Dieser Parcours ist für Schulen konzipiert und wird 2008 15.000 Schüler der siebten bis zehnten Klassen erreicht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle besonders die Station „Drink-Buster“ oder auch „Rauschbrille“ - nüchtern erfahren, wie man betrunken geht. Für Jugendgruppen ist der Mitmach-Erlebnis-Parcours ähnlich wie der Klarsicht-Parcours zusammen mit der JiMs Bar, „Jugendschutz im Mittelpunkt“ entwickelt worden. Ich konnte das Konzept auf einer Jugendleitertagung des ADAC am Wittensee vor circa 14 Tagen vorstellen; die anwesenden Jugendleiter begrüßten diese Maßnahme außerordentlich und kündigten an, sie bei Großveranstaltungen einzusetzen.
Der lesenswerte Bericht enthält zusätzlich einen Überblick über viele engagierte Maßnahmen von Kreisen und Städten, die das Problem erkannt und es angepackt haben. Unser Dank gilt diesem verantwortungsvollen Handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das mit dem Mitmach-Parcours praktisch und erlebbar Suchtprävention in Schulen und Jugendgruppen startet. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Das ist eine wirklich gute Sache. Diese Maßnahmen werden aus Sicht der CDU-Fraktion wirkungsvoll für Jugend- und Gesundheitsschutz sein.
Der Sozialausschuss wird das Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen weiter begleiten und wir werden mit Sicherheit Punkt sieben des Antrags noch einer besonderen Betrachtung unterziehen. Ich bitte Sie, den Bericht deshalb auch an den Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Beratung des Landtages über die Problematik des Alkoholmissbrauchs bei Kindern und Jugendlichen hat sich in der Tat viel getan. Der Bericht zeigt, dass umfängliche Programme und Aktionen vieler Beteiligter zu einem Umdenken geführt haben - bei Kindern und Jugendlichen, bei den verschiedenen Erziehungsinstanzen, aber auch bei denjenigen, die für die Durchführung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich sind. Es ist ganz offensichtlich gelungen, verschiedene bereits bestehende Aktivitäten zu bündeln, aber auch eine große Zahl von neuen Aktivitäten zu entwickeln. Dass dabei, wie die Landesregierung ihre Grundposition in dem Bericht beschreibt, die Verringerung des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen nicht nur eine gesellschaftspolitische oder gesundheitspolitische, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ist genau der richtige Leitgedanke.
Es ist etwas in Bewegung gekommen und die vier Säulen, die in der Kampagne bestimmend waren, sind richtig gewählt und haben offensichtlich auch gut zusammengewirkt: Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen, der Pear-to-Pear-Ansatz, Familien und der schulische Bereich sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Ich halte es für positiv, dass ein starkes Augenmerk auf die Beachtung und die Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen gelegt wurde. Aber auch das klarstellende Schreiben des Wirtschaftsministers zum Gaststättenrecht und der Sozialministerin zum Jugendschutz an alle Kreise und Bürgermeister hat ganz offensichtlich Wirkung gezeigt. Beide haben deutlich gemacht, dass insbesondere die problematischen Koma- und Flatrate-Partys nicht nur, wenn sie sich an Jugendliche als Zielgruppe wenden, unzulässig sind.
Die konsequente Anwendung geltenden Rechts hat neben der verstärkten öffentlichen Diskussion dazu geführt, dass diese Art von Partys in der Zwischenzeit in Schleswig-Holstein fast vollständig vom Markt verschwunden sind. Eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze ist also durchaus geeignet, Wirkung zu erzielen. Deshalb ist ein gesondertes gesetzliches Verbot von Flatrate-Partys, wie es zum Beispiel in Bremen vorbereitet wird, für uns in Schleswig-Holstein kein Thema.
Das Aktionsbündnis ist also erfolgreich. Es hat offensichtlich in kurzer Zeit die richtigen Zeichen gesetzt und mobilisiert. Aber es wird nicht allein reichen, auf das schwierige Problem des zunehmenden exzessiven Genusses von Alkohol bei Kindern und
Jugendlichen nur durch Aktionen zu reagieren. Was wir weiter brauchen, ist eine veränderte gesellschaftliche Grundhaltung gegenüber dem Alkoholkonsum besonders bei Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört auch eine veränderte Haltung von Erwachsenen. So gibt es zu denken, dass zum Beispiel viele Kinder den ersten gesellschaftlich akzeptierten Kontakt mit Alkohol anlässlich ihrer Konfirmation haben, meist begleitet von elterlichem Augenzwinkern, sogar ein bisschen Stolz auf den nun schon fast erwachsenen Nachwuchs.
Auch im Bereich des Jugendschutzes muss das, was in den letzten Monaten entstanden ist, verstetigt werden: Die Beobachtung und das Drängen auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in Gaststätten und auf Großpartys gehörten ebenso dazu wie eine konsequente Überwachung des Verkaufs von alkoholhaltigen Getränken.
Ich finde in diesem Zusammenhang, dass wir die meiner Meinung nach etwas verunglückte Diskussion über sogenannte Testkäufe noch einmal neu führen sollten, wenn der Bericht an den Ausschuss überwiesen wird.
Ich weiß, dass das auch in meiner Fraktion durchaus umstritten ist. Es ist ein schwieriges Thema. Wir müssen prüfen, ob es nicht doch einen sinnvollen und gut zu gestaltenden Weg gibt, Händler, die sich an gesetzliche Bestimmungen konsequent nicht halten, durch periodische Testkäufe an ihre Pflichten zu erinnern. Da gibt es intelligente Wege, um so etwas zu organisieren.
Etwas zu kurz bei der Abarbeitung unseres Berichtsantrages - meine Vorrednerin hat es schon anklingen lassen - kommt auch meiner Meinung nach die notwendige Sekundarprävention von solchen Kindern und Jugendlichen, die mit einer Alkoholintoxikation in eine Klinik eingewiesen werden. Da würde ich mir wünschen, dass im Zusammenwirken zwischen Krankenhäusern und Jugendämtern ein lückenloses, dauerhaftes System der Benachrichtigung und des anschließenden Aufsuchens auch der Eltern geschaffen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der erschreckenden Ereignisse, die dazu geführt haben, dass sich der Landtag mit dem Thema beschäftigt, gilt - das möchte ich betonen, auch um die Gewichte richtig zu setzen -: Die meisten Jugendlichen sind durchaus in der Lage, mit Alkohol angemessen
umzugehen, trinken ihn gelegentlich oder in vertretbarem Maße auf Feiern und Veranstaltungen oder trinken ihn gar nicht, zum Beispiel wenn sie Auto fahren müssen. Allerdings steigt auch die im Vergleich dazu geringe Zahl derjenigen, die exzessiv und in sehr jungem Alter trinken, und diesen gilt unsere aktuelle Sorge.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Dass es auch anders geht und man nicht sofort nach neuen Gesetzen rufen muss, wie es nach dem Berliner Vorfall einmal wieder passiert ist - das war wieder reflexartig -, zeigt Schleswig-Holstein, zeigt der Bericht über das Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch. In Berlin war es ein krimineller Gastwirt, der den 16-Jährigen systematisch abgefüllt hat, während er selber Wasser getrunken hat. Deswegen steht er jetzt zu Recht vor Gericht. Das heißt, die vorhandenen Instrumente reichen aus, wenn man sie konsequent anwendet.
Es war richtig, dass die Landesregierung die Bürgermeister und Amtsvorsteher in Schleswig-Holstein auf die vorhandenen Instrumente hingewiesen hat, wie Anlage 3 und 5 des Berichtes zu entnehmen ist. Viele Kommunen haben darauf nicht nur reagiert, sie handeln bereits seit Jahren genau in dem Sinn. So gibt es neben der freiwilligen Selbstverpflichtung von Betreibern von Discotheken, Clubs und Gaststätten bereits runde Tische zwischen Ordnungsbehörden und Discothekenbetreibern oder Jugendschutzstreifen, wie auf der Kieler Woche.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines will ich aber auch ganz deutlich sagen: Es sind nicht nur die Gastwirte in der Verantwortung, sondern es sind auch die Eltern in der Verantwortung.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol ist und bleibt eine Erziehungsfrage. Wenn in manchen Familien das Trinken von Alkohol - der Kollege Eichstädt hat so ein Beispiel genannt - als ein Aufnahmeritual in das Erwachsenenleben zelebriert wird, und zwar unabhängig vom sozialen Status der
Familien, und wenn der Jugendliche das Erwachsensein mit einer möglichst hohen Menge an Alkoholkonsum gleichsetzt, dann ist etwas schiefgelaufen. Deshalb muss mehr geschehen als die Bündelung repressiver Maßnahmen, wenn der Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen bekämpft werden soll.
Als die effektiveren Instrumente gegen den Alkoholmissbrauch haben sich letztlich Prävention und Aufklärung erwiesen. Der Bericht macht deutlich, dass es in Schleswig-Holstein eine ganze Bandbreite solcher Präventionsangebote gibt. Ob Suchtprävention an Schulen oder speziell für Jugendliche mit Migrationshintergrund - in Schleswig-Holstein werden verschiedene Strategien verfolgt, um diese Jugendlichen, aber auch ihre Eltern zu erreichen.
Der insgesamt - das sollte man dabei nicht vergessen - sinkende Alkoholkonsum bei Jugendlichen in den vergangenen 30 Jahren zeigt, dass diese Instrumente wirken können, allerdings steigt die Zahl derjenigen Jugendlichen immer weiter an, die exzessiv trinken und damit schon in sehr jungem Alter beginnen.
Die Studie des Robert-Koch-Institutes zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein bestätigt den Eindruck, dass bei einer Gruppe von 14bis 17-jährigen insbesondere männlichen Jugendlichen der Alkoholkonsum zu früh und auf viel zu hohem Niveau stattfindet. Genau bei diesen Jugendlichen besteht die Gefahr, dass sie sehr viel schneller alkoholabhängig werden als Erwachsene.
Wie können aber gerade diese Jugendlichen effektiv erreicht werden? Einerseits dadurch, indem die bestehenden Präventionsangebote weiter gebündelt und vernetzt werden, andererseits dadurch, dass die Erkenntnisse aus dem Bundesmodellprojekt „Hart am Limit“ (HaLT), das im Kreis Segeberg bis Ende 2007 durchgeführt worden ist, landesweit in die Präventionsprojekte einfließen. Kollege Eichstädt, da wird im Prinzip genau das getan, was Sie gerade gefordert haben.
Es ist der richtige Ansatz, Jugendliche, die mit Alkoholvergiftung in die Notaufnahme der Krankenhäuser eingeliefert werden, noch während der stationären Behandlung anzusprechen. Neben den behandelnden Ärzten wurden gleichzeitig Jugendämter, Schulen, Erziehungsberatungsstellen, aber auch Polizeidienststellen und Ordnungsämter eingebunden, sodass diesen Jugendlichen maßgeschneiderte Hilfen angeboten werden konnten. Gleichzeitig können über diesen Weg auch die Eltern erreicht werden. Das Ergebnis dieser aufsuchenden Kon
Ob dieser Rückgang unmittelbar mit dem Modellprojekt „HaLT“ zusammenhängt, kann letztlich nicht nachgewiesen werden, auffällig ist es aber schon. Und auffällig ist, dass diese Notfallarbeit tatsächlich Wirkung gezeigt hat, vor allem dann, wenn im bundesdeutschen Trend im gleichen Zeitraum ein deutlicher Behandlungsanstieg von Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen in den Krankenhäusern festgestellt werden muss.
Der Bericht zeigt, dass ein Aktionsbündnis dann erfolgreich sein kann, wenn die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen funktioniert. Ich habe den Eindruck, dass die Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein funktioniert. An dieser Zusammenarbeit muss weiter gearbeitet werden. Vielleicht bietet die Beratung über den Bericht im Sozialausschuss dazu weitere Möglichkeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Zwischenruf vorhin hatte den Hintergrund, dass ich doch sehr erstaunt war, dass der engagierte Bericht der Ministerin gerade von Ihnen, Herr Eichstädt und Herr Weber, mit Belustigung zur Kenntnis genommen wurde, als ob es Sie gar nichts anginge, obwohl Sie doch hinterher in Ihrem ernsthaften Redebeitrag deutlich gemacht haben, wie sehr Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
Denn den Vorschlag der Ministerin, dass das, was wir Jugendlichen als beispielhaftes Verhalten auf Freizeitbegegnungen, Partys und so weiter empfehlen, für uns Erwachsene natürlich genauso gilt und auch für ein solches Haus wie dieses, finde ich nicht abwegig. Wir sind gut beraten, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Ich fand es zum Beispiel sehr gut, dass wir in den letzten Monaten hier Veranstaltungen durchgeführt haben, wo eine Reihe von Menschen mit Behinderung dieses Haus betreten haben, die hierher sonst noch nie einen Fuß reinsetzen durften. Hier haben wir Türen geöffnet und der Gesellschaft vorgemacht, was Inklusion konkret heißen kann. Genau
so könnten wir beim Thema Alkohol mit gutem Beispiel vorangehen. Damit will ich es hier bewenden lassen.
Das Thema ist von zwei Seiten zu sehen, zum einen im wahrsten Sinne das halbvolle und das halbleere Glas, aber dieses Mal vielleicht mit umgekehrter Blickrichtung. Wenn wir uns der Thematik der Nüchternheit zuwenden, sehen wir - und das verdient großes Lob -, dass es vielen Beratungsstellen gegen die Suchtgefahren, der Landesregierung und den Kommunen gelungen ist, gemeinsam gegen den frühen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen in kurzer Zeit sich nicht nur zu positionieren, sondern konkret etwas auf die Beine zu stellen. Sogar die Gremien des Gaststättenverbandes und viele Gastwirte vor Ort haben mitgemacht. Das verdient wirklich Anerkennung. Auch der Ministerpräsident hat sich diesem Thema durchaus offensiv gestellt. Auch das ist unter dem Stichwort „gutes Beispiel“ wichtig.
Der Bericht zeigt vielfältige Aktivitäten vor Ort und eine klare, auch gesetzlich fundierte Absage an Flatrate-Partys. Um hier alle Unklarheiten vor Ort zu beseitigen, sind entsprechende Briefe der Landesregierung verschickt worden. Auch das ist vorbildlich. Ich habe Anfragen aus Hamburg und anderen Bundesländern bekommen, die dies zur Kenntnis genommen und bei uns Material dazu abgefragt haben.