Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da hat sich eben jemand als PR-Berater für Parteien in Wahlkämpfen empfohlen: Lars Harms. Vor der Wahl Steuererhöhungen durchführen, die man nach der Wahl in Geschenke umwandelt, das ist eine großartige Idee. Das ist in jedem Fall neu, also insofern durchaus innovativ.
Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich auf eine Sprachregelung hinweisen, denn die Kollegin Heinold hat vorhin gesagt, der Finanzminister hätte inzwischen erkannt. Lesen Sie einmal nach, was wir in den letzten Jahren gesagt haben. Ich glaube, wir haben an dieser Stelle etwa 18mal über die Umsatzsteuer und zigmal über die Grunderwerbsteuer gesprochen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir um eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht herumkommen, aber wir müssen den richtigen Zeitpunkt dafür ausgucken.
Im Augenblick haben wir ein sinkendes Aufkommen in der Größenordnung von etwa 70 Millionen €, nämlich von 240 Millionen € auf etwa 170 Millionen €. Ich glaube nicht, dass es im Augenblick ein richtig günstiger Zeitpunkt ist, an dieser Steuerschraube zu drehen.
Wir haben ein sinkendes Aufkommen, und wir haben eine außerordentlich schwierige demographische Entwicklung vor uns, wobei es nicht so ist, wie ich hier von einem Redner gehört habe - ich weiß nicht mehr, wer das war -, der sagte, dass wir beliebig viele Zuzüge von außen hätten. Meine Damen und Herren, mitnichten wird das sein. In den nächsten zehn Jahren werden wir uns schon darum bemühen müssen. Deshalb sage ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Wir werden - und das ist auch keine neue Erkenntnis, das ist auch weder vom Ministerpräsidenten noch von mir zum ersten Mal gesagt worden - den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben nur auf der Ausgabeseite nicht erreichen. Das ist völlig klar. Das haben wir übrigens in der Kommission, aber auch vorher schon sehr deutlich gesagt.
Nur, Frau Kollegin Heinold, mit stetigem, mit angemessenem und mit strukturellem Wachstum außerhalb konjunktureller Entwicklungen werden wir unseren Haushalt ausgleichen können. Nur so. Und dazu gehören die Maßnahmen auf der Ausgabeseite, die wir vorgeschlagen haben. Dazu gehören natürlich auch Maßnahmen, die die Einnahmen strukturell verbessern.
Nun nehme ich ein paar Ihrer schlanken Beispiele, die Sie mal eben so in die Diskussion geworfen haben, beispielsweise Mehrwertsteuer. Da muss mir wirklich niemand etwas vorhalten, mir bitte nicht! Die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist meine kaiserliche Werft. Ich bin dafür heftig kritisiert worden, habe im Übrigen mehrere Anläufe dazu unternommen und bin inzwischen sehr vorsichtig geworden. Jeder Anlauf hat nämlich dazu geführt, etwa im Jahre 2007, dass die Bergbahn plötzlich noch drin war, aber nichts raus kam, und dass im vergangenen Jahr die Hotelbesteuerung rein kam und auch nichts raus kam. Deshalb bin ich zurückhaltend, was die flotten Sprüche in dem Zusammenhang anbetrifft.
Ich frage einmal. In Ihren Antrag ist die Rede von der Reduzierung der ermäßigten Mehrwertsteuer auf den ursprünglichen Zweck, Verteilungswirkung bei Grundbedürfnissen. Ich frage ernsthaft: Warum, Frau Heinold, wollen Sie - Sie sind Parlamentarische Geschäftsführerin, Ihr Gehalt steht im Abgeordnetengesetz - bei 120.000 € Jahreseinkommen steuerbegünstigt Brot, Butter und Kartoffeln einkaufen können? Können Sie mir das erklären? Wir können ja einmal darüber diskutieren, ob das die
richtige Entwicklung ist, gleich nach der Herausnahme von Ausnahmen wieder neue Ausnahmen festzulegen und sie nicht triftig zu begründen. Dann haben Sie noch ein paar andere Dinge dargestellt.
Ich empfehle dringend, über den Katalog der Ausnahmen, die sich inzwischen nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % auf etwa 24 Milliarden € summieren, mit großer Sorgfalt nachzudenken und zu sehen, ob man nicht in der Lage ist, für den Personenkreis, den eine solche steuerliche Veränderung wirklich in der Substanz treffen würde, Ausgleichsmöglichkeiten und Mechanismen im Transferbereich zu schaffen.
Einfach zu sagen, wir beregnen das ganze Land mit einer Steuerermäßigung, wobei der größere Teil diese Steuerermäßigung nicht braucht, darüber muss man intensiver nachdenken, als es dieser schlanke Antrag tut.
Herr Minister, bei denjenigen, die Transfereinkommen erhalten, kann ich ja verstehen, dass man da das Transfereinkommen erhöhen könnte, damit sie sich weiter die Butter leisten können. Was machen Sie mit der breiten Mittelschicht, die auch immer ärmer wird, wie die DIW-Studie gerade gezeigt hat? Wollen Sie da Essenskarten austeilen, oder wie wollen Sie das lösen?
- Nein, Frau Kollegin Heinold. Wenn Sie wollen, dass Sie einigen wenigen etwas zukommen lassen, die es nötig haben, und wenn Ihnen dazu nichts einfällt als zu sagen: „Dann bekommen es alle“, dann kann das nicht die richtige Lösung sein. Das ist jedenfalls meine Position. Auch bei der Einkommensteuer gehen Sie ebenfalls so schlank den Weg -
Da gehen Sie eben schlank den Weg: Der Mittelstandsbauch muss weg. Ich höre das auch immer wieder, meine Damen und Herren. Es ist klar. Wenn man sich ansieht, was in den letzten zwölf Jahren bei der Einkommensteuer fabriziert wurde, um den Satz immer weiter zu senken, unten auch: Wenn man von beiden Seiten drückt, dann quillt ich kenne das von mir selbst - in der Mitte etwas mehr heraus. Das ist nun dieser Bauch. Den zu beseitigen, kostet 20 Milliarden €. Das schreiben Sie einfach schlank hinein in Ihren Antrag: Wir wollen mal eben für 20 Milliarden € den Mittelstandsbauch beseitigen. Ich empfehle, sich darüber Gedanken zu machen. Es ist durchaus hilfreich, wenn man die vier Grundrechenarten beherrscht.
Das Gleiche gilt übrigens für die kalte Progression. Da kann man sich sicherlich Modelle einfallen lassen, wie man wie in der gesetzlichen Sozialversicherung mit einer jährlichen Anpassung der Bemessungsgrundlage arbeitet. Aber die kalte Progression zu beseitigen - liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen -, ich empfehle da, nachzudenken und dann wiederzukommen. Vielleicht kann man das auch im Ausschuss machen.
Eines jedenfalls sagt dieser Antrag nicht, nämlich wann, zu welcher Zeit mehr Geld in die Kassen des Landes Schleswig-Holstein kommt. Es ist immer sehr schön, sich über Dinge zu unterhalten, bei denen man nicht die Kompetenz hat, über sie zu entscheiden. Das ist in der Steuergesetzgebung nun einmal der Fall, weil dort der Bund mitwirkt.
Ich würde mir auch wünschen, wenn wir über die Belastungen von Menschen durch Haushalte sprechen, dass wir uns nicht - wie gestern im Vermittlungsausschuss - damit herumquälen, ob es richtig ist, die Förderung von Fotovoltaik - Einspeisevergütung - zu überprüfen, wodurch die Menschen in einer Weise mit Milliardenbeträgen belastet werden, was inzwischen völlig unanständig geworden ist.
dig, dass wir uns damit auseinandersetzen und dass wir auch einmal sehen, ob wir bei der Arbeit, die ich in der Finanzministerkonferenz auf der Ebene des Bundes zu leisten habe, von Ihnen mehr Unterstützung bekommen als bisher. Das wäre durchaus sehr hilfreich. Bei manchen Punkten kommen wir uns möglicherweise auch näher. Bevor dort aber keine Entscheidungen getroffen sind, wird unser Problem nicht gelöst. Wir müssen das Problem selbst in die Hand nehmen.
Deshalb werden wir auf der Ausgabeseite die notwendigen Maßnahmen schaffen und das zu gegebener Zeit auch auf der Einnahmeseite tun, was zusätzlich notwendig ist. Eigenes Handeln ist die Voraussetzung dafür, dass andere uns behilflich sind.
Die Redezeit der Regierung wurde um 3 Minuten überschritten. Diese Zeit steht den Fraktionen zur Verfügung. Wird das Wort gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/590 und den Antrag Drucksache 17/588 (neu) sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/647 als selbstständigen Antrag dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen worden.
Ich möchte bekanntgeben, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, den Tagesordnungspunkt 24 - Weiterbildungsgesetz - auf den Nachmittag zu verschieben und nach dem Tagesordnungspunkt 44 zu behandeln.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Detlef Matthiessen.
Frau Präsidentin! Wir haben uns darauf verständigt, angesichts der nahen Mittagspause etwas Gas zu geben.
Meine Damen und Herren! Der Kleinwinderlass vom 2. Februar 2010 ist ein Regelwerk, das die breite Nutzung von kleinen Windenergieanlagen unnötig erschwert und behindert.
Der Erlass ist ein einziger Gummiparagraf. Zwei Beispiele dafür mögen genügen. Auf Seite 11 heißt es: Das Ortsbild wird verunstaltet, wenn mit der Errichtung einer Windkraftanlage der Gesamteindruck erheblich gestört würde. Auf Seite 12 heißt es: Die Errichtung einer kleinen Windkraftanlage als Nebenanlage darf nicht die Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Von den 14 Seiten nur einige kleine Ausschnitte.
Meine Damen und Herren, die grüne Landtagsfraktion hält den bestehenden Rechtsrahmen zunächst für ausreichend. Wir haben das Baurecht, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und anderes.