Protocol of the Session on May 28, 2008

Andererseits stellen Hilfefristen immer einen Kompromiss zwischen medizinischen Erfordernissen und den gegebenen ökonomischen Möglichkeiten dar. Das wird dann besonders deutlich, wenn diese Hilfefrist so wie in Schleswig-Holstein nicht ausdrücklich auch für Notarzteinsätze gilt.

Der Kreis Schleswig-Flensburg steht jetzt vor dem Dilemma, dass Bereiche in Kappeln und Ostangeln aufgrund der bisherigen Infrastruktur durch einen Notarzt nicht innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden können. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls ein kürzlich vom Kreis in Auftrag gege

benes Gutachten. Danach sollen selbst bei der Einbeziehung der Notarztstandorte Flensburg und Eckernförde innerhalb von 20 Minuten nach der Alarmierung weite Bereiche Angelns und nach 30 Minuten immer noch Teilbereiche rund um Gelting durch den Notarzt nicht erreichbar sein.

Wie aber kann das Problem sinnvoll gelöst werden? Durch Festschreibung einer einheitlichen 15-Minuten-Hilfefrist für Notärzte, wie kürzlich durch die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands gefordert? Eine solche Regelung könnte der Landesgesetzgeber gesetzlich festschreiben. Der SSW sucht mit seinem Antrag eine andere Lösung: Gewollt ist die gesetzliche Festschreibung eines Notarztstandortes an der Margarethen-Klinik in Kappeln. Auch wenn damit der Versorgungsnotstand in Angeln ausweislich des Gutachtens nicht gelöst werden kann, hätte dieser Vorschlag zumindest den Charme, dass ein dort ansässiger Notarzt in den Klinikbetrieb eingebunden werden könnte. Aber ist hierfür eine gesetzliche Einzellösung tatsächlich sinnvoll und notwendig? Was ist dann mit Standorten, die ebenfalls mit dem grundsätzlichen Problem zu kämpfen haben, dass der Notarzt länger als 20 Minuten unterwegs sein kann, wie zum Beispiel in Nordfriesland?

(Beifall bei der FDP)

Ist die Anbindung des Notarztes an eine Klinik immer auch die kostengünstigste Lösung? Notärzte bezweifeln dies. Sie schlagen vielmehr eine landesweite Überprüfung der Notarztstandorte vor. Bei einer intelligenten Standortoptimierung und einer besseren Einbindung des Rettungshubschraubers bei einzelnen Einsätzen ist es sehr wohl möglich, mit den vorhandenen Kapazitäten eine gute Versorgung der Bevölkerung zu erhalten. Das kann auch bedeuten, dass unabhängig von Krankenhausstandorten einzelne Notarztstandorte in der Fläche errichtet werden müssen. Bestes Beispiel finden wir hier im Kreis Plön. Der Notarzt ist in Schönkirchen stationiert, der Rettungsdienst in Probsteierhagen. Damit wird eine optimale und kostengünstige Versorgung der Region sichergestellt, auch in der Sommersaison.

Wir sollten deshalb den Antrag des SSW zum Anlass nehmen, die Grundlagen für eine landesweite Überprüfung im Ausschuss zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, es ist originäre Aufgabe der Kommunen, die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes sicherzustellen. Es ist bedauerlich, dass Kreis und Krankenkassen bisher keine Lösung gefunden haben.

(Anna Schlosser-Keichel)

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Wenn aber Verhandlungen dermaßen festgefahren sind, dass letztendlich der Gesetzgeber aufgefordert wird, durch rechtliche Vorgaben im Einzelfall einzugreifen, dann ist das für gewöhnlich eine schlechte Basis für die Zukunft. Insofern kann ich eine gesetzliche Regelung nicht befürworten. Sie kann nur Ultima Ratio sein. Vorher sind alle anderen Möglichkeiten der Verhandlung auszuschöpfen, auch mit intensiver Vermittlung der Landesregierung. Vielleicht ist dann ein landeseinheitliches Planungskonzept gemeinsam mit den Kommunen und Kassen der sinnvollere Weg, um in ganz Schleswig-Holstein zu einem für alle guten Ergebnis zu kommen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Angelika Birk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zeit bedeutet Leben. Wir können uns keine weißen Flecken auf der Landkarte leisten, was die notärztliche Versorgung betrifft.

Zwölf Minuten sind es für die Einsatzwagen des Rettungsdienstes. Es erstaunt mich als Nichtärztin und Nichtrettungsfachfrau immer wieder, wie es sein kann, dass wir zu so unterschiedlichen Regelungen haben. Für den Rettungsdienst ist die Zeit festgelegt - denn Zeit bedeutet Leben -, für die Notärzte nicht. Sinn macht das nicht.

Es liegt in der Verantwortung der Kommunen, durch die Verteilung der Rettungswachen und Bereitschaften im jeweiligen Kreisgebiet sicherzustellen, dass die Vorgaben überall und zu jeder Zeit eingehalten werden: zwölf Minuten für den Rettungsdienst. Da Notarztwagen und Rettungsdienst häufig von getrennten Einsatzorten vorfahren - das hat eben Kollege Hildebrand am Beispiel des Kreises Plön deutlich gemacht -, kommt es zu unterschiedlichen Fristen. Das kann manchmal sinnvoll sein. Aber wie wir jetzt sehr ausführlich gehört haben, ist das in manchen Regionen auch problematisch. Nur beispielhaft möchte ich Kappeln nennen. Denn in Nordfriesland und an manchen anderen Orten ist es bestimmt nicht besser. Es handelt sich hier

nicht um die Zuspitzung einer interessengeleitenden Lobby, sondern wir haben einen Prüfbericht im Auftrag eines Kreises vorliegen, der die Defizite aufgezeigt hat.

Nun kann man sich darüber streiten, was zu tun ist. Wir sind einer Meinung, dass der jetzige Zustand nicht zu halten ist. Es liegen uns aus Dithmarschen, Ostholstein und Nordfriesland bisher keine akuten vergleichbaren Problemmeldungen vor. Aber das heißt nicht, dass es dort grundsätzlich gut ist. Es heißt nur: Offensichtlich ist da noch kein Drama passiert, das die Schlagzeilen gefüllt hätte, Gott sei Dank. Insofern finde ich den Vorschlag der FDP, dass man sich die Flächenkreise in Schleswig-Holstein vornimmt und guckt, ob man zu einer besseren Verteilung kommen kann, sehr gut.

Denn eine bloße Lex Kappeln, also ein Gesetz für einen einzelnen Standort, wird dem Thema nicht gerecht. Wenn Krankenkassen und Kommunen einen Verschiebebahnhof aufmachen - das ist eine der vielen Konsequenzen einer nicht gelungenen Gesundheitsreform -, dann müssen wir gegebenenfalls tatsächlich gesetzlich eingreifen. Wir dürfen nicht unsererseits den Verschiebebahnhof Konnexität wie eine Monstranz vor uns hertragen. Denn es geht um die Rettung von Menschenleben; hier haben wir uns heute alle für dieses Anliegen an die Hand gefasst. Insofern werden wir im Ausschuss über die verschiedenen Möglichkeiten diskutieren. Es soll eine schlanke Möglichkeit sein, aber sie soll effizient sein. Manchmal hilft ein Gesetz. Insofern bin ich offen für Ihre Vorschläge.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 der Geschäftsordnung erteile ich Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja nicht so, dass heute etwas gesagt worden ist, das wir uns nicht auch im Vorwege überlegt hätten. Die Diskussionen sind vor Ort so gelaufen, und auch wir im SSW haben diskutiert, wie wir mit diesem Problem am besten umgehen können. Es ist nicht so - die Kollegin Heike Franzen sagte es bereits -, dass vom Kreis keine Gespräche geführt worden wären. Intensive Gespräche wurden geführt, nicht nur vonseiten des Landrates, sondern auch die Fraktionen des Kreistages haben sich mit dieser Problematik lange und intensiv befasst. Das

(Günther Hildebrand)

Problem ist aber, dass sich die Krankenkassen nicht bewegt haben.

Natürlich ist mir bewusst, dass eine Lex Kappeln problematisch sein könnte. Am besten wäre es, einfach eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes herbeizuführen. Das wäre transparent, und das könnte vonseiten des Landtags auf den Weg gebracht werden.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Uns geht es allerdings auch darum, dass eine pragmatische und umsetzbare Lösung gefunden wird. Wir können schließlich nicht ewig diskutieren. Von daher finde ich den FDP-Vorschlag dahin gehend gut, dass man sich das Ganze anguckt. Wir dürfen nun allerdings keine akademische Diskussion darüber führen, wie die Situation im Land ist. Die Diskussion muss vielmehr ergebnisorientiert geführt werden, und für uns ist es wichtig, dass für Angeln und die Region Kappeln schnell und zügig eine Lösung des Problems gefunden wird. Das darf man in der Ausschussberatung nicht vergessen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und bereits mehrfach gesagt, dass das vom Kreis Schleswig-Flensburg in Auftrag gegebene Gutachten zur Überprüfung der Organisationsstruktur des Rettungsdienstes im Kreis empfiehlt, einen zusätzlichen Notarztstandort in der Region Angeln einzurichten.

Der Antrag des SSW gibt mir Anlass, zum einen auf das vom Hohen Hause beschlossene Vereinbarungsmodell im Rettungsdienstgesetz hinzuweisen und zum anderen - das haben Sie auch getan - an die Verhandlungsparteien vor Ort zu appellieren, auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens nun zügig zu einer verantwortungsbewussten Entscheidung zu kommen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind aus gutem Grund - es ist politisch so entschieden worden - Aufgabenträger des Rettungsdienstes im Rahmen ihrer kommunalen Gestaltungsverantwortung, und schon die Debatte hier im Landtag hat deutlich gemacht, welche regionalen und fachlichen

Aspekte einbezogen werden müssen, um zu einer guten Entscheidung vor Ort zu kommen.

Diese Verantwortung beinhaltet eben auch, eine bedarfsgerechte Notfallrettung sicherzustellen und die Finanzierung - so heißt es - nach Maßgabe einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Diese sind nämlich Kostenträger des Rettungsdienstes.

Dieser Verantwortung ist der Kreis SchleswigFlensburg durch die Vergabe eines Gutachtens zur der Frage der Notwendigkeit für einen weiteren Notarztstandort auch nachgekommen, und als Konsequenz aus den gutachterlichen Erkenntnissen und Empfehlungen ist es nun am Landkreis und den Krankenkassen vor Ort, zügig Verhandlungen aufzunehmen und möglichst schnell zu einer sachgerechten und zukunftsfesten Entscheidung zu kommen. Genau das geschieht: Es findet nämlich zum ersten Mal nach Vorlage dieses Gutachtens eine gemeinsame Verhandlungsrunde statt. Diese ist für den 5. Juni terminiert. Also, es hat zwar bereits Gespräche gegeben, aber nach Vorlage des Gutachtens hat es noch keine Verhandlungsrunde gegeben.

Wir werden uns über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlungsrunde berichten lassen. Wir haben angeboten, soweit es erforderlich ist, auch die Moderation zwischen den beiden Beteiligten zu übernehmen. Es gibt keinen Zweifel: Wir alle haben das gleiche Interesse, dass es nämlich zügig zu einer Entscheidung kommt.

Der Antrag des SSW erscheint auch mir aus einer Reihe von Gründen problematisch. Wir sollten vermeiden, den Verhandlungen im Sinne einer Priorisierung eines Standortes vorzugreifen; das wäre die Konsequenz aus dem SSW-Antrag. Dies scheint umso weniger geboten als die Forderung, einen weiteren Notfallstandort an der Margarethen-Klinik in Kappeln einzurichten, welche sich nicht einmal mit den Empfehlungen der Gutachter deckt, und das würde die Verhandlungen nicht einfacher machen. Diese Forderung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Option neben weiteren Alternativen sein, die auch hier diskutiert worden sind. Dies ist vorrangig Aufgabe der verantwortlichen Akteure im Kreis Schleswig-Flensburg, und dies halte ich grundsätzlich für zielführend, da die regionale Kompetenz für ein so sensibles Thema wie die Notfallversorgung unabdingbar ist; das zeigt sich auch an der heutigen Debatte.

Ungeeignet erscheint mir auch die vom SSW geforderte Schaffung rechtlicher Grundlagen einzig für die Einrichtung eines weiteren Notfallstandortes am

(Anke Spoorendonk)

Standort der Margarethen-Klinik. Eine solche auf einen konkreten Einzelstandort bezogene Forderung ist nicht sinnvoll und durch ein Gesetz oder eine Verordnung auch nicht regelbar. Man muss nämlich berücksichtigen, dass ein solches Vorgehen auch Wirkungen auf die anderen Standorte hätte.

Zunächst gehen wir also davon aus, dass die Verhandlungsparteien vor Ort ihrer Verantwortung gerecht werden. Verhandlungen sind schwierig; das wissen wir. Und die Verhandlungen würden durch weitere gesetzliche Vorgaben mit Sicherheit nicht einfacher werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Beteiligten.

Ich denke, dass diese Diskussion heute hier im Landtag der berechtigten Erwartung der Beteiligten vor Ort Ausdruck verleiht, und dass wir den Antrag an den Sozialausschuss verweisen, um grundsätzlich über die Situation des Rettungsdienstes zu diskutieren, finde ich nachvollziehbar. Ich werde mich nach wie vor dafür einsetzen, dass die erforderlichen Entscheidungen in der Region zeitnah getroffen werden, und spätestens in der übernächsten Sitzung des Sozialausschusses werde ich über den Stand der Verhandlungen berichten.

Berichten möchte ich an dieser Stelle, dass es Anlass gibt, grundsätzlich Gespräche zu führen. Uns liegen Beschwerden seitens der kommunalen Landesverbände vor. Deshalb habe ich veranlasst, dass parallel zu dieser konkreten Herausforderung in Schleswig-Flensburg mein Haus, nämlich der Staatssekretär persönlich, Gespräche mit den Kostenträgern und den kommunalen Landesverbänden führt, und zwar zur Umsetzung der Eckpunktevereinbarung zum Rettungswesen. Sollte sich erweisen, dass es zielführend ist, dass wir diese Eckpunkte weiterentwickeln, präzisieren und fortschreiben, so werde ich dieses Ziel im Interesse des Rettungswesens und der Menschen in unserem Lande selbstverständlich in Angriff nehmen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließe. Es ist beantragt worden, die Drucksache 16/2056 an den Sozialanschluss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 39 auf:

Belastungs- und qualitätsgerechte Ausgestaltung des verkürzten gymnasialen Bildungsganges (G8)

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1948

Für die Landesregierung hat nun die Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Ute Erdsiek-Rave, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn in Schleswig-Holstein über G8, also die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit debattiert wurde, dann war es eigentlich so etwas wie eine importierte Diskussion. Sie war im Wesentlichen von der Situation in anderen Bundesländern geprägt, in denen G8 schon im dritten oder vierten Jahr läuft und in denen es zu Schwierigkeiten bei der Einführung gekommen ist. Diese Schwierigkeiten resultierten daraus, dass die Einführung entweder sehr schnell oder unvorbereitet erfolgte. Unser Bericht rückt die Lage hier im Land in den Fokus und rückt hoffentlich auch einiges zurecht.

Ich möchte Ihnen sagen, dass ich gestern Abend ein langes Gespräch mit den Landeselternbeiräten der Gymnasien geführt habe und den Eindruck hatte, dass an den Gymnasien die Vorbereitungen sehr verantwortungsvoll und sehr gründlich erfolgen. Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Das war unser Prinzip und das stand beim Einstieg in das 8-jährige Gymnasium für uns obenan. Heute sehen wir, dass wir damit richtig lagen. Ich kann mich allerdings auch noch sehr gut daran erinnern, dass SchleswigHolstein als hinterweltlerisch dargestellt wurde, weil es die Verkürzung hier bislang nur an einigen Schulen gab und weil wir erst einen Probelauf durchführen wollten.

Wir können in der Bildungspolitik nicht so tun, als müsste man für eine Veränderung einfach nur einen Schalter umdrehen, und dann würde es klappen. Jede unserer Entscheidungen ist darauf angewiesen, dass sie sich in den Schulen und in der konkreten Unterrichtspraxis erfolgreich bewährt und auch von allen Akteuren produktiv aufgenommen wird. Lesen Sie einmal nach, was Herr Rahner, der Schulleiter der Klaus-Groth-Schule, zu dem Prozess in diesen Jahren gesagt hat. Er hat gesagt: Es ist ein Prozess, der so verantwortungsvoll angelegt werden