Das öffentliche Bekenntnis der Förde-Sparkasse zum Verzicht auf den Verkauf von privaten Immobilienkrediten - so stand es in den „Kieler Nachrichten“ vom 24. Januar - macht das offensichtliche Ausmaß der Verunsicherung der Immobilienbesitzer gegenüber ihren Hausbanken deutlich.
Mit dem Risikobegrenzungsgesetz, das zurzeit im Bundestag beraten wird, scheint diese Regelung nicht zu erfolgen, obwohl sich einige Sachverständige und sogar die Bundesjustizministerin in der Anhörung in der vergangenen Woche im Finanzausschuss des Bundestages dafür ausgesprochen haben. Allerdings sind wir noch nicht am Ende der Diskussion angelangt.
Aus meiner Sicht geht es vor allem darum, zum einen die Banken zu verpflichten, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeiten von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag und nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, und zum anderen die Banken anzuhalten, speziell Kredite anzubieten, die ein Abtretungsverbot vorsehen. Dann können die Kunden selbst entscheiden, wie wichtig ihnen der Ausschluss von Forderungsabtretungen ist.
Genauso sollte ein Abtretungsverbot an Nicht-Banken eingeführt werden. Dann hätten wir das Problem mit den Finanzdienstleistern ausgeklammert.
Denn Schuldner und Gläubiger müssen sich auf gleicher Augenhöhe begegnen können; das ist zurzeit nicht der Fall.
Außerdem ist jede Form des Forderungsverkaufs aus meiner Sicht mit einer Kündigung des Vertragsverhältnisses gleichzusetzen.
Das stimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Teil mit den Forderungen der Grünen für eine Bundesratsinitiative überein, sollte aber in den Ausschussberatungen präzisiert werden.
Nummer 1 des Grünen-Antrags ist aus meiner Sicht mehr Begründung als Beschlussgrundlage, weil es zum Beispiel wenig nützt, den rechtlichen Charakter einer Grundschuld hier festzustellen. Wir können uns aber unabhängig davon sicherlich sehr schnell über Wege einig werden, wie verhindert
Ich danke Herrn Abgeordneten Thomas Rother. Für die FDP-Fraktion hat nun deren Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen, weil mir bestimmte unterschwellige Dinge so langsam auf den Geist gehen.
Finanzinvestoren sind nicht per se böse. Herr Kollege Neugebauer hat händeringend gelobt, dass Flowers wesentliche Anteile der HSH Nordbank gekauft hat, und ich möchte auch daran erinnern, dass unsere Fachklinika an eine Gesellschaft verkauft wurde, die ihren Sitz auf den Cayman Islands hat.
Also hier so zu tun, als wären relativ normale Vorgänge im Wirtschaftsleben per se böse, weil bestimmte Beteiligte involviert sind -
- Herr Fischer, ich glaube, bedauerlicherweise verstehen Sie davon relativ wenig. Deshalb machen Sie auch diesen Zwischenruf.
Worüber wir heute reden, ist ein Sachverhalt, der alles andere als theoretisch oder abstrakt ist. Es geht für viele tausend Bürger um die Tatsache ihrer Verunsicherung, weil sie davon betroffen sind, dass ihr Wohnungseigentum, das sie sich kreditfinanziert zur Altersversorgung angeschafft haben, möglicherweise verloren geht. In den Medien kursieren Berichte über Zwangsversteigerungen, die in die Wege geleitet wurden, weil die Hausbank die entsprechenden Kredite an Dritte - oftmals Finanzinvestoren - weiterverkauft hatte und diese die Kredite wiederum nun bedient haben wollten.
Offenbar haben die Banken dabei nicht nur Kredite weiterverkauft, bei denen die Kreditnehmer nicht mehr in der Lage waren, die Kredite zu bedienen, sondern auch solche Kredite, die ordnungsgemäß
und regelmäßig von den Darlehensnehmern bedient wurden. Diese Praxis ist aus meiner Sicht problematisch. Allerdings ist sie nach derzeitiger Rechtslage juristisch nicht zu beanstanden, denn es wird schlicht die Grundschuld verkauft, die während der gesamten Kreditlaufzeit in voller Höhe bestehen bleibt. Die sogenannte Sicherungszweckerklärung, die die Tilgungen mitberücksichtigt, wechselt hingegen den Besitzer nicht, jedenfalls nicht zwangsläufig.
In diesem Zusammenhang finde ich es bedauerlich, dass uns die Sparkassenverbände wieder nur mit halben Wahrheiten beglücken, denn die Erklärung, sie würden den Käufern, an die sie die Kredite weiterverkaufen, sozusagen die Sicherungszweckerklärung per Vertrag mit aufs Auge drücken, mag richtig sein. Dies schafft jedoch trotzdem keine unmittelbare Beziehung zwischen den neuen Inhabern der Darlehensforderung und den Kunden der ehemaligen Bank und nur darauf kommt es an.
Der Finanzinvestor als Aufkäufer der Grundschuld oder ein Dritter kann - unabhängig davon, was uns die Sparkassen- und Giroverbände sagen - vom Kreditnehmer die Grundschuld in voller Höhe einfordern beziehungsweise sich in entsprechender Höhe aus der Grundschuld Befriedigung verschaffen.
Nach Auffassung auch meiner Fraktion ist eine Änderung der bestehenden Rechtslage erforderlich. Am vergangenen Mittwoch gab es im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine ausführliche Anhörung zu dieser Frage. Alle Beteiligten haben erklärt, dass sie dieses Problem gesehen haben und diesem Problem rechtlich entsprechend Rechnung tragen wollen.
Die Regelung sollte aus unserer Sicht mindestens folgende Punkte beinhalten: Vor einem Weiterverkauf an einen Dritten - dabei ist es völlig egal, ob innerhalb der Bankenfamilie oder des Sparkassenverbundes oder an einen Finanzinvestor - muss die Hausbank den Kreditnehmer informieren und sich in aller Regel seine Zustimmung einholen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um notleidende Kredite handelt.
Der Darlehensnehmer muss ferner bei Verkaufsabsicht das Recht erhalten, die valutierende Verbindlichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen. Dies sage ich ausdrücklich. Mir sind Fälle bekannt, von denen ich auch einige auf dem Tisch hatte, bei denen die Hausbank immer dann, wenn entsprechende Neufinanzierungen hinterlegt werden konnten, auf die glorreiche Idee gekommen ist,
eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Restlaufzeit des Kredites zu verlangen. Das ist ziemlich komisch.
Schließlich ist über die Frage diskutiert worden: Wollen wir eine gesetzliche Zweckbindung der Grundschuld an das ausgereichte Darlehen? Die meisten Kreditnehmer hätten das Problem heute nicht, hätten sie eine Hypothek statt einer Grundschuld. Diese kann nicht mit veräußert werden.
Frau Heinold, das Problem ist ein anderes. Jedes Mal, wenn Sie einen neuen Kredit beantragen oder einen Wechsel haben, müssen Sie entweder eine neue Grundschuld oder eine neue Hypothek eintragen lassen. Das ist natürlich mit zusätzlichen Kosten beim Notar und beim Grundbuchamt verbunden. Man muss wissen, es wird in jedem Fall teurer. Ein Schutz ist aber wahrscheinlich zum Nulltarif nicht zu haben.
Wir als FDP-Fraktion fragen uns natürlich auch, wo die Landesregierung in dieser Frage geblieben ist, denn bei den Diskussionen, die wir im Ausschuss hatten, hieß es immer, wir warten die Entscheidung der Gerichte ab. Nach meiner Einschätzung ist das zu wenig.
Hier möchte ich zum Sonderfall der Sparkassen kommen. Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institute. Solange sie dies sind, heißt dies auch, dass sie die Daten ihrer Kunden - ich betone ausdrücklich - an private Dritte nur dann weitergeben dürfen, wenn die Kunden vorher zugestimmt haben. Die Sparkassen haben einen öffentlichen Auftrag, unterliegen dem Regionalprinzip, propagieren selbst ihre Gemeinwohlorientierung und müssen diese auch erfüllen.
Herr Innenminister Hay, Sie sind neu im Amt. Ich frage Sie natürlich, warum das Land SchleswigHolstein - warum das Innenministerium - nicht etwas Ähnliches gemacht hat wie das bayerische Staatsministerium des Inneren. Dort hat man am 20. Juli 2007 einen Erlass herausgegeben, in dem klargestellt wird, dass man den Verkauf von Krediten mit dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen grundsätzlich für unvereinbar hält. So etwas hätte ich mir auch gewünscht, vor allem auch eine Mahnung an unsere Sparkassen in Schleswig-Holstein, die - zumindest in zwei Fällen - in besonderer Weise zu der heutigen Debatten beigetragen haben. Wer aus Angst vor den zu Beaufsichtigenden die Aufsicht verweigert, ist als Aufsicht schlicht ungeeignet.
Ich wünsche mir, dass wir über den Antrag der Grünen im Finanzausschuss gründlich diskutieren. Das müssen wir auch, weil er handwerklich schlecht und in Teilen sogar falsch ist, Frau Kollegin Heinold. Er ist in Teilen rechtlich falsch. Von der Intention her ist er in Ordnung. Wir sollten aber nur etwas verabschieden, was wir im Zweifel auch vertreten können. Ich wünsche mir ebenso, dass wir zu einem einvernehmlichen und zu einem über die Parteigrenzen hinweggehenden Ergebnis kommen, welches den Interessen der Menschen entspricht und den Finanzplatz Deutschland nicht grundsätzlich ruiniert.
Den Sparkassen im Lande sage ich auch von dieser Stelle aus ganz deutlich: Wer erklärt, er müsse sich im Wettbewerb verhalten wie jeder andere Private, der hat den Anspruch verloren, unter dem öffentlich-rechtlichen Dach seine Geschäfte zu betreiben. Wer wie ein Privater handelt, soll dies auch in einer privaten Rechtsform tun. Das soll heißen: Halten die Sparkassen in Schleswig-Holstein an ihrer Rechtspolitik fest, ist für uns eine Privatisierung unausweichlich, weil es für die jetzigen Privilegien keine Rechtfertigung mehr gibt.
Ich danke Herrn Abgeordneten Kubicki. - Für den SSW im Landtag hat die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2005 häufen sich in den Medien bekanntlich Berichte über Banken und leider auch Sparkassen, die Kredite von Immobilienbesitzern in großen Paketen an - häufig auch ausländische - Finanzinvestoren verkaufen. Diese Forderungsverkäufe werden oft ohne Zustimmung der jeweiligen Kreditnehmer getätigt oder man vergisst, bei Vertragsabschluss auf entsprechende Klauseln hinzuweisen.
Für die Kreditnehmer sind die Folgen zum Teil gravierend. Zum einen gehen diese Finanzinvestoren beim Eintreiben der gekauften Kreditforderung sehr rüde vor. Zum anderen leiten sie in Bezug auf die Grundstücke der Kreditnehmer rasch Zwangsvollstreckungen ein. Das Fatale ist, dass bisher selbst solche Kreditnehmer betroffen waren, die stets ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind und regelmäßig Zins und Tilgung bedient haben.
Aus Sicht der Banken und Sparkassen handelt es sich bei diesen Forderungsverkäufen um eine Optimierung ihrer Geschäfte, da sie von den Finanzinvestoren meistens noch einen guten Preis für die notleidenden Kredite bekommen. Für die Betroffenen hat sich dies allerdings sehr häufig zu einem Albtraum entwickelt, da ihnen durch das Gebaren der neuen Kreditnehmer eine Überschuldung droht. Man darf dabei nicht vergessen, dass die Entscheidung zu einem Kauf mit der Finanzierung einer Immobilie immer noch eine Entscheidung für das ganze Leben ist und dass die jeweiligen Kredite über Jahrzehnte laufen. Dabei kann man sich aus gesellschaftspolitischer Sicht schon fragen, ob diese deutsche Häuslebauerkultur angesichts der Mobilität und der Flexibilität von Menschen heute sowohl hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes als auch hinsichtlich der Situation im privaten Bereich vor dem Hintergrund der hohen Scheidungsraten überhaupt noch zeitgemäß ist.
Die Kreditinstitute verdienen aber sehr gut an den traditionellen Bankgeschäften mit Immobilienbesitzern und halten daher auch an den alten Finanzierungsmodellen fest.
So verstehe ich zum Beispiel nicht, dass die Banken und Sparkassen bei der frühzeitigen Kündigung von Baukrediten auch heute noch Vorfälligkeitszinsen nehmen. In unserem nördlichen Nachbarland kennt man dieses Geschäftsgebaren nicht. Dort sind der häufige Kauf und der Verkauf von Immobilien gang und gäbe und keine einmalige Sache. Das sage ich jedoch nur nebenbei.