Herr Minister, ich würde gern diese geschäftsleitende Bemerkung tun. In der Fragestunde stellen die Kolleginnen und Kollegen Fragen. Der Vertreter der Landesregierung antwortet, und selbst wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können wir das dann hier in diesem Moment nicht miteinander klären.
Wir kommen jetzt zu weiteren Zusatzfragen. - Frau Heinold, ich gebe Ihnen jetzt die Möglichkeit zu einer weiteren Zusatzfrage. Das ist dann aber auch Ihre dritte.
Herr Minister, wie hoch sind die Trägerkosten, die das Land zahlt? Sind die Trägerkosten in der Höhe vergleichbar mit anderen Bundesländern?
Ja. Es ist vergleichbar. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass sich die Trägerkosten im Wesentlichen, nicht
ausschließlich, auf die Hochschulambulanzen beziehen. Nach meinem Kenntnisstand ist das Niveau vergleichbar mit anderen Ländern.
Zu dem Fragenkomplex Nummer fünf liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich rufe daher jetzt Fragenkomplex Nummer sechs auf:
Herr Minister, welche konkreten Auswirkungen wird der Beschluss der Haushaltsstrukturkommission zur Universität Lübeck auf den stationären Bereich der Krankenhausversorgung in SchleswigHolstein haben? Und welche Pläne hat die Landesregierung für den Teil der medizinischen Maximalversorgung, der bisher am Standort Lübeck geleistet wird? Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkret sagen könnten, welche Abteilungen und welche Krankenhäuser betroffen sind.
Das werde ich nicht tun. Nach der gegenwärtigen Planung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr hat der Beschluss der Haushaltsstrukturkommission zur Universität Lübeck auf die Krankenversorgung im stationären Bereich in Schleswig-Holstein keine Auswirkung. Es besteht kein Plan, die medizinische Maximalversorgung, die bisher am Standort Lübeck im Krankenhausplan festgeschrieben ist und geleistet wird, zu ändern.
Herr Minister de Jager, welche Rolle haben im Entscheidungsprozess, der dazu führte, das Medizinstudium an der Universität Lübeck zu kappen, Gesichtspunkte - ich schaue zur FDP - der Leistung und der fachlichen Exzellenz gespielt, wie sie in Hochschulrankings und Einschätzungen von Fachverbänden zum Ausdruck kommen? Welche Rolle spielte dabei die eigene akademische Laufbahn der Entscheidungsträger?
Zunächst einmal: Die eigene akademische Laufbahn der Entscheidungsträger hat keine Rolle gespielt. Ich erspare mir - weil ich ja keine Bemerkungen machen darf -, die Frage zu kommentieren, auch wenn meine Antworten ständig kommentiert werden.
Darüber hinaus: Zur Fragenstellung, inwieweit in diesem Entscheidungsprozess Gesichtspunkte der Leistung und der fachlichen Exzellenz eine Rolle gespielt haben, habe ich schon einmal gesagt, dass die Entscheidung nicht ein fachliches Urteil über das darstellt, was am Standort Lübeck gemacht worden ist.
Herr Minister de Jager, ist Ihnen bekannt, dass das Zentrum für Hochschulentwicklung CHE seit vier Jahren das Medizinstudium an der Universität Lübeck für das beste in ganz Deutschland hält?
Mir ist bekannt, dass es das CHE-Ranking gibt, das aus verschiedenen Komponenten zusammengesetzt ist, das die Lehre in einem Umfrageverfahren bewertet, das auch bestimmte Zufriedenheitsfaktoren abbildet. Mir ist bekannt, dass das sehr gut ist und den Platz eins für Lübeck beinhaltet hat. Es ist auch unbestritten so, dass vor allem im Bereich der Lehre die Universität Lübeck gute Arbeit leistet. Ich warne aber davor, das CHE-Ranking zum einzigen Indikator einer Leistungsbemessung zu machen. Ich habe bisher davon Abstand genommen, in eine Bewertung der Arbeit der beiden Fakultäten einzutre
ten. Ich weise nur darauf hin, dass eines der wesentlichen Kriterien für die wissenschaftliche Leistung auch das Einwerben von Drittmitteln ist. Dort ist festzustellen, dass die Medizinische Fakultät in Kiel deutlich mehr Drittmittel aquiriert.
Kann man es denn Ihrer Meinung nach schlussendlich so zusammenfassen, dass die Landesregierung in Schleswig-Holstein Exzellenz kappt?
Nein, das kann man so nicht zusammenfassen, weil wir in der bereits von mir erwähnten Projektgruppe mit den Universitäten und den beiden Fakultäten haargenau die Frage besprechen, wie wir die Exzellenz, die es in Lübeck gibt, im Land behalten können.
Herr Minister, ich habe jetzt zweimal herausgehört, dass Sie aus der Perspektive des Fachministers die Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission ablehnen oder für falsch halten. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Herr Minister, Sie ließen mich aufhorchen, als Sie sagten, Sie hätten Gespräche geführt, um die Exzellenz im Lande zu erhalten. Soll ich das so auffassen, dass es auch im Gespräch ist, die Exzellenz nach Kiel zu verlagern?
Das ist nicht auszuschließen. Es gibt auch ein anderes Modell. Es kann auch das Modell geben, dass die exzellenten Bereiche in Lübeck verbleiben, aber gleichwohl einer Fakultät in Kiel zugeordnet werden. Es gibt die verschiedensten Modelle, die man jetzt aber mit den beiden Standorten besprechen muss.
Herr Minister, ich frage Sie, welche Auswirkungen der geplante Abbau von gut 1.450 Medizinstudienplätzen in Lübeck auf die Verpflichtung Schleswig-Holsteins hätte, im Rahmen des Hochschulpakts II bis 2018 zusätzliche Kapazitäten für 9.700 Studienanfänger zu schaffen.
Auch wenn ich es sehr ungern tue, muss ich Sie darauf hinweisen, dass in Ihrer Frage ein Fehler steckt. Der Hochschulpakt bezieht sich auf Studienanfänger. Die Zahl der Studienanfänger in Lübeck beträgt pro Jahr 190 und nicht 1.450 Studierende. Die Zahl von 9.700 Studienanfängern bis 2018 bezieht sich eben auch auf den Fünfjahreszeitraum. Das heißt, das Zahlenverhältnis, das Sie in Ihrer Frage angeben, ist nicht richtig.
Die Frage, die Sie stellen, ist aber, ob sich der Abbau von Studienanfängerplätzen negativ auf den Hochschulpakt auswirken kann. Es ist so, dass die
Abrechnung zum Schluss gemacht wird. Wir rechnen dem Bund gegenüber nicht jahresweise ab, sondern es geht darum, dass wir am Ende des Verrechnungszeitraums nachweisen müssen, dass diese Studienanfängerplätze insgesamt in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt worden sind. Sie können auch sehr viel günstiger an Fachhochschulen aufgebaut werden und müssen nicht notwendigerweise im teuersten Studienfach, der Medizin, aufgebaut werden.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Haushaltsstrukturkommission die Empfehlung ausspricht, dass wir für die Jahre 2011 und 2012 von einem Verfahren Gebrauch machen, das im Hochschulpakt angelegt ist - ich nenne es einmal „Emissionshandelsverfahren“ -, das heißt, sie können mit anderen Bundesländern besprechen, dass bestimmte zusätzliche Studienplätze, die sie in Schleswig-Holstein aufbauen wollen, von anderen Bundesländern übernommen werden. In diese Gespräche werden wir eintreten.
Herr Minister, wie interpretiert die Landesregierung die Aussagen der Hochschulrektorenkonferenzvorsitzenden, Frau Professorin Wintermantel, Schleswig-Holstein würde mit dem Abbau der Medizinstudienplätze in Lübeck ein kontraproduktives Signal an andere Bundesländer bei dem Aufbau oder Ausbau der Studienplätze senden?
Herr Minister, ich greife das Wort „Emissionshandel“ von Studienplätzen auf und frage: Mit welchen Bundesländern sind Sie im Gespräch, um den