Protocol of the Session on February 27, 2008

Ich danke der Frau Abgeordneten Heinold und erteile für den SSW im Landtag der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der SSW freut sich darüber, dass wir das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz jetzt einvernehmlich ändern werden, wodurch wir schon für 2007 und 2008 eine Übergangsregelung für die finanzielle Entlastung der freien Schulen schaffen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse um insgesamt über 2 Millionen € in diesem Jahr wird den freien Schulen schnell und unbürokratisch geholfen. Das ist gut so. Man muss dann aber natürlich sehen, wie es beim Doppelhaushalt 2009/2010 weitergehen wird. Es ist aber schon angekündigt worden, dass auch dann eine tragfähige Regelung zur Existenzsicherung herbeigeführt werden soll. Wir werden eine solche dauerhafte Lösung auf jeden Fall unterstützen. So viel zunächst zu der anstehenden Änderung des Schulgesetzes.

Ich will, weil dieser Punkt vorhin anklang, die Gelegenheit nutzen, den Sachverhalt anzusprechen, dass es im Vorfeld der jetzt anstehenden einvernehmlichen Änderung des Schulgesetzes bei uns einige Irritationen gegeben hat. Der Kollege Klug hat dem Bildungsministerium in einer Pressemitteilung Anfang des Jahres vorgeworfen, den finanziellen Mehrbedarf der dänischen Schulen, der sich durch die Gleichstellung mit den öffentlichen Schulen zum 1. Januar 2008 ergeben hat, durch Kürzungen bei den freien Schulen decken zu wollen. Wenn es zuträfe - ich unterstelle, dass dies nicht so ist -, dass das Bildungsministerium die Mittel für Schulen in freier Trägerschaft mit dieser Begründung kürzen oder nicht bereitstellen will, wäre das wirklich ein starkes Stück. Damit trüge das Ministerium dazu bei, die berechtigten Interessen der Kinder an dänischen Schulen und die ebenso legitimen Interessen der Kinder an freien Schulen gegeneinander auszuspielen. Ich denke, dass dies nur eine Unterstellung ist. Ich glaube nicht daran, dass das Ministerium so gedacht und argumentiert hat. Die Schulkinder an den dänischen Schulen dürfen natürlich nicht als Geiseln im Verhandlungspoker des Bildungsministeriums mit Privatschulen oder dem Finanzministerium missbraucht werden. Ich sage das einmal ganz deutlich.

(Widerspruch bei der SPD)

- Ich lobe ja das Ministerium; was dort gemacht wurde, ist gut.

(Holger Astrup [SPD]: Die Wahrheit zu sa- gen, kann nicht schaden!)

- Ich hatte gesagt, dass der Kollege Klug in seiner Pressemitteilung den erwähnten Sachverhalt unterstellt hat, dass ich aber nicht daran glaube, dass so verfahren wird. Wenn es allerdings zuträfe, wäre das ein starkes Stück.

Ich möchte hier Folgendes noch einmal klarstellen. Auch wenn die freien Schulen sich im Lande immer gern mit den ebenfalls privat organisierten Schulen der dänischen Minderheit vergleichen, muss gesagt werden, dass dieser Vergleich an der Realität vorbeigeht. Für uns sind die dänischen Schulen Regelschulen für die dänische Minderheit. Wer der Minderheit angehört, hat keine andere Wahl, als die Schulen des Dansk Skoleforening besuchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Brief des Landesrechnungshofes ganz bewusst nicht angesprochen, der an die bildungspolitischen und finanzpolitischen Sprecher und auch an die Fraktionsvorsitzenden gerichtet worden ist. Der Dänische Schulverein hat diesen Brief beantwortet. Die Antwort ist umgedruckt worden. Man kann sie also nachlesen. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Der SSW ist sehr froh darüber - das möchte ich zuletzt noch einmal ganz deutlich sagen -, dass die Landesregierung mit der finanziellen Gleichstellung der Schulen deutlich gemacht hat, dass die Schulen der dänischen Minderheit Regelschulen für die dänische Minderheit sind und als solche anerkannt werden. Die finanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen im Rahmen des neuen Schulgesetzes ist ein Ausdruck dieser Anerkennung und sollte daher nicht mit der Erhöhung der Zuschüsse für die freien Schulen in Verbindung gebracht werden. Wir haben in diesem Landtag alle gemeinsam beschlossen - die Landesregierung hat dies auch akzeptiert -, dass es diese finanzielle Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen geben soll. Das ist jetzt umgesetzt worden. Das hat nichts mit der Situation der freien Schulen zu tun. Ich bitte darum, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.

(Beifall beim SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk und erteile zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der

Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Redebeitrag der Kollegin Spoorendonk wurde mehr oder minder der Eindruck erweckt, als ob darüber diskutiert worden sei, die Erhöhung der Schülerkostensätze für die Schulen des Dänischen Schulvereins auf 100 % durch Kürzung bei den privaten deutschen Schulen zu finanzieren. Ich will hier die Klarstellung vornehmen, dass dies völlig falsch ist. Es ist ganz eindeutig, welche Gründe eine Kürzung bei den privaten deutschen Schulen hätte. Die Kollegin Eisenberg hat dies vorhin auch ganz deutlich dargestellt.

Ein Schülerkostensatz besteht aus Personalkostenanteil und Sachkostenanteil. Für die privaten deutschen Schulen wie für die Waldorfschulen ist der Maßstab der Schülerkostensatz 2001, der - so steht es im Gesetz - jeweils an die Entwicklung bei den beamteten Lehrkräften angepasst wird. Die Streichung der Sonderzuwendungen im Bereich der beamteten Lehrkräfte macht beim Personalkostenanteil ein Minus von 4,15 % aus und stellt sich im Schülerkostensatz insgesamt mit einer Minderung von 3,5 % dar. Allein diese Systematik ist der Grund, weswegen Kürzungen bei den privaten deutschen Schulen angestanden hätten. Es gibt keinen anderen Grund, um das hier noch einmal ganz deutlich zu sagen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Ute Erdsiek-Rave das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Abgeordneten Höppner dankbar, dass er hier eine Klarstellung vorgenommen hat. Herr Dr. Klug, ich möchte auf Ihre Presseerklärung vom 22. Januar nicht näher eingehen, in der Sie von einem späten Eingeständnis der Bildungsministerin sprechen. Lieber Herr Dr. Klug, eine Nachfrage in den entsprechenden Ausschüssen hätte ausgereicht, um Ihnen zu erklären, dass wir nach der bei der Haushaltsaufstellung erfolgten Prognostizierung der Schülerzahlen natürlich jeweils erst am Ende eines jeden Jahres durch Meldung des Schulvereins wissen, ob tatsächlich von den genannten Schülerzah

len auszugehen ist. Wir können Ihnen die tatsächlichen Zahlen also nicht schon dann sagen, wenn Ihnen einfällt, eine Pressemitteilung herauszugeben. Der Fairness halber hätte es sich, wie ich finde, gehört, einmal im Bildungsministerium nachzufragen, wie die Rechnung zustande kommt. Herr Abgeordneter Höppner hat dies hier erklärt. Ich will jetzt nicht weiter darauf eingehen.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW])

Wie bei jeder Entscheidung, die den Haushalt des Landes betrifft, haben wir es uns auch dabei nicht leicht gemacht, zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zu kommen. Das Signal, das heute an die Schulen in freier Trägerschaft geht, ist eindeutig: Sie sind fester Bestandteil unserer Schullandschaft und ihre Existenz soll nicht infrage gestellt werden.

(Beifall im ganzen Hause)

In meiner Rede zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Dezember habe ich aber sehr wohl darauf hingewiesen, dass das Parlament, wenn es denn eine Übergangslösung für 2008 will, zumindest auch sagen muss, woher das Geld dafür kommen soll. Wie sich im Laufe der weiteren Beratung gezeigt hat, ist nun entgegen Ihrer Annahme, Herr Dr. Klug, doch eine Änderung des Haushaltsgesetzes notwendig.

Ich begrüße die fraktionsübergreifende Lösung, auch wenn sie für das Bildungsministerium bedeutet, dass die Mehraufwendungen letztlich aus dem Titel für die Lehrerpersonalkosten erbracht werden müssen. Das ist natürlich schon für dieses Haushaltsjahr nicht ganz einfach. Der Fraktionsvorsitzende, Herr Wadephul, ist jetzt nicht mehr anwesend. Er kann im Protokoll aber nachlesen, was ich ihm auch schon mündlich gesagt habe. Seine Aussage, die heute in den „Lübecker Nachrichten“ zu lesen war, dass offenbar viel Luft, sprich: Geld im Lehrerpersonalbudget für potenzielle weitere Einsparungen oder die Finanzierung weiterer Aufgaben vorhanden sei, hat mich doch etwas irritiert.

Das Bildungsministerium hat in den letzten Jahren Schritt für Schritt eine Rücklage aufgebaut. Das ist dem Landtag übrigens bekannt, weil die Haushaltsrechnung dies ja ausweist. Das beruht auf einer auskömmlichen Veranschlagung des Lehrerpersonalbudgets. Das soll ja gerade dazu dienen, mögliche Schwankungen, die es immer geben kann, aufzufangen. Dabei spielen sehr viele Parameter eine Rolle. Es kann mal nach oben gehen, und es kann mal nach unten gehen; das hängt von allen möglichen Parametern ab. Das hängt ab von Altersteil

(Vizepräsidentin Frauke Tengler)

zeit, das hängt ab von Schwangerschaften, das hängt ab von der Notwendigkeit, Angestellte einzustellen und so weiter. Diese Veranschlagungen erfolgen in intensivster Abstimmung mit dem Finanzminister, und sie unterliegen einem strengen monatlichen Controlling.

Ich will das hier noch einmal festhalten: Das ist nicht irgendeine Blackbox oder eine Büchse der Pandora, aus der man sich beliebig bedienen kann. Nein, das mit der Büchse war ein falsches Bild. Ich merke das gerade selber, und ich nehme das zurück.

(Heiterkeit)

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, will ich noch klarstellen, damit nicht womöglich übermorgen noch etwas Missverständlicheres in die Welt gesetzt wird: Selbstverständlich werden die vorgesehenen neuen Stellen und die versprochene Wiederbesetzung jeder freien Stelle nicht angetastet. Sie sind gesichert. Über die Deckung und die Fragen, die Sie angesprochen haben, Frau Spoorendonk, will ich jetzt nicht noch einmal sprechen. Ich glaube, das ist jetzt auch klar. Das können wir gern in den weiteren Beratungen im Bildungsausschuss noch einmal bestätigen, wenn das gewünscht wird.

Wir regeln jetzt allerdings nur die Finanzierung für 2008. Es wird eine besondere Herausforderung sein, eine generelle Neuregelung ab 2009 so auszuarbeiten, dass sie im Gesamtkontext - so will ich mich mal vorsichtig ausdrücken - auch tragbar und finanzierbar ist. Wir sollten uns deswegen davor hüten - das sage ich insbesondere den Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch Ihnen, Herr Dr. Klug -, überhöhte Erwartungen zu wecken. Die Existenzsicherung muss weiterhin die Messlatte sein. Weitere Versprechungen können wir, glaube ich, wirklich nicht mit gutem Gewissen machen. Ich glaube, wir alle wollen keine Situation, in der die Ausgaben für die öffentlichen Schulen und die Ausgaben für die privaten Schulen gegeneinander ausgespielt werden.

Ich warne allerdings vor der Vorstellung, man könne mal eben ein ganz einfaches System erfinden. Das ist eben nicht so einfach. Sie haben bei Ihren Gesetzesvorschlägen übrigens immer nur eine Gruppe im Fokus gehabt, und das sind die Waldorf-Schulen. Aber die Ersatzschulen in freier Trägerschaft umfassen ein vielfältiges Bild von Ersatzschulen. Die Parameter sind auch nicht immer ganz leicht zu bestimmen.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Nach den Signalen, die ich persönlich auch von den Vertretern insbesondere der Waldorf-Schulen bekom

men habe, aber auch von der Schülerschule in Schenefeld und anderen, gibt es auf deren Seite durchaus viel Verständnis für die schwierige Finanzlage des Landes. Entsprechend wird dieser Schritt, den wir heute gemeinsam machen, auch von den Zuschussempfängern gewürdigt. Wir müssen nun die vor uns liegende Zeit bis zur Verabschiedung des Haushaltes nutzen, um genau hinzugucken, welches Berechnungsverfahren am besten geeignet ist, um die Existenzsicherung der freien Schulen zu gewährleisten. Das sollte mit Augenmaß und Weitblick erfolgen. Ich setze darauf, dass die Koalition, vielleicht sogar alle Fraktionen gemeinsam, mit der notwendigen Sensibilität zu einer Lösung kommen, die für alle Seiten dauerhaft tragfähig bleibt.

(Beifall bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke der Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/ 1762 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Änderung der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtages

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1877

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Torsten Geerdts.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist in einigen Teilen reformbedürftig. Daher unterbreiten wir Ihnen heute einige Änderungsvorschläge.

Wir sind der Auffassung, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag insgesamt selbstbewusster sein sollte, auch gegenüber der Landesregierung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben in eini

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

gen Runden einige Punkte erarbeitet und legen sie Ihnen heute gemeinsam zur Beschlussfassung vor.

Unser Ziel ist es, den Schleswig-Holsteinischen Landtag insgesamt attraktiver zu machen, zu schnelleren Entscheidungen zu kommen, die Attraktivität insbesondere auch für die Gäste auf der Zuschauertribüne zu steigern. Bei den derzeitigen Zuschauern passt das, was ich jetzt sagen will, nicht ganz so gut; ich sage es trotzdem. Einige junge Menschen kommen nur ein einziges Mal während ihrer Schulzeit zu uns. Das, was wir ihnen hier vermitteln, ist als Eindruck bleibend. Aus dem Grunde müssen wir regelmäßig an die Geschäftsordnung heran. Das Parlament soll insgesamt lebendiger werden.

Nachdem wir heute die Beschlüsse gefasst haben, sollten wir als Parlamentarische Geschäftsführer das haben wir auch vereinbart - weiter an diesen Themen arbeiten und schauen, ob wir noch zu weiteren Verständigungen kommen können.

Ich will einige Punkte nennen, die wir aufgegriffen haben und zu denen wir heute zu Vorschlägen kommen werden. Wir meinen, eine Aktuelle Stunde darf auch wirklich aktuell sein. Von daher wird der Redaktionsschluss von bisher Freitag auf den Montag verlegt, also näher an die Landtagssitzung herangebracht. Die Redaktionsfrist verkürzt sich damit von fünf Tagen auf zwei Tage. In der Aktuellen Stunde sollen künftig grundsätzlich die Fraktionen die Chance haben, das letzte Wort zu erhalten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Signal, um deutlich zu machen, dass wir ein größeres Selbstbewusstsein als Landtag auch gegenüber der Landesregierung entwickeln müssen.

Redet ein Minister oder der Ministerpräsident zuletzt in der angemeldeten Zeit einer Aktuellen Stunde, haben danach künftig alle Fraktionen die Chance zu einer Reaktion, egal, wie weit wir im Zeitablauf sind.