Protocol of the Session on January 30, 2008

Darum noch einmal die Forderung des SSW: Die Gesundheitsminister sollten sich auf ein Ziel beschränken. Dieses Ziel lautet: Die Finanzierung

muss gerecht auf alle Schultern verteilt werden und das Gesundheitssystem muss transparenter werden. Hierfür ist der Gesundheitsfonds der denkbar falsche Weg. Die Gesundheitsministerkonferenz wäre ein riesiger Erfolg, wenn dort die Aussetzung des Gesundheitsfonds beschlossen würde und man erneut begänne, eine einheitliche und gerechte Finanzierung unter Beteiligung aller anzustreben.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratungen und stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag - Drucksache 16/1796 durch den erteilten Bericht der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Aus meiner Sicht ist kein Antrag gestellt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir hätten noch etwas Zeit und der Vorsitzende des Petitionsausschusses wäre bereit, seinen Bericht zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 - ohne Aussprache - zu geben. Wird das gewünscht oder wollen Sie in die Pause gehen? - Gut, dann werde ich Herrn Buder bitten.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 und 24 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Juli 2006 bis 30. September 2006

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 16/1797

b) Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. März 2007

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 16/1798

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses für die Berichterstattung das Wort. Herr Abgeordneter Detlef Buder, bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute zwei Tätigkeitsberichte des Petitionsausschusses vor - Sie haben sie in Ihren Unterlagen -, nämlich den Bericht für das 3. Quar

(Lars Harms)

tal 2006 und den für das 1. Quartal 2007. Damit haben wir dann langsam unsere Rückstände aufgeholt, die durch die Umstrukturierung in der Geschäftsstelle entstanden waren.

Der Petitionsausschuss hat in den beiden Zeiträumen - vom 1. Juli bis 30. September 2006 sowie vom 1. Januar bis 31. März 2007 - insgesamt 242 Petitionen abschließend beraten. Durchschnittlich 35 % der Petitionen konnten ganz oder teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden.

Ich freue mich immer, wenn der Ausschuss einem Petenten schnell und unbürokratisch helfen kann, was ja unsere Aufgabe ist. Dies gelingt in vielen Fällen durch konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung und den zuständigen Stellen vor Ort. Oft können relativ zeitnahe Lösungsmöglichkeiten für die Petenten erarbeitet und gangbare Kompromisse gefunden werden. Umso bedauerlicher ist es dann, wenn dies nicht klappt, obwohl sich der Petitionsausschuss für den Petenten eingesetzt und alle Weichen für eine Lösung gestellt hat.

Diese Erfahrung musste der Ausschuss mit einer Petition aus Nordfriesland machen, um wieder einmal ein praktisches Beispiel zu nennen - übrigens einer von fünf Ortsterminen, die der Ausschuss in den beiden Berichtszeiträumen durchgeführt hat.

Die Petenten - ein älteres Ehepaar - hatten sich verzweifelt an den Petitionsausschuss gewandt. Sie sollten ihr kleines, idyllisch am Dünenrand mitten in St. Peter-Ording gelegenes Sommerhäuschen, das seit mehr als 20 Jahren ihr Eigentum war, abreißen. Der Grund: Es hatte sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass das Häuschen in den 50er-Jahren, als es noch nicht im Besitz dieser Familie war, abweichend von der damals erteilten Genehmigung - man kann sagen: ungefähr fünf Meter daneben errichtet worden war. Eine nachträgliche Genehmigung kam aus planungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht und ein entsprechender Prozess wurde aufgrund der Planungsvorschriften in diesem Ort verloren. Dies ging also nicht, sondern es blieb praktisch nur der Weg, sich gütlich zu einigen. Man muss dabei bedenken, dass ein innerörtlicher Bereich als Außenbereich deklariert worden war und somit als nicht bebaubar und privilegierbar.

Eigentlich wollten die Petenten ihren Ruhestand in dem kleinen Sommerhaus genießen, sahen sich nun jedoch mit einer Abrissverfügung konfrontiert. Der Petitionsausschuss hat sich eingehend mit diesem Fall befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass durch eine Einbeziehung des Grundstücks in den

angrenzenden B-Plan eine Lösung im Sinne der Petenten herbeigeführt werden könnte.

Dabei ist dem Ausschuss durchaus bewusst gewesen, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt und diese Aufgabe somit in den grundsätzlich geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fällt. Aber gerade weil das so ist und weil vor Ort ortsnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen gefällt werden können, sind wir auf die Idee gekommen, das dort mit einzubeziehen.

Die Gemeinde hat die Petenten und ihr Grundstück jahrelang steuer- und abgabenrechtlich veranlagt und das, obwohl ihr die planungsrechtliche Situation im Gegensatz zu den Petenten bekannt gewesen ist. Sie hat also Abgaben genommen, Fremdenverkehrsabgabe genommen, Kurtaxe eingezogen und dann hat man den Petenten beim Ortstermin gesagt: Ihr müsst das alles bezahlen, weil ihr dort wohnt, obwohl ihr eigentlich dort gar nicht wohnen dürftet. Daraufhin habe ich gefragt, wie man das zusammenbringen kann. Das konnte man mir leider überhaupt nicht erklären.

Im Gegensatz zu den Petenten war der Gemeinde das bekannt. Für den Ausschuss war dies Anlass genug, auch die Gemeinde in der Pflicht zu sehen. Der Ausschuss hat die Gemeinde gebeten, Prüfungen für die Aufnahme des Grundstücks in die gemeindliche Planung zu veranlassen, nur - wie ich eingangs gesagt habe - leider ohne Erfolg.

Demnächst wird auch die letzte Frist ablaufen, die Petenten werden ihr kleines Refugium wohl abreißen müssen. Zur Duldung des Hauses bis zum Lebensende der Petenten - was wir auch noch vorgeschlagen haben und was auch geht - hat sich der Kreis Nordfriesland leider nicht bewegen lassen, weil er auch auf dem Standpunkt steht, wenn hier einer etwas ändert, muss das die Gemeinde St. Peter-Ording sein. Ich bedaure das zutiefst, nicht nur, weil ich die Enttäuschung der Petenten nachvollziehen kann, sondern auch, weil ich das gesamte Vorgehen - auch wenn es rechtlich nicht zu beanstanden ist - als ausgesprochen ungerecht empfinde.

(Beifall im ganzen Haus)

Es wäre hier wirklich ein Leichtes gewesen, mehr Mitmenschlichkeit und Bürgernähe zu beweisen.

Aber auch wenn der Ausschuss - wie in dem eben dargestellten Fall - nicht immer eine Lösung für die Petenten erreichen konnte, hat sich der Petitionsausschuss mit einer Erfolgsquote von durchschnittlich 35 % in den hier vorgestellten Berichtszeiträumen wieder als ein wirkungsvoller Anwalt der Bür

(Detlef Buder)

gerinnen und Bürger gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und zu viel Bürokratie durch staatliche Stellen erwiesen.

Wenn Sie Einzelheiten gern nachlesen möchten, liegen Ihnen ja die ausführlichen Berichte vor. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die intensive Mitarbeit und bei der Geschäftsstelle für die Vorbereitung der einzelnen Beschlüsse und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen zu bestätigen.

(Beifall)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, die Berichte Drucksachen 16/1797 und 16/1798 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so geschehen.

Dann gehen wir jetzt in die Mittagspause und setzen die Tagung um 15 Uhr mit Tagesordnungspunkt 16, Schutz von Immobilienbesitzern, fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:53 bis 15:01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung nach der Mittagspause fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Schutz von Immobilienbesitzern

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1806

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schaffung von Eigentum ist für die meisten Menschen eine einmalige Investition. Dafür sparen sie über Jahre, bringen Eigenleistungen ein, verzichten auf Urlaub und anderes. Die Finanzierung des Eigentums läuft in der Regel über eine Bank. Bisher war es selbstverständlich und risikolos, der Bank

dafür durch die Eintragung der Schuld im Grundbuch eine Sicherheit zu geben. In der Regel haben die Kunden ihren Kredit ordnungsgemäß bedient und in Notsituationen wurde versucht, im Gespräch mit der Bank oder der Sparkasse vor Ort eine Lösung zu finden.

Nun gehen immer mehr Banken dazu über, notleidende Kredite an Finanzinvestoren zu verkaufen, und, um dafür einen guten Preis zu erhalten, werden auch ordnungsgemäß bediente Kredite in einem Paket gleich mitverkauft. Aus Sicht der Banken ist der Verkauf nicht bedienter Kredite verständlich, schlummern doch circa 300 Milliarden € - so heißt es - notleidender Kredite in den Büchern deutscher Banken. Für den einzelnen Kunden aber kann der Verkauf seines Kreditvertrages verheerende Folgen haben.

Das deutsche Grundschuldrecht existiert seit über 100 Jahren. Kredit- und Grundschuld sind durch eine Sicherungsvereinbarung miteinander verbunden. Diese notwendige Bindung wird aber ungültig, wenn der Kreditvertrag verkauft wird. Dann können, so unglaublich das klingen mag, Kredit- und Grundschuld unabhängig voneinander verwertet werden. Bei einem ordnungsgemäß bedienten Kredit hat der Kreditnehmer zwar einen Schadenersatzanspruch gegenüber seiner Ursprungsbank. Aber was hilft ihm das, wenn er erst einmal sein Eigentum durch eine Zwangsversteigerung verloren hat, weil er - so diese Rechtslage - diese Zwangsvollstreckung dulden muss. Hier bedarf es dringend einer rechtlichen Klarstellung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Total verheerende Folgen kann es für den Eigenheimbesitzer haben, wenn sein Kredit verkauft wurde und er anschließend in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sei es durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder aber eine andere Veränderung seiner Lebenssituation. Davor sind wir alle nicht gefeit. Der Versuch, dann mit einer Briefkastenfirma auf den Bahamas über neue Konditionen verhandeln zu wollen, wird wohl eher scheitern, denn diese Finanzinvestoren haben in der Regel nur ein Interesse. Sie wollen schnell und zügig Cash machen.

(Günter Neugebauer [SPD]: Leider ja! - Det- lef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist leider so!)

Meist drängen sie dann auf eine Zwangsversteigerung, bei der sie dann die Grundschuld in voller

(Detlef Buder)

Höhe vollstrecken können, unabhängig von der noch bestehenden Höhe des Kredites.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sauerei!)