Protocol of the Session on January 31, 2008

- Nein, so können Sie sich jetzt nicht herausreden.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Private Nutzung! Das ist unredlich!)

- Private Nutzung, ja, aber nicht in der Höhe nach oben begrenzt. Im Prinzip hätten die Kreise für die private Nutzbarkeit der Fahrkarten einen unbegrenzten Beitrag nach oben erheben können. Es gibt dafür im alten Schulgesetz keine Grenze. Darauf möchte ich Sie hinweisen, Herr Abgeordneter Dr. Klug.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Nein, das ist etwas anderes.

Ich bitte Sie, die Diskussion im Ausschuss oder draußen zu führen.

Sie können mir doch nicht erst eine unklare Regelung vorwerfen und sie jetzt für sich in Anspruch nehmen. Das ist wirklich witzig.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Bei Ihnen gab es keine Begrenzung nach oben. Das stelle ich hier fest. Sie haben den Begriff der Angemessenheit benutzt, den man auch gern bewusst missverstehen kann. Aber ich belasse es jetzt bei den Ausführungen, die hier dazu gemacht worden sind.

Wir gehen also davon aus - das ist hier mehrfach gesagt worden, übrigens auch von den Kreisen selbst; da gibt es allenthalben schon Initiativen, die Elternbeteiligung wieder gänzlich zu streichen oder zu modifizieren -, dass der Regelfall und der politische Wille der ist, dass die Nichtbeteiligung der Eltern in den Kreisen der Regelfall sein wird und dass die Kreise sehr stark prüfen werden, wie sie mit der Vergabe von Zeitkarten oder Netzkarten umgehen werden. Diese Erwartung ist überhaupt nicht unbegründet. Der Ausgleich des Landes für den Wegfall der obligatorischen Elternbeteiligung schafft gerade dafür die Voraussetzungen, dass das Instrument entweder gar nicht oder nur unter besonderen Bedingungen angewendet wird.

Noch ein Wort zur Klage der Landräte beziehungsweise des Landkreistages. Solange ich hier im Landtag bin, habe ich noch nie erlebt, dass der Landkreistag eine finanzielle Regelung des Landes mit den Kommunen als ausreichend und angemessen angesehen hat.

(Werner Kalinka [CDU]: Das ist wohl wahr!)

Fazit: Ich bin sehr optimistisch, dass es zu elternfreundlichen Regelungen in allen Kreisen Schleswig-Holsteins kommen wird. Wie Sie den Eltern erklären wollen, dass Sie hier heute nicht mitstimmen, finde ich ziemlich kompliziert. Ich glaube nicht, dass das für sie nachvollziehbar ist.

Ich bedanke mich bei allen, die letztlich zu dieser Regelung beigetragen und dabei mitgewirkt haben, auf welche Weise auch immer. Zum Schluss möchte ich sagen: Der Worte sind wirklich genug gewechselt, die Eltern wollen jetzt Taten sehen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1715 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Mit der Ausschussempfehlung wird neben der Änderung des Schulgesetzes auch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes empfohlen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt - ich sage einmal in Klammern: trotz der eben gemachten Zwischenrufe -, abweichend von § 75 der Geschäftsordnung über den Gesetzentwurf einschließlich des Finanzausgleichsgesetzes in dieser Tagung abschließend zu entscheiden.

Wer also dem Gesetzentwurf Drucksache 16/1715 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/1715 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1800, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der FDP angenommen worden.

Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Aktionsbündnis gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1726

Das Wort hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Woche hat das Statistische Bundesamt die Zahlen zum Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen für das Jahr 2006 veröffentlicht. Zwischen den Jahren 2000 und 2006 hat sich die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wegen akutem Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, mehr als verdoppelt. Das ist ein erschreckendes Ergebnis.

Übrigens, meine sehr verehrten Damen und Herren, der häufigste Einweisungsgrund in Krankenhäusern bei Männern ist der Alkoholmissbrauch und seine gesundheitlichen Folgen.

Diese Tatsachen verdeutlichen, dass es richtig ist, dass Schleswig-Holstein entschlossen und geschlossen den Alkoholmissbrauch von Jugendlichen gekämpft.

Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und der Bildungsministerin brachten wir das Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen auf den Weg, unser Motto: Fun statt Vollrausch - Schleswig-Holstein feiert richtig. Diese Kampagne ist erfolgreich angelaufen. In einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem DEHOGA Schleswig-Holstein und dem Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe wurde beschlossen: Jugendlichen darf kein Einlass auf Flatrate-Partys gewährt werden; Flatrate-Partys sind in jedem Fall als jugendgefährdende Veranstaltungen einzustufen und der Veranstalter verpflichtet sich, Kindern und Jugendlichen den Zutritt zu verwehren.

Flankierend dazu wandte sich der Wirtschaftsminister an die Kreise und Städte und wies darauf hin, dass Koma- oder Flatrate-Partys und ähnliche Veranstaltungen unzulässig sind. Also gab es eine doppelte Sicherung, die Lage sollte klar sein.

Hatte es in der Vergangenheit insbesondere bei Großveranstaltungen im regionalen Raum bereits immer Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen gegeben, so scheint die öffentliche Thematisierung und die Aktivierung, auch die klarstellende Position

des Landes, geradezu einen positiven Bewegungsschwung im Land ausgelöst zu haben. Überall haben sich runde Tische, Bündnisse, Netzwerke vor Ort gebildet, in denen Ordnungs- und Jugendämter, Polizei, Räte für Kriminalitätsverhütung, Veranstalter, Suchthilfe und Schulen lokale Ereignisse vorbereiten und - was neu ist - verbindliche Schritte absprechen, damit Großveranstaltungen wirklich in den Griff aller Beteiligten kommen.

Mir liegt zum Beispiel eine 14-seitige Liste regionaler Aktivitäten vor, die eine kreative Fantasie belegen und deutlich machen, mit welchem Schwung dieses Thema in Gang gesetzt worden ist. Beispielhaft genannt seien gemeinsame Jugendschutzkontrollen auf der Kieler Woche mit breiter Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld. In Lübeck besteht ein Handlungsprogramm Kinderund Jugendschutz, in dem Informationen über Verstöße ausgetauscht und regelmäßig das gemeinsame Vorgehen abgestimmt wird. In Lauenburg wird ein ähnliches Verfahren über eine Kooperationsvereinbarung gepflegt und mit viel Geld unterstützt. Nordfriesland hat eine sechsseitige Musterordnungsverfügung für die Durchführung von Feld- und Koppelfesten erarbeitet und ein eigenes Präventionskonzept gestartet. In Kappeln werden Stadt-Ranger eingesetzt, in Schenefeld Abiturpartys nur genehmigt, wenn Eltern anwesend sind, und in Bad Oldesloe nur eine Genehmigung erteilt, wenn eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes abgegeben und auf Flatrate-Partys verzichtet wird. Druckfrisch liegt mir ein Veranstaltungsplaner als Arbeitshilfe für die Durchführung von Feuerwehrfesten und Großveranstaltungen vor, der sehr ausführlich und sachkundig die unterschiedlichen Aspekte behandelt und die eben beschriebenen Aspekte ideal ergänzt.

Wir haben für den Bereich der offenen Jugendarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen begonnen, einen kombinierten Baustein einzusetzen, der außer aus einem informativen und interaktiven Party-Erlebnis-Parcours aus einer Inhouse-Bar besteht.

(Jürgen Weber [SPD]: Was soll das sein?)

- Mal hingehen, das ist das allerbeste. Erleben und Erfahren, das ist das Motto dieses interaktiven Party-Erlebnis-Parcours und dieser Inhouse-Bars. Grundgedanke ist, dass nach dem Durchlaufen des Parcours, Herr Bildungspolitiker, die Veranstaltung in eine alkoholfreie Party übergeht - im Übrigen nachahmenswert -, auf der extra geschulte Barmixer alkoholfreie Cocktails ausschenken. Dieses Angebot ist auch für Abgeordnete nutzbar, wenn Sie das wünschen.

(Präsident Martin Kayenburg)

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das sollten wir einmal im Landtag machen! Das scheinen ja einige nötig zu ha- ben!)

Frau Birk, unterlassen Sie solche Bemerkungen bitte!

Die Barmixer sind auch Ansprechpartner für die Jugendlichen. Für 2008 sind bereits 15 Veranstaltungen geplant. Regelmäßige Abstimmungen an einem runden Tisch mit einer Vielzahl von Mitstreitern von der Alkoholindustrie über die Schausteller, Volkshochschulverbänden bis hin zu Akteuren des Gesundheitswesens - machen die gesellschaftliche Verantwortung bewusst, die wir für Kinder und Jugendliche tragen.

Besonders vielversprechend gestalten sich unsere Kontakte und Kooperationen mit Jugendverbänden, der Landjugend, der Sportjugend, der Jugendfeuerwehr und dem Arbeitersamariterbund, um nur einige zu nennen. Kurzum, ich denke, dass Sie an diesem Bericht sehen werden: Wir haben vieles angestoßen, vieles auf den Weg gebracht. Wir sind auf einem guten Weg, den Alkoholmissbrauch weiter einzudämmen. Wir haben aber auch allen Anlass, nicht aufzuhören und unsere Anstrengungen eher noch zu verstärken.

(Beifall)

Frau Ministerin, ich danke für den Bericht.

Auf der Tribüne begrüßen wir ganz herzlich Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Dithmarschen und vor allen Dingen Mitglieder des Sozialverbandes Dithmarschen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Frauke Tengler.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Flatrate-Partys, Komasaufen und deren Auswirkungen waren die Begründung für den Antrag, der diesem Bericht der Landesregierung zugrunde liegt. Heute debattieren wir diesen Bericht, und zeitgleich

findet in Berlin ein Prozess statt, der sich mit dem Tod eines 16-Jährigen nach 45 Tequila und vier Wochen Koma auseinandersetzen muss.

Die CDU-Fraktion dankt der Landesregierung für den Bericht, vor allem aber für die ganz konkreten Maßnahmen der Kampagne „Fun statt Vollrausch Schleswig-Holstein feiert richtig!“, auf die ich hier noch eingehen werde.

Bereits im Kinder- und Jugendgesundheitsbericht für Schleswig-Holstein im Juni 2007 erfahren wir, dass bier- und weinhaltige Getränke von Jugendlichen in Schleswig-Holstein deutlich weniger konsumiert werden als im Bundesgebiet. Harte Alkoholika - Schnaps - werden hingegen in Schleswig-Holstein von 14- bis 17-jährigen Jugendlichen insgesamt häufiger konsumiert. Da liegt die Gefahr für Leib und Leben. Jugendliche in dem Alter haben noch nicht den Stoff, die Alkoholdehydrogenase, die den Alkohol im Körper umwandelt, sodass er vom Körper ausgeschieden werden kann. Das heißt unter anderem, dass der Körper eines Jugendlichen schneller vergiftet ist als der eines Erwachsenen. Dies bestätigt die gestiegene Anzahl von Notfallaufnahmen im Krankenhaus aufgrund von Alkoholintoxikationen. Es ist laut Bericht der Landesregierung festzustellen, dass auch der Alkoholkonsum bei Jugendlichen in Schleswig-Holstein zu früh, auf zu hohem Niveau und mit gefährlichen Konsummustern stattfindet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion sind in allererster Linie die Eltern für den Umgang ihrer Kinder mit Alkohol verantwortlich, das heißt, sind zu Hause Vorbild, sorgen für Aufklärung und tragen Verantwortung für die Vermittlung der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen für ihr Tun. Allerdings werden nicht nur in diesem Bereich Kinder von Eltern alleingelassen. Aus dem Grund hat sich die Landesregierung wie folgt positioniert. Sie betrachtet die Verringerung des Alkoholkonsums nicht nur als gesundheitspolitische, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bündelt deshalb alle bestehenden Aktivitäten in einem Aktionsbündnis. Sie gibt Eltern Hilfestellung und Unterstützung, um im familiären Umfeld Verantwortung für dieses Thema zu übernehmen. Sie fordert die strikte Einhaltung von Jugendschutz- und Gaststättengesetz. Bei Einhaltung dieser Gesetze, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Komasaufen in öffentlichen Räumen ausgeschlossen. Sie setzt die vom Ministerpräsidenten am 20. Januar 2007 angekündigte Aktion „Schleswig-Holstein feiert richtig“ um. So ist der im Bericht beschriebene „Parcours Klarsicht

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

Schleswig-Holstein“ am 24. Januar 2008 in der Fridtjof-Nansen-Hauptschule in Kiel-Gaarden an den Start gegangen. Der Parcours dauert 90 Minuten, hat circa sieben Stationen und spricht die Suchtbereiche Alkohol, Nikotin und Glücksspiel an. Ein wesentlicher Baustein des Einsatzes ist ein begleitender Elternabend zu dem Thema. Weitere Hinweise zur Elternarbeit empfehle ich Seite 15 des Berichts zu entnehmen.

Dieser Parcours ist für Schulen konzipiert und wird 2008 15.000 Schüler der siebten bis zehnten Klassen erreicht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfehle besonders die Station „Drink-Buster“ oder auch „Rauschbrille“ - nüchtern erfahren, wie man betrunken geht. Für Jugendgruppen ist der Mitmach-Erlebnis-Parcours ähnlich wie der Klarsicht-Parcours zusammen mit der JiMs Bar, „Jugendschutz im Mittelpunkt“ entwickelt worden. Ich konnte das Konzept auf einer Jugendleitertagung des ADAC am Wittensee vor circa 14 Tagen vorstellen; die anwesenden Jugendleiter begrüßten diese Maßnahme außerordentlich und kündigten an, sie bei Großveranstaltungen einzusetzen.