tun habe, weniger mit Finanzfragen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dabei bleiben, dass wir vier Vizepräsidenten beziehungsweise Vizepräsidentinnen haben. In anderen Wahlperioden mag es vielleicht wieder anders aussehen. Jetzt haben wir mit der FDP und den Grünen aber sozusagen zwei neue große Fraktionen. Es macht Sinn, dass man diese Vielfalt auch nach außen hin repräsentiert.
Alle anderen Anmerkungen, die ich auf meinem Zettel noch notiert habe, erspare ich mir. Ich freue mich auf die Beratungen, die wir hoffentlich gemeinsam durchführen werden.
Als ich mich gemeldet habe, dachte ich, noch etwas anderes sagen zu können. Insofern versuche ich mich jetzt zu konzentrieren.
In der Debatte ist verschiedentlich angemerkt worden, dass es zum einen eine Bereitschaft von der SPD, der Linkspartei, dem SSW und auch den Grünen gibt, die Kürzung der Funktionszulagen mitzutragen. Zum anderen wurde die Beteiligung der Ministerinnen und Minister, die zugleich Abgeordnete sind, an einer Kürzung hier und heute bemängelt. Herr Kubicki, Sie haben darauf hingewiesen, dass Vorschläge auf dem Tisch liegen müssten. Das ist richtig. Wir müssen uns insofern als Parlament ein Stück weit an die eigene Nase fassen, weil wir es als Parlament nicht geschafft haben, Gesetzentwürfe vorzulegen, die die angesprochene Beteiligung vorsehen.
Der von uns Grünen eingebrachte Gesetzentwurf beinhaltet aber einen Punkt, der sich auf die Minister auswirkt. Die Minister sind ja überwiegend zugleich Abgeordnete. Von uns als Grüne wurde eine Kürzung um 95 % vorgeschlagen. Von der größten Oppositionsfraktion, der SPD, haben wir jetzt Signale bekommen, dass man sich vorstellen könne, einem solchen Vorschlag näherzutreten, wenn man es als symbolischen Beitrag der Minister, die zugleich Abgeordnete sind, ansieht und eine Kürzung um nunmehr 90 % vorsieht. Wir haben diese Frage eben mit dem Wissenschaftlichen Dienst geklärt. Die Formulierung wird gleich im Sinne einer Aktualisierung des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgelesen. Ich würde mir wünschen, dass noch vor der Sommerpause dieser Beitrag vonseiten der Regierung erbracht wird.
Vonseiten der Grünen wünschen wir uns, dass Sie über diese Schwelle gehen. Die Regierung hat zu diesen Vorschlägen bisher noch nicht das Wort ergriffen. Ich wünsche mir, dass gegenüber dem Landtag eine deutliche Erklärung abgegeben wird, ob sie bereit ist, jenen symbolischen Beitrag von 5 % zu erbringen.
Wir als Grüne und, wie ich glaube, auch ganz Schleswig-Holstein wären sehr froh, wenn dieser Beitrag heute hier beschlossen werden könnte. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Wir können darüber abstimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich in ähnlicher Richtung wie mein Vorredner mein Erstaunen äußern. Ich habe bezüglich der Frage, ob die Regierung sich äußern werde, beim Präsidium eben nachgefragt. Ich würde es kaum fassen können, wenn sie dazu nicht reden will. Vielleicht wird dieser Zweifel aber bald ausgeräumt. Es kann doch wohl nicht so sein, dass wir über Wochen Hinweise von der Regierung bekommen, wie wir hier im Parlament mit unseren Fragen zu verfahren haben, die Regierung dann aber, wenn wir hier darüber diskutieren, was möglicherweise als Äquivalent auf den Tisch kommt, schweigt. Das kann ich überhaupt nicht verstehen.
Ich wäre deshalb sehr dankbar, wenn der Ministerpräsident hierher nach vorne käme und sagte: Herr Eichstädt, Sie haben sich geirrt. Selbstverständlich werde ich zu diesen Punkten etwas sagen. Vor allen Dingen werde ich - wir sind jetzt ja bei Symbolen etwas dazu sagen, was mit den Ministergehältern passiert.
Ich habe es vorhin schon kurz angerissen. Es gibt für jeden Abgeordneten, auch wenn er Minister ist, nach dem Gesetz - dieser Anspruch ist auch verfassungsrechtlich abgesichert - einen Anspruch auf Entschädigung. Wenn man dabei auf 5 % zurückgeht, gerät man in die Nähe eines Umgehungstatbestandes. Wir meinen - wir haben dies prüfen lassen -, 10 % wären noch in Ordnung. Damit wären wir auf der sicheren Seite. Das wäre das Symbol, das wir uns wünschen. Herr Kubicki nickt. Wir haben dann schon eine Stimme aus der Reihe der FDP. Das reicht ja fast schon für eine Mehrheit.
Erklären Sie sich weiterhin bitte auch als Regierung zu den Fragen, über die wir hier diskutiert haben!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Wort zu der anstehenden Abstimmung sagen. Es ist Ausschussüberweisung für die weiteren Anträge beantragt worden, um dem Verfahren, das im Innen- und Rechtsausschuss angestoßen wurde, wie Lars Harms es auch dargestellt hat, gerecht werden zu können. Wenn die Grünen, die einen Änderungsantrag zu dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP vorgelegt haben, nunmehr Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs beantragen, werden wir diese einzelnen Punkte aus Gründen des Verfahrens ablehnen, was aber nicht heißt, dass wir sie in der Sache ablehnen. Wir haben nur auf diesem Wege die Möglichkeit, sie in das Verfahren der weiteren Diskussion einzubringen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich zusagen, dass wir uns dafür einsetzen werden, dass im Ältestenrat auch über die weiteren Punkte Ihres Änderungsantrags debattiert wird.
Es steht mir nicht an, darüber zu urteilen, wer zu diesem Punkt noch alles das Wort nimmt. Ich erlaube mir nur einen Hinweis zu dem, was die Grünen hier vorschlagen, nämlich die Veränderung der Besoldung von Regierungsmitgliedern, die auch dem Landtag angehören. Wir reden an dieser Stelle über Abgeordnete und nicht über Regierungsmitglieder.
Über diesen inhaltlichen Aspekt sollten wir meiner Meinung nach in aller Ruhe diskutieren und auch darüber, ob das wirklich der richtige Ansatz ist.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun Herrn Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher das Wort.
gesetz verweisen. Die Redner für die CDU-Fraktion haben für die Fraktion gesprochen und damit auch für die Fraktionsmitglieder, die bei uns in der Regierung sitzen - erster Punkt.
Zweiter Punkt: Wir werden sicherlich untereinander bei Änderungen der Gesetze, die im nächsten halben Jahr auf uns zukommen, auch über die Änderungen im Weiteren reden, auch darüber, was die Minister betrifft. Ich sage aber ganz deutlich: Diese Debatte wird, wie man sieht, nicht anhand der unterschiedlichen Stellungnahmen geführt. Ich nenne Ihnen auch inhaltlich meine ganz persönlichen Bedenken: Erstmals belasten wir auch hier in der Regierung einige Minister, andere nicht.
Wir haben ein weiteres Problem - ich fand den Hinweis sehr nützlich. Ich war in der letzten Wahlperiode Minister. Sie waren noch kein Minister, wahrscheinlich werden Sie es auch nie, Herr Fürter, ich versuche das Ihnen jetzt einmal aus Sicht eines früheren Kabinettsmitglieds zu erklären. Es war immer anerkannt. Darum ist ein Teil der Diät, im Augenblick noch 15 %, für Minister vorgesehen, die gleichzeitig in einem Wahlkreis Abgeordneter sind. Sie haben nämlich anerkannterweise einen höheren Aufwand als jemand, der sein Ministeramt als reiner Minister ausübt. Das war ja immer anerkannt.
Das ist der Grund, dass wir das immer anerkannt haben. Jetzt kann man in der Tat über die Höhe reden. Ich finde, wir müssen auch miteinander über
die Höhe reden. Nur die Diskussion haben wir nicht geführt. Darum wird die auch von meiner Fraktion heute nicht entschieden werden. Wir sind sehr offen für die Änderung. Wir werden das aber heute an dieser Stelle nicht zum Abschluss bringen, sondern noch einmal beantragen, die einzelnen Punkte - bis auf die, auf die Herr Kollege Bernstein eben hingewiesen hat - an den Ausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! KitaGesetz in 48 Stunden durchgezogen, Kürzung bei Ministerinnen und Ministern auf den Sankt-Nimmerleinstag vertagt.
Das ist die Zusammenfassung. Ich zitiere noch einmal aus der Pressemitteilung der Landesregierung vom 26. Mai. Dort heißt es unter der Überschrift „Gerechtigkeit ist und bleibt der oberste Maßstab“: Gerechtigkeit ist bei den Streichungen oder Kürzungen oberster Maßstab - so der Regierungschef. Das Sparen beginne daher beim politischen Spitzenpersonal.