Dafür ist der Dauerkonflikt um die Beteiligung der Eltern wirklich ein sehr gutes Beispiel. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass die Einführung der 30-prozentigen Elternbeteiligung einen Teil der Kompensation für den Eingriff in die kommunalen Haushalte von jährlich 120 Millionen € ausmachen sollte. Damit sollte den Kommunen also ein zusätzlicher finanzieller Spielraum gegeben werden. In der Diskussion über diese Kompensation im Zusammenhang mit den Beratungen zum Haushalt 2007/2008 bezifferte die Landesregierung die zusätzlichen Einnahmen auf insgesamt 15 Millionen €, 6 Millionen € im Jahre 2007 und 9 Millionen € im Jahre 2008. Auch das haben wir heute schon gehört. Im Zuge der Diskussion über eine mögliche Rücknahme dieses Beschlusses sagte das Finanzministerium allerdings im letzten Jahr, dass
Bei dieser Schätzung wurde aber nicht berücksichtigt, dass die Kreise Nordfriesland und Dithmarschen von sich aus beschlossen hatten, keine Elternbeteiligung einzuführen.
Insgesamt muss also festgestellt werden, dass die genauen Zahlen über die Höhe der Schülerbeförderungskosten immer noch nicht vorliegen.
Dies bestätigt auch der Landkreistag. Das ist natürlich ein Problem, denn die Große Koalition hat versprochen, die Mindereinnahmen vollständig zu kompensieren. Wir wissen also im Grunde genommen nicht, worüber wir reden.
Die Landesregierung schlägt jetzt gemeinsam mit der Schulgesetzänderung vor, dass die Kreise mehr Geld aus der Feuerschutzsteuer erhalten. Bislang gehen 10 % dieser Steuereinnahmen als Vorwegabzug an den Brand- und Katastrophenschutz. Diese Regelung soll nun gestrichen werden. So würden die kommunalen Kassen um circa 1,3 Millionen € aufgestockt werden. Aber diese Mittel sind zweckgebunden und können nicht in den allgemeinen Haushalt der Kreise angesiedelt und so für alles mögliche genutzt werden. Hier besteht also - um es milde auszudrücken - noch Klärungsbedarf. Auch das ist im Finanzausschuss angesprochen worden, als es darum ging, ob wir eigentlich diese Änderung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes so ohne weiteres mitbeschließen konnten.
Auch der Vorschlag der Landesregierung, die Abschlagszahlung des kommunalen Finanzausgleichs vorzuziehen und damit den Kommunen Zinsgewinne zu ermöglichen, kann man bei näherer Betrachtung eigentlich nicht als Kompensation durchgehen lassen.
Denn dies sind Mittel, die den Kreisen sowieso zustehen. Der Landkreistag vertritt dann auch die Auffassung, dass die Vorschläge der Landesregierung keineswegs eine finanzielle Kompensation darstellen. Schon aus dem Grund werden wir auch dem Gesetzentwurf der Großen Koalition nicht zustimmen können, denn die Kompensationsvorschläge sind wieder einmal nur eine Mogelpackung.
Der Gesetzentwurf der Grünen und davor auch der Vorschlag der FDP zur gleichen Problematik ist weitergehend als die vorgeschlagene Regelung von CDU und SPD. Anstatt einer möglichen Elternbeteiligung an den Beförderungskosten für Schulbusfahrten durch die Kreissatzung Tür und Tor zu öffnen, wollen die Grünen, dass die Eltern nur dann an den Kosten beteiligt werden, wenn die Schülerfahrkarte als Netzkarte auch privat genutzt werden darf. Dieser Vorschlag entspricht eher der Position des SSW.
Als es darum ging, die neue Form der Elternbeteiligung bei den Schulbusfahrten politisch zu begründen, wurde vonseiten der regierungstragenden Fraktionen immer wieder darauf verwiesen, dass diese Kostenverlagerung eigentlich nur gerecht sei, weil doch die Eltern in den Städten alles selbst zu zahlen haben. Das ist in den Landtagsprotokollen nachzulesen.
Vor dem Hintergrund Ihrer Kehrtwende in dieser Angelegenheit erwarte ich von Ihnen, dass diese Diskussion auch weiterhin geführt wird, denn nur so wird ein Schuh daraus. Das soll heißen: Wir vermissen eine Antwort auf die Frage, warum denn die Eltern in den kreisfreien Städten die Kosten für die Schülerbeförderung weiterhin selbst zu tragen haben, wo es doch für den ländlichen Raum jetzt eine andere Lösung geben soll. Dadurch, dass die Schulwahl nunmehr auch innerhalb dieser Städte frei ist, gibt es natürlich auch in Flensburg, Kiel, Neumünster, Husum und Lübeck Eltern, die viel Geld dafür ausgeben, dass ihre Kinder mit dem Bus zur Schule fahren.
Genau diese Problematik haben verschiedene Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition in ihren Wahlkreisen auch angesprochen. So hat die Kollegin Heinold in der Presse dafür plädiert, dass die Schülerbeförderung in Zukunft für alle Kinder kostenfrei sein soll.
- Das war die Kollegin Herold, Entschuldigung. Vielen Dank für die Aufklärung, es wäre nicht gut gewesen, wenn das so stehengeblieben wäre. Ich präzisiere noch einmal: Das war die Kollegin Herold, die das presseöffentlich gesagt hat. Darum sage ich der Kollegin Herold, ich vermisse eine entsprechende Bestimmung in der heute vorliegenden Gesetzesänderung von CDU und SPD.
Das ist wirklich bedauerlich, denn ich bin mir sicher, dass uns diese Diskussion weiter beschäftigen wird. Diese Diskussion ist von Ihnen - von den Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition angestoßen worden. Denn als Begründung für den Eingriff den Eltern im ländlichen Raum gegenüber wurde gesagt, es sei im Grunde genommen jetzt soziale Gerechtigkeit im Verhältnis von Stadt und Land. Von daher denke ich, dass Sie das selbst ins Spiel gebracht haben. Jetzt müssen Sie diese Suppe auch auslöffeln. Darauf warten wir gespannt.
Meine Damen und Herren! Ich sage es mit einem gewissen Stoßseufzer: Wir diskutieren dieses Thema heute abschließend.
Wir diskutieren dieses Thema heute abschließend, so viel wage ich doch vorauszusagen. Wir tun es auf einer neuen Grundlage und wir hätten damit die Chance gehabt, diese Auseinandersetzung im neuen Jahr sachgerechter, als es bisher der Fall war, zu Ende zu führen.
Nicht in allen Beiträgen ist das durchgehalten worden, fand ich. Aber eigentlich kann man es der Opposition nicht übel nehmen, dass sie noch einmal ein bisschen in den Wunden herumrühren will. Sei es drum.
(Zuruf des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Die Sehnsucht danach, Herr Abgeordneter Hent- schel, ist bei mir wirklich unterentwickelt, das kön- nen Sie mir glauben. (Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU])
Sie haben vorgeschlagen, zur Regelung des alten Schulgesetzes zurückzukehren. Übrigens haben Sie dabei beharrlich ausgeblendet, dass bei der alten Regelung sieben Kreise Elternbeiträge - und zum Teil ganz erhebliche - erhoben hatten. Dazu hat es von Ihnen innerhalb dieses Hauses - ich kann mich auch außerhalb des Hauses an keine Initiative erinnern - keine Veränderungsinitiative gegeben; übrigens auch nicht zur Kostenbefreiung in den Städten, von niemandem hier im Haus.
Auch das Hin- und Herschieben von Verantwortung im Zusammenspiel von Land und Kommunen sollte jetzt beendet sein. Aus der obligatorischen Elternbeteiligung von bis zu 30 % wird nun wieder eine Kannregelung ohne prozentuale Vorgabe. Damit kann der Schwarze Peter auch nicht mehr im Landeshaus abgegeben werden. Die Kreise müssen jetzt selbst vor Ort begründen, wenn sie dieses Instrument tatsächlich nutzen wollen. Das gilt konsequenterweise auch für die Frage, in welcher Höhe beziehungsweise in welchen Fällen sie das tun wollen.
Frau Heinold, im Kern knüpfen wir an die Regelung im alten Schulgesetz an. Ich will Ihnen aber noch einmal sagen, warum es nicht sinnvoll ist, einfach den alten Text zu kopieren und in das neue Schulgesetz einzufügen wie in Ihrem Gesetzentwurf. Ich habe das schon einmal erläutert, aber es ist nicht das erste Mal, dass Sie das, was ich versuche, Ihnen zu erläutern und darzustellen, schlicht ignorieren. Das war auch im Bildungsausschuss der Fall, Sie waren dabei. Das ging übrigens so weit, dass Ihre Abgeordnete mich nach einer Begründung für einen Gesetzestext fragte, den Sie selbst eingebracht haben.
- Ich warte auf Ihre Änderungsinitiative heute noch. Sie haben dann halblaut gesagt, dann müssten Sie das ändern, aber offenbar ist Ihnen der Mut dazu wieder abhanden gekommen.
Auch FDP und Grüne hatten grundsätzlich daran festgehalten, dass die Eltern an den Kosten beteiligt werden können. Der von Ihnen verwandte alte Gesetzestext bezog sich darauf, dass Fahrkarten auch privat genutzt werden können. Dieser Vorteil ist allerdings je nach Region und Alter der Schüler sehr unterschiedlich und schwierig zu ermitteln. Wir haben das nicht einmal eben einfach oder unüberlegt im Gesetzestext weggelassen. Das hatte sehr gute Gründe und die lagen in der Erfahrung der letzten Jahre. Wenn das hier noch einmal gesagt werden muss, dann tue ich das, auch wenn ich das im Bildungsausschuss schon getan habe.
Es kann nämlich in Zukunft keine Diskussion oder Auseinandersetzung darüber geben, ob diese ausgestellte Zeitkarte „aufgrund der Tarifgestaltung und des Fahrplanangebots des Unternehmens“, wie es im alten Gesetz hieß, auch tatsächlich für „private Zwecke nutzbar“ sein kann. Diese Merkmale haben nämlich immer wieder Streit und Auseinandersetzungen ausgelöst, insbesondere da, wo in dünner besiedelten Regionen das Angebot außerhalb des Schülerverkehrs sehr dünn ausfällt, die Haltestellen weit von den Wohnsitzen entfernt sind und das Angebot in den Ferien fast auf null reduziert wird.
Ein solches Verständnis, warum sie zahlen mussten, obwohl ein konkreter Nutzen für die Grundschüler eigentlich gar nicht vorstellbar war, war übrigens bei den Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern auch nicht da.
Schließlich - das war der ausschlaggebende Grund erfolgte dieser Formulierungsvorschlag auch vor dem Hintergrund einer Entscheidung des OVG Schleswig vom 17. März 2006 - das können Sie gern nachlesen - im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens. Das Verfahren bezog sich auf die Satzung des Kreises Stormarn und das Gericht hat diese Satzung aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht im Einzelnen vortragen kann, aber die mit dem Streit über die Nutzbarkeit zusammenhängen, für nichtig erklärt.
Also, deswegen haben wir uns für diese Regelung entschlossen, die rechtlich klarer ist, weil die Art der Nutzung im Gesetz außen vor gelassen wird. Im Übrigen gab es bei der Regelung, die Sie jetzt wieder einführen wollen, auch überhaupt keine Begrenzung nach oben. Das ist Ihnen offenbar überhaupt