Protocol of the Session on October 8, 2008

Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich glaube, wir werden noch anregende Diskussionen haben.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stichworte sind genannt. Es handelt sich um die Überführung von Bundes- in Landesrecht. Das ist Ausfluss der Föderalismusreform. Es geht um die Änderung versorgungsrechtlicher Wartezeiten, um die Veränderung des Versorgungsabschlages alter Art, um Teilzeitbeschäftigung. Hier, finde ich, ist es besonders wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass unter der Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigung überwiegend Frauen gelitten haben. Insofern ist es richtig, dass hier nachgebessert wird. Das ist ein kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung.

Herr Kubicki hat noch einmal auf die kritischen Töne hingewiesen, insbesondere natürlich auf die fehlende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Ich gehe davon aus, dass das Parlament hier nachbessert. Darauf hatten wir uns im Finanzausschuss überparteilich verständigt. Ich weiß nicht, warum die Landesregierung das nun weggelassen hat.

Dies ist eine kleine Lösung und keine grundlegende Änderung des Beamtengesetzes. Insofern schließe ich mich überwiegend dem an, was meine Vorredner und Vorrednerinnen hier gesagt haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Wolfgang Kubicki)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich das Wort der Frau Vorsitzenden, der Abgeordneten Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir es bei diesem Gesetz mit einer weiteren Konsequenz der Förderalismusreform zu tun haben, ist bekannt und geht so auch aus der Begründung des Entwurfs hervor. Dabei rufe ich in Erinnerung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Reihe von Debatten zu dieser Thematik gegen diese Verlagerung des Beamtenrechts auf die Ebene der Länder ausgesprochen hat, um zu verhindern, dass es zu einem Überbietungswettbewerb zwischen den Bundesländern kommt, zu einem Wettbewerb, den die finanzschwachen Bundesländer schlecht gewinnen können. Auch hat der Landtag die Landesregierung dahin gehend unterstützt, dass es zumindest bei dem Beamtenrecht zu einer norddeutschen Kooperation kommen muss, damit sich die norddeutschen Länder nicht gegenseitig die Beamten „wegschnappen“ und die einen ausbilden, während die anderen dann den Rahm abschöpfen. Inwieweit dies schon funktioniert, ist immer noch schwer ersichtlich, finde ich.

Schrittweise macht aber nun eins ums andere Bundesland aus dem Bundesrecht Landesrecht. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten, die eigene Regelungen verabschieden.

Die einfachste Variante wäre die Übernahme der bundesrechtlichen Vorschriften gewesen. Das ist in einigen Bundesländern geschehen. Doch die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt, um auch redaktionelle Änderungen in Angriff zu nehmen. Wenn man aber das Paket schon aufschnürt, hätte man aus Sicht des SSW auch noch andere Dinge regeln können. So haben wir bei anderen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass die Besoldungsstruktur des Beamtenrechts insgesamt modernisiert werden sollte. Stets wurde das aus dem einen oder anderen Grund abgelehnt. Ich möchte hier nur die besoldungsrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe anführen, deren Umsetzung erst einmal wieder verschoben worden ist, auch wenn sich alle Fraktionen im Finanzausschuss einig waren, dass dies zu geschehen hat. Im Gegensatz zu Bremen hat Schleswig-Holstein in diesem Bereich die anstehende Überführung also nicht für eine Modernisierung genutzt,

sondern sich weitestgehend auf die Behebung des „Reparaturbedarfs“ beschränkt.

Die wirklichen Änderungen der Beamtenversorgung finden wir nicht im vorliegenden Gesetzentwurf, sondern im Haushaltsstrukturgesetz für den Doppelhaushalt 2009/2010. Denn geht es nach der Landesregierung - das ist immer noch die Vorlage -, wird die Ausgleichszulage für Beamte des Vollzugsdienstes künftig wegfallen. Für viele Betroffene bedeutet dies empfindliche Kürzungen ihrer Pension, was sie uns verständlicherweise in einer ganzen Reihe von Briefen dargelegt haben. Auch die GdP hat diese Problematik in einer umfangreichen Stellungnahme aufgegriffen. Unter anderem weist sie darauf hin, dass sich die Landesregierung damit auch von dem entfernt, worüber sich die norddeutschen Länder anscheinend einig waren.

Das Signal, das von dieser Kürzung ausgeht, ist somit fatal. Da hilft es nichts, dass die regierungstragenden Fraktionen auf einer Veranstaltung der GdP in Rendsburg signalisiert haben, dass sie sich das Ganze noch einmal überlegen wollen. Der Vertrauensverlust kann dadurch nicht wieder eingesammelt werden, und viele Beamte werden es sich künftig sicherlich genau überlegen, ob Schleswig-Holstein der geeignete Dienstherr ist oder doch eher Hamburg oder Niedersachsen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viel zum Grundsätzlichen. Alle Detailfragen werden wir natürlich noch im Ausschuss zu klären haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2247 federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Honorarreform 2009 Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2250

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich darf die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, bitten, den Bericht zu geben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle wissen: Politisch war eine deutliche Honorarerhöhung für Ärztinnen und Ärzte gewollt. Ziel der Gesundheitsreform war es dabei erklärtermaßen auch, regional auseinanderklaffende Vergütungen der Ärzteschaft auszugleichen, insbesondere das bestehende Ost-West-Gefälle schrittweise zu überwinden, möglichst bis zum Jahr 2010. - So weit der politische Wille.

Das Ergebnis ist bekannt: Während der erste Teil des politischen Ziels, nämlich die Honorarerhöhung, abgeschlossen werden konnte und ich diese verabredete Gesamterhöhung um 10 % auch nicht infrage stelle, weil dies ein schwieriger Prozess gewesen und weil dies ein guter Kompromiss ist, sieht die Lage mit Blick auf die regionale Verteilung differenzierter aus.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie sieht bescheiden aus!)

Meine Position ist klar: Weder dürfen Wahlgeschenke an einzelne Regionen eine Vereinheitlichung konterkarieren, noch dürfen wichtige Ziele der Gesundheitsreform von der Selbstverwaltung ausgeblendet oder in der Umsetzung verzögert werden.

(Beifall der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD] - Dr. Hei- ner Garg [FDP]: Das mit dem Wahlgeschenk hat ja nicht geklappt, nicht wahr?)

Dass eben dieser Eindruck entstehen konnte, liegt an der regional unterschiedlichen Erhöhung der Honorarmittel als Ergebnis der Verhandlungen auf Bundesebene. Über diese Verhandlungen und ihre Konsequenzen hatte mich die schleswig-holsteinische Ärzteschaft in Form ihrer Kassenärztlichen Vereinigung kurzfristig informiert. Für SchleswigHolstein ist nach einer Simulationsrechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit einem Plus von 3,9 % zu rechnen. Das entspricht zusätzli

chen 36 Millionen € und bleibt damit deutlich hinter den Erwartungen der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft zurück, die mindestens mit einer zehnprozentigen Erhöhung gerechnet hatte.

Das Ergebnis des Erweiterten Bewertungsausschusses auf Bundesebene als Gremium der Selbstverwaltung von Ärzteschaften und Krankenkassen wirft Fragen auf, in erster Linie Fragen an die verhandelnde Kassenärztliche Bundesvereinigung. Deshalb haben die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und ich darauf gedrängt, dass der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hier in Schleswig-Holstein vor den Ärztinnen und Ärzten Rede und Antwort steht.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Die Erklärung ist gegeben, das Ergebnis bleibt allerdings unbefriedigend. Die Erklärung lautet, dass in die neue Systematik der Honorargestaltung ein von der KVSH erwarteter Korrekturfaktor für die abgerechneten Leistungsmengen pro Versicherten nicht eingegangen ist.

Vor diesem Hintergrund war es mein Ziel, in Zusammenarbeit mit dem übrigens ebenfalls betroffenen Land Nordrhein-Westfalen die Kassenärztliche Vereinigung dabei zu unterstützen, dass die Honorarverhandlungen mit Blick auf diesen Korrekturfaktor nachgebessert werden. Dies war kein einfaches Unterfangen, da die Honorarverhandlungen zwischen den Verantwortlichen abgeschlossen waren und das Bundesministerium lediglich im Rahmen seiner Aufsicht agieren kann, und diese ist natürlich eng begrenzt. Dennoch: Die für eine erneute Verhandlungsaufnahme erforderliche Weichenstellung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss von Kassen und KBV hat das Bundesgesundheitsministerium unter Beteiligung der beiden Landesministerien möglich gemacht. Dafür bin ich dankbar. Das war nicht selbstverständlich. Damit ist die Tür jedenfalls noch einmal einen Spalt breit geöffnet.

Am 17. dieses Monats wird der Erweiterte Bewertungsausschuss erneut über das Ergebnis der Honorarverhandlungen beraten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird diese Sitzung nach eigenen Aussagen nutzen, um die gewünschte Korrektur einzubringen. Wir alle hoffen selbstverständlich, dass diese Nachverhandlungen im Ergebnis erfolgreich sein werden.

Mit Blick auf weitere Fragen des Abgeordneten Garg bleibt in der Kürze der Zeit nur festzustellen,

(Präsident Martin Kayenburg)

dass die konkrete Umsetzung der Honorarreform zwischen regionalen KVen und Kassen noch ausverhandelt werden wird. In Schleswig-Holstein haben diese Verhandlungen gestern begonnen und werden den ganzen Oktober andauern. Vor diesem Hintergrund sind Aussagen zu den Auswirkungen auf die ärztlichen Leistungsbereiche, insbesondere auch auf extrabudgetierte Leistungsbereiche, heute nicht möglich.

Die Diskussion um die ungleiche Honorarentwicklung in den einzelnen KVen sowie über die Erhöhung der Beitragssätze infolge der Honorarerhöhung bei den Ärzten hat bedauerlicherweise die positiven Seiten in den Hintergrund treten lassen, die diese Honorarreform auch hat. Mit dieser Reform wird die leidige Punkteabrechnung der Ärzte durch die Euro-Gebührenordnung für Ärzte abgelöst. Das bedeutet für die Ärzte mehr Planungssicherheit und Klarheit über die zu erwartende Vergütung von Leistungen. Damit hört hoffentlich auch auf, dass Ärzte und Ärztinnen ihren Patienten sagen, dass sie jetzt eigentlich umsonst arbeiteten, weil das letzte Quartal nicht mehr vergütet werde. Als Landesministerin möchte ich an dieser Stelle aber auch kritisch anmerken, dass mir die ungleiche Honorarverteilung nicht nur zwischen den Regionen, sondern auch zwischen den Fachrichtungen innerhalb der Ärzteschaft und das Stadt-Land-Gefälle Sorge bereiten.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Für eine flächendeckende sichere Gesundheitsversorgung sind Korrekturen erforderlich. Hier hat auch die Kassenärztliche Vereinigung SchleswigHolstein noch wichtige Hausarbeiten zu erledigen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Ministerin für den Bericht zur Honorarreform 2009 und zu den Auswirkungen auf Schleswig-Holstein und eröffne die Aussprache. Für den Antragsteller, die Fraktion der FDP, hat der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft dieser Honorarreform lautet zunächst einmal: Wer sich anstrengt und versucht, den Anforderungen des SGB V gerecht zu werden, der wird bestraft.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Wer sich darüber hinwegsetzt, der wird dafür auch noch belohnt.

Wie viel tatsächlich bei einem Arzt ankommt, ist auch nach dieser Honorarreform abhängig vom Bundesland und der Fachrichtung. Denn die Grundlage dafür, wie viel tatsächlich in einzelne Bundesländer fließt, ist unter anderem die im Honorarverteilungsvertrag festgelegte Mengenbegrenzung, die die Kassen und die Kassenärztliche Vereinigung für ihre Leistungen vereinbart haben. Weil sich die Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit genauer an diese Begrenzung gehalten haben als ihre Kollegen in anderen Bundesländern - wie beispielsweise in Bayern oder Niedersachsen -, werden sie jetzt bei der Neuverteilung des Honorars für ihr kostenbewusstes Verhalten bestraft, und das ist ein Skandal, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW] - Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)

Denn nach der Honorarreform erhalten sie in Schleswig-Holstein 3,9 % mehr; das sind rund 39 Millionen €. Lediglich in Baden-Württemberg und in dem Bezirk Nordrhein kommen die Ärzte noch schlechter weg als in Schleswig-Holstein. Damit wird das eigentliche Ziel der Honorarreform konterkariert, eine bundesweit gerechte und einheitlichere Vergütung herzustellen.

Welche Auswirkungen hat der Verteilungsmaßstab auf die Vergütung der Ärzte in Schleswig-Holstein? - 2007 standen in der ambulanten Versorgung pro GKV-Versicherten in Bayern immerhin 447 €, in Schleswig-Holstein dagegen nur 382 € zur Verfügung. Mit dem Inkrafttreten der Honorarreform stehen in Bayern 477 € - das ist eine Steigerung um 6,8 % - zur Verfügung. In Schleswig-Holstein hingegen sind es nur 397 €.