Zu Ihren weiteren Anmerkungen! Ich kann es nur wiederholen: Wenn Sie fragen, ob eine andere Konstellation Besseres erreicht hätte, dann sage ich: Ich hätte das gern mit Ihnen gemacht, aber darf ich Ihnen in gleicher Weise die Frage stellen, wie Sie sie eben in Richtung des Kollegen Stegner gestellt haben? Wer hat das denn vergeigt?
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist beendet. Auf der Tribüne begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule aus Neumünster mit ihren Lehrkräften sowie die Teilnehmer eines Seminars der Polizeischule in Eutin. - Meine Damen und Herren, seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem neuen Schulgesetz haben die Schulträger die Möglichkeit, Gemeinschaftsschulen oder Regionalschulen zu errichten. Davon wird derzeit bereits reger Gebrauch gemacht, obwohl die Fristen dafür auch einen längeren Zeitrahmen zuließen. In diesem Zusammenhang werden mit der vorgelegten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes nun die Leitungs- und Funktionsstellen in den neuen Schulen neu geordnet und im Besoldungsrecht entsprechend geregelt, damit zum neuen Schulstart auch die notwendigen organisatorischen Erfordernisse klargestellt sind.
Die Leitungsstruktur in Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen besteht bei einer Schule mit bis zu 360 Schülerinnen und Schülern künftig aus je einer Stelle für die Schulleitung und die Stellvertretung sowie zusätzlich einer Stelle für die Koordinierung schulfachlicher und pädagogischer Aufgaben. Bei größeren Schülerzahlen können gestaffelt weitere
Koordinatoren eingesetzt werden. Sie sollen die Schulleitungen von Verwaltungsarbeit entlasten. Insbesondere aber sollen sie spezielle pädagogische Aufgaben übernehmen.
Im Besoldungsrecht wird für alle Leitungs- und Funktionsstellen gelten, dass die Einstufung und Besoldung mit der Schülerzahl - also mit der Verantwortung für mehr junge Menschen - wächst. Nach den heutigen Erkenntnissen über die Zahlen der Schulen, die eingerichtet oder umgewandelt wurden oder die kooperieren sollen, werden diese personellen Änderungen bis zum Jahr 2013 etwa 150 Stellenhebungen mit einem Finanzvolumen von rund 5 Millionen € ausmachen.
Die Regelungen werden zum Ablauf des Schuljahres 2011/12 überprüft. Dann ist der Umstrukturierungsprozess so wie geplant abgeschlossen. Dann haben wir - so hoffen wir - hinreichende Erfahrungen über den Einsatz insbesondere dieser Koordinatoren, und dann können wir im Lichte der absehbaren Entwicklung - sowohl was die Schülerzahlen anbetrifft als auch was die Standortentwicklung anbetrifft - diese Aufgaben überprüfen und neu veranlassen. Ich bitte Sie herzlich, die Ausschussberatungen so zu gestalten, dass wir rechtzeitig zum Schuljahresbeginn das Landesbesoldungsgesetz in der neuen Fassung in Kraft treten lassen können, damit Klarheit für die Schulen im Land herrscht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten neuen Schulgesetz hat der Schleswig-Holsteinische Landtag unser Schulsystem grundlegend reformiert. Wir haben uns dabei auf eine Struktur verständigt, die bildungspolitische Notwendigkeiten berücksichtigt, die den Elternwillen achtet und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung Rechnung trägt.
Die Schülerinnen und Schüler können dank des neuen Schulgesetzes sicher sein, dass sie auch bei künftig rückläufigen Schülerzahlen weiterhin eine wohnortnahe Schulversorgung antreffen werden. Mit den neu geschaffenen Schulformen - und hierbei insbesondere der Regionalschule - sollte gerade in den Fällen, in denen die Schließung einer Haupt
schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen zu erwarten war, ein wohnortnaher Schulstandort auch für Schüler mit Hauptschulempfehlung gesichert werden.
Die Erwartung des Bildungsministeriums, dass es im Zuge der Einführung der neuen Schulformen zu einer Standortkonzentration kommen würde, mag insofern eine begründete Annahme gewesen sein. Vorrangige Zielsetzung des Schulgesetzes war jedoch nicht die Standortkonzentration, sondern im Gegenteil die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Schulversorgung.
Bei der praktischen Umsetzung des Schulgesetzes zeigt sich jetzt, dass in zahlreichen Fällen - und bei den Regionalschulen sind es 75 % der Fälle - keine Zusammenlegung mehrerer bestehender Schulen, sondern ausschließlich eine Umwandlung der Schulart stattfindet.
An dieser Stelle geht die Rechnung des Bildungsministeriums nicht mehr auf. Ohne Standortkonzentration und ohne die damit verbundenen Schulschließungen wird eben kein Personal frei, welches die an Regional- und Gemeinschaftsschulen vorgesehenen „Koordinatorenstellen für schulfachliche und pädagogische Aufgaben“ kostenneutral besetzten könnte.
Die Besetzung dieser Koordinatorenstellen in den vorgesehenen Besoldungsgruppen würde deshalb kurzfristig im Laufe der nächsten zwei Jahre 215 Beförderungen erforderlich machen und bis zum Jahr 2013 würde ein Mehrbedarf von über 5 Millionen € anfallen.
Damit hier kein Missverständnis entsteht: Die Große Koalition und die von ihr getragene Landesregierung haben sich gerade mit den Haushaltseckwerten - wir haben es eben in der Aktuellen Stunde diskutiert - darauf verständigt, trotz der angespannten Haushaltslage zusätzliche Ausgaben im Bildungsbereich, im vorschulischen und schulischen Bereich sowie an den Hochschulen, zu tätigen.
Diese Ausgaben leisten einen Beitrag zur Zukunftssicherung Schleswig-Holsteins. Im Wettbewerb mit anderen können wir nur dann bestehen, wenn die Menschen in unserem Land gut ausgebildet sind. Insofern bekenne ich mich - gerade auch als Finanzpolitiker - ausdrücklich zu diesen Ausgaben. Sie sichern langfristig die Tragfähigkeit unseres Haushaltes, denn nur Menschen mit einer guten Ausbildung können die Steuern zahlen, die wir als Einnahmen dringend benötigen.
Es stellt sich aber schon die Frage, inwieweit die Koordinatorenstellen und die für ihre Besetzung erforderlichen Beförderungen diesem Anspruch gerecht werden. Wenn wir Mehrausgaben im Bildungsbereich deshalb leisten, weil möglicherweise im Übermaß neue Leitungsstellen im Schulbereich geschaffen werden - Stellen, die für die unmittelbare Unterrichtserteilung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen -, dann wäre das absolut kontraproduktiv. Die neue Schulstruktur darf nicht zu mehr Bürokratie, zu mehr Verwaltung, zur Entstehung eines Wasserkopfes an unseren Schulen führen, sondern sie muss dafür sorgen, dass mehr Unterricht und damit mehr Bildung bei unseren Kindern ankommt.
Von diesem Leitgedanken ausgehend wird meine Fraktion, die CDU-Fraktion, in den Ausschussberatung den vorliegenden Gesetzentwurf eingehend erörtern. Dabei wird insbesondere die Frage zu klären sein, ob die Koordinatorenstellen tatsächlich in dem vorgesehenen Umfang benötigt werden und ob diese Stellen dauerhaft oder vielleicht doch nur zeitlich befristet für die Anlaufphase der neuen Schulformen eingerichtet werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Umbau des schleswig-holsteinischen Schulsystems, den wir mit dem neuen Schulgesetz Anfang 2007 in die Wege geleitet haben, bedingt eine große Zahl von Anpassungen.
Dazu gehört natürlich auch, dass entsprechend der neuen Schularten neue Amtsbezeichnungen eingeführt und in die Landesbesoldungsordnung eingefügt werden, während sich manche Amtsbezeichnungen bereits erledigt haben. Ich denke daran, dass wir keine Abendrealschulen mehr haben, und alle Bezeichnungen, die in diesem Zusammenhang stehen, werden nicht mehr benötigt. In den nächsten Jahren wird es so sein, dass wir keine Haupt-, Realund Gesamtschulen mehr haben.
Die Einstufung der neuen Ämter ist aus unserer Sicht schlüssig. Ob es Einwände gibt, werden wir sehen. Sie liegen teilweise bei uns auf dem Tisch. Wir sind natürlich auch dankbar für Anregungen, es handelt sich heute um eine erste Lesung. Wir werden ein Anhörungsverfahren - allerdings recht knapp - durchführen, und wir werden über viele Dinge auch noch zu diskutieren haben.
Lassen Sie mich wegen der Irritationen in der Presse auch noch eines hervorheben: Wer bei der Übertragung von Stellen zwischen den Schulkapiteln Böses vermutet, hat eine simple Logik nicht verstanden: Es gibt natürlich von Jahr zu Jahr weniger Stellen für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen, weil diese Schularten auslaufen werden. Das ist ganz natürlich. Nicht die Grundschulen - um es einmal deutlich zu sagen - geben im großen Maße Stellen an die Gemeinschafts- und die Regionalschulen ab, sondern die Hauptschulen. Wir haben ein gemeinsames Kapitel für Grund- und Hauptschulen, und die Hauptschulen sind es, die im Wesentlichen für die Verschiebung sorgen.
Allerdings ergeben sich doch nicht zu unterschätzende Probleme für den Landeshaushalt. Wir gehen davon aus, dass uns die demografische Entwicklung dazu zwingen wird, eine größere Anzahl selbstständiger Schulen, die es in unserem Lande gibt, zu reduzieren. Ich sage es an dieser Stelle auch deutlich im Hinblick auf eine Presseberichterstattung: Wir haben uns in der Großen Koalition auf eine Mindestgrößenverordnung geeinigt. Wer im Grundschulbereich mit seiner Grundschule in allen Klassenstufen deutlich unter 80 Schüler sinkt, der muss sich einen Partner suchen und sich mit einer anderen Grundschule zu einer Schule verbinden. Das ist etwas ganz Normales, das ist auch kein Vorstoß des Kollegen Höppner gewesen, und es gibt auch keinen Dissens in der Großen Koalition dazu. Das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich.
Dennoch dürfen wir nicht verhehlen, das wir teilweise sehr viele Schüler verlieren werden. Zum Beispiel in meinem Kreis liegt ein Schulentwicklungsplan vor, der sagt, wir werden 2015 bis 2020 39 % weniger Schülerinnen und Schüler haben. Fehlende Kinder der Geburtsjahrgänge 2002 bis 2008 kann man nicht nachproduzieren. Sie fehlen. Das sind die Jahrgänge, die 2008/09 bis 2014/15 eingeschult werden sollten. Das kann man nicht
ausgleichen. Da fehlen Schüler, und die lassen sich nicht vermehren. Ich sage das auch deswegen, weil die Zahlen in Hamburg ganz anders sind. Es gibt steigende Kinderzahlen und Geburtenzahlen in Hamburg. Und das ist - um es auch wieder auf die Presseberichterstattung zu beziehen - der Grund, weswegen man in Hamburg mehr Grundschullehrer einstellen will, ganz abgesehen davon, dass sich die grün-schwarze Koalition dort darauf geeinigt hat, dass die Grundschule zukünftig sechsjährig sein wird.
Meine Damen und Herren, wir werden diskutieren müssen, was es kostet. Der Kollege Koch hat es schon gesagt: Etwa 5,2 Millionen € bis zum Jahr 2015. Wir werden sehen, wie wir das in den Haushalt einstellen.
Weitere Änderungen im Landesbesoldungsgesetz betreffen Leitungsstellen im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweckverband Pinneberg. Gegebenenfalls offene Fragen das habe ich schon gesagt - sollten wir im Zusammenhang der Ausschussberatungen vertiefen. Ich beantrage daher, das Gesetz federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss, den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten ist dem Landtag ein Gesetzentwurf der Landesregierung so spät, so überhastet und in so schludriger Form vorgelegt worden.