Erstens: Die Frage einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrag oder der Umsteuerung in ein Konzessionsmodell hat zunächst einmal nichts mit europäischem oder deutschem Recht zu tun. Das europäische und das deutsche Recht lassen sowohl die eine Seite zu als auch die Konzessionsmodelle. Wir haben dafür unterschiedliche Modelle in Europa, die bisher alle dem EuGH standgehalten haben.
Es ist keine Rechtspflicht, nur um das deutlich zu machen. Darum kommt es auf das EuGH-Urteil, das wir abwarten, letztlich für die politische Entscheidung nur dann an, wenn eine andere Entscheidung als in der Vergangenheit zu erwarten wäre. Die ist nicht wirklich ernsthaft zu erwarten.
Zweitens: Der Glücksspielstaatsvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2011. Das heißt, egal, was wir jetzt machen, egal, mit wem wir sprechen, ob wir ein Konzessionsmodell vorbereiten - es gibt kein Herausbrechen von Schleswig-Holstein, das dann allein steht und die Einnahmen verliert. Solche Szenarien sollte man darum nicht zeichnen.
Drittens - das ist das Wichtigste -: Es bringt überhaupt nichts, hier etwas beispielsweise mit Tabak oder mit Tabaksteuer zu vergleichen. Hier geht es um einen Bereich, der online stattfindet. Das ist der
Ich kann aber Glücksspiel online betreiben. Ich wende mich jetzt einmal an die etwas Jüngeren, die vielleicht etwas von Online verstehen.
Es gibt ein Urteil eines bayerischen Amtsgerichts, das gesagt hat: Ein Auslandanbieter darf aber seine Seiten nicht in Bayern anbieten.
- Da lacht jemand, der es versteht. Das geht technisch gar nicht. Wenn Sie online etwas einstellen, dann kann das natürlich abgerufen werden. Je stärker die Seiten wachsen, desto weniger können wir etwas dagegen tun, weil wir rechtlich gar nicht die Möglichkeit haben, am Ende etwas zur Durchsetzung beizutragen.
Wir haben heute 3.000 Glücksspielonlineseiten in Deutschland. Der Spieleranteil steigt eher, als dass er abnimmt. Wir stehen im Augenblick außen vor. Jetzt kommt die entscheidende Frage - das ist etwas, was in der Tat diskutiert werden muss -: Haben wir die Chance, durch ein Konzessionsmodell, in dem wir Zugangsregulierungen setzen, am Ende regulierend diesen Markt zu steuern? Meine Antwort ist ja. Aber ich finde, darüber muss man diskutieren können. Dafür müssen wir auch in der Lage sein, nach vielen Gesprächen, die derzeit geführt werden, am Ende ein Konzessionsmodell vorzulegen.
Wir können gern darüber streiten, ob dieses Konzessionsmodell geeignet ist oder nicht. Aber von Anfang an in Bausch und Bogen zu verurteilen, dass wir uns neue Gedanken machen, wo wir eine Entwicklung auf diesem Markt haben, die Herr Kollege Arp zu Recht zitiert hat, und die sowohl für Süchtige als auch für die Einnahmen des Landes schädlich ist, das sollten wir nicht tun. Ich sage vielmehr: Es wäre falsch, es wäre fahrlässig, wenn wir uns heute nicht diese Gedanken machen würden!
Herr von Boetticher, haben Sie den Bericht gelesen, oder haben Sie dem Minister, der diesen Bericht gerade referiert hat, zugehört und haben Sie vernommen, dass der Minister zitiert hat, das Oberverwaltungsgericht Münster habe entschieden, dass der gesamte illegale Betrieb eines Anbieters als Ultima Ratio einzustellen ist, wenn nicht zum Beispiel mit Mitteln der Geolokation Teilnehmern aus dem Land Nordrhein-Westfalen der Zugang auf die Internetangebote des Betreibers verwehrt wird? Ist Nordrhein-Westfalen in dem Sinne etwas anderes als Bayern, oder wieso machen Sie sich über bayerische Amtsgerichte lustig?
- Die Frage ist doch, wie setzen Sie das gegenüber einem Anbieter durch, der irgendwo auf den Philippinen seine Station hat und von dort aus anbietet? Es ist eine Frage der Durchsetzung von Recht. Sie könnten am Ende das, was in Deutschland geurteilt wird, weltweit gar nicht vollziehen und umsetzen. Darum ist es eine faktische Frage. Sie haben am Ende faktisch gegen diese Onlineangebote kaum eine Chance, es sei denn, Sie arbeiten mit Sperrung. Da sind wir bei einer ganz anderen Debatte, die wir auch hier mit großer Spannung führen werden.
Sie haben die Internetproblematik zu Recht angesprochen. Die Frage ist: Was könnte denn ein konzessionierter Anbieter, was die heute vorhandenen Gesellschaften in dem Bereich im Internet nicht können?
Wir haben die Tatsache, dass wir bei den Konzessionsmodellen in Frankreich, in Italien, in England, in all den anderen Ländern konzessionierte Unternehmen haben. Wir haben Unternehmen, die in erheblichem Maße Geld an den Staat zahlen. Fragen Sie die einmal, warum sie eine Konzession erworben haben. Es gibt ja die Vorteile. Sonst hätten die das in diesen Ländern nicht erworben. Warum etwas, was dort geht, hier nicht möglich sein soll, diese Frage müssen wiederum Sie beantworten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Land will bisher raus, wie ich jetzt gerade gehört habe. Auch die CDU und die FDP wollen im Moment nicht raus. Sie denken nach. Selbstverständlich, das ist erlaubt, das ist sogar sehr gut. Wir sollten uns nämlich Gedanken darüber machen, was passiert, wenn wir aus dem Lottoblock fliegen. Ob es für Private interessant ist, das wieder rauszuholen, was so im Topf ist. Ich weiß es nicht.
Was ich aber weiß, ist, dass wir in Schleswig-Holstein schon eine Menge Erfahrungen haben. Es gibt bereits private Vermittler, und zwar durchaus legal, die Lottoannahmestellen betreiben. Wir wissen, es gibt Lottoannahmestellen bei NordwestLotto. Was wir feststellen müssen, ist, dass die Ergebnisse von Jugendschutzkontrollen, die Testkäufe im Bereich von NordwestLotto machen, durchaus bedenklich sind. Es gibt 20 % Ausreißer. Aber bei den Privaten sind es nahezu 100 % Ausreißer. Da sind bei den Testkäufen fast alle durchgefallen. Ich denke, das ist eine der Folgen, wenn man nicht aufpasst. Dass man aufpasst, schließt schießt ein Konzessionsmodell ja nicht aus. Aber ich will doch darauf hinweisen, dass dort viel zu tun ist.
Noch einmal kurz zur Abschöpfung. Private Abschöpfung macht doch erst Sinn, wenn man sozusagen Gewinne einfährt. Staatliche Abschöpfung hat kein Interesse an Gewinnen, sondern daran, staatlich abzuschöpfen. Privatsteuererleichterung bedeutet Steuererleichterung zulasten der Grundlagen von Kultur, Sport und den sozial Schwachen. Diese „Erleichterungspolitik“ sollte man bei Lotto nicht fortsetzen.
gierung federführend an den Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend an den Finanzausschuss, an den Sozialausschuss und den Wirtschaftsausschuss, und das Ganze zur abschließenden Beratung. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Einstimmig so beschlossen!
Wahlvorschlag für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Landessozialgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein Vorgang, den wir in der vergangenen Wahlperiode schon hatten und bei dem wir nicht zu einem Ergebnis gekommen sind. Nunmehr ist es so: Zur Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landessozialgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig hat das Justizministerium dem Landtag gemäß § 10 Abs. 10 des Landesrichtergesetzes eine Vorschlagsliste mit vier Personen zuleitet. Der Innen- und Rechtsausschuss hat am 10. März in öffentlicher Sitzung die Bewerberinnen und Bewerber angehört und hat anschließen in nicht öffentlicher Sitzung über die Bewerbungen beraten. Er hat seine Beratungen in einer weiteren nicht öffentlichen Sitzung heute früh abgeschlossen.
Der Innen- und Rechtsausschuss unterbreitet dem Landtag folgenden Wahlvorschlag: Der Landtag wolle beschließen, Dr. Christine Fuchsloch wird zur Präsidentin des Landessozialgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig gewählt.
Ich danke dem Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise daraufhin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 17/363 (neu) seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass bei einer Stimmenthaltung das Haus ansonsten mit Ja votiert hat. Die Zweidrittelmehrheit ist damit deutlich zustande gekommen. Ich stelle fest, dass damit Frau Dr. Christine Fuchsloch zur Präsidentin des Landessozialgerichts gewählt worden ist, und gratuliere ihr von dieser Stelle aus ganz herzlich.
Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, teile ich Ihnen geschäftsleitend mit, dass Tagesordnungspunkt 47 nicht aufgerufen wird, da die SPD-Fraktion ihren Antrag Drucksache 17/159 zurückgezogen hat. Weiter teile ich mit, dass der Tagesordnungspunkt 41 auf Antrag der SPD-Fraktion aus der Sammeldrucksache herausgenommen wurde und als Tagesordnungspunkt ohne Aussprache aufgerufen wird.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein
Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Umweltund Agrarausschusses, Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer.